Was dahintersteckt
Die Steuerklasse spart keine Steuer -- sie verteilt sie
Die Wahl der Steuerklasse bei Ehepaaren bestimmt, wie die gemeinsame Jahressteuer auf die monatlichen Lohnsteuer-Einbehalte verteilt wird -- sie spart keine Steuer, sondern verschiebt nur deren Fälligkeit. Verheiratete Arbeitnehmer in Deutschland können zwischen drei Kombinationen wählen: III/V, IV/IV und IV/IV + Faktor. Welche passt, hängt vom Einkommensverhältnis, vom Bedarf an monatlicher Liquidität und von möglichen Lohnersatzleistungen ab -- nicht von einem vermeintlichen Steuerspareffekt. Wer als Paar schon ein Mehrkontenmodell oder klar geregelte Zuständigkeiten nutzt, kann die Auswirkungen auf das monatliche Netto direkt in die gemeinsame Planung einsortieren.
Eines gleich vorweg, weil es zu den häufigsten Missverständnissen zählt: Die Wahl der Steuerklasse bei Ehepaaren spart keine Steuern. Bei gemeinsamer Veranlagung wird am Jahresende immer der Splittingtarif angewendet -- unabhängig davon, welche Kombination während des Jahres galt. Das bedeutet: Egal ob III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor, die tatsächliche Jahres-Gesamtsteuer des Ehepaars ist identisch.
Was die Steuerklasse verändert, ist die monatliche Vorauszahlung. Der Arbeitgeber behält jeden Monat Lohnsteuer ein, und die Höhe dieses Einbehalts hängt von der Steuerklasse ab. Am Jahresende wird dann die Differenz zur tatsächlichen Splittingsteuer ausgeglichen -- entweder durch eine Nachzahlung ans Finanzamt oder durch eine Erstattung. Wer die Steuerklassen geschickt wählt, bekommt über das Jahr hinweg ein konstantes Netto, das nah an der tatsächlichen Jahressteuer liegt.
Die drei Varianten
Was III, IV und V mathematisch bedeuten
Jede Steuerklasse folgt einer eigenen Berechnungslogik. Steuerklasse III wendet den Splittingtarif auf das Einkommen einer einzelnen Person an -- so, als würde der Partner gar nichts verdienen. Das führt zu einer sehr milden Besteuerung, weil die niedrigeren Tarifzonen voll ausgeschöpft werden. Ein Bruttoeinkommen von 5.000 Euro monatlich wird hier deutlich geringer besteuert als in Steuerklasse I.
Steuerklasse V ist das Gegenstück zu III. Sie hat keinen Grundfreibetrag und eine Mindestbesteuerung von 14 Prozent. Die Berechnung folgt der sogenannten MST5_6-Methode aus dem BMF-Programmablaufplan und führt zu einem hohen Lohnsteueranteil. Vom gleichen Brutto bleibt in V deutlich weniger Netto als in IV oder I.
Steuerklasse IV behandelt verheiratete Arbeitnehmer wie Ledige -- also genau wie Steuerklasse I. Beide Partner tragen ihre Steuerlast einzeln, ohne dass der Splittingvorteil monatlich einfließt. Dieser Vorteil kommt erst mit der Jahressteuererklärung als Erstattung.
Konkret durchgerechnet
Praxisbeispiel: Markus und Sophie mit 4.500 und 2.000 Euro brutto
Nehmen wir Markus (38, Projektleiter) und Sophie (35, Teilzeit-Bürokauffrau) aus Dortmund, beide kinderlos, beide gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer. Markus verdient 4.500 Euro brutto monatlich, Sophie 2.000 Euro. Damit beide Einkommen sauber nebeneinanderliegen und die Steuerwirkung nachvollziehbar bleibt, hilft es, die beiden Zahlungseingänge wie im Artikel zu Einnahmen und Ausgaben verwalten beschrieben strukturiert zu erfassen. Wir schauen, was in den drei Varianten monatlich netto ankommt.
