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Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot ab 2027: Was du tun musst und was noch Zeit hat

Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot bei einer Bank, einem Broker oder einem Versicherer, auf das der Staat zu deinem eigenen Beitrag Geld dazulegt und das du in der Regel erst ab 65 anfassen darfst. Für das Altersvorsorgedepot musst du ab Januar 2027 drei Dinge tun, einen Vertrag abschließen, mindestens 10 Euro im Monat einzahlen und dem Anbieter erlauben, die Zulage jedes Jahr für dich zu beantragen. Beamte brauchen zusätzlich eine Einwilligung bei ihrer Besoldungsstelle, und wer schon einen Riester-Vertrag hat, entscheidet vorher, was mit ihm passiert.

Portora Redaktion16 Min LesezeitAktualisiert

Was dahintersteckt

Was das Altersvorsorgedepot ist, und was es nicht ist

Das Altersvorsorgedepot gibt es ab dem 1. Januar 2027. Beschlossen hat es der Bundestag mit dem Altersvorsorgereformgesetz, verkündet wurde es am 29. Mai 2026. Du schließt dafür einen Vertrag mit einem Anbieter ab, das können Banken, Broker, Fondsgesellschaften oder Versicherer sein. Dein Geld landet in Fonds, zum Beispiel in einem ETF auf den Weltaktienmarkt, und der Staat überweist seine Zulage direkt auf diesen Vertrag.

Anders als beim Riester-Vertrag gibt es keine Garantie, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge da sind. Der Wert steigt und fällt mit den Kursen, so wie bei jedem Aktienfonds, und kann zum Rentenbeginn auch unter der Summe deiner Einzahlungen liegen. Dafür darf mehr Geld in Aktien fließen, als es eine Garantie erlaubt hätte. Wer eine Garantie will, bekommt sie weiter, denn neben dem Depot erlaubt das Gesetz Verträge, die 80 oder 100 Prozent der Beiträge zusichern.

Zwei Dinge unterscheiden das Depot von einem gewöhnlichen Wertpapierdepot, und beide sind der Preis für die Zulage. Du kommst an das Geld erst mit der Rente. Und auf Gewinne und Ausschüttungen zahlst du in der Ansparphase keine Steuer, dafür wird später jede Auszahlung, soweit sie auf gefördertem Geld beruht, mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, wie eine Rente. Dein bestehendes ETF-Depot lässt sich deshalb nicht umwandeln, das Altersvorsorgedepot ist immer ein eigener, staatlich zertifizierter Vertrag.

Der Grund für das Gesetz zeigt sich an einer Zahl. Von hundert Euro, die ein Ruhestandshaushalt heute hat, kommen 93 Euro aus Renten und Pensionen und 4 Euro aus eigenem Vermögen. Das Depot soll den zweiten Teil größer machen, und die Zulage ist der Anreiz dafür.

Entscheidungshilfe

Fünf Fragen, die deinen Weg bestimmen

Welche Schritte du gehst, hängt an fünf Fragen. Jede hat weiter unten einen eigenen Abschnitt, hier steht die kurze Antwort.

Die fünf Fragen in der Reihenfolge, in der du sie klärst

  • Bekomme ich die Zulage? Angestellte mit Rentenversicherung, Beamte mit Einwilligung, Eltern in der Erziehungszeit und ab 2027 auch Selbstständige mit Steuererklärung. Ehepartner ohne eigene Förderung bekommen eine kleinere Zulage über den Partner.
  • Habe ich schon einen Riester-Vertrag? Dann entscheidest du vor dem ersten neuen Vertrag, denn der zieht den alten in die neue Förderung.
  • Brauche ich das Geld vor der Rente? Dann gehört es nicht in dieses Depot, außer es soll in die eigene Wohnung fließen und dein Vertrag sieht das vor.
  • Wie viel kann ich im Monat zahlen, und habe ich Kinder? Ab 10 Euro im Monat gibt es Zulage, gefördert wird bis 150 Euro, und jedes Kind bringt bis zu 300 Euro im Jahr extra.
  • Will ich Fonds selbst auswählen? Wenn nicht, nimmst du das Standarddepot, das jeder Anbieter haben muss und dessen Kosten gedeckelt sind.
Ob sich das Depot für dich unterm Strich lohnt, beantworten die fünf Fragen nicht. Das hängt an deinem Steuersatz im Alter und an den Kosten des Anbieters, und die stehen vor Januar 2027 noch nicht fest.

