Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan, und die drei Fälle, in denen die Rechnung kippt
Ein Altersvorsorgedepot lässt bei derselben Monatsrate mehr übrig als ein freier ETF-Sparplan, solange das Geld bis zur Rente liegen bleibt und das Depot nicht deutlich mehr kostet. Bei 30 Euro im Monat und zwei Kindern bleiben nach unserer Rechnung rund 56.000 Euro gegen 25.000 Euro. Wer das Geld vor der Rente braucht, gibt die Förderung zurück, und der Vorsprung ist fast weg.
Die Rechnung
Dieselbe Rate in zwei Töpfen, und welche Annahmen darin stecken
Verglichen wird immer dieselbe Monatsrate, einmal im Altersvorsorgedepot und einmal in einem freien Sparplan auf denselben Welt-ETF. Beide Töpfe wachsen um 5 Prozent im Jahr nach Fondskosten, beide starten im Alter von 35 Jahren, und gezahlt wird bis zum 67. Geburtstag. Am Ende zählt der Betrag nach Steuern zum Rentenbeginn. Wie das Depot funktioniert und wer überhaupt gefördert wird, steht im Leitfaden zum Altersvorsorgedepot, das Gesetz selbst in der Meldung zum Altersvorsorgereformgesetz.
Beim freien Sparplan wird nur der Gewinn versteuert, mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Weil bei einem Aktien-ETF 30 Prozent des Gewinns steuerfrei bleiben, sind das am Ende 18,46 Prozent des Gewinns. Im Altersvorsorgedepot ist es umgekehrt. Die Jahre des Ansparens bleiben steuerfrei, dafür wird im Alter die ganze Auszahlung zum persönlichen Steuersatz versteuert, also auch das Geld, das du selbst eingezahlt hast (§ 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz).
Alle Beträge sind Euro im Jahr der Rente, ohne Abzug der Inflation. Was davon in heutiger Kaufkraft bleibt, rechnet der Artikel zur realen Rendite beim ETF vor.
Was die Rechnung vereinfacht:
- Zulage und Steuererstattung kommen hier am Ende jedes Jahres. In Wahrheit dauert es länger, das Depot sieht also eher etwas besser aus, als es ist.
- Was das Finanzamt über die Zulage hinaus erstattet, geht in einen freien Sparplan daneben. So kosten dich beide Wege jeden Monat dasselbe.
- Den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr und die jährliche Vorabpauschale lassen wir weg. Wer den Pauschbetrag im Alter noch frei hat, zahlt beim freien Sparplan weniger Steuer als hier, die Vorabpauschale zieht dagegen einen Teil seiner Steuer in die Jahre des Ansparens vor.
- Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer rechnen wir nicht mit, den Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer schon.
- Der Steuersatz im Alter gilt für die ganze Auszahlung. Tatsächlich verteilt sie sich auf viele Jahre und kommt zu deiner übrigen Rente dazu.
- Du bist im Alter in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Was sich ändert, wenn nicht, steht weiter unten.
Was dahintersteckt
Was der Staat dazulegt und was er sich im Alter zurückholt
Drei Vorteile des Depots siehst du von Anfang an. Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro dazu. Auf die nächsten 1.440 Euro sind es 25 Cent, zusammen also höchstens 540 Euro. Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, kommen bis zu 300 Euro dazu. Und solange das Geld im Depot liegt, werden weder Erträge noch Kursgewinne versteuert, auch die Vorabpauschale eines freien ETF fällt nicht an.
Wer gut verdient, bekommt zusätzlich über die Steuererklärung Geld zurück. Bis zu 1.800 Euro Beitrag plus die Zulage gelten als Sonderausgabe, erstattet wird aber nur, was diese Ersparnis über die Zulage hinaus bringt. Bei kleinem Einkommen ist die Zulage größer, dann kommt nichts zusätzlich.
Die Gegenrechnung steht auf keinem Auszug. Die Zulage steht jedes Jahr auf dem Depotauszug, die Steuer auf die ganze Auszahlung und die Bindung bis 65 stehen dort nie. Beides wird erst in Jahrzehnten fällig, und deshalb gerät es beim Abschluss leicht aus dem Blick. Auszahlen lassen darfst du das Geld frühestens mit 65 oder ab einer früheren gesetzlichen Altersrente oder Pension. Wer es vorher herausnimmt, zahlt laut Bundesfinanzministerium die Zulagen und die Steuerersparnis zurück.
Zwei Ausnahmen gibt es. Für Kauf, Bau oder Entschuldung der eigenen Wohnung darfst du Geld schon vorher entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren, versteuert wird der Betrag trotzdem, nur später. Und zum Beginn der Auszahlung darfst du bis zu 30 Prozent auf einmal nehmen.