In der Kombination III/V liegt Markus mit Steuerklasse III bei rund 3.275 Euro netto, Sophie mit Steuerklasse V bei etwa 1.275 Euro. Gesamt: rund 4.550 Euro. Sophie hat in dieser Variante einen sehr hohen Lohnsteueranteil -- von 2.000 Euro brutto bleibt nur etwa ein Drittel übrig. Die konkreten Netto-Beträge pro Partner lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner auch einzeln durchspielen, wenn ihr die Steuerklassen-Annahme variieren wollt.
In der Kombination IV/IV wird jeder wie ein Lediger besteuert: Markus bekommt etwa 2.900 Euro netto, Sophie rund 1.450 Euro. Gesamt: rund 4.350 Euro. Die Verteilung ist gerechter, aber die Summe ist niedriger als bei III/V -- das Paar behält über die Einbehalte etwa 200 Euro pro Monat weniger. Diese Differenz kommt mit der Steuererklärung als Erstattung zurück.
Mit IV/IV + Faktor wird die tatsächliche Jahressteuer auf die monatlichen Einbehalte heruntergebrochen. Der Faktor liegt bei diesem Einkommensverhältnis etwa bei 0,93. Markus bekommt rund 2.990 Euro netto, Sophie rund 1.490 Euro. Gesamt: rund 4.480 Euro. Keine große Nachzahlung, keine große Erstattung -- die monatliche Liquidität entspricht dem Jahreseinkommen nach Steuererklärung. Die konkreten Zahlen für eure Einkommenssituation könnt ihr mit dem Steuerklassen-Vergleichs-Rechner durchrechnen und im Dashboard die beiden Nettos direkt nebeneinander sichtbar machen.
Monatliche Sicht vs. Jahressicht
Warum III/V monatlich mehr bringt, aber jährlich nichts spart
Im Beispiel oben sah III/V mit 4.550 Euro monatlichem Netto am attraktivsten aus. Das verführt viele Paare, reflexhaft III/V zu wählen. Aber dieses Plus ist ein zinsloser Kredit an das Paar selbst -- denn bei der Jahressteuererklärung wird die Differenz zur tatsächlichen Splittingsteuer fällig. Wer in III/V monatlich 200 Euro mehr Netto hat, muss am Jahresende oft eine Nachzahlung in vierstelliger Höhe leisten.
Andersherum: Wer IV/IV wählt, behält monatlich weniger Netto, bekommt aber eine größere Steuererstattung. Wirtschaftlich betrachtet ist das ein zinsloser Kredit an den Staat. Geld, das auf einem Tagesgeldkonto liegen könnte, liegt stattdessen beim Finanzamt und kommt erst im Folgejahr zurück. Der Bundesfinanzministerium beschreibt das Faktorverfahren als Mittel, genau diese Über- und Unterzahlungen zu vermeiden.
Das Faktorverfahren bildet die Jahressteuer monatlich ab. Die Zahlen entsprechen am Ende exakt dem, was übrig bleiben wird -- keine Korrektur nach oben oder unten. Für Paare, die ihre Liquidität planbar halten wollen und keine großen Abrechnungsüberraschungen wollen, ist das in der Regel der beste Weg.
Wann es wirklich zählt
Warum die Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen zur Schlüsselfrage wird
Es gibt Situationen, in denen die Steuerklasse nicht nur die monatliche Liquidität verändert, sondern echten Euro-Wert schafft oder kostet. Der wichtigste Fall: Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden nicht vom Brutto berechnet, sondern vom Netto des Monats vor Leistungsbezug -- und zwar vom Netto, das sich aus der damaligen Steuerklasse ergibt.
Konkret: Wer vor dem Mutterschutz in Steuerklasse V war, hatte ein niedriges Netto. Das Elterngeld, das sich daran orientiert, fällt entsprechend niedrig aus. Wechselt dieselbe Person rechtzeitig vorher in III (oder das Paar ins Faktorverfahren), steigt das maßgebliche Netto und damit das Elterngeld -- teilweise um mehrere hundert Euro pro Monat, bei bis zu 14 Monaten Bezug ist das vierstellig.
