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Altersvorsorge

Frühstartrente im Finanzausschuss, was sich für Kinder ohne eigenes Depot ändert

Die Frühstartrente ist noch nicht beschlossen, aber der Finanzausschuss des Bundestags hat am 14. Oktober empfohlen, sie in geänderter Fassung anzunehmen. Für Kinder ohne eigenes Depot darf der Bund das Geld danach nur noch in weltweit gestreute Aktien anlegen, und bevor nicht abgerufenes Geld an den Haushalt zurückfließt, muss er die Berechtigten informieren. Die Pflicht gilt allerdings nur für Kinder, die er finden kann.

  1. Vorschlag
  2. Im Verfahren
  3. Verabschiedet
Portora Redaktion8 Min Lesezeit

Die Änderungen in vier Zahlen

100 %
Aktien oder Aktienfonds in der Sammelanlage des Bundes
im Entwurf stand nur „global diversifiziert“
3 Monate
vor dem Verfall mit 35 muss der Bund informieren
nur, wer identifizierbar ist
0 Euro
Abschluss- und Vertriebskosten auf das Staatsgeld bis zur Auszahlung
im Entwurf nur bis zum 18. Geburtstag
20 Euro
im Januar 2026 für Kinder mit Geburtstag am 1. Januar 2020
statt 10 Euro, einmalig

Quelle: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 21/8606, und Gesetzentwurf zur Frühstartrente, Drucksache 21/7864

Was der Finanzausschuss am Entwurf geändert hat

Der Finanzausschuss des Bundestags hat seine Beratung des Gesetzentwurfs zur Frühstartrente am 14. Oktober abgeschlossen. Seine Beschlussempfehlung, Drucksache 21/8606, empfiehlt die Annahme in geänderter Fassung, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen Grüne und Linke, bei Enthaltung der AfD. Am Kern ändert sie nichts. Der Bund zahlt für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot, so wie es die Hochrechnung auf 53.000 Euro beschreibt, und die Familie darf bis zu 6.840 Euro im Jahr dazuzahlen.

Die Koalition hatte neun Änderungsanträge eingebracht, alle neun hat der Ausschuss angenommen. Für Eltern zählen vor allem sechs Stellen. Die Anlage des Bundes für Kinder ohne eigenes Depot, die Kosten im Depot, eine Information vor dem Verfall, der Todesfall, die Steuer im Alter und ein einzelner Monat für Kinder, die am 1. Januar 2020 geboren sind. Die übrigen Anträge betreffen die Förderung Selbstständiger, bestehende Basisrentenverträge und eine redaktionelle Anpassung.

Die Sammelanlage des Bundes darf nur noch Aktien kaufen

Eröffnen die Eltern kein Depot, bleibt der Anspruch des Kindes bestehen. Der Bund legt das Geld dann gesammelt an, in einem Sondervermögen, das die Bundesbank ab 2028 verwaltet, und das Gesetz nennt das kollektive Anlage. Für diese Sammelanlage schrieb der Entwurf in § 24 Absatz 3 nur vor, sie sei unter Wahrung von Rendite, Sicherheit und Liquidität global diversifiziert anzulegen. Welche Anlageklassen infrage kommen, sollte eine Richtlinie des Finanzministeriums klären, und auf die Frage nach Anleihen, Immobilien oder Wagniskapital hatte die Regierung keine Antwort gegeben.

Die Fassung des Ausschusses ist enger. Das Geld ist „ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen“, und die Anlage erfolgt „ausschließlich im Interesse der Anspruchsberechtigten“, mit dem Ziel, langfristig ein möglichst hohes Vermögen für die Altersvorsorge zu erzielen. Die Begründung sagt offen, wogegen sich das richtet. Andere politische Ziele sollen mit dem Geld ausdrücklich nicht verfolgt werden. Im Entwurf hatte die Regierung noch angekündigt zu prüfen, ob die Anlage auch dem Kapitalbedarf jüngerer Unternehmen Rechnung tragen könne.

Welcher Index und welche Fonds es am Ende werden, entscheidet weiter die Richtlinie. Bundesanleihen, Immobilien und Wagniskapital-Fonds sind für die Sammelanlage aber vom Tisch, denn sie sind weder Aktien noch Aktienfonds. Den Antrag trugen im Ausschuss neben der Koalition auch AfD und Grüne mit, die Linke stimmte dagegen. Ihr Einwand ist ernst zu nehmen. Eine reine Aktienanlage hat keinen Puffer, wenn die Kurse kurz vor dem Wechsel in einen eigenen Vertrag fallen, und der Entwurf setzt den Anlagehorizont eines Jahrgangs in der Sammelanlage mit zehn bis 17 Jahren an. Wer sein Geld erst mit 30 abruft, hat dagegen Jahrzehnte hinter sich, in denen ein breit gestreutes Aktiendepot Einbrüche bisher wieder aufgeholt hat.

