Einkommen & Gehalt

Steuerklassen-Vergleich für Ehepaare: III/V, IV/IV oder IV + Faktor?

Gib die Bruttogehälter beider Partner ein, wähle Bundesland und gemeinsame Kinderzahl. Pro Partner kannst du optional Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag, Sonderzahlungen und private Krankenversicherung separat einstellen. Der Rechner berechnet alle drei Steuerklassen-Kombinationen gleichzeitig und zeigt pro Variante das Netto pro Partner, das Gesamt-Netto sowie eine Schätzung der Erstattung oder Nachzahlung am Jahresende. Die Empfehlung berücksichtigt nicht nur die monatliche Liquidität, sondern auch die Planbarkeit — denn die höchste monatliche Auszahlung ist nicht automatisch die beste Wahl.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergleicht III/V, IV/IV und IV/IV + Faktorverfahren in einer Übersicht — Monats- und Jahreswerte umschaltbar.
  • Schätzt Erstattung oder Nachzahlung am Jahresende pro Variante (Settlement zur Splittingsteuer).
  • Pro Partner einstellbar: Kirchensteuer, KV-Zusatzbeitrag, Sonderzahlungen, GKV/PKV.
  • Empfehlung mit Begründung — nicht nur „höchstes Netto", sondern abgewogene Lebensrealität.
  • Optional: Elterngeld-Schätzer pro Variante und Wechsel-Frist-Assistent für Lohnersatzleistungen.
  • Berechnung nach BMF-Programmablaufplan 2026. Keine Speicherung, kein Login.
Schnellstart

Steuerklassen vergleichen

Partner A
Dein monatliches Bruttogehalt.
Jahre
Partner B
Monatliches Bruttogehalt des Partners.
Jahre
Beide Partner leben im selben Bundesland (relevant für Kirchensteuer und Sachsen-Sonderregel).
Relevant für Pflegeversicherungs-Abschlag und Kinderfreibeträge (Soli/KiSt).

Anleitung

Wie funktioniert der Vergleich?

Du gibst die Bruttogehälter beider Partner ein und wählst Bundesland und gemeinsame Kinderzahl. Im erweiterten Block kannst du pro Partner zusätzlich Kirchensteuerpflicht, KV-Zusatzbeitrag, jährliche Sonderzahlungen und private Krankenversicherung einstellen — auch ein Konfessionsmix oder ein PKV-/GKV-Mix lässt sich so abbilden. Der Rechner berechnet für jede der drei möglichen Kombinationen die monatliche Lohnsteuer, die Sozialabgaben und das daraus resultierende Netto — einzeln pro Partner und als Gesamt-Netto für das Paar. Die Anzeige lässt sich zwischen Monats- und Jahreswerten umschalten.

Die empfohlene Variante wird farblich hervorgehoben. Liegt das höchste monatliche Netto in einer anderen Variante, bekommt diese eine zusätzliche Markierung — denn maximale Liquidität und planbare Liquidität sind nicht immer dieselbe Wahl. Die Empfehlung selbst basiert auf dem Einkommensverhältnis und dem geschätzten Steuerausgleich am Jahresende. Bei gemeinsamer Veranlagung ist die tatsächliche Jahressteuer in allen drei Varianten identisch — die Wahl verteilt nur, wie viel davon monatlich einbehalten wird.

