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Altersvorsorge

Was der Staat zu deinem Altersvorsorgedepot dazulegt, von 10 bis 150 Euro im Monat

Im Altersvorsorgedepot legt der Staat ab 2027 auf die ersten 30 Euro, die du im Monat einzahlst, die Hälfte als Zulage dazu und auf alles darüber bis 150 Euro ein Viertel. Je Kind kommen bis zu 300 Euro im Jahr dazu, und die volle Kinderzulage erreicht schon, wer 25 Euro im Monat einzahlt. Mehr als 540 Euro Grundzulage im Jahr gibt es nicht, vom einmaligen Bonus für unter 25-Jährige abgesehen. Darüber hinaus hilft nur noch die Steuererklärung, und die nur bei einem hohen Steuersatz.

Portora Redaktion14 Min LesezeitAktualisiert

Die Antwort in Euro

Wie viel Förderung bekomme ich im Altersvorsorgedepot?

Für Verträge nach neuem Recht hängt die Zulage ab 2027 nur noch an dem, was du selbst einzahlst, nicht mehr an deinem Einkommen. Auf jeden Euro bis 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Cent dazu, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro im Jahr 25 Cent. Das ist die Grundzulage. Sie landet nicht auf deinem Girokonto, sondern direkt im Depot, und sie wird dort angelegt wie dein eigenes Geld. Wie das Depot selbst funktioniert und wer es bekommt, steht im Leitfaden zum Altersvorsorgedepot.

Für jedes Kind, für das jemand von euch Kindergeld bekommt, kommt die Kinderzulage dazu. Sie legt jeden eingezahlten Euro noch einmal obendrauf, bis 300 Euro je Kind und Jahr. Mit 25 Euro im Monat ist sie also schon voll. Anders als bei Riester gilt der Betrag für jedes Kind gleich, egal in welchem Jahr es geboren ist.

Die Tabelle zeigt, was bei typischen Monatsbeiträgen im Jahr ankommt. Die Spalten mit Kindern gelten für den Elternteil, dem die Kinder zugeordnet sind, und nur für dessen eigenen Beitrag.

Zulage im Jahr nach neuem Recht, ab dem Beitragsjahr 2027, ohne den einmaligen Bonus für unter 25-Jährige und ohne Steuererstattung.

Dein Beitrag im Monatim JahrZulage ohne Kindmit einem Kindmit zwei KindernZulage je eigenem Euro, ohne Kind
10 Euro120 Euro60 Euro180 Euro300 Euro50 Cent
25 Euro300 Euro150 Euro450 Euro750 Euro50 Cent
30 Euro360 Euro180 Euro480 Euro780 Euro50 Cent
50 Euro600 Euro240 Euro540 Euro840 Euro40 Cent
100 Euro1.200 Euro390 Euro690 Euro990 Euro32,5 Cent
150 Euro1.800 Euro540 Euro840 Euro1.140 Euro30 Cent
200 Euro2.400 Euro540 Euro840 Euro1.140 Euro22,5 Cent
Gilt für Verträge nach neuem Recht. Ein Riester-Vertrag, der bis Ende 2026 abgeschlossen wurde und nach altem Recht weiterläuft, bekommt die alte Zulage.

Quelle: Einkommensteuergesetz §§ 84 bis 86 in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes (BR-Drs. 206/26), eigene Rechnung

Der Knick

Warum die Zulage ab 30 Euro im Monat langsamer wächst

Die Grundzulage hat zwei Stufen. Bis 30 Euro im Monat bekommst du für jeden Euro 50 Cent, für jeden Euro darüber nur noch 25 Cent, und ab 150 Euro im Monat gar nichts mehr. In Euro wächst die Zulage also bis zum Schluss, je eingezahltem Euro sinkt sie. Bei 10 Euro im Monat legt der Staat die Hälfte dazu, bei 150 Euro noch 30 Prozent, bei 200 Euro nur noch 22,5 Prozent.