Fall 1, Praxisbeispiel
Kleine Rate und zwei Kinder, hier trägt die Zulage das Ergebnis
Sabine ist 35, arbeitet in Teilzeit und hat zwei Kinder, zwei und fünf Jahre alt. Sie zahlt 30 Euro im Monat ein, also 360 Euro im Jahr. Darauf bekommt sie 180 Euro Grundzulage und für jedes Kind 300 Euro. Zusammen sind das 780 Euro, mehr als doppelt so viel, wie sie selbst einzahlt. Die Kinderzulage gibt es, solange für das Kind Kindergeld fließt, hier angenommen bis zum 18. Geburtstag, also noch 16 und 13 Jahre lang.
Mit 67 hat Sabine 11.520 Euro selbst eingezahlt und 14.460 Euro Zulage bekommen. Im Depot liegen dann rund 70.300 Euro. Bei einem Steuersatz von 20 Prozent im Alter bleiben davon rund 56.200 Euro. Dieselben 30 Euro im freien Sparplan wachsen auf rund 27.800 Euro, nach der Steuer auf den Gewinn bleiben rund 24.800 Euro.
Eine Steuererstattung bekommt Sabine nicht, denn bei 25 Prozent Steuersatz spart sie mit der Sonderausgabe weniger, als die Zulage ausmacht. Am Ergebnis ändert das nichts, ihr Vorteil ist die Zulage. Auch mit 30 Prozent Steuer im Alter blieben ihr rund 49.200 Euro. Selbst ein Depot, das einen ganzen Prozentpunkt mehr im Jahr kostet, ließe ihr noch rund 45.700 Euro. Wer von zwei Elternteilen die Kinderzulage bekommt, regelt das Gesetz eigens, der Leitfaden erklärt die Zuordnung.
Fall 2
Volle 150 Euro ohne Kinder, hier entscheiden Steuersatz und Kosten
Tobias ist 35, verdient gut und zahlt auf jeden zusätzlichen Euro Einkommen 42 Prozent Steuer. Er zahlt 150 Euro im Monat ein, genau die 1.800 Euro im Jahr, die gefördert werden. Die Zulage beträgt 540 Euro, also 30 Cent je eingezahltem Euro. Über die Steuererklärung kommen jedes Jahr rund 443 Euro dazu, die er in einen freien Sparplan daneben legt.
Mit 67 liegen im Depot rund 179.800 Euro, im Sparplan daneben rund 33.300 Euro. Bei 35 Prozent Steuer im Alter gehen vom Depot rund 62.900 Euro ans Finanzamt. Zusammen bleiben rund 146.700 Euro. Der freie Sparplan allein bringt es auf rund 124.100 Euro nach Steuer. Den Vorsprung von rund 22.600 Euro trägt hier nur zum Teil die Zulage. Der Rest kommt daher, dass Tobias heute zu 42 Prozent spart und im Alter zu 35 Prozent zahlt, und dass die Erträge im Depot bis dahin unversteuert weiterwachsen.
Genau an diesen beiden Stellen kippt es. Mit 42 Prozent auch im Alter schrumpft der Vorsprung auf rund 10.000 Euro. Kostet das Depot dazu 0,8 Prozentpunkte mehr im Jahr, liegt der freie Sparplan um rund 4.500 Euro vorn. So groß ist der Abstand zwischen einem Standarddepot am gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent und einem Welt-ETF für rund 0,2 Prozent. Bei 35 Prozent im Alter liegen beide Wege ab gut einem Prozentpunkt Mehrkosten gleichauf.
Ob dein Steuersatz im Alter eher bei 20 oder bei 35 Prozent liegt, hängt an deiner gesamten Rente. Wie viele Rentner heute überhaupt Einkommensteuer zahlen und wie viel ihrer Rente steuerpflichtig ist, zeigt die Auswertung zur Rentenbesteuerung.
Fall 3
Wenn das Geld vor der Rente gebraucht wird
Lena ist 35, ohne Kinder, und zahlt ebenfalls 150 Euro im Monat ein. Ihr Steuersatz liegt bei 30 Prozent. Mit 50 braucht sie das Geld für eine Auszeit, nach 15 Jahren liegen im Depot rund 51.500 Euro. Lässt sie es sich auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung. Sie zahlt die 8.100 Euro Zulagen zurück und die 2.430 Euro, die ihr das Finanzamt über die Zulage hinaus erstattet hat. Die Erträge von rund 16.400 Euro werden zu ihrem persönlichen Satz versteuert, das sind rund 4.900 Euro, und weil alles in einem Jahr anfällt, kann ihr Satz in diesem Jahr auch höher liegen (§ 93 Einkommensteuergesetz).
