Haushaltsplan mit Kind, was es kostet und was Kindergeld, Kita-Abzug und Elterngeld bringen
Ein Haushaltsplan mit Kindern rechnet je Kind mit 763 Euro Ausgaben im Monat, so viel gaben Paare mit einem Kind laut Statistischem Bundesamt in Preisen von 2018 aus, und auf der Einnahmenseite mit 259 Euro Kindergeld. Dazwischen liegt mehr, als die beiden Zahlen zeigen. Ob sich der Kinderfreibetrag lohnt, was die Kita nach der Steuer noch kostet und wie viel Gehalt das Elterngeld wirklich ersetzt, rechnen wir hier an einer Familie mit den Werten von 2026 durch.
Die Statistik
Was kostet ein Kind im Monat?
Ein Kind kostet ein Paar im Schnitt 763 Euro im Monat, so steht es in der Auswertung Konsumausgaben von Familien für Kinder des Statistischen Bundesamts. Das sind 21,2 Prozent dessen, was ein Paar mit einem Kind insgesamt für den Konsum ausgibt. Mit dem Alter steigt der Betrag, von 679 Euro für ein Kind unter sechs Jahren auf 953 Euro für einen Teenager.
Bevor die Zahl in einen Plan wandert, muss man zwei Dinge über sie wissen. Sie stammt aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, ist also in Preisen von 2018 gerechnet, und seitdem sind die Verbraucherpreise kräftig gestiegen. Eine Auswertung derselben Art für die Erhebung von 2023 haben wir bei Destatis nicht gefunden. Und sie ist keine gezählte Rechnung. Die Familien führen drei Monate lang ein Haushaltsbuch, danach verteilt Destatis jede Ausgabe mit festen Schlüsseln auf Erwachsene und Kind. Ein Teil der Miete, des Stroms und des Autos landet so beim Kind, obwohl dafür nie eine eigene Überweisung rausgeht.
Was fehlt, sagt Destatis selbst dazu. Versicherungen und Vorsorge für das Kind zählen nicht zum Konsum, und das Gehalt, das ein Elternteil wegen der Betreuung nicht verdient, steht in keiner Zeile. Wie die Konsumstatistik ihre Grenzen zieht, steht ausführlicher unter was ein Haushalt laut Destatis im Monat ausgibt.
Private Konsumausgaben von Paaren mit einem Kind je Monat in Euro, Deutschland, 2018.
| Konsum des ganzen Haushalts | davon für das Kind | Anteil | |
|---|---|---|---|
| Kind unter 6 Jahren | 3.419 | 679 | 19,8 % |
| Kind von 6 bis unter 12 Jahren | 3.626 | 786 | 21,7 % |
| Kind von 12 bis unter 18 Jahren | 3.995 | 953 | 23,9 % |
| Alle Altersstufen | 3.593 | 763 | 21,2 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Konsumausgaben von Familien für Kinder, EVS 2018, Tabelle 3.1.1
Vom Durchschnitt zum Plan
Welche Zeilen im Plan wirklich neu sind
Für den eigenen Plan taugen die 763 Euro als Orientierung und nicht als Zeile. Am Kind unter sechs Jahren sieht man, warum. Von seinen 679 Euro rechnet Destatis 129 Euro dem Wohnen und der Energie zu und 101 Euro der Kinderbetreuung samt Gebühren. Die Wohnkosten tauchen in deinem Plan erst auf, wenn ihr wegen des Kindes umzieht oder ein Zimmer mehr mietet. Die Betreuung steht nur drin, wenn ihr eine Kita oder eine Tagesmutter bezahlt. Was dann übrig bleibt, also Essen, Kleidung, Spielzeug, Arztkosten und Wege, sind rund 450 Euro im Monat.
Für den Haushaltsplan heißt das drei getrennte Posten. Die laufenden Ausgaben für das Kind stehen jeden Monat drin. Die Betreuung ist ein eigener Fixposten mit einem Bescheid oder Vertrag dahinter. Die einmaligen Anschaffungen vor der Geburt, Kinderwagen, Bett, Autositz, kommen aus der Rücklage und nicht aus dem Monat. Wie man feste und schwankende Ausgaben grundsätzlich trennt, erklärt Budget planen. Hier geht es nur um das, was mit dem Kind dazukommt.