Weil die ersten 30 Euro im Monat zur Hälfte bezuschusst werden und alles darüber nur zu einem Viertel, belohnt die Zulage den kleinen Beitrag am stärksten, und über 150 Euro im Monat endet der Anreiz ganz. Das ist gewollt. Der Gesetzgeber will, dass auch Leute mit wenig Geld anfangen, und die bekommen auf ihren Euro das meiste dazu. Wer die Frage stellt, wie viel er für die maximale Förderung einzahlen muss, bekommt deshalb zwei Antworten.

Zwei Ziele, zwei Beiträge

  • Die meiste Zulage je eigenem Euro bekommst du mit 30 Euro im Monat, mit Kindern ab 25 Euro. Darunter ist der Satz genauso hoch, nur die Summe kleiner.
  • Die meiste Zulage in Euro bekommst du mit 150 Euro im Monat, also 1.800 Euro im Jahr. Jeder Euro darüber bringt keine Zulage mehr.
  • Einen Mindestbeitrag gibt es auch. Unter 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat, gibt es weder Grund- noch Kinderzulage, auch keine anteilige.
Für deinen eigenen Monatsbeitrag rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner die neue Zulage aus.

Kinder

Wem die Kinderzulage zusteht und bis zu welchem Alter

Die Kinderzulage folgt dem Kindergeld. Es gibt sie für jedes Kind, für das gegenüber dir Kindergeld festgesetzt wird, so steht es alt wie neu in § 85 des Einkommensteuergesetzes. Damit gilt auch die Altersgrenze des Kindergelds. Bis zum 18. Geburtstag zählt jedes Kind, bis 25 nur, solange es eine Ausbildung oder ein Studium macht, einen Freiwilligendienst leistet oder auf einen Ausbildungsplatz wartet, und nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung nur, wenn es daneben nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Bis 21 zählt es, wenn es ohne Arbeit bei der Arbeitsagentur gemeldet ist. Für ein Kind mit einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, gibt es keine Altersgrenze. Nach der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung reicht ein Monat mit Kindergeld im Jahr für die volle Kinderzulage dieses Jahres.

Je Kind bekommt nur ein Elternteil die Zulage, aufteilen lässt sie sich nicht. Bei Eltern, die nicht verheiratet sind oder getrennt leben, ist es der Elternteil, der das Kindergeld bekommt. Für verheiratete Eltern, die zusammenleben, gilt 2027 noch die alte Regel. Die Zulage geht bei Mann und Frau an die Mutter, auf Antrag beider an den Vater, bei Eltern gleichen Geschlechts an den, der das Kindergeld bekommt. Ab 2028 gilt für alle verheirateten Eltern, dass die Zulage dem Elternteil mit dem Kindergeld zusteht, und wenn beide es übereinstimmend erklären, dem anderen. Die Erklärung geht an den Anbieter des anderen Elternteils.

Wichtiger als die Frage, wer sie bekommt, ist die Frage, wer einzahlt. Die neue Kinderzulage ist ein Prozentsatz des eigenen Beitrags. Zahlt der Elternteil, dem das Kind zugeordnet ist, nur 10 Euro im Monat ein, kommen je Kind 120 Euro an statt 300. Wer gar nicht selbst gefördert ist und nur über den Ehepartner mitläuft, bekommt die Kinderzulage dagegen auf Grundlage der Beiträge des Partners. Ab 2027 kommt das Kindergeld nach einer Geburt für einen Teil der Familien ohne eigenen Antrag, die Zuordnung der Kinderzulage beim Anbieter bleibt trotzdem deine Sache.