Am Ende hat Lena rund 39.400 Euro, mit dem freien Sparplan hätte sie rund 37.500 Euro. Die Förderung ist weg, übrig bleibt ein Vorsprung von rund 1.900 Euro. Er kommt nur noch daher, dass sie die Erträge auf Zulagen und Erstattungen behalten darf, während sie auf die Erträge ihres eigenen Geldes mehr Steuer zahlt als im freien Sparplan. Kostet das Depot 0,8 Prozentpunkte mehr im Jahr, liegt der freie Sparplan vorn.
Ein Unterschied steht in keiner Tabelle. Aus dem freien Sparplan verkaufst du genau den Betrag, den du brauchst, ohne Antrag und ohne Rückforderung. Im Depot ist eine Auszahlung vor der Rente nur für die eigene Wohnung ohne Verlust möglich.
Im Vergleich
Die drei Fälle nebeneinander
Die Tabelle zeigt, was mit 67 oder beim vorzeitigen Ausstieg nach Steuern übrig bleibt. Im Depot ist die Steuererstattung eingerechnet, die in den Sparplan daneben ging.
Dieselbe Monatsrate in beiden Töpfen, 5 Prozent Rendite im Jahr nach Fondskosten, gleiche Kosten, Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner.
| Fall 1, Sabine | Fall 2, Tobias | Fall 3, Lena | |
|---|---|---|---|
| Beitrag im Monat | 30 Euro | 150 Euro | 150 Euro |
| Kinder | zwei | keine | keine |
| Spardauer | 32 Jahre | 32 Jahre | 15 Jahre, Auszahlung mit 50 |
| Steuersatz heute und bei Auszahlung | 25 und 20 Prozent | 42 und 35 Prozent | 30 und 30 Prozent |
| Zulagen insgesamt | 14.460 Euro | 17.280 Euro | 8.100 Euro, zurückgezahlt |
| Altersvorsorgedepot nach Steuern | rund 56.200 Euro | rund 146.700 Euro | rund 39.400 Euro |
| Freier Sparplan nach Steuern | rund 24.800 Euro | rund 124.100 Euro | rund 37.500 Euro |
| Vorsprung des Depots | rund 31.400 Euro | rund 22.600 Euro | rund 1.900 Euro |
Quelle: Eigene Rechnung, Fördersätze laut Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 206/26), Steuer nach § 22 Nr. 5 und § 93 EStG
Krankenkasse
Was die Krankenkasse von der Auszahlung verlangt
Wer im Alter in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt auf die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot weder Kranken- noch Pflegebeitrag. Beitragspflichtig sind dort nur die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und vergleichbare Bezüge sowie Arbeitseinkommen, und diese Liste ist abschließend (§ 237 SGB V). Die private geförderte Vorsorge steht nicht darin, für Riester bestätigt das Finanzministerium die Beitragsfreiheit ausdrücklich. Das Altersvorsorgereformgesetz ändert daran nichts, es ändert keinen Paragrafen des Sozialgesetzbuchs. Gewinne aus dem freien Sparplan sind dort ebenso frei.
Anders ist es bei freiwillig Versicherten, im Alter sind das vor allem Menschen, die lange selbstständig waren oder die nötigen Versicherungszeiten nicht erreichen. Ihre Kasse rechnet mit allen Einnahmen (§ 240 SGB V), und eine private Rente zählt nach dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands mit dem vollen Zahlbetrag, ausdrücklich auch eine Riester-Rentenversicherung. Für Auszahlungen aus dem neuen Depot gibt es noch keine eigene Aussage. Wer im Alter freiwillig versichert sein wird, rechnet besser damit, dass die ganze Auszahlung zählt, beim freien Sparplan dagegen nur der Gewinn. Das kann den Vorsprung aus Fall 2 fast ganz aufzehren.
Wer privat krankenversichert ist, zahlt einen Beitrag, der vom Einkommen gar nicht abhängt. Für ihn spielt diese Frage keine Rolle.
Häufige Fehler
Wo der Vergleich am häufigsten schiefgeht
Die meisten Fehler entstehen, weil nur eine Seite der Rechnung angeschaut wird, meist die, die heute auf dem Auszug steht.
Diese Fehler verschieben das Ergebnis am stärksten:
- Nur die Zulage zählen. Bei Tobias gehen im Alter rund 62.900 Euro vom Depot ans Finanzamt, mehr als das Dreieinhalbfache aller Zulagen.
- Die Steuererstattung ausgeben und dann die Depots vergleichen. Ohne die angelegten 443 Euro im Jahr blieben Tobias aus dem Depot allein rund 116.900 Euro nach Steuer, weniger als im freien Sparplan.
- Geld einplanen, das vor der Rente gebraucht wird. Notgroschen, Auto oder Auszeit gehören in einen Topf, an den du jederzeit herankommst, sonst geht die Förderung zurück.
- Mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen und dafür Förderung erwarten. Einzahlen darfst du bis 6.840 Euro, gefördert werden 1.800 Euro, und der Rest wird im Alter nach anderen Regeln versteuert.
- Die Kosten übersehen. 0,8 Prozentpunkte mehr im Jahr kosten Tobias über 32 Jahre rund 25.000 Euro Depotwert vor Steuern.
Entscheidungshilfe
Soll ich ins Altersvorsorgedepot oder in einen normalen ETF-Sparplan einzahlen?
Welcher Weg mehr übrig lässt, hängt an vier Dingen, an deiner Kinderzahl, an deinem Beitrag, an deinem Steuersatz heute und im Alter und daran, ob du das Geld vor der Rente brauchst. Wie hoch die Zulage zu deinem eigenen Beitrag ausfällt, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner aus.
Eine ETF-Rentenversicherung ist die dritte Möglichkeit, gefördert oder ungefördert. Ob sich ihr Mantel gegen ein freies Depot rechnet, steht im Vergleich ETF-Versicherung oder Depot.
So ordnest du deinen Fall ein:
- Wenn du Kinder hast und eher kleine Beiträge zahlst, trägt die Zulage das Ergebnis, auch bei einem teureren Depot und einem höheren Steuersatz im Alter.
- Wenn du ohne Kinder die vollen 150 Euro zahlst, entscheiden die Kosten. Vergleiche die Effektivkosten des Depots mit denen eines freien ETF, bevor du abschließt.
- Wenn du einen Teil des Geldes vielleicht vor der Rente brauchst, gehört dieser Teil in den freien Sparplan. Ins Depot gehört nur, was sicher bis zur Rente liegen bleibt.
- Wenn du im Alter voraussichtlich freiwillig gesetzlich versichert bist, frag bei deiner Kasse nach, wie sie Auszahlungen aus dem Depot bewertet, bevor du die vollen 1.800 Euro einzahlst.
- Wenn du mehr als 1.800 Euro im Jahr sparst, musst du dich nicht entscheiden. Was über die Förderung hinausgeht, ist im Depot nicht gefördert und frühestens mit der Rente frei, im freien Sparplan bleibt es verfügbar.
Häufige Fragen
- Kann ich ein Altersvorsorgedepot und einen freien ETF-Sparplan gleichzeitig haben?
- Ja. Gefördert werden höchstens 1.800 Euro eigener Beitrag im Jahr. Alles darüber und alles, was du vor der Rente brauchen könntest, kann im freien Sparplan liegen.
- Werden Gewinne im Altersvorsorgedepot jedes Jahr versteuert?
- Nein. Solange du einzahlst, werden weder Erträge noch Kursgewinne versteuert, auch eine Vorabpauschale fällt nicht an. Versteuert wird erst die Auszahlung, dann aber vollständig zu deinem persönlichen Steuersatz.
- Was ist mit einer ETF-Rentenversicherung?
- Sie ist eine dritte Möglichkeit, bei der ein Versicherungsmantel um die Fonds liegt. Ob sich das gegen ein freies Depot rechnet, hängt vor allem an den Kosten des Mantels, den Vergleich rechnet der Artikel ETF-Versicherung oder Depot vor.
- Wie hoch ist mein Steuersatz im Alter?
- Das hängt an deinem gesamten Einkommen im Ruhestand. Bei einem Rentenbeginn ab 2026 ist die gesetzliche Rente zu mindestens 84 Prozent steuerpflichtig, und die Auszahlung aus dem Depot kommt obendrauf. Wer im Alter wenig hat, liegt deutlich unter seinem heutigen Satz, wer eine hohe Betriebsrente oder Mieteinnahmen hat, nahe daran.
Quellen & weiterführende Links
- Bundesrat, Drucksache 206/26, Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Gesetzesbeschluss, verkündet in BGBl. 2026 I Nr. 156)
- Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Einkommensteuergesetz, § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
- Einkommensteuergesetz, § 93 Schädliche Verwendung
- Sozialgesetzbuch V, § 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
- Sozialgesetzbuch V, § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
- Sozialgesetzbuch V, § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- GKV-Spitzenverband, Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V (Stand 11.12.2023)
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Nächster Schritt
Deinen eigenen Fall mit zwei Kostensätzen rechnen
Im Altersvorsorgedepot-Rechner legst du dein Alter und deine Kinderzahl fest und rechnest denselben Beitrag als zwei Szenarien, einmal mit 0,2 Prozent Kosten wie bei einem breiten Welt-ETF und einmal mit 1,0 Prozent am Kostendeckel. Den Abstand zwischen beiden kannst du neben die drei Fälle aus diesem Artikel legen.
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