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Altersvorsorge

Riester ins Altersvorsorgedepot wechseln: was du mitnimmst und was du aufgibst

Deinen Riester-Vertrag kannst du ab Januar 2027 in ein Altersvorsorgedepot wechseln, ohne Zulagen zurückzuzahlen, du musst es aber nicht, denn jeder ältere Vertrag läuft mit der alten Förderung weiter. Der Haken sitzt beim ersten neuen Vertrag, denn er stellt auch den alten auf die neue Zulage um, und manchen Familien bringt das weniger statt mehr. Wer dazu das Geld umzieht, gibt außerdem die Garantie des alten Vertrags auf.

Portora Redaktion14 Min Lesezeit

Was sich ändert

Was ab Januar 2027 mit deinem Riester-Vertrag passiert

Von allein passiert nichts. Jeder Riester-Vertrag, der bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen ist, behält die alte Förderung, bis die Auszahlung beginnt. Dein Anbieter stellt nichts um, die Zulagenstelle auch nicht, und der Vertrag bleibt mit Garantie, Kosten und Rentenbeginn so, wie du ihn unterschrieben hast. Neue Verträge alter Art dürfen Anbieter nur noch bis zum Jahresende 2026 verkaufen, danach gilt für jeden neuen Vertrag das Recht, das die Reform der geförderten Altersvorsorge eingeführt hat.

Die alte Förderung kennst du von deiner Zulagenbescheinigung. Es gibt 175 Euro Grundzulage im Jahr, für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro und für ältere Kinder 185 Euro. Voll gibt es das nur, wenn du deinen Mindestbeitrag zahlst. Er beträgt 4 Prozent deines rentenversicherten Bruttolohns aus dem Vorjahr, bei Beamten der Besoldung, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro und höchstens 2.100 Euro samt Zulagen. Zahlst du weniger, kürzt die Zulagenstelle die Zulage im selben Verhältnis.

Der Bestandsschutz endet für dich selbst vor allem in zwei Fällen, und beide hast du in der Hand. Entweder du erklärst deinem Anbieter, dass du die neue Förderung willst. Oder du schließt ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag ab, ganz gleich bei wem, und dann gilt das neue Recht für alle deine Verträge, auch für den alten. Zurück in die alte Förderung führt danach kein Weg. Bei Ehepaaren gibt es einen dritten Fall, er steht weiter unten bei der Falle für Paare.

Die Wege

Vier Wege, hinter denen zwei Fragen stecken

Wer über einen Wechsel nachdenkt, beantwortet eigentlich zwei Fragen. Nach welcher Regel legt der Staat Geld dazu? Und in welchem Vertrag liegt das Geld, das schon angespart ist? Die erste Frage lässt sich beantworten, ohne die zweite anzufassen. Wer beides vermischt, zieht womöglich Geld um, nur um an eine Zulage zu kommen, die es auch im alten Vertrag gegeben hätte.

Was du mit dem Riester-Vertrag ab 2027 tun kannst

  • Behalten. Der Vertrag läuft mit alter Zulage und alten Bedingungen weiter, du musst nichts tun.
  • Nur die Förderung umstellen. Eine Erklärung bei deinem Anbieter genügt, er muss nicht zustimmen. Ab dem Jahr, in dem die Erklärung vorliegt, rechnet die Zulage nach neuem Recht, der Vertrag selbst bleibt, wie er ist. Die Erklärung gilt für alle deine Riester-Verträge und lässt sich nicht zurücknehmen.
  • Das Geld übertragen. Du kündigst den Riester-Vertrag mit drei Monaten Frist zum Ende eines Quartals, und der Anbieter überweist das angesparte Geld direkt in ein Altersvorsorgedepot auf deinen Namen. Die Zulagen bleiben dir, Steuer fällt dabei keine an, und ab dann gilt für dich das neue Recht.
  • Ein Depot daneben eröffnen. Der Riester-Vertrag bleibt und läuft weiter oder ruht ohne Beiträge. Mit dem neuen Depot gilt aber für beide die neue Förderung. Gefördert sind zusammen höchstens 1.800 Euro eigenes Geld im Jahr, die Zulage geht auf höchstens zwei Verträge, und ein dritter Vertrag, der nach 2026 abgeschlossen wird, ist selbst gar nicht mehr gefördert.
Kündigen und dir das Geld auszahlen lassen ist kein fünfter Weg, sondern der teuerste. Warum, steht im Abschnitt über das Kündigen.