Julia (31, Produktmanagerin) und Tobias (33, IT-Consultant) erwarten im Oktober ihr erstes Kind. Julia verdient 3.200 Euro brutto, Tobias 4.800 Euro. Aktuell stehen sie in der Kombination III (Tobias) / V (Julia) -- ein typischer Fehlreflex, weil Tobias monatlich deutlich mehr Netto sieht. Julias Netto in V liegt bei rund 1.800 Euro. Genau dieses Netto bildet beim Elterngeld die Berechnungsbasis. Würde Julia rechtzeitig -- also mindestens sieben Monate vor der Geburt -- in Steuerklasse III wechseln (Tobias parallel in V), läge ihr maßgebliches Netto laut Brutto-Netto-Rechner bei rund 2.400 Euro. Die Differenz von rund 600 Euro wirkt sich direkt auf das Elterngeld aus: bei 65 Prozent Ersatzquote rund 390 Euro mehr pro Monat, über 14 Monate fast 5.500 Euro. Paare, die solche Rechnungen gemeinsam durchspielen, profitieren davon, wenn sie ihre Zahlen wie im Artikel zu Haushaltsbuch für Paare strukturiert nebeneinanderliegen haben.
Wichtig: Der Wechsel muss rechtzeitig stattfinden. Beim Elterngeld zählt nach §2c BEEG die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwiegend galt -- also in mindestens sieben dieser zwölf Monate. Wer die günstigere Klasse erst kurz vor dem Mutterschutz einträgt, bekommt sie für die Berechnung nicht anerkannt. Im Bestandsverlauf lässt sich genau dieses Zwölf-Monats-Fenster mit den monatlichen Nettoeingängen als Zeitreihe nachvollziehen -- hilfreich, wenn der Wechsel vor der Geburt geplant werden soll. Beim Arbeitslosengeld gelten eigene, teils strengere Regeln (§153 SGB III) -- wer darauf hinarbeitet, sollte vorher bei der Arbeitsagentur die konkreten Fristen klären. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Wahl rund ein Jahr vor dem geplanten Ereignis zu überprüfen.
Für privat Versicherte greift diese Elterngeld-Logik abgewandelt: Der KV-Beitrag wird nicht über den Lohnsteuerabzug berücksichtigt, sondern fließt separat. Wer zur Frage PKV oder GKV gerade eine Entscheidung trifft oder bereits privat versichert ist, sollte die Netto-Annahme daher mit den realen PKV-Beiträgen durchrechnen, nicht mit pauschalen GKV-Werten.
Häufige Fehler
Was Paare bei der Steuerklassen-Wahl oft falsch machen
Die drei häufigsten Missverständnisse rund um die Steuerklassen kosten entweder Liquidität oder bringen böse Überraschungen bei der Steuererklärung.
Eine vierstellige Nachzahlung trifft besonders hart, wenn keine Rücklage existiert. Paare, die wie im Leitfaden zu Notgroschen aufbauen beschrieben einen Puffer von drei bis sechs Monatsausgaben haben, fangen solche Steuer-Nachzahlungen entspannt ab -- statt dass die Abrechnung das laufende Monatsbudget sprengt.
Diese Fehler kommen immer wieder vor:
- III/V als „Steuerspar-Tipp" verstehen -- die Jahressteuer ist in allen Varianten gleich, III/V bringt nur eine zeitliche Verschiebung der Zahlung.
- IV/IV wählen ohne Steuererklärung -- dann verschenkt das Paar den Splittingvorteil und zahlt effektiv mehr Steuern übers Jahr.
- Steuerklasse nicht an die Lebenssituation anpassen -- wer ein Kind erwartet oder Jobverlust befürchtet, sollte die Klasse sieben Monate vorher optimieren, um bessere Lohnersatzleistungen zu bekommen.
- Den Faktor jedes Jahr vergessen -- das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden, ansonsten läuft das Paar automatisch in IV/IV zurück.
- Die Wahl als einmalige Entscheidung sehen -- seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals pro Jahr möglich, angepasst an veränderte Lebenssituationen.