Die drei Kombinationen

Wofür sich welche Steuerklasse eignet

Ehepaare in Deutschland können zwischen drei Kombinationen wählen. Jede hat einen anderen Zweck:

Die drei Varianten auf einen Blick

  • III / V: Der Hauptverdiener bekommt III und wird mild besteuert (Splittingvorteil), der Zweitverdiener V mit 14 %-Mindeststeuer. Nur sinnvoll bei deutlichem Einkommensunterschied (etwa 60/40 oder mehr). Pflicht zur Steuererklärung.
  • IV / IV: Beide Partner werden wie Ledige besteuert. Einfach, aber bei unterschiedlichem Einkommen behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein. Die Erstattung kommt mit der Steuererklärung.
  • IV / IV + Faktor: Beide in IV, aber die Lohnsteuer wird mit einem Faktor multipliziert, der die voraussichtliche Jahressteuer nach Splittingtarif abbildet. Kaum Abweichung zwischen monatlichem Einbehalt und tatsächlicher Jahressteuer.
Die Kombination wird einmalig beim Finanzamt gewählt und gilt für ein Kalenderjahr. Wechsel sind bis November für das laufende Jahr möglich.

Wichtige Unterscheidung

Monatliches Netto ist nicht gleich Jahressteuer

Ein häufiges Missverständnis: Die Steuerklassen-Wahl spart keine Steuern — sie verteilt nur die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung. Bei gemeinsamer Veranlagung wird am Jahresende immer die Splittingsteuer angewendet, egal welche Kombination während des Jahres gewählt war.

Der Rechner zeigt deshalb die monatliche Liquidität. Das ist relevant, wenn ihr keine Steuererklärung macht (nicht empfehlenswert, aber möglich bei IV/IV ohne Pflicht zur Abgabe) oder wenn euer Cashflow im Monat zählt. Besonders wichtig: Bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld wird das Netto des leistungsberechtigten Partners zugrunde gelegt. Wer Elterngeld plant, sollte rechtzeitig in die günstigere Klasse wechseln (etwa 7 Monate vor dem Mutterschutz).

Entscheidungshilfe

Wann lohnt sich welche Variante?

Die pauschale Empfehlung lautet: IV/IV mit Faktor für fast alle Paare. Das Faktorverfahren bildet die tatsächliche Jahressteuer am genauesten ab, vermeidet Nachzahlungen und große Erstattungen und entspricht dem Bruttoeinkommensverhältnis beider Partner fair. Der einzige Nachteil: Der Faktor muss jedes Jahr neu beantragt werden.

III/V lohnt sich vor allem dann, wenn der Hauptverdiener kurzfristig eine hohe monatliche Liquidität braucht — etwa für Kreditraten, Familienplanung oder Lohnersatzleistungen. IV/IV ist die Standard-Kombination, wenn beide Partner ähnlich verdienen (Differenz unter 10 %) und keine Nachzahlung entsteht.

Beispiel: Partner A verdient 5.000 €, Partner B 2.500 €

Ehepaar, beide gesetzlich versichert, keine Kinder, Bundesland NRW, keine Kirchensteuer. KV-Zusatzbeitrag 2,9 %.

  1. Partner A: 5.000 € brutto monatlich.
  2. Partner B: 2.500 € brutto monatlich.
  3. III/V: Gesamt-Netto ≈ 5.188 € pro Monat — am Jahresende rund 2.970 € Nachzahlung.
  4. IV/IV: Gesamt-Netto ≈ 4.899 € pro Monat — am Jahresende rund 497 € Erstattung.
  5. IV/IV + Faktor: Gesamt-Netto ≈ 4.940 € pro Monat — Steuerausgleich nahe null.
  6. Empfehlung: IV/IV + Faktor — zwar nicht die monatlich höchste Auszahlung, aber die einzige Variante ohne nennenswerte Nachzahlung und ohne dem Staat einen zinslosen Kredit zu geben. III/V brächte zwar ca. 250 € mehr Liquidität pro Monat, aber dafür eine Nachzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich am Jahresende.