Entwurf und Ausschussfassung nebeneinander

Die Stellen, an denen die Beschlussempfehlung vom Regierungsentwurf abweicht und die Familien direkt betreffen.

RegierungsentwurfFassung des Finanzausschusses
Anlage ohne eigenes Depotglobal diversifiziert, unter Wahrung von Rendite, Sicherheit und Liquiditätausschließlich breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds, allein im Interesse der Kinder
Abschluss- und Vertriebskosten auf das Staatsgeldverboten bis zum 18. Geburtstagverboten bis zum Beginn der Auszahlung
Kosten beim Wechsel des Anbieterskeine bis zum 18. Geburtstagkeine bis zum Beginn der Auszahlung, für den Teil aus der Frühstartrente
Information vor dem Verfall mit 35nicht vorgesehenPflicht für identifizierbare Berechtigte, spätestens drei Monate vorher
Tod des Kindes vor dem 18. GeburtstagAnbieter zahlt die Frühstartrente zurückkeine Rückzahlung
Januar 2026 für Geburtstag am 1. Januar 202010 Euro20 Euro
Steuer auf die Auszahlung im Alternachgelagert, ohne eigene Regel im Gesetzausdrücklich nach § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz

Kosten, Todesfall, Steuer und ein einzelner Januar

Auf den Teil des Depots, der aus der Frühstartrente und ihren Erträgen besteht, dürfen Anbieter bis zum Beginn der Auszahlung keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben, und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kostet für diesen Teil nichts. Im Entwurf galten beide Verbote nur bis zum 18. Geburtstag. Für die eigenen Einzahlungen der Familie gilt das nicht, dort bleiben die allgemeinen Regeln für Altersvorsorgeverträge. Auch laufende Kosten sind nicht verboten, für die Standarddepots gilt weiter der Deckel aus dem Altersvorsorgereformgesetz. Lassen Eltern die eigenen Einzahlungen ruhen und zahlen später wieder, endet die Ruhepause automatisch und ohne Mehrkosten, das hatte der Bundesrat verlangt.

Stirbt ein Kind vor dem 18. Geburtstag, muss die Frühstartrente nicht zurückgezahlt werden, das Geld bleibt im Erbe. Im Entwurf hätte der Anbieter sie an die zentrale Stelle zurückzahlen müssen. Stirbt der Berechtigte nach dem 18. Geburtstag, gelten die Regeln der geförderten Altersvorsorge, und die Förderung wird dann in der Regel zurückgefordert.

Neu ist auch ein Absatz zur Steuer im Alter, der nach der Begründung nur klarstellt, was ohnehin gilt. Auszahlungen aus der Frühstartrente und ihren Erträgen werden voll versteuert, wie eine Rente im Jahr der Auszahlung. Auszahlungen aus den eigenen Einzahlungen der Familie werden nur mit dem Unterschied zwischen Eingezahltem und Ausgezahltem besteuert, und bei so langen Verträgen meist nur zur Hälfte. Die Linke hat gegen diesen Antrag gestimmt, weil davon vor allem Familien profitieren, die hohe Beträge einzahlen können.

Bleibt ein einzelner Monat. Ein Kind mit Geburtstag am 1. Januar 2020 vollendet sein sechstes Lebensjahr nach dem Gesetz schon am Silvestertag davor und hätte deshalb nur elf Jahre und elf Monate Förderung bekommen. Für dieses Kind zahlt der Bund im Januar 2026 einmalig 20 statt 10 Euro, damit es auf dieselben zwölf Jahre kommt wie der Rest seines Jahrgangs.

Was die Änderungen kosten

Was die Änderungen kaufen, ist mehr als Kosmetik. Die Aktienregel nimmt dem Bund die Möglichkeit, mit dem Geld der Kinder nebenbei Wirtschaftspolitik zu machen, und genau diese Doppelrolle war die größte offene Stelle des Entwurfs. Das Kostenverbot schützt das Staatsgeld über Jahrzehnte statt über zwölf Jahre. Und die Information vor dem Verfall steht jetzt im Gesetz, wo der Bundesrat sie haben wollte, statt in einer Prüfzusage der Regierung.