Die drei Kombinationen im Detail
Welche Kombination wann sinnvoll ist
Die Wahl zwischen den drei Varianten hängt vom Einkommensverhältnis, der Lebenssituation und der persönlichen Präferenz ab. Es gibt keine universell beste Lösung -- nur eine passende für euren Fall. Sobald die Kombination steht, lohnt es sich, das resultierende Netto direkt in die gemeinsame Budgetplanung einzusortieren, damit die steuerliche Entscheidung nicht isoliert bleibt, sondern sichtbar wird, was am Monatsende tatsächlich zur Verfügung steht.
III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere -- als grobe Faustregel ab etwa 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens. Dann hat der Hauptverdiener in III ein sehr hohes Netto, das für laufende Kosten oder als Basis für Lohnersatzleistungen vorteilhaft ist. Gerade wenn die Fixkosten pro Monat überwiegend auf dem Hauptverdiener-Konto liegen, stabilisiert das III-Netto den Deckungsgrad der Grundlast. Nachteil: Der Zweitverdiener in V sieht monatlich wenig Geld, und das Paar ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
IV/IV ist die Standardkombination nach der Hochzeit und passt besonders gut, wenn beide Partner ähnlich verdienen -- Abweichung unter zehn Prozent. Dann ist die Einbehaltung monatlich fair auf beide verteilt, und eine Steuererklärung bringt nur geringe Korrekturen. Wer mit getrennten oder Teilgemeinschafts-Konten arbeitet, kann die beiden Nettos in der Kontenverwaltung nebeneinander führen und Zuständigkeiten für gemeinsame Ausgaben sauber trennen.
IV/IV + Faktor ist für den überwiegenden Teil der Paare mit unterschiedlichem Einkommen die fairste Wahl. Beide zahlen monatlich ihren fairen Anteil an der gemeinsamen Jahressteuer, es gibt keine große Nachzahlung und keine große Erstattung. Für eine ehrliche Sicht aufs Gesamtbudget hilft der Haushaltsrechner, die beiden Faktor-Nettos mit den tatsächlichen Haushaltskosten abzugleichen. Der einzige Nachteil: Der Faktor muss jedes Jahr neu beantragt werden -- das Finanzamt rechnet nicht automatisch neu.
Der Wechsel in der Praxis
Wie und wann ihr die Steuerklasse wechseln könnt
Seit 2020 ist ein Wechsel der Steuerklasse mehrfach pro Jahr möglich, nicht nur einmal wie früher. Der Antrag läuft über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" beim zuständigen Finanzamt -- online verfügbar und auch gemeinsam digital über ELSTER einreichbar. Ein genehmigter Wechsel wirkt in der Regel zum Ersten des Folgemonats. Wer noch für das laufende Jahr Effekt erzielen will, sollte den Antrag deshalb spätestens im November stellen. Nach dem Wechsel lohnt es sich, den ersten neuen Gehaltseingang in den Transaktionen gezielt zu prüfen -- stimmt der veränderte Nettobetrag mit der Erwartung überein, ist der Wechsel sauber angekommen.
Wichtig bei Zeitplanung rund um Lohnersatzleistungen: Die Sieben-Monats-Frist vor dem Leistungsbezug ist zwingend. Wer im September merkt, dass im Januar das Mutterschutz beginnt, kann die Steuerklasse zwar noch wechseln, aber die neue Klasse zählt dann nicht mehr für die Elterngeldberechnung. Das Finanzamt ist in dieser Frist strikt -- Ausnahmen gibt es praktisch keine.
Für das Faktorverfahren gibt es einen eigenen Antrag: „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit dem Vermerk Faktorverfahren. Hier geben beide Partner ihr voraussichtliches Jahreseinkommen an. Das Finanzamt berechnet daraus den Faktor und trägt ihn in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. Wer seine Finanzen als Paar gemeinsam organisiert und generell seine Finanzen strukturiert hat, hat diese Zahlen in der Regel schnell zur Hand.
Entscheidungshilfe
Welche Kombination passt zu euch?
Die passende Steuerklasse hängt von mehreren Faktoren ab: eurem Einkommensverhältnis, eurer Lebensplanung, eurer Präferenz bei Steuererklärungen und eurem Liquiditätsbedarf. Die folgenden Fragen helfen bei der Einordnung.