Frage 1

Bekomme ich die Zulage?

Die Zulage bekommt, wer im Sparjahr zu einer der geförderten Gruppen gehört. Das sind wie bei Riester vor allem alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, dazu Beamte. Neu sind ab 2027 Selbstständige, die nicht rentenversichert sind. Sie zählen dazu, wenn sie ein Gewerbe oder einen freien Beruf haben, jünger als 67 Jahre sind und für das Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Nicht gefördert werden freiwillig Rentenversicherte ohne einen der Gründe aus der Liste, Minijobber, die sich von der Rentenversicherung befreien lassen, und wer schon eine volle Altersrente bezieht. Wer unsicher ist, fragt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen nach. Sie gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund und zahlt die Zulagen aus.

Wer zum geförderten Kreis gehört, zum Beispiel

  • Angestellte und Auszubildende mit Rentenversicherungspflicht, auch Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherung befreien lassen.
  • Eltern in den drei Jahren Kindererziehungszeit, die sie bei der Rentenversicherung beantragt haben.
  • Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden in der Woche zu Hause pflegt.
  • Wer Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht und davor rentenversicherungspflichtig gearbeitet hat.
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten, wenn sie bei ihrer Besoldungsstelle einwilligen. Angestellte, die Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, willigen dort ein.
  • Selbstständige mit Gewerbe oder freiem Beruf, die jünger als 67 Jahre sind, wenn sie die Steuererklärung für das Jahr abgeben.
  • Verheiratete, die selbst zu keiner Gruppe gehören, über den Ehepartner, wenn sie selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.

Frage 2

Was wird aus meinem Riester-Vertrag?

Nichts, solange du nichts tust. Jeder Riester-Vertrag, der vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen ist, läuft mit der alten Förderung weiter, also mit fester Grundzulage von 175 Euro, wenn du den Mindestbeitrag von 4 Prozent deines Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen zahlst. Neue Riester-Verträge alter Art dürfen Anbieter nur noch bis zum 31. Dezember 2026 verkaufen.

Der Haken liegt beim ersten neuen Vertrag. Schließt du ab 2027 ein Altersvorsorgedepot ab, gilt die neue Förderung für alle deine Verträge, auch für den alten Riester-Vertrag, und zurück geht es nicht mehr. Ob die alte oder die neue Zulage für dich höher ist, hängt an deinem Einkommen und an deinem Beitrag. Die alte belohnt den vollen Mindestbeitrag mit einer festen Summe, die neue jeden einzelnen Euro, und der Altersvorsorgedepot-Rechner stellt beide an einem Beispiel nebeneinander.

Bei Ehepaaren gibt es eine Falle. Behält der Partner, der selbst gefördert wird, seinen Riester-Vertrag mit alter Förderung, und eröffnet der andere, der nur über ihn gefördert wird, ein neues Depot, bekommt dieser für das Depot keine Zulage. Wer verheiratet ist, entscheidet deshalb zu zweit.

Die Wege für einen bestehenden Riester-Vertrag

  • Weiterlaufen lassen. Alte Förderung, alte Garantie, keine Kosten.
  • Nur die Förderung umstellen. Eine Erklärung beim Anbieter genügt, der Vertrag bleibt, wie er ist, aber die Zulage rechnet nach dem neuen Recht. Das gilt dann für alle deine Riester-Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen.
  • Ruhen lassen und daneben ein Depot eröffnen. Das angesparte Geld bleibt im alten Vertrag, neue Beiträge gehen ins Depot, und beide laufen nach der neuen Förderung.
  • Das Guthaben in ein Depot übertragen. Die Förderung bleibt dabei erhalten, beim alten und beim neuen Anbieter können aber Kosten anfallen, und eine Garantie des alten Vertrags geht verloren.
  • Kündigen und auszahlen lassen. Das ist fast immer der teuerste Weg, denn dann fordert der Staat alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurück.