Praxisbeispiel

Julia und Nadine, dieselbe Umstellung mit entgegengesetztem Ergebnis

Julia ist angestellt, hat im Vorjahr 46.000 Euro brutto verdient und eine Tochter, geboren 2014. Seit demselben Jahr spart sie in einen Riester-Fondssparplan. Ihr Mindestbeitrag sind 4 Prozent von 46.000 Euro, also 1.840 Euro. Davon gehen ihre 475 Euro Zulagen ab, sie zahlt also 1.365 Euro im Jahr, gut 114 Euro im Monat.

Nach neuem Recht bekäme sie für dieselben 1.365 Euro deutlich mehr. Auf die ersten 360 Euro legt der Staat die Hälfte drauf, also 180 Euro. Auf die übrigen 1.005 Euro kommt ein Viertel dazu, gut 251 Euro. Mit den 300 Euro für die Tochter sind das 731 Euro statt 475 Euro im Jahr. Das Geld muss dafür nicht umziehen, die Erklärung bei ihrem Anbieter reicht.

Nadine arbeitet in Teilzeit, hat im Vorjahr 14.000 Euro brutto verdient und zwei Söhne, beide nach 2008 geboren. Rechnerisch läge ihr Mindestbeitrag bei 560 Euro minus 775 Euro Zulagen, also unter null, deshalb gilt der Sockel von 60 Euro im Jahr. Für 5 Euro im Monat bekommt sie heute 775 Euro Zulage.

Nach neuem Recht bringen ihre 60 Euro nichts mehr, denn unter 120 Euro im Jahr gibt es keine Zulage. Auf dieselben 775 Euro käme sie erst mit 350 Euro eigenem Geld, fast sechsmal so viel wie heute. Ein neuer Vertrag ab 2027 wäre für sie deshalb teuer, auch ein kleines Depot, das sie nur daneben eröffnet. Anders sieht es aus, wenn sie ohnehin mehr sparen will. Bei 1.800 Euro im Jahr gäbe ihr das neue Recht 1.140 Euro, das alte bliebe bei 775 Euro.

JuliaNadine
Bruttolohn im Vorjahr46.000 Euro14.000 Euro
Kinder mit Kindergeldeinszwei
Beitrag heute im Jahr1.365 Euro60 Euro
Zulage nach altem Recht475 Euro775 Euro
Zulage nach neuem Recht, gleicher Beitrag731 Euro0 Euro
Beitrag für dieselbe Zulage nach neuem Recht350 Euro350 Euro
Zulage nach neuem Recht bei 1.800 Euro Beitrag840 Euro1.140 Euro
Gerechnet nach den Zulageregeln vor und nach der Reform, ohne die Steuererstattung aus der Steuererklärung, die bei Julias Einkommen in beiden Systemen dazukommen kann, und ohne Ehepartner. Grundlage des alten Mindestbeitrags ist der rentenversicherte Bruttolohn des Vorjahres.

Die Mechanik

Warum dieselbe Umstellung die eine begünstigt und die andere nicht

Die alte Zulage ist eine feste Summe, gebunden an einen Mindestbeitrag, und der Mindestbeitrag wächst mit dem Einkommen. Wer wenig verdient, bekommt die volle Summe für ein paar Euro im Monat. Wer gut verdient, zahlt über 1.000 Euro im Jahr für dieselben 175 Euro Grundzulage, und für jeden Euro darüber legt der Staat keine Zulage mehr dazu, höchstens über die Steuererklärung.