Wer eine grobe Orientierung sucht, wie viel vom Netto überhaupt für laufende Kosten, Lebensstil und Sparen zur Verfügung stehen sollte, findet in der 50-30-20-Regel ein einfaches Verteilungsraster. Und wer wissen will, ob das Paar-Netto bereits zu einer gesunden Sparquote führt, kann die Rechnung direkt an die gewählte Steuerklassen-Kombination anschließen -- so wird aus der Steuerfrage eine Planungsfrage.
Finde eure Kombination:
- Verdient ihr beide etwa gleich (Abweichung unter 10 %)? Dann reicht IV/IV -- der Unterschied zum Faktor ist marginal.
- Verdient ein Partner deutlich mehr (60/40 oder schiefer)? Dann bringt IV/IV + Faktor die fairste monatliche Aufteilung.
- Braucht der Hauptverdiener maximale monatliche Liquidität (z. B. wegen Krediten oder bevorstehendem Elterngeld)? Dann ist III/V die richtige Wahl.
- Wollt ihr keine Steuererklärung abgeben? Dann solltet ihr bei IV/IV bleiben -- bei III/V ist sie Pflicht.
- Plant ihr Familienzuwachs oder ein Sabbatical in den nächsten 12 Monaten? Dann wechselt den Leistungsempfänger jetzt in die günstigste Klasse -- sieben Monate Vorlauf sind Pflicht.
- Wollt ihr keine Nachzahlung riskieren? Dann ist IV/IV + Faktor die sicherste Variante.
Langfristiger Blick
Was ein Steuerklassen-Check jedes Jahr bringt
Viele Paare stellen ihre Steuerklasse einmal ein und denken dann jahrelang nicht mehr darüber nach. Das ist selten optimal, weil sich Einkommensverhältnisse, Lebensumstände und Prioritäten ändern. Eine Beförderung, eine Elternzeit, ein Teilzeitwechsel -- jede dieser Veränderungen kann die bisher beste Kombination in die zweitbeste verwandeln. Wer etwa eine Gehaltserhöhung erwartet, kann mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner direkt durchspielen, wie sich das neue Brutto auf das Einkommensverhältnis und damit auf die sinnvolle Steuerklassen-Kombination auswirkt.
Ein kurzer Steuerklassen-Check einmal im Jahr -- etwa im Rahmen eurer jährlichen Finanzplanung und im Blick auf eure gemeinsamen finanziellen Ziele -- ist deshalb empfehlenswert. Dabei geht es nicht darum, jedes Mal zu wechseln, sondern zu prüfen, ob die aktuelle Wahl noch zur Situation passt. Oft reicht es, das Einkommensverhältnis des Vorjahres mit der aktuellen Klasse abzugleichen.
Der konkrete Nutzen zeigt sich über mehrere Jahre: Paare, die ihre Steuerklasse aktiv managen, haben weniger Überraschungen bei der Steuererklärung, planen ihre Liquidität realistischer und nutzen Lohnersatzleistungen optimal. Der Aufwand dafür ist überschaubar -- zehn Minuten einmal im Jahr, plus gelegentlich ein Formular ans Finanzamt. Wer die monatlichen Auswirkungen dazwischen im Auge behalten möchte, findet im Leitfaden Monatliche Ausgaben im Blick eine Routine, mit der sich Netto-Veränderungen schnell einordnen lassen. Der Effekt über zehn Jahre: deutlich geringerer Abgabestress und oft mehrere tausend Euro mehr bei Elterngeld oder Krankengeld, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen
- Wie finde ich als Ehepaar die richtige Steuerklasse?
- Rechne beide Varianten durch: eure monatlichen Nettos bei III/V, IV/IV und IV/IV + Faktor. Bei ähnlichem Einkommen (unter 10 % Differenz) reicht IV/IV, bei deutlichem Unterschied lohnt sich IV/IV + Faktor, und III/V ist nur sinnvoll, wenn der Hauptverdiener hohe monatliche Liquidität braucht.
- Spart die Steuerklasse III wirklich Steuern?
