Depot vererben: Was mit deinen Wertpapieren passiert, wenn du stirbst
Ab dem Todestag gehört das Depot den Erben, nicht der Bank. Trotzdem entscheidet das Formular des jeweiligen Anbieters darüber, ob die Wertpapiere als Wertpapiere weiterlaufen oder zu Geld gemacht werden. Der Unterschied ändert den Steuersatz nicht, wohl aber den Zeitpunkt, und das ist teurer als es klingt.
Was dahintersteckt
Wem das Depot ab dem Todestag gehört
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen in einem Schritt auf die Erben über. Das regelt Paragraf 1922 BGB, die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Es gibt keine Zwischenstation und keinen Moment, in dem das Depot niemandem gehört. Die Wertpapiere gehören ab der Sekunde des Todes den Erben, die Bank verwahrt sie nur noch.
Praktisch passiert zuerst das Gegenteil von Zugriff. Sobald die Bank vom Tod erfährt, sperrt sie das Depot, damit niemand Unberechtigtes handelt. Wer wieder verfügen will, muss seine Erbenstellung nachweisen, üblich sind ein Erbschein oder ein notarielles Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Bis dahin liegen die Papiere still, während die Kurse weiterlaufen.
Wichtig ist der zweite Teil. Der Verwahrvertrag geht mit über, und damit auch der Anspruch auf die Papiere selbst. Der Bundesgerichtshof hat das 2004 sehr deutlich formuliert, als er Gebühren für Depotüberträge kippte. Der Wertpapierübertrag sei die Erfüllung des gesetzlichen Herausgabeanspruchs des Kunden, erfüllt im Effektengiroverkehr, also durch Umbuchung statt durch Papier. Weil die Bank damit nur eine eigene Pflicht erfüllt, darf sie dafür kein Entgelt verlangen. Wo die Papiere technisch liegen und wer sie bewegt, steht im Detail in unserem Text zu Broker, Order und Routing.
Die Steuerfrage
Erben ist kein Verkauf, und genau darin liegt der Unterschied
Der häufigste Irrtum zu diesem Thema lautet, dass der Erbe die Wertpapiere zum Kurs des Todestags neu bekommt und alte Kursgewinne damit erledigt sind. Das stimmt in den USA in Teilen, in Deutschland nicht. Es gibt keinen Neustart der Anschaffungskosten. Der Erbe tritt in den Einstandskurs und in das Kaufdatum des Verstorbenen ein, nachzulesen für den unentgeltlichen Erwerb in Paragraf 20 Absatz 4 EStG.
Daraus folgt beides. Der Erbfall selbst löst keine Abgeltungsteuer aus, weil kein Verkauf stattfindet. Die aufgelaufene Steuerlast verschwindet aber auch nicht, sie wandert mit den Papieren mit. Verkauft der Erbe zehn Jahre später, zahlt er auf den gesamten Gewinn seit dem ursprünglichen Kauf, nicht erst ab dem Todestag.
Die Erbschaftsteuer ist eine zweite, davon unabhängige Rechnung. Sie bemisst sich am Kurs des Todestags und fällt an, ob verkauft wird oder nicht. Ob sie überhaupt greift, hängt an den Freibeträgen, für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder je 400.000 Euro. Ein Verkauf senkt diese Steuer nicht, er beschleunigt nur die andere. Wer den Unterschied zwischen sofort versteuertem und gestundetem Vermögen an einem zweiten Beispiel sehen will, findet ihn beim Vergleich von ETF im Versicherungsmantel und im Depot.
Praxisbeispiel
Was ein erzwungener Verkauf Marie kostet
Marie ist 54 und erbt von ihrem Vater ein Depot im Wert von 100.000 Euro. Ihr Vater hatte die Positionen für 60.000 Euro gekauft, es stecken also 40.000 Euro Kursgewinn darin. Marie will nichts verkaufen, sie will die Papiere behalten.
Löst der Broker das Depot auf, werden 40.000 Euro Gewinn auf einmal steuerpflichtig. Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gehen 10.550 Euro ans Finanzamt. Marie bekommt 89.450 Euro überwiesen und kauft dieselben Positionen zurück. Ihr neuer Einstandskurs liegt jetzt bei 89.450 Euro.
Rechnen wir 20 Jahre weiter, mit 6 Prozent Rendite im Jahr. Marie hätte nach dem Zwangsverkauf am Ende 234.807 Euro netto nach Steuern. Mit einem Übertrag, bei dem die 100.000 Euro investiert bleiben und der alte Einstand von 60.000 Euro weiterläuft, wären es 251.950 Euro. Die Differenz beträgt 17.144 Euro, und sie ist exakt der Nettoertrag, den die zu früh gezahlten 10.550 Euro in diesen 20 Jahren erwirtschaftet hätten.