Getragen wird der Rest von den Kindern ohne eigenen Vertrag. Der Entwurf rechnet damit, dass für 30 bis 90 Prozent der Berechtigten ein eigener Vertrag zustande kommt. In der Sammelanlage landet also zwischen jedem zehnten Kind eines Jahrgangs und sieben von zehn. Für sie ist die neue Information die einzige Stelle, an der sich der Staat vor dem Verfall melden muss.

Die Pflicht gilt nur für identifizierbare Berechtigte, und am 5. Oktober hat die Regierung geschrieben, die Berechtigten seien ihr nicht namentlich bekannt. Das folgt aus der Bauart. Im eigenen Depot kennt der Staat jedes Kind über die Steuer-Identifikationsnummer, die der Anbieter mit dem Antrag übermittelt. In die Sammelanlage überweist der Bund je Jahrgang einen Betrag nach der geschätzten Zahl der Kinder ohne Vertrag, auf keinen Namen. Wer dort als identifizierbar gilt, wer informiert und in welcher Form, sagt der neue Satz nicht.

Gemessen an dem Maßstab, den ich beim Entwurf angelegt habe, ist die Erinnerung deshalb nur halb gebaut. Die Pflicht steht jetzt in der Fassung, aber sie reicht nur so weit, wie der Bund seine Berechtigten kennt, und das Verfahren ist so gebaut, dass er sie nicht kennen muss. Wer nicht gefunden wird, verliert sein Startkapital an den Bundeshaushalt, also an die Seite, die die Suche bezahlen müsste und bei jeder erfolglosen Suche Geld behält. Ich würde die Rückführung deshalb erst erlauben, wenn nachgewiesen ist, dass jeder Berechtigte eines Jahrgangs angeschrieben wurde. Messen lässt sich das Gesetz daran, ob bis zum Start der Sammelanlage 2028 festgelegt ist, wer als identifizierbar gilt und wer den Brief schreibt.

Ist die Frühstartrente damit beschlossen?

Noch nicht. Die Beschlussempfehlung ist die Vorlage für die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Dazu liegt seit dem 14. Oktober ein Entschließungsantrag der Grünen vor, die das Gesetz in dieser Form ablehnen und unter anderem mehr Jahrgänge und niedrigere Zuzahlungen verlangen. Einen Termin für die Abstimmung nennen die Unterlagen nicht. Weil das Gesetz die Zustimmung der Länder braucht, muss danach auch der Bundesrat zustimmen.

In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027, die Sammelanlage beginnt ein Jahr später. Für die Auszahlung rechnet die Beschlussempfehlung 2027 mit Ausgaben von 198 Millionen Euro, bis 2030 wachsen sie auf 411 Millionen Euro, weil jedes Jahr ein Jahrgang dazukommt.

Was du jetzt tun kannst (oder bewusst nicht)

Hast du ein Kind der Jahrgänge 2020 oder 2021, ändert sich an der Aufgabe wenig. Ab Januar 2027 lohnt der Vergleich der Standarddepots. Neu ist, dass der Teil aus der Frühstartrente bei keinem Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten tragen darf, auch nicht nach dem 18. Geburtstag. Auf die laufenden Kosten musst du weiter selbst achten.

Eröffnest du kein Depot, weißt du jetzt, worin das Geld deines Kindes liegt, in weltweit gestreuten Aktien. Ob die Sammelanlage am Ende besser oder schlechter abschneidet als ein eigenes Depot, lässt sich daraus nicht ableiten, das hängt an Index und Kosten, die die Richtlinie noch festlegt. Und verlass dich bei der Frist bis zum 35. Geburtstag nicht darauf, dass ein Brief kommt. Für den ersten Jahrgang läuft sie 2055 ab.

Quellen

  1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/8606 Deutscher Bundestag, Finanzausschuss (7. Ausschuss) · beschlussempfehlung ·
  2. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/7864 Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung · gesetzentwurf ·
  3. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, Frühstartrente, Anlagepolitik des Bundes, soziale Absicherung des Startkapitals und Stand der nationalen Finanzbildungsstrategie, Drucksache 21/8335 Deutscher Bundestag, Antwort des Bundesministeriums der Finanzen · drucksache ·
  4. Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Frühstartrente, Drucksache 21/8608 Deutscher Bundestag, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · antrag ·

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Grundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit der Zusammenstellung von Entwurf und Ausschussfassung, dazu der Gesetzentwurf der Bundesregierung, ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Frühstartrente und der Entschließungsantrag zur dritten Beratung. Der Anteil der Kinder in der Sammelanlage ist aus der Spanne des Entwurfs abgeleitet und im Text als solcher erkennbar. Die Beschlussempfehlung liegt als Vorabfassung vor, die durch die lektorierte Fassung ersetzt wird.

Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 15. Oktober 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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