Die neue Zulage fragt nicht mehr nach dem Einkommen, nur nach dem Beitrag. Für die ersten 360 Euro gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro. Darüber gibt es bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Für jedes Kind kommt auf die ersten 300 Euro ein Euro je Euro dazu. Die alte Regel zahlt den vollen Zuschuss für genau den Mindestbeitrag, die neue lässt den Zuschuss mit jedem Euro bis 1.800 Euro wachsen, und wer wenig verdient, kommt nach neuem Recht nur mit einem höheren Beitrag auf dieselbe Summe.

Wer im alten Recht bleibt, merkt davon nichts. Wer wechselt und bisher nur den Sockel gezahlt hat, muss mehr sparen, um nicht weniger zu bekommen. Für deinen Vertrag folgt daraus eine Prüfung vor allen anderen, nämlich ob du deinen Beitrag nach der Umstellung erhöhen würdest.

Kosten

Was es kostet, das Geld umzuziehen

Beim Umzug dürfen zwei Anbieter etwas berechnen. Der alte darf für die Übertragung höchstens 150 Euro verlangen. So steht es in den Regeln, nach denen dein Riester-Vertrag staatlich zertifiziert wurde, und die gelten für ihn weiter. Der neue Anbieter darf eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro nehmen, aber keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene, geförderte Geld.

Im neuen System gibt es zusätzlich eine Erleichterung. Wer einen neuen Vertrag frühestens fünf Jahre nach dem Abschluss verlässt, zahlt beim abgebenden Anbieter gar nichts. Ob das auch für einen alten Riester-Vertrag gilt, der ins neue System wechselt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, und die Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums beschreiben die Regel nur für Wechsel innerhalb des neuen Systems. Rechne deshalb auf der alten Seite mit bis zu 150 Euro, solange dein Anbieter nichts anderes schreibt.

Auf künftige Beiträge darf der neue Anbieter Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, entweder als Anteil jedes Beitrags oder gleichmäßig über die ganze Sparzeit verteilt. Beim Standarddepot sind alle Kosten zusammen auf 1,0 Prozent im Jahr begrenzt, bei jedem anderen Altersvorsorgedepot gibt es keine Obergrenze. Das übertragene Geld zählt außerdem nicht als neuer Beitrag, es bringt im Jahr des Umzugs also keine zweite Zulage.

Was zurückbleibt

Was beim Umzug im alten Vertrag bleibt

Die Garantie zuerst. Ein Riester-Vertrag sagt zu, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge da sind. Das Altersvorsorgedepot sagt nichts zu, sein Wert schwankt mit den Kursen. Übertragen wird der heutige Wert deines Vertrags, die Zusage bleibt beim alten Anbieter. Bezahlt hast du sie die ganze Zeit, denn um sie halten zu können, legt der Anbieter einen Teil des Geldes in sichere Anlagen mit wenig Ertrag.

Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen zeigt, wann das zählt. Laut Vertrag stehen dir zum Rentenbeginn mindestens 24.000 Euro zu, heute ist das angesparte Geld 21.500 Euro wert. Nach je 150 Euro beim alten und beim neuen Anbieter kommen 21.200 Euro im Depot an. Wächst das Depot nach Kosten um 5 Prozent im Jahr, ist die Lücke von 2.800 Euro nach gut zweieinhalb Jahren aufgeholt, bei 3 Prozent nach gut vier Jahren. Büßt es dagegen kurz vor der Rente 30 Prozent ein, bleiben rund 14.800 Euro. Mit Jahrzehnten bis zur Rente ist die Zusage also wenig wert, kurz davor viel.