Für die Kinder selbst soll der Bund mit der Frühstartrente ab 2027 10 Euro im Monat in ein eigenes Depot zahlen, das hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 in der Fassung seines Finanzausschusses beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Familie Kaya

Wie dieselbe Familie 690 oder 1.140 Euro im Jahr bekommt

Tom und Lena Kaya sind verheiratet, beide arbeiten angestellt und zahlen in die Rentenversicherung ein, sie haben zwei Kinder unter zehn. Tom zahlt 100 Euro im Monat in sein Altersvorsorgedepot, Lena 10 Euro, weil sie nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Die Kinderzulage geht 2027 automatisch an Lena, denn beide haben nichts anderes erklärt.

Lena bekommt damit 60 Euro Grundzulage und je Kind 120 Euro, zusammen 300 Euro. Tom bekommt 390 Euro Grundzulage. Die Familie liegt bei 690 Euro im Jahr. Stellen beide beim Anbieter den Antrag, die Kinder Tom zuzuordnen, bekommt Tom 390 Euro plus zweimal 300 Euro und Lena ihre 60 Euro. Das sind 1.050 Euro, also 360 Euro mehr für denselben eigenen Beitrag.

Zahlt Lena stattdessen 25 Euro im Monat ein und die Kinder bleiben bei ihr, kommen 150 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage dazu, mit Toms 390 Euro zusammen 1.140 Euro. Dafür legt sie 180 Euro im Jahr mehr ein und bekommt 450 Euro mehr Zulage. Welcher Weg besser passt, hängt daran, wem das Geld im Depot später gehören soll, denn jedes Depot läuft auf einen Namen.

Annahmen. Beide unmittelbar förderberechtigt, Verträge nach neuem Recht ab 2027, keine Steuererstattung gerechnet, kein Bonus für unter 25-Jährige.

Junge Sparer

Der Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige

Wer zu Beginn eines Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt zur Grundzulage einmalig 200 Euro dazu. Voraussetzung ist dieselbe wie für jede Zulage, also mindestens 120 Euro eigener Beitrag in diesem Jahr und eine eigene Förderberechtigung. Wer nur über den Ehepartner gefördert wird, bekommt den Bonus nicht.

Das Gesetz fragt nach deinem Alter am 1. Januar des Jahres, in dem du einzahlst. Das Bundesfinanzministerium schreibt in seinen Antworten zur Reform dagegen, wer „vor dem 25. Geburtstag“ abschließt, bekomme ihn. Das ist nicht dasselbe. Wer im März 2027 25 wird und erst im Sommer abschließt, war am 1. Januar 2027 noch 24 und hat nach dem Gesetzestext für 2027 Anspruch. Sicher bist du auf beiden Lesarten, wenn du vor dem Geburtstag abschließt und im selben Jahr die 120 Euro einzahlst.

Ehepaare

Wenn nur einer von euch gefördert ist

Ist nur einer von zwei Ehepartnern selbst förderberechtigt, etwa weil der andere kein Einkommen hat oder nicht rentenversichert ist, kann der zweite trotzdem eine Zulage bekommen. Er braucht dafür einen eigenen Vertrag, zahlt selbst mindestens 120 Euro im Jahr ein, und beide dürfen nicht dauernd getrennt leben. Dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartner.

Seine Grundzulage wird aus den Beiträgen des geförderten Partners gerechnet und ist auf 175 Euro gedeckelt. Die vollen 175 Euro gibt es, sobald der geförderte Partner 350 Euro im Jahr einzahlt, also gut 29 Euro im Monat. Einen eigenen Abzug in der Steuererklärung hat der mitgeförderte Partner nicht, beim anderen erhöht sich der Höchstbetrag dafür um 120 Euro.

Eine Ausnahme kostet Geld. Hat der geförderte Partner noch einen Riester-Vertrag aus der Zeit vor 2027, der nach altem Recht weiterläuft, bekommt der mitgeförderte Partner für ein neues Altersvorsorgedepot gar keine Zulage. Das steht im neuen § 90 des Einkommensteuergesetzes.