Frage 3

Brauche ich das Geld vor der Rente?

Ausgezahlt wird frühestens, wenn du 65 wirst, und spätestens mit 70. Früher geht es nur, wenn deine gesetzliche Altersrente oder deine Pension schon vorher beginnt. Zum Start wählst du zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan, und die Wahl entscheidet auch, was nach deinem Tod übrig bleibt. Die lebenslange Rente zahlt, solange du lebst, auch wenn du 100 Jahre alt wirst. Dafür geht dein Guthaben beim Start an den Anbieter, und mit deinem Tod endet die Rente. Stirbst du früh, bleibt kein Rest, den jemand erben könnte, denn mit diesem Geld bezahlt der Anbieter die Renten derer, die lange leben. Das ist der Preis dafür, dass die Rente nie ausgeht. Hast du eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart und stirbst vorher, bekommen deine Hinterbliebenen die Rente, bis diese Jahre ab Rentenbeginn um sind. Die Garantiezeit kostet etwas, die Rente fällt dann von Anfang an niedriger aus.

Der Auszahlungsplan läuft mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr und zahlt am Ende aus, was übrig ist. Bis dahin bleibt der Rest dein Guthaben, und das lässt sich vererben. Bis zu 30 Prozent darfst du dir zu Beginn auf einmal auszahlen lassen.

Nimmst du vorher Geld heraus, fordert der Staat die Zulagen und Steuervorteile zurück, die auf dieses Geld entfallen. Dasselbe gilt, wenn du im Ruhestand außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums lebst, und im Todesfall für das Guthaben, das an die Erben geht. Ausgenommen ist ein Ehepartner, mit dem du nicht getrennt gelebt hast und der das Guthaben ohne Abzug auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übernimmt. Bei einem gewöhnlichen Depot, das vererbt wird, gibt es diese Rückforderung nicht. Die eine Ausnahme vor der Rente ist die eigene Wohnung. Für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie darfst du das Geld schon vorher entnehmen, wenn dein Vertrag das vorsieht. Es gelten die Regeln, die bisher als Wohn-Riester bekannt sind.

Daraus folgt eine einfache Reihenfolge. Geld, das du in den nächsten Jahren brauchen könntest, gehört zuerst in eine Rücklage für Notfälle. In das Altersvorsorgedepot gehört nur, was wirklich bis zur Rente liegen bleiben kann. Wie viel davon nach der Steuer übrig bleibt, hängt an deinem Einkommen im Alter, und wie viele Rentner überhaupt Einkommensteuer zahlen, steht in einer eigenen Auswertung.

Frage 4

Wie viel legt der Staat zu meinem Beitrag dazu?

Die Zulage hängt ab 2027 nur noch an deinem eigenen Beitrag, nicht mehr an deinem Einkommen. Auf die ersten 360 Euro im Jahr, also 30 Euro im Monat, legt der Staat 50 Cent je Euro dazu. Auf alles darüber bis 1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat, sind es 25 Cent. Mehr als 540 Euro Grundzulage im Jahr gibt es nicht, egal wie viel du einzahlst.

Kinder verschieben die Rechnung am stärksten. Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, legt der Staat noch einmal einen Euro je eingezahltem Euro dazu, höchstens 300 Euro im Jahr je Kind. Diese Grenze erreichst du schon mit 25 Euro im Monat. Bei verheirateten Eltern bekommt die Kinderzulage 2027 in der Regel die Mutter, auf Antrag beider Eltern der Vater. Ab 2028 geht sie an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt, auf Erklärung beider Eltern an den anderen.

Dazu kommen drei Sonderfälle. Wer zu Beginn des Sparjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro extra. Wer nur über den Ehepartner gefördert wird, zahlt selbst mindestens 120 Euro im Jahr ein und bekommt höchstens 175 Euro Grundzulage. Und wer im Jahr weniger als 120 Euro einzahlt, bekommt gar nichts, denn das ist der Mindestbeitrag.