Der Schaden hängt an der Haltedauer, nicht an der Steuer. Nach fünf Jahren beträgt die Differenz nur 2.627 Euro. Und hätte Marie ohnehin sofort verkaufen wollen, um sich eine Wohnung zu kaufen, verliert sie durch den Zwangsverkauf praktisch nichts, denn dann wäre die Steuer sowieso fällig geworden.
Anbieter-Vergleich
Wer öffentlich sagt, was mit den Papieren passiert
Man würde erwarten, dass jeder Broker diesen Ablauf beschreibt, schließlich betrifft er jeden Kunden genau einmal und unvermeidlich. Eine Prüfung von fünf Anbietern am 30. Juli 2026 zeigt ein anderes Bild. Nur zwei sagen öffentlich, was mit den Wertpapieren geschieht, und die beiden sagen das Gegenteil voneinander. Bei den übrigen drei verweist die Hilfeseite auf den Kundenservice.
Das ist der eigentliche Befund, und er ist unangenehmer als ein einzelner schlechter Ablauf. Wer vor der Depoteröffnung vergleichen will, wie ein Anbieter mit dem Erbfall umgeht, kann das bei der Mehrheit gar nicht. Man erfährt es in dem Moment, in dem man es nicht mehr ändern kann.
Was die Anbieter selbst veröffentlichen, nicht was sie im Einzelfall tun.
| Ablauf öffentlich nachlesbar | Was dort steht | |
|---|---|---|
| Trade Republic | ja, eigenes Nachlass-Formular | Verkauf sämtlicher Wertpapiere, keine Alternative im Dokument |
| ING | ja, eigene Nachlass-Seite | zwei Formulare, die Erben wählen zwischen Übertrag und Verkauf |
| Scalable Capital | nein, FAQ verweist auf den Support | nicht dokumentiert |
| Smartbroker+ | nein | nicht dokumentiert |
| finanzen.net zero | nein | nicht dokumentiert |
Quelle: Eigene Prüfung der Formulare und Hilfeseiten der Anbieter, Stand 30. Juli 2026
Die Fundstelle
Was in Trade Republics Nachlass-Formular wörtlich steht
Trade Republic stellt ein PDF bereit, den Antrag auf Übertragung von Bankvermögen im Nachlassfall. Es hat einen Abschnitt mit der Überschrift Anweisung, eingeleitet mit dem Satz, dass der Berechtigte die Trade Republic Bank GmbH wie folgt anweise. Ziffer 1 überweist das Guthaben des Verrechnungskontos. Ziffer 2 lautet, sämtliche im Depot befindlichen Wertpapiere seien über die Lang und Schwarz Exchange zu veräußern und die Kryptowährungen zum aktuellen Marktpreis, der Gesamterlös gehe anschließend auf die Konten der Erben.
Entscheidend ist die Form. Das ist Fließtext des Formulars, keine Ankreuzoption. Die Erben unterschreiben eine Verkaufsanweisung, die sie nicht gewählt haben, und eine Übertragung der Papiere als Papiere kommt in dem Dokument an keiner Stelle vor. Dazu passt, dass Trade Republic bei Depotüberträgen generell keinen Gläubigerwechsel vorsieht, ein Übertrag funktioniert dort nur zwischen Depots derselben Person.
Das Formular hebt den gesetzlichen Herausgabeanspruch nicht auf, dazu wäre es gar nicht in der Lage. Es ist der einzige gepflasterte Weg, und praktisch jeder geht ihn, weil er der einzige ist, der auf dem Papier steht. Was passiert, wenn Erben stattdessen schriftlich die Übertragung in ein Depot der Erben verlangen, lässt sich aus öffentlichen Quellen nicht belegen, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Was zusätzlich verloren geht
Drei Posten, die neben der vorgezogenen Steuer stehen
Die Stundung ist der größte Einzelposten, aber nicht der einzige. Ein Zwangsverkauf bündelt sämtliche Gewinne in ein einziges Steuerjahr. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro greift damit einmal statt über mehrere Jahre verteilt, und Verluste aus anderen Jahren lassen sich nicht mehr dagegen rechnen.
Dann ist da die Lücke im Markt. Verkauft wird nicht am Todestag, sondern wenn die Nachlassunterlagen durch sind, und das dauert Wochen bis Monate. Die Erbschaftsteuer bemisst sich trotzdem am Kurs des Todestags. Fällt der Kurs dazwischen, zahlen die Erben Erbschaftsteuer auf einen Wert, den sie nie erhalten haben, und der Verlust ist realisiert statt aussitzbar. Warum solche Bewegungen in wenigen Wochen erheblich sein können, steht in unserem Text zur Volatilität.
Der dritte Posten trifft nur wenige, dafür endgültig. Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, sind im Kursgewinn steuerfrei. Dieser Bestandsschutz hängt am einzelnen Papier. Ist es verkauft, ist er weg, und wer zurückkauft, hält ab dann steuerpflichtige Papiere. Dazu kommt beim Rückkauf die Handelsspanne, die je nach Titel und Uhrzeit spürbar ausfällt, siehe Bid, Ask und Spread.
Häufige Fehler
Was beim Thema Depot und Nachlass am häufigsten schiefgeht
Die meisten Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus einer falschen Annahme darüber, wie automatisch der Übergang läuft. Ein Depot ist kein Sparbuch, das man einfach umschreiben lässt, und der Broker fragt nicht nach, was den Erben lieber wäre.
Diese Annahmen kosten am meisten:
- Zu glauben, der Erbe bekomme die Papiere zum Kurs des Todestags neu. Es gibt keinen Neustart der Anschaffungskosten, die alte Steuerlast wandert vollständig mit.
- Den Ablauf beim eigenen Anbieter nie nachgelesen zu haben. Bei drei von fünf geprüften Anbietern steht er gar nicht öffentlich, und danach zu fragen kostet eine Mail.
- Auf eine Bankvollmacht zu verzichten, weil ein Testament vorliegt. Das Testament regelt, wer erbt, nicht wer bis zum Erbschein handeln darf. Genau diese Lücke sind die Wochen, in denen das Depot gesperrt ist.
- Den Zwangsverkauf als reine Steuerfrage zu sehen. Der Steuersatz ändert sich nicht, verloren gehen die Stundung, der Zeitpunkt und bei alten Beständen der Bestandsschutz.
- Das Nachlass-Formular zu unterschreiben, ohne es zu lesen. Bei Trade Republic ist die Verkaufsanweisung darin vorgedruckt, unterschrieben wird sie trotzdem von den Erben.
Vorsorge
Was sich zu Lebzeiten regeln lässt
Der wirksamste Hebel ist die Bankvollmacht, und dabei kommt es auf den Typ an. Eine transmortale Vollmacht gilt zu Lebzeiten und über den Tod hinaus, der Bevollmächtigte kann also auch dann handeln, wenn der Inhaber im Krankenhaus liegt und noch lebt. Eine postmortale Vollmacht greift erst mit dem Tod. Scalable Capital bietet ausdrücklich die postmortale Variante an, mit eigenem Formular. Trade Republic bietet nach eigener Auskunft des Kundenservice überhaupt keine Vollmacht für eine dritte Person an, dort bleibt nur der Weg über den Erbnachweis.
Der zweite Hebel ist ein Depotübertrag zu Lebzeiten. Solange abgebendes und aufnehmendes Depot auf dieselbe Person laufen, ist das kein Eigentümerwechsel und damit auch kein Verkauf. Steuerlich passiert nichts, die Anschaffungsdaten werden im Inland automatisch mitgeliefert, und kosten darf es nach der genannten Rechtsprechung ohnehin nichts. Der Vorgang dauert üblicherweise ein bis drei Wochen.
Ein Fallstrick sitzt genau an dieser Stelle. Kommen die Anschaffungsdaten beim neuen Institut nicht an, etwa bei Überträgen aus dem Ausland, setzt es eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 Prozent des Verkaufserlöses an und zieht darauf Steuer ab. Zurückholen lässt sich zu viel einbehaltene Steuer über die Einkommensteuererklärung, aber erst einmal ist das Geld weg. Nach einem Übertrag lohnt also der Blick, ob Kaufkurs und Kaufdatum im neuen Depot wirklich stehen.
Der Zeitpunkt für diese Entscheidungen ist nicht das Ende. Ein Übertrag braucht Wochen, und wer nicht mehr geschäftsfähig ist, kann ihn ohne Vollmacht nicht mehr anstoßen. Wer ein Depot aufbaut, das die Erben behalten sollen, entscheidet das bei der Wahl des Anbieters. Diese Beschreibung ersetzt keine Beratung, ein konkreter Nachlass gehört zu einem Notar oder Steuerberater.
Entscheidungshilfe
Welcher Schritt in deiner Situation zuerst dran ist
Ob dieses Thema für dich teuer wird, hängt an zwei Fragen. Erstens, ob deine Erben die Papiere behalten wollen. Zweitens, wie viel unversteuerter Kursgewinn in deinem Depot steckt. Aus beiden zusammen ergibt sich, wie viel Aufwand sich lohnt.
Finde deinen nächsten Schritt:
- Wenn dein Depot überwiegend aus jüngeren Positionen mit wenig Kursgewinn besteht, ist der Schaden klein. Dann reicht es, den Ablauf beim Anbieter einmal schriftlich zu erfragen und die Antwort zu den Unterlagen zu legen.
- Wenn deine Erben halten sollen und viel Kursgewinn aufgelaufen ist, ist die Frage nach dem Nachlass-Ablauf wichtiger als die Ordergebühr. Frage sie beim Anbieter ab, und zwar bevor du weiter einzahlst.
- Wenn du Papiere aus der Zeit vor 2009 hältst, geht es nicht nur um Stundung, sondern um einen Steuerstatus, der nach einem Verkauf nicht wiederkommt. Hier lohnt der genaueste Blick.
- Wenn niemand außer dir Zugriff auf dein Depot hat, ist die Vollmacht der erste Schritt, nicht der Depotwechsel. Sie hilft auch in Fällen, in denen du noch lebst und nur nicht handeln kannst.
- Wenn du ohnehin unzufrieden bist mit deinem Anbieter, nimm den Nachlass-Ablauf als eines der Vergleichskriterien mit auf. Der Übertrag zu Lebzeiten ist steuerlich neutral und kostenlos.
Häufige Fragen
- Zahlen meine Erben zweimal Steuern auf dasselbe Depot?
- In gewisser Weise ja, aber es sind zwei verschiedene Steuern auf zwei verschiedene Dinge. Die Erbschaftsteuer fällt auf den Wert am Todestag an, sofern die Freibeträge überschritten sind. Die Abgeltungsteuer fällt auf den Kursgewinn an, sobald verkauft wird. Der Erbfall selbst löst die zweite nicht aus, ein Zwangsverkauf durch den Broker schon.
- Kann ich verhindern, dass mein Depot im Erbfall verkauft wird?
- Der Anspruch auf Herausgabe der Wertpapiere besteht gesetzlich, ein Depotübertrag erfüllt ihn. Ob dein Anbieter dafür einen Weg anbietet, ist die andere Frage. Bei der ING steht der Übertrag als eigenes Formular bereit, bei Trade Republic sieht das Nachlass-Formular nur den Verkauf vor. Wer sichergehen will, fragt den Anbieter schriftlich und legt die Antwort zu den Nachlassunterlagen.
- Kostet ein Depotübertrag im Erbfall Gebühren?
- Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2004 entschieden, dass Entgeltklauseln für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot unwirksam sind, weil die Bank damit nur ihre eigene gesetzliche Herausgabepflicht erfüllt. Fremde Kosten Dritter, etwa bei ausländischen Lagerstellen, können davon unberührt bleiben.
- Was passiert bei einem Gemeinschaftsdepot?
- Dort ist der Fall einfacher, weil der überlebende Mitinhaber weiter verfügen kann. Bei der ING lassen sich die Wertpapiere auf den überlebenden Depotinhaber übertragen. Erbrechtlich ist der Anteil des Verstorbenen trotzdem Teil des Nachlasses, die Vereinfachung betrifft den Zugriff, nicht die Verteilung.
- Wie lange dauert die Abwicklung?
- Die ING nennt für Nachlassfälle je nach Konstellation vier bis acht Wochen, und das setzt vollständige Unterlagen voraus. Dazu kommt die Zeit für den Erbschein, falls kein notarielles Testament vorliegt. In dieser Zeit ist das Depot gesperrt, während die Kurse weiterlaufen.
Quellen & weiterführende Links
- Trade Republic, Antrag auf Übertragung von Bankvermögen im Nachlassfall (PDF)
- ING, Nachlass
- Scalable Capital, Kann ich eine Vollmacht für mein Konto oder Depot einrichten?
- BGH, Urteil vom 30.11.2004, XI ZR 200/03 zu Entgeltklauseln für den Depotübertrag
- Paragraf 20 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Paragraf 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge
- Paragraf 16 ErbStG, Freibeträge
Nächster Schritt
Rechne nach, was die vorgezogene Steuer bei dir kostet
Der Schaden eines erzwungenen Verkaufs ist keine Meinung, sondern eine Zinsrechnung. Trag deinen eigenen Kursgewinn, deine erwartete Rendite und deinen Zeitraum ein, dann siehst du, was der Betrag ergibt, der zu früh ans Finanzamt geht und deshalb nicht mehr mitarbeitet.
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