Der Weg des Geldes

Wie die Zulage aufs Depot kommt

Die Zulage beantragst du nicht beim Staat, sondern bei deinem Anbieter. Am einfachsten gibst du ihm beim Abschluss eine Vollmacht, die Zulage jedes Jahr für dich zu beantragen. Das ist der Dauerzulagenantrag. Widerrufen kannst du ihn bis zum Ende des Jahres, für das er nicht mehr gelten soll. Ohne Vollmacht stellst du den Antrag für jedes Jahr selbst, spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres danach, für 2027 also bis zum 31. Dezember 2029. Danach ist die Zulage für dieses Jahr verloren.

Der Anbieter meldet deine Beiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sitzt. Sie prüft, ob du förderberechtigt bist, gleicht die Kinder über deren Steuer-Identifikationsnummer mit der Familienkasse ab und überweist die Zulage auf deinen Vertrag. Die Zulage für ein Jahr kommt deshalb in der Regel erst im Laufe des Folgejahres im Depot an.

Neu ist, dass der Anbieter dein Einkommen des Vorjahres nicht mehr braucht, denn die Zulage hängt nicht mehr daran. Melden musst du ihm trotzdem jede Änderung, die die Zulage kleiner macht, etwa wenn das Kindergeld für ein Kind endet oder du nicht mehr förderberechtigt bist. Sonst fordert die Zulagenstelle das Geld später zurück.

Steuer

Was die Steuererklärung zusätzlich bringt

Neben der Zulage kannst du deinen Beitrag in der Steuererklärung als Sonderausgabe angeben, in der Anlage AV, so heißt sie bisher. Abziehen darfst du bis 1.800 Euro eigenen Beitrag plus die Zulage, die dir zusteht. Ohne Kinder sind das höchstens 2.340 Euro. Dann rechnet das Finanzamt von sich aus nach, was mehr bringt, die Zulage allein oder die Steuerersparnis aus dem Abzug. Das ist die Günstigerprüfung.

Ist die Steuerersparnis höher, senkt das Finanzamt deine Steuer nur um den Unterschied zur Zulage. Das Geld kommt über den Steuerbescheid aufs Girokonto, nicht ins Depot. Ein Beispiel ohne Kinder mit 150 Euro im Monat. Wer so viel verdient, dass jeder weitere Euro mit 42 Prozent besteuert wird, spart auf 2.340 Euro Abzug rund 983 Euro Steuer. Abzüglich der 540 Euro Zulage bleiben rund 443 Euro Erstattung. Bei 30 Prozent auf den letzten Euro sind es rund 162 Euro.

Ohne Kinder bringt der Abzug erst etwas, wenn dein letzter verdienter Euro mit mehr als rund 23 Prozent besteuert wird, mit einem Kind ab rund 32 Prozent, weil die Zulage dann größer ist. Darunter ist die Zulage das bessere Geschäft, und das Finanzamt lässt es dabei. Die Rechnung oben ist eine Näherung mit dem Steuersatz auf den letzten Euro, ohne Kirchensteuer. Die genaue Zahl steht im Steuerbescheid.

Die Erstattung ist kein Geschenk ohne Bedingung. Das Finanzamt hält sie gesondert fest, und wer das Geld vor der Rente aus dem Vertrag nimmt, außer für die eigene Wohnung, zahlt sie zusammen mit den Zulagen zurück. Im Alter wird dafür die ganze Auszahlung aus geförderten Beiträgen mit deinem dann gültigen Steuersatz versteuert, und wie hoch der bei heutigen Rentnern tatsächlich ist, zeigen die Zahlen zur Rentenbesteuerung.

Über den Höchstbetrag hinaus

Was mit Geld über 1.800 Euro im Jahr passiert

In einen Vertrag darfst du bis 6.840 Euro im Jahr einzahlen, Zulage und Erträge nicht mitgerechnet. Gefördert sind davon nur die ersten 1.800 Euro. Für den Rest gibt es keine Zulage und keinen Abzug in der Steuererklärung.