In einen Vertrag einzahlen darfst du bis 6.840 Euro im Jahr, gefördert sind davon nur 1.800. Zusätzlich kannst du Beitrag und Zulage in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann selbst, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet nur den Unterschied. Was das für deinen Beitrag bedeutet, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner durch.

Was der Staat ab 2027 im Jahr auf das Altersvorsorgedepot legt, ohne den einmaligen Bonus für unter 25-Jährige.

MonatsbeitragEigenbeitrag im JahrGrundzulage im JahrZulage mit einem Kind
10 Euro120 Euro60 Euro180 Euro
25 Euro300 Euro150 Euro450 Euro
30 Euro360 Euro180 Euro480 Euro
50 Euro600 Euro240 Euro540 Euro
100 Euro1.200 Euro390 Euro690 Euro
150 Euro1.800 Euro540 Euro840 Euro
Jedes weitere Kind bringt bei gleichem Beitrag noch einmal bis zu 300 Euro. Über 150 Euro im Monat steigt die Zulage nicht mehr.

Quelle: §§ 84 bis 86 EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 156), eigene Rechnung

Praxisbeispiel

Wie das bei einer Familie mit einem Kind aussieht

Nehmen wir Jana, 34, angestellt und verheiratet mit Tom. Die beiden haben eine Tochter, sechs Jahre alt, das Kindergeld läuft auf Jana. Tom kümmert sich um Haushalt und Tochter und arbeitet nicht, er wird deshalb nur über Jana gefördert.

Jana zahlt 50 Euro im Monat ein, also 600 Euro im Jahr. Darauf bekommt sie 240 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage. Auf ihrem Depot kommen damit im Jahr 1.140 Euro an, fast doppelt so viel, wie sie selbst einzahlt.

Tom eröffnet ein eigenes Depot und zahlt das Minimum, 10 Euro im Monat. Seine Grundzulage richtet sich nach Janas Beitrag, ist bei ihm aber auf 175 Euro gedeckelt. Für 120 Euro eigenes Geld kommen bei ihm also 295 Euro an. Hätte Jana ihren alten Riester-Vertrag mit alter Förderung behalten, bekäme Tom für sein neues Depot nichts.

Ob das für die beiden die beste Verwendung von 60 Euro im Monat ist, sagt diese Rechnung nicht. Sie zeigt, was der Staat dazulegt, nicht, was nach den Kosten des Anbieters und der Steuer im Alter übrig bleibt.

Frage 5

Standarddepot oder Fonds selbst auswählen?

Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Partner. Es ist die einfachste Form des Altersvorsorgedepots und besteht aus zwei Fonds, die der Anbieter festlegt, einem vorsichtigen und einem, der stärker schwankt. Du entscheidest nur, wie dein Geld zwischen beiden aufgeteilt wird. Ab fünf Jahren vor der Rente schichtet der Anbieter schrittweise in den vorsichtigen Fonds um, zum Rentenbeginn liegen höchstens 30 Prozent im anderen, es sei denn, du verlangst eine andere Aufteilung.

Für das Standarddepot gilt ein Kostendeckel. Die Kosten dürfen deine Rendite im Durchschnitt um höchstens 1,0 Prozent im Jahr mindern. Wirft der Fonds vor Kosten 5 Prozent ab, bleiben dir also mindestens 4. Ein breiter ETF auf den Weltaktienmarkt kostet heute oft rund 0,2 Prozent im Jahr, im Deckel zählen aber auch die Kosten für Depot, Verwaltung und Vertrieb mit. Er ist eine Obergrenze und kein Preis, den ein Anbieter ausschöpfen muss.

Willst du selbst auswählen, brauchst du einen Vertrag mit dieser Option, und du wählst aus der Liste deines Anbieters. Zugelassen sind Fonds, deren Basisinformationsblatt, das Pflichtblatt mit einer Risikozahl von 1 bis 7, höchstens eine 5 zeigt. Breite Aktien-ETFs liegen meist darunter. Dazu kommen Anleihen von Bund, Ländern und Euro-Staaten. Für diese Verträge gilt kein gesetzlicher Kostendeckel. Ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers erlaubt das Gesetz ebenfalls, die nötige Verordnung der Bundesregierung liegt aber noch nicht vor.