Was du an Abschluss- und Vertriebskosten schon bezahlt hast, ist weg, ob du bleibst oder gehst. Es gehört deshalb nicht in die Entscheidung, auch wenn es sich anders anfühlt. Es zählen nur die Kosten, die ab jetzt noch kommen, im alten Vertrag bis zur Rente und im neuen Depot ab dem Umzug. Bei jungen Verträgen ist der verlorene Teil allerdings oft der Grund, warum der heutige Wert unter den Einzahlungen liegt, denn Riester-Anbieter verteilen die Abschlusskosten mindestens auf die ersten fünf Jahre, wenn sie sie nicht von jedem Beitrag abziehen. Wie viel ein Versicherungsmantel im Jahr kostet, zeigt der Vergleich ETF-Versicherung oder Depot.

Bei einer Riester-Rentenversicherung stehen in der Police zwei weitere Zahlen. Der garantierte Zins gilt ab dem Abschluss für die ganze Laufzeit, und bei Verträgen aus den ersten Riester-Jahren kann er deutlich über dem Höchstzins von 1 Prozent liegen, mit dem eine Versicherung heute bei neuen Verträgen rechnen darf. Bei vielen Verträgen ist dazu ein Rentenfaktor garantiert, also wie viel Euro Monatsrente du je 10.000 Euro Kapital mindestens bekommst. Beides gibst du mit dem Umzug auf.

Auch Rentenbeginn und Auszahlung ändern sich. Ein Riester-Vertrag aus der Zeit ab 2012 darf ab 62 Jahren zahlen, ein älterer ab 60 Jahren, das Altersvorsorgedepot erst ab 65 Jahren, es sei denn, deine gesetzliche Rente oder Pension beginnt früher. Der Auszahlungsplan eines alten Vertrags mündet spätestens mit 85 in eine lebenslange Rente, der Auszahlungsplan des Depots zahlt an seinem Ende den Rest auf einmal aus. Und wer das Geld später für die eigene Wohnung einsetzen will, fragt vorher nach, denn anders als ein Riester-Vertrag muss das neue Depot diese Entnahme nicht anbieten.

Ehepaare

Die Falle bei Ehepaaren

In vielen Ehen ist nur einer selbst gefördert, weil er rentenversichert arbeitet oder Beamter ist. Der andere bekommt die Zulage über ihn, wenn er einen eigenen Vertrag hat und selbst einen kleinen Beitrag zahlt, heute 60 Euro im Jahr, nach neuem Recht 120 Euro.

Die Falle entsteht, wenn das Paar die beiden Rechte mischt. Behält der selbst geförderte Partner seinen Riester-Vertrag mit alter Förderung, und eröffnet der andere ab 2027 ein Altersvorsorgedepot, bekommt der andere für dieses Depot keine Zulage. In die Gegenrichtung zieht es ihn mit. Wechselt der selbst geförderte Partner ins neue Recht und beantragt der andere weiter eine Zulage, gilt auch für ihn das neue Recht, mit einer Grundzulage, die aus den Beiträgen des Partners berechnet wird und höchstens 175 Euro beträgt.

Für Paare ist der Wechsel deshalb immer eine gemeinsame Rechnung. Zählt beide Zulagen zusammen, alt gegen neu, bevor einer von euch einen neuen Vertrag unterschreibt. Wie das bei einer Familie mit einem Kind aussieht, rechnet der Leitfaden zum Altersvorsorgedepot an einem Beispiel durch.

Kündigen

Warum Kündigen fast immer der teuerste Weg ist

Kündigst du den Riester-Vertrag und lässt dir das Geld auszahlen, gilt das als schädliche Verwendung. Dann gehen alle Zulagen zurück, die auf das Geld entfallen, und dazu die Steuerersparnis, die das Finanzamt für den Vertrag festgestellt hat. Die Erträge im Vertrag versteuerst du obendrein mit deinem persönlichen Steuersatz, nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab 62 Jahren zur Hälfte.

Für Julia hieße das, dass allein an Zulagen 6.175 Euro zurückgehen, wenn sie seit 2014 jedes Jahr die volle Zulage bekommen hat. Dazu kommen Kosten, die der Anbieter für die Kündigung berechnen darf.