Steuerlich ist das Geld darüber trotzdem anders gestellt als in einem freien Depot. Während des Ansparens werden im Altersvorsorgedepot keine Erträge besteuert, auch die auf den ungeförderten Teil nicht. In der Auszahlung wird der ungeförderte Teil getrennt behandelt. Bei einer lebenslangen Rente zählt nur ein Ertragsanteil, also ein fester Teil jeder Zahlung, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Bei einem Auszahlungsplan zählt nur der Gewinn, und der nach zwölf Jahren Laufzeit zur Hälfte.

Zwei Grenzen gehören dazu. Der Anbieter muss die beiden Teile über Jahrzehnte getrennt führen, und das Geld ist genauso bis zur Rente gebunden wie das geförderte. Und im Sozialrecht ist nur der geförderte Teil geschützt. Rutscht jemand in die Grundsicherung, muss er den ungeförderten Teil zuerst einsetzen.

Selbstständige

Selbstständige bekommen die Zulage über die Steuererklärung

Ab 2027 sind auch Selbstständige gefördert, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Die Bedingungen stehen im neuen § 10a des Einkommensteuergesetzes. Du musst jünger als 67 sein, im Beitragsjahr Einkünfte aus einem Gewerbe oder einem freien Beruf haben und für genau dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Selbstständige, die ohnehin rentenversichert sind, etwa Handwerker in der Pflichtversicherung oder Künstler über die Künstlersozialkasse, waren schon bisher gefördert.

Die Steuererklärung ist hier der Nachweis. Eine Einwilligung wie bei Beamten brauchst du nicht, aber ohne Steuererklärung für 2027 gibt es für 2027 keine Zulage. Hast du keine Rentenversicherungsnummer, beantragst du über deinen Anbieter eine Zulagenummer bei der Zulagenstelle. Die Rechnung selbst ist dieselbe wie für Angestellte. Bis 30 Euro im Monat gibt es 50 Cent je Euro, darüber bis 150 Euro 25 Cent.

Angestellte, die statt in der Rentenversicherung in einem Versorgungswerk pflichtversichert sind, etwa angestellte Ärzte oder Anwälte, werden über einen anderen Weg gefördert. Sie willigen bis zum Ende des Jahres beim Versorgungswerk ein, dass es seine Daten an die Zulagenstelle meldet. Was das Gesetz sonst für Selbstständige ändert, steht in der Meldung zum Altersvorsorgereformgesetz.

Häufige Fehler

Wo die Zulage verloren geht

Die meisten Fehler kosten nicht viel auf einmal, aber jedes Jahr wieder. Und die Zulage, die nicht beantragt ist, holt nach zwei Jahren niemand mehr nach.

  • Keine Vollmacht für den Dauerzulagenantrag und keinen eigenen Antrag gestellt. Nach Ende des zweiten Folgejahres ist die Zulage für das Jahr weg.
  • Die Kinder dem Elternteil zugeordnet, der am wenigsten einzahlt. Bei 10 Euro im Monat kommen je Kind 120 Euro an statt 300 Euro.
  • Unter 120 Euro im Jahr eingezahlt, etwa weil eine Lastschrift geplatzt ist. Dann gibt es für das ganze Jahr keine Zulage, auch keine anteilige.
  • Dem Anbieter nicht gemeldet, dass das Kindergeld für ein Kind endet. Die Zulagenstelle fordert die Kinderzulage dann später zurück.
  • Als Selbstständiger die Steuererklärung für das Jahr nicht abgegeben. Ohne sie gehörst du für dieses Jahr nicht zum geförderten Kreis.
  • Einen dritten Vertrag nach neuem Recht abgeschlossen. Beiträge ab dem dritten seit 2027 abgeschlossenen Vertrag gelten nicht mehr als gefördert, und Zulage gibt es ohnehin nur für zwei Verträge.