Auch Versicherer dürfen Altersvorsorgedepots anbieten, und eine lebenslange Rente zahlt am Ende nur ein Versicherer. Wer ein Depot bei einer Bank hat und im Alter eine lebenslange Rente will, wechselt zum Rentenbeginn zu einem Versicherer, das erlaubt das Gesetz ausdrücklich. Was ein Versicherungsmantel während der Ansparphase kostet, steht in der Gegenüberstellung ETF-Versicherung oder Depot.

Schritt für Schritt

Was muss ich beim Altersvorsorgedepot tun?

Beim Altersvorsorgedepot musst du einen Vertrag abschließen, mindestens 10 Euro im Monat einzahlen und dafür sorgen, dass die Zulage beantragt wird, alles Weitere hängt an deiner Lage. Die Liste steht in der Reihenfolge, in der die Schritte anfallen, und nicht jeder Schritt betrifft jeden.

Die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen

  • Vor dem Abschluss die eigene Lage klären. Gehörst du zum geförderten Kreis, und gibt es einen Riester-Vertrag, deinen oder den deines Ehepartners?
  • Ab dem 1. Januar 2027 einen Anbieter wählen. Der Vertrag muss zertifiziert sein, das Bundeszentralamt für Steuern vergibt dafür eine Nummer. Ab 2027 zählen höchstens zwei neue Verträge, ein dritter gilt nicht mehr als Altersvorsorgevertrag.
  • Den Beitrag festlegen. Mindestens 10 Euro im Monat, gefördert bis 150 Euro, und mit Kindern erreicht die Kinderzulage schon bei 25 Euro ihr Maximum.
  • Beim Abschluss den Dauerzulagenantrag unterschreiben, also die Vollmacht, mit der der Anbieter die Zulage jedes Jahr für dich beantragt. Ohne sie musst du selbst beantragen, spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Sparjahr, für 2027 also bis Ende 2029.
  • Die Steuer-ID bereithalten, deine und die jedes Kindes. Über die Nummer des Kindes gleicht die Zulagenstelle die Kinderzulage mit der Familienkasse ab.
  • Als Beamter bei der Besoldungsstelle einwilligen, schriftlich oder elektronisch, spätestens bis zum 31. Dezember des Sparjahres. Eine Einwilligung, die du schon für Riester gegeben hast, gilt weiter.
  • Als Selbstständiger die Steuererklärung für das Sparjahr abgeben, denn erst damit gehörst du für dieses Jahr zum geförderten Kreis.
  • Einmal im Jahr die Mitteilung des Anbieters lesen. Darin steht, welche Zulage angekommen ist. Ändert sich etwas, das die Zulage senkt, etwa weil die Pflichtversicherung endet, meldest du es dem Anbieter.
  • Wer mehr als die Zulage herausholen will, trägt Beitrag und Zulage in der Steuererklärung ein, in der Anlage AV.

Was noch Zeit hat

Was du jetzt noch nicht tun musst

Vor dem 1. Januar 2027 kannst du kein Altersvorsorgedepot abschließen. Das Bundeszentralamt für Steuern darf die neuen Verträge frühestens zu diesem Tag zertifizieren, und welche Anbieter zu welchen Kosten antreten, steht bis dahin nicht fest. Ein Vergleich der Angebote ist heute deshalb nicht möglich, und dieser Leitfaden macht auch keinen.

Was warten kann

  • Einen Riester-Vertrag vorsorglich kündigen. Kündigen ohne Übertragung kostet alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile, und übertragen kannst du auch nach Januar noch.
  • Dein freies ETF-Depot auflösen. Es wird nicht umgewandelt, und beide Depots können nebeneinander bestehen.
  • Die Auszahlung festlegen. Ob lebenslange Rente oder Auszahlungsplan, entscheidest du erst zum Rentenbeginn, und dann darfst du sogar den Anbieter wechseln.
  • Im Januar abschließen müssen. Die Zulage für 2027 richtet sich nach den Beiträgen, die bis zum Jahresende eingezahlt sind, ein Abschluss im März kostet also keine Zulage, solange bis Dezember genug eingezahlt ist.