- Nein. Bei gemeinsamer Veranlagung ist die Jahres-Gesamtsteuer in allen Kombinationen identisch. Steuerklasse III führt nur dazu, dass der Hauptverdiener monatlich weniger Lohnsteuer einbehält -- der Zweitverdiener zahlt in V entsprechend mehr. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung das aus.
- Kann ich die Steuerklasse mehrmals pro Jahr wechseln?
- Seit 2020 ja. Ein genehmigter Antrag wirkt in der Regel zum Ersten des Folgemonats. Für Lohnersatzleistungen gelten eigene Fristen: Beim Elterngeld muss die Klasse in mindestens sieben der zwölf Monate vor der Geburt gegolten haben, beim Arbeitslosengeld gelten strengere Regeln nach §153 SGB III.
- Was ist der Unterschied zwischen III/V und IV/IV + Faktor?
- III/V führt zu maximal ungleicher Verteilung: Hauptverdiener behält viel Netto, Zweitverdiener sehr wenig. IV/IV + Faktor verteilt die tatsächliche Jahressteuer fair auf beide Partner, sodass das Monats-Netto nah an der finalen Jahressteuer liegt. Das Faktorverfahren vermeidet Nachzahlungen und große Erstattungen.
- Gilt das auch für Paare mit PKV oder Selbstständigkeit?
- Der Grundgedanke gilt, aber die Berechnung ändert sich. Bei privater Krankenversicherung entfällt der gesetzliche KV-Anteil, dafür kommen PKV-Beiträge getrennt ins Spiel. Bei Selbstständigkeit gibt es keine Lohnsteuer-Einbehaltung, sondern Vorauszahlungen auf Basis der letzten Steuererklärung. Die Steuerklassenwahl betrifft hier nur den angestellten Partner. Eine vertiefende Einordnung zur Versicherungsseite findet sich im Artikel "PKV oder GKV".
- Wie lange dauert ein Steuerklassenwechsel beim Finanzamt?
- Der Antrag lässt sich online über ELSTER einreichen und wirkt in der Regel zum Ersten des Folgemonats. Wer den Wechsel noch im laufenden Kalenderjahr spüren will, sollte den Antrag spätestens im November stellen -- spätere Anträge greifen erst im Folgejahr. Nach der Eintragung in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale übernimmt der Arbeitgeber den veränderten Lohnsteuerabzug ab dem nächsten Gehaltslauf. Der erste neue Gehaltseingang lässt sich direkt in den Transaktionen prüfen -- stimmt der veränderte Nettobetrag mit der Erwartung überein, ist der Wechsel sauber angekommen.
- Welche Steuerklassen-Kombination eignet sich vor einer geplanten Elternzeit?
- Entscheidend ist die Sieben-Monats-Frist nach §2c BEEG: Die Steuerklasse, die in mindestens sieben der zwölf Monate vor der Geburt überwiegend galt, bildet die Basis für die Elterngeldberechnung. Der spätere Leistungsempfänger sollte also rechtzeitig in die günstigere Klasse (meist III) wechseln, der andere Partner parallel in V oder IV mit Faktor. Wie groß der Effekt werden kann, zeigt das Beispiel von Julia und Tobias im Abschnitt "Warum die Steuerklasse bei Lohnersatzleistungen zur Schlüsselfrage wird" -- rund 390 Euro mehr Elterngeld pro Monat sind realistisch. Die eigenen Nettos lassen sich vorab einzeln mit dem Brutto-Netto-Rechner durchspielen, die Kombination insgesamt im Steuerklassen-Vergleichs-Rechner.
Quellen & weiterführende Links
- Bundesfinanzministerium -- Lohnsteuer
- Bundesfinanzministerium -- Programmablaufplan Lohnsteuer
- Verbraucherzentrale -- Steuerklassen für Ehepaare
- ELSTER -- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend -- Elterngeld und ElterngeldPlus
Vom Wissen zur Entscheidung
Mit dem Steuerklassen-Vergleich die beste Kombination finden
Der Steuerklassen-Vergleichs-Rechner zeigt dir für deine Einkommenssituation alle drei Varianten nebeneinander -- inklusive Faktor und Netto pro Partner. So findest du in wenigen Minuten heraus, welche Kombination monatlich am meisten Liquidität bringt.
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