Entscheidungshilfe

Welcher Beitrag zu welchem Ziel passt

Ob sich das Depot für dich lohnt, hängt an mehr als der Zulage, vor allem daran, ob du das Geld bis zur Rente liegen lassen kannst. Für die Frage, wie viel du einzahlst, helfen dir vier Fragen in dieser Reihenfolge.

Vier Fragen vor dem Beitrag

  • Brauchst du das Geld möglicherweise vor 65? Dann zählt weniger die Zulage als das, was du bei einer vorzeitigen Auszahlung zurückgibst, also alle Zulagen und die Steuererstattung, dazu versteuerst du die Erträge. Ausgenommen ist Geld für die eigene Wohnung, wenn dein Vertrag das vorsieht.
  • Hast du Kinder mit Kindergeld? Dann sollte der Elternteil, dem sie zugeordnet sind, mindestens 25 Euro im Monat einzahlen, sonst bleibt Kinderzulage liegen.
  • Willst du je Euro möglichst viel dazubekommen? Dann sind 30 Euro im Monat die Grenze, bis zu der jeder Euro die volle Hälfte bringt.
  • Liegt dein Steuersatz auf den letzten Euro ohne Kinder über rund 23 Prozent, mit einem Kind über rund 32 Prozent? Dann bringt der volle Beitrag von 150 Euro im Monat neben der Zulage noch eine Erstattung.
Die vier Fragen ersetzen keine Beratung zu deiner gesamten Altersvorsorge. Sie ordnen nur, an welcher Stelle die Zulage den Ausschlag gibt.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Zulage, wenn ich nur 5 Euro im Monat einzahle?
Nein. Für jede Zulage brauchst du mindestens 120 Euro eigenen Beitrag im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter gibt es auch keine anteilige Zulage.
Können sich beide Eltern die Kinderzulage teilen?
Nein. Je Kind bekommt sie nur ein Elternteil. Verheiratete Eltern, die zusammenleben, können sie per Antrag beim Anbieter dem anderen Elternteil zuordnen. Bei Eltern, die nicht verheiratet sind, bekommt sie der Elternteil mit dem Kindergeld.
Bis zu welchem Alter des Kindes gibt es die Kinderzulage?
So lange, wie es Kindergeld gibt. Das ist bis 18 immer, bis 25 während einer Ausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes, und bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, ohne Altersgrenze.
Muss ich die Zulage jedes Jahr neu beantragen?
Nicht, wenn du dem Anbieter einmal die Vollmacht für den Dauerzulagenantrag gibst. Ohne Vollmacht stellst du den Antrag jedes Jahr selbst, spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr.
Kann ich das Altersvorsorgedepot von der Steuer absetzen?
Ja, bis 1.800 Euro eigenen Beitrag plus die Zulage als Sonderausgabe. Das Finanzamt erstattet aber nur den Teil der Steuerersparnis, der über die Zulage hinausgeht. Ohne Kinder lohnt das erst ab einem Steuersatz von rund 23 Prozent auf den letzten Euro.

Quellen & weiterführende Links

  1. Bundesrat, Drucksache 206/26, Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Gesetzesbeschluss, verkündet in BGBl. 2026 I Nr. 156), Artikel 2 (§§ 10a, 79, 84 bis 86, 89, 90 EStG), Artikel 3 (§ 85 Absatz 2 EStG ab 2028), Artikel 6 (§ 1 AltZertG) und Artikel 14
  2. Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  3. Einkommensteuergesetz, § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
  4. Einkommensteuergesetz, § 85 Kinderzulage
  5. Einkommensteuergesetz, § 89 Antrag
  6. Einkommensteuergesetz, § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
  7. Einkommensteuergesetz, § 22 Arten der sonstigen Einkünfte (Nummer 5)
  8. Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8606, Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente (vom Bundestag am 16.10.2026 angenommen)

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

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