Wer nicht mehr einzahlen kann oder will, lässt den Vertrag ruhen. Das Recht dazu steht in jedem zertifizierten Vertrag, das Geld bleibt gefördert und angelegt, nur neue Beiträge fallen weg. Für Kauf, Bau oder Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung darfst du das Geld auch vor der Rente entnehmen, ohne Zulagen zurückzuzahlen.

Vor der Entscheidung

Welche Unterlagen du vor der Entscheidung brauchst

Die meisten Zahlen stehen in der Mitteilung, die dir dein Riester-Anbieter jedes Jahr schicken muss, mit angespartem Kapital, Kosten des letzten Jahres und Erträgen. Was dort fehlt, erfragst du schriftlich.

Die neue Zulage für einen Monatsbeitrag zeigt dir der Rechner zur Altersvorsorge-Förderung. Die alte rechnest du selbst, mit 4 Prozent deines Vorjahresbruttos minus Zulagen, so wie bei Julia und Nadine.

Diese Angaben solltest du vorher haben

  • Vertragsbeginn und Art des Vertrags, also Fondssparplan, Banksparplan oder Rentenversicherung. Davon hängen der früheste Rentenbeginn und die Kosten der ersten Jahre ab.
  • Den heutigen Wert und den Betrag, den der Anbieter bei einer Übertragung überweisen würde, samt den Kosten, die er dafür berechnet.
  • Die Garantie zum Rentenbeginn in Euro und den Abstand zum heutigen Wert.
  • Die laufenden Kosten des letzten Jahres in Euro. Sie sind der Maßstab, an dem du ein neues Depot misst.
  • Bei einer Rentenversicherung den garantierten Zins und den Rentenfaktor aus der Police.
  • Deine Zulagen der letzten Jahre und ob sie gekürzt wurden. Das zeigt die Bescheinigung deines Anbieters.
  • Den rentenversicherten Bruttolohn des Vorjahres und die Zahl der Kinder, für die du Kindergeld bekommst.
  • Bei Verheirateten, ob der Partner einen eigenen Vertrag hat und über wen er gefördert wird.

Entscheidungshilfe

Soll ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln?

Eine Antwort für alle gibt es nicht, aber die Entscheidung hängt an wenigen Punkten. Zuerst kommt die Zulage, dann der Ort des Geldes, und bei Paaren beides zu zweit.

Woran die Entscheidung hängt

  • Für die alte Zulage spricht, wenn du wenig verdienst, Kinder hast und nicht mehr als den kleinen Mindestbeitrag zahlen willst. Dann kostet jeder neue Vertrag Zulage, auch ein Depot daneben.
  • Für die neue Zulage im alten Vertrag spricht, wenn du gut verdienst und deinen Mindestbeitrag schon heute zahlst. Dann steigt die Zulage, und das Geld bleibt mit seiner Garantie, wo es ist.
  • Für den Umzug des Geldes spricht, wenn der alte Vertrag hohe laufende Kosten hat, die Rente noch weit weg ist und dir die Garantie wenig bedeutet. Die neue Zulage kommt dann von selbst mit.
  • Gegen den Umzug spricht, wenn die Rente in wenigen Jahren beginnt, die Garantie deutlich über dem heutigen Wert liegt oder die Police einen hohen Zins garantiert.
  • Als Ehepaar rechnet ihr beide Zulagen zusammen, bevor einer von euch etwas unterschreibt.
Diese Punkte ersetzen keine Prüfung deines eigenen Vertrags. Unabhängig und ohne Provision beraten etwa die Verbraucherzentralen, gegen ein Honorar.

Häufige Fehler

Wo Riester-Sparer bei der Umstellung Geld liegen lassen

Die meisten Fehler entstehen bei der Reihenfolge. Wer erst unterschreibt und dann rechnet, kann einen Schritt oft nicht mehr zurücknehmen.