Häufige Fragen

Warum verändert sich meine Jahressteuer gar nicht durch die Wahl der Steuerklasse?
Weil das Finanzamt bei der gemeinsamen Veranlagung immer den Splittingtarif anwendet, unabhängig davon, in welchen Steuerklassen ihr während des Jahres wart. Die Klasse bestimmt nur, wie viel monatlich als Vorauszahlung einbehalten wird. Am Jahresende wird die Differenz zwischen Einbehalt und tatsächlicher Splittingsteuer über Nachzahlung oder Erstattung ausgeglichen.
Wann lohnt sich die Kombination III/V?
Wenn der Hauptverdiener deutlich mehr verdient als der Zweitverdiener — als Faustregel etwa 60/40 oder mehr — bringt III/V monatlich mehr Netto beim Hauptverdiener. Das ist dann sinnvoll, wenn dieser Hauptverdiener die monatliche Liquidität braucht (z.B. für Familienplanung, um Elterngeld auf höheres Netto aufzubauen). Bei III/V besteht eine Pflicht zur Steuererklärung.
Wie funktioniert das Faktorverfahren (§39f EStG)?
Beim Faktorverfahren sind beide Partner in Steuerklasse IV. Das Finanzamt berechnet einen Faktor zwischen 0 und 1, der die voraussichtliche Jahressteuer nach Splittingtarif durch die Summe der Einzel-IV-Steuern teilt. Die tatsächliche Lohnsteuer pro Partner ist dann IV-Steuer × Faktor. Vorteil: Beide Partner behalten monatlich annähernd den Betrag, der ihrer tatsächlichen Jahressteuerlast entspricht — keine Nachzahlung, keine große Erstattung.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals pro Jahr möglich, nicht mehr nur einmal jährlich. Für das laufende Jahr kann der Antrag bis spätestens 30. November beim Finanzamt gestellt werden. Wichtig: Für Lohnersatzleistungen (Elterngeld, ALG, Krankengeld) zählt die Steuerklasse, die beim Leistungsbezug mindestens 7 Monate bestand — das solltest du vorher planen.
Warum sollte mich das monatliche Netto interessieren, wenn die Jahressteuer gleich ist?
Drei Gründe: Erstens verändert die Klasse eure Liquidität im Monat — das wirkt sich auf Kreditraten, laufende Ausgaben und Sparverhalten aus. Zweitens ist das Netto des leistungsberechtigten Partners die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen. Drittens bedeutet eine große Erstattung am Jahresende, dass ihr dem Staat einen zinslosen Kredit gegeben habt — das Geld hätte besser auf einem Tagesgeldkonto liegen sollen.
Was passiert, wenn beide gleich verdienen?
Dann ist IV/IV die natürliche Wahl. Der Faktor im Faktorverfahren beträgt dann 1,0, das heißt IV/IV und IV/IV+F sind identisch. III/V bringt bei gleichem Einkommen keinen Vorteil und führt beim V-Partner zu überhöhtem Steuerabzug — das wäre kontraproduktiv.
Wie genau ist die Schätzung der Erstattung bzw. Nachzahlung?
Der Rechner stellt die einbehaltene Jahressteuer der tatsächlichen Splitting-Jahressteuer gegenüber. Soli und Kirchensteuer werden im Splittingtarif proportional zur Lohnsteuer hochgerechnet — das ist eine Näherung, die in der Realität um wenige Euro pro Jahr abweichen kann. Größenordnung und Vorzeichen (Erstattung vs. Nachzahlung) sind verlässlich. Für die exakte Steuerschuld zählt die Steuererklärung mit allen Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und individuellen Freibeträgen.
Wie funktioniert der Elterngeld-Schätzer im Rechner?
Der Schätzer wendet die Faustformel nach §2 BEEG an: 65 % des durchschnittlichen Nettos vor der Geburt, gedeckelt zwischen 300 und 1.800 € pro Monat. Damit siehst du, wie viel Elterngeld der gewählte Partner in jeder der drei Steuerklassen-Varianten bekäme. Die exakte Berechnung der Elterngeldstelle berücksichtigt zusätzlich Sozialabgabenpauschale (21 %), Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag — der Schätzer dient nur dem Vergleich der Größenordnungen zwischen den Varianten.

Vom Rechner in die Praxis

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