Häufige Fehler

Wo die Zulage verloren geht

Die meisten Fehler passieren nicht bei der Wahl der Fonds, sondern bei Formalitäten, die einmal im Jahr oder nur einmal im Leben anfallen. Sie kosten keine Rendite, sondern gleich die ganze Zulage eines Jahres.

Die teuersten Fehler

  • Kein Antrag. Ohne Vollmacht und ohne eigenen Antrag bis zum Ende des zweiten Folgejahres ist die Zulage für dieses Jahr verloren.
  • Als Beamter keine Einwilligung. Sie muss bis zum 31. Dezember des Sparjahres bei der Besoldungsstelle liegen. Für ein abgelaufenes Jahr lässt sie sich nur ausnahmsweise nachholen, wenn für dieses Jahr eine Zulage beantragt ist und über sie noch nicht endgültig entschieden wurde.
  • Unter 120 Euro im Jahr. Wer mit Beitragspausen unter dem Mindestbeitrag bleibt, bekommt für dieses Jahr keine Zulage, auch keine anteilige.
  • Ein dritter neuer Vertrag. Ab dem dritten Vertrag nach 2026 zählen die Beiträge nicht mehr als Altersvorsorge.
  • Die Ehepaar-Falle. Behält der selbst geförderte Partner einen Riester-Vertrag mit alter Förderung, bekommt der andere für ein neues Depot keine Zulage.
  • Geld, das vor der Rente gebraucht wird. Eine Entnahme außerhalb der Wohnförderung kostet die Zulagen und Steuervorteile, die darauf entfallen.
  • Mehr als 1.800 Euro im Jahr in der Erwartung, auch darauf Zulage zu bekommen. Der Teil darüber ist nicht gefördert.
Am häufigsten fehlt nicht das Geld, sondern eine Unterschrift. Die Vollmacht beim Abschluss und für Beamte die Einwilligung sind die zwei Papiere, an denen die Zulage hängt.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot Pflicht?
Nein. Es ist ein freiwilliges Angebot. Niemand muss ein Depot eröffnen, und ein bestehender Riester-Vertrag muss nicht umgestellt werden.
Ist das Altersvorsorgedepot schon beschlossen?
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neue Förderung gilt ab dem Sparjahr 2027, Verträge gibt es ab dem 1. Januar 2027.
Kann ich mein bestehendes ETF-Depot in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Nein. Das Altersvorsorgedepot ist ein eigener, zertifizierter Vertrag mit Bindung bis zur Rente. Dein freies Depot bleibt, wie es ist, und beide können nebeneinander bestehen.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?
Das hängt daran, ob noch ein Guthaben da ist. Vor der Rente und während eines Auszahlungsplans kann ein hinterbliebener Ehepartner das Guthaben ohne Abzug auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen, wenn ihr nicht getrennt gelebt habt. Sonst geht das Guthaben an die Erben, aber vorher fordert der Staat die Zulagen und Steuervorteile zurück, die darauf entfallen. Hast du das Kapital zum Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgewandelt, gibt es kein Guthaben mehr, das jemand übernehmen oder erben könnte. Die Rente endet dann mit dem Tod. Nur wenn du eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbart hast, bekommen deine Hinterbliebenen die Rente bis zu deren Ende.
Kann ich mehrere Altersvorsorgedepots haben?
Ab 2027 zählen höchstens zwei neue Verträge als Altersvorsorgeverträge, ein dritter nicht mehr. Gefördert sind zusammen höchstens 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, die Zulage wird also nicht je Vertrag neu berechnet.

Quellen & weiterführende Links

  1. Bundesrat, Drucksache 206/26, Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Gesetzesbeschluss des Bundestags, verkündet in BGBl. 2026 I Nr. 156)
  2. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/4996, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz
  3. Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  4. Einkommensteuergesetz, § 89 Antrag
  5. Einkommensteuergesetz, § 81a Zuständige Stelle
  6. Einkommensteuergesetz, § 90 Verfahren (Absatz 5, Nachholen der Einwilligung)
  7. Einkommensteuergesetz, § 85 Kinderzulage
  8. Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Nächster Schritt

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