  • Vorsorglich kündigen, um im Januar frei zu sein. Das kostet die Zulagen, und übertragen lässt sich auch noch später.
  • Ein kleines Depot zum Ausprobieren eröffnen. Schon dieser Vertrag stellt den Riester-Vertrag endgültig auf die neue Zulage um.
  • Das Geld nur wegen der höheren Zulage umziehen, obwohl es die neue Zulage auch im alten Vertrag gibt.
  • Die Garantie kurz vor der Rente aufgeben, ohne den Abstand zum heutigen Wert zu kennen.
  • Im alten Vertrag bleiben, weil dort schon viel Abschlusskosten bezahlt sind. Die sind in beiden Fällen weg, es zählen nur die künftigen Kosten.
  • Nur auf die Zulage schauen und die Steuererstattung vergessen, die bei gutem Einkommen in beiden Systemen dazukommt.
  • Als Ehepaar getrennt entscheiden und damit dem Partner ohne eigene Förderung die Zulage nehmen.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 umstellen?
Nein. Ein Vertrag, der bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen ist, läuft mit der alten Förderung weiter, bis die Auszahlung beginnt. Umgestellt wird nur, wenn du es erklärst oder einen neuen geförderten Vertrag abschließt.
Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot parallel haben?
Ja. Der Riester-Vertrag bleibt bestehen und kann weiterlaufen oder ruhen. Mit dem neuen Depot gilt für beide aber die neue Förderung, gefördert sind zusammen höchstens 1.800 Euro eigenes Geld im Jahr, und die Zulage geht auf höchstens zwei Verträge.
Muss ich beim Wechsel die Riester-Zulagen zurückzahlen?
Nein, wenn das Geld direkt in einen anderen geförderten Vertrag auf deinen Namen übertragen wird. Das ist steuerfrei und gilt nicht als schädliche Verwendung. Zurückzahlen musst du nur, wenn du kündigst und dir das Geld auszahlen lässt.
Was kostet es, Riester ins Altersvorsorgedepot zu übertragen?
Der alte Anbieter darf höchstens 150 Euro verlangen, der neue eine einmalige Pauschale von höchstens 150 Euro. Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene, geförderte Geld darf der neue Anbieter nicht berechnen. Was du im alten Vertrag schon an Abschlusskosten bezahlt hast, bekommst du nicht zurück.
Wann kann ich frühestens wechseln?
Neue Verträge können erst zum 1. Januar 2027 zertifiziert werden. Der alte Vertrag wird mit drei Monaten Frist zum Ende eines Quartals gekündigt, der Umzug dauert also einige Monate. Bis dahin läuft der alte Vertrag normal weiter.

Quellen & weiterführende Links

  1. Bundesrat, Drucksache 206/26, Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Gesetzesbeschluss, verkündet in BGBl. 2026 I Nr. 156), Artikel 2 (§ 52 Absatz 50a und § 90 EStG) und Artikel 6 (§ 1 und § 14 AltZertG)
  2. Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
  3. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, § 1 Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag (Fassung bis 31.12.2026)
  4. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, § 14 Übergangsvorschriften
  5. Einkommensteuergesetz, § 86 Mindesteigenbeitrag
  6. Einkommensteuergesetz, § 87 Zusammentreffen mehrerer Verträge
  7. Einkommensteuergesetz, § 93 Schädliche Verwendung
  8. Einkommensteuergesetz, § 3 Steuerfreie Einnahmen (Nummer 55c, Übertragung von Altersvorsorgevermögen)
  9. Deckungsrückstellungsverordnung, § 2 Höchstzinssatz

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Nächster Schritt

Die neue Zulage für deinen Monatsbeitrag ausrechnen

Der Rechner zeigt, wie viel Grund- und Kinderzulage das neue Recht auf einen Monatsbeitrag legt und was daraus bis zur Rente werden kann. Leg das Ergebnis neben die Zulage aus deiner letzten Riester-Bescheinigung.

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