Auf der Einnahmenseite stehen drei Rückflüsse, und sie kommen zu verschiedenen Zeiten. Das Kindergeld kommt jeden Monat. Der Steuervorteil für die Kita kommt einmal im Jahr mit dem Steuerbescheid. Das Elterngeld kommt nur in den ersten Lebensmonaten und ersetzt dann einen Teil des Gehalts, das in dieser Zeit wegfällt. Wer alle drei in dieselbe Spalte schreibt, rechnet sich den Monat zu gut.
Rückfluss eins
Kindergeld oder Kinderfreibetrag, was die Günstigerprüfung entscheidet
Das Kindergeld beträgt nach § 66 EStG 259 Euro je Kind und Monat, im Jahr also 3.108 Euro. Steuerrechtlich ist es eine vorab gezahlte Steuervergütung. Nach § 31 EStG soll das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei bleiben, und das geschieht entweder über das Kindergeld oder über zwei Freibeträge aus § 32 Abs. 6 EStG. Der Kinderfreibetrag liegt bei 3.414 Euro, der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bei 1.464 Euro, jeweils je Elternteil. Bei Eheleuten, die zusammen veranlagt werden, ergibt das 9.756 Euro im Jahr.
Welcher Weg gilt, prüft das Finanzamt mit der Steuererklärung von sich aus. Es rechnet die Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne die Freibeträge. Ist die Ersparnis größer als das Kindergeld des Jahres, zieht es die Freibeträge ab und schlägt das Kindergeld wieder auf die Steuer drauf. Das Kindergeld behältst du, über die Steuer kommt nur noch die Differenz dazu. Ist die Ersparnis kleiner, bleibt es beim Kindergeld, und an der Steuer ändert sich nichts.
Ab wann die Freibeträge gewinnen, lässt sich mit dem Tarif aus § 32a EStG für 2026 nachrechnen. Für ein zusammen veranlagtes Paar mit einem Kind liegt die Schwelle bei rund 86.050 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen. Das ist der Betrag, der nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwand und anderen Abzügen vom Brutto übrig bleibt, also deutlich weniger als das gemeinsame Bruttogehalt. Oberhalb der Schwelle wächst der Vorteil langsam. Bei 100.000 Euro sind es 236 Euro im Jahr, knapp 20 Euro im Monat. Gerechnet ist nur die Einkommensteuer, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Nicht verheiratete Eltern rechnen jeder für sich mit dem halben Freibetrag, und das Finanzamt setzt dagegen das halbe Kindergeld an. Nach derselben Rechnung liegt die Schwelle dann bei rund 43.000 Euro eigenem zu versteuerndem Einkommen je Elternteil, solange jeder seinen halben Freibetrag behält. Wird ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG auf den anderen Elternteil übertragen, etwa weil einer keinen Unterhalt zahlt, gilt diese Schwelle nicht mehr. Wie das Kindergeld ab 2027 ohne Antrag fließen soll, steht unter Kindergeld ohne Antrag ab 2027.
Für 2027 hat das Bundeskabinett am 2. September 2026 höhere Werte beschlossen, 267 Euro Kindergeld und 10.056 Euro Freibeträge für ein Paar. Das ist bisher ein Gesetzentwurf. Der Bundestag hat ihn am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen, beschlossen ist er noch nicht. Bis dahin gehört die geltende Zahl in den Plan, also 259 Euro. Im Monatsplan steht das Kindergeld ohnehin immer als feste Einnahme, denn ein Vorteil aus den Freibeträgen käme erst mit dem Steuerbescheid, und für die meisten Familien ist er null.
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen eines zusammen veranlagten Ehepaars mit einem Kind, Euro im Jahr, Einkommensteuertarif 2026.
| Steuerersparnis durch die Freibeträge | Kindergeld im Jahr | Unterschied | |
|---|---|---|---|
| 60.000 Euro | 2.668 | 3.108 | −440, Kindergeld bleibt |
| 80.000 Euro | 3.006 | 3.108 | −102, Kindergeld bleibt |
| 86.050 Euro | 3.110 | 3.108 | +2, Schwelle |
| 100.000 Euro | 3.344 | 3.108 | +236 |
| 130.000 Euro | 3.850 | 3.108 | +742 |
Quelle: § 32a, § 32 Abs. 6 und § 66 EStG, eigene Berechnung
Rückfluss zwei
Kita-Beiträge, 80 Prozent zählen bei der Steuer
Was du für die Betreuung deines Kindes bezahlst, kannst du nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu 80 Prozent als Sonderausgaben abziehen, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Das gilt für Kinder, die zu deinem Haushalt gehören und noch keine 14 Jahre alt sind. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und wegen der sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, gilt es auch darüber hinaus.
Die Grenze von 4.800 Euro erreichst du mit 6.000 Euro Beiträgen im Jahr, also 500 Euro im Monat. In der Praxis scheitert der Abzug selten an der Grenze und öfter an zwei Bedingungen aus dem Gesetz. Du brauchst eine Rechnung, und das Geld muss auf das Konto des Anbieters gehen. Bar bezahlte Stunden bei der Tagesmutter oder beim Babysitter zählen damit nicht. Kosten für Unterricht, Nachhilfe, Sport und andere Freizeitangebote nimmt das Gesetz ausdrücklich aus.
Zahlt dein Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kita, wie ihn § 3 Nr. 33 EStG für Kinder vor der Schule erlaubt, sinkt der Abzug. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass du nur absetzen kannst, was du selbst trägst (Beschluss III R 30/20).
Was das im Monat bringt, hängt an eurem Steuersatz. Ein Paar mit 380 Euro Kita-Beitrag zahlt 4.560 Euro im Jahr, davon zählen 3.648 Euro. Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen vor diesem Abzug bei 72.000 Euro, spart das nach dem Tarif 2026 genau 1.094 Euro Einkommensteuer, rund 91 Euro im Monat. Von 380 Euro Beitrag bleiben netto also etwa 289 Euro. Im Monat selbst zahlst du trotzdem den vollen Beitrag, die Ersparnis kommt erst mit dem Steuerbescheid im Jahr danach. Die Beiträge selbst unterscheiden sich je nach Gemeinde und Träger stark, setz deshalb die Zahl aus deinem eigenen Bescheid ein.
Rückfluss drei
Die Elterngeld-Lücke in den ersten 14 Lebensmonaten
Das Elterngeld ersetzt nach § 2 BEEG 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. Es beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Über 1.200 Euro Netto sinkt der Satz in kleinen Schritten und liegt ab 1.240 Euro bei 65 Prozent. Unter 1.000 Euro steigt er, bis auf 100 Prozent. Gerechnet wird höchstens mit 2.770 Euro, wer mehr verdient hat, bekommt trotzdem 1.800 Euro.
Das Netto, mit dem die Elterngeldstelle rechnet, ist nicht der Betrag auf deinem Konto. Nach § 2c BEEG zieht sie vom Brutto pauschale Beträge für Steuern und Sozialabgaben ab, und zwar mit der Steuerklasse, die in den Monaten vor der Geburt überwiegend galt. Wer als Ehepaar die Steuerklassen tauschen will, damit das Elterngeld höher ausfällt, muss das also früh tun. Was die Klassen sonst bedeuten, erklärt welche Steuerklasse als Ehepaar.
Wie lange das Geld fließt, regelt § 4 BEEG. Zusammen haben Eltern Anspruch auf zwölf Monatsbeträge, dazu kommen zwei Partnermonate, wenn auch der zweite Elternteil weniger verdient. Bezahlt wird bis zum Ende des 14. Lebensmonats, ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate nehmen. Lag das zu versteuernde Einkommen beider Eltern im letzten Steuerjahr vor der Geburt zusammen über 175.000 Euro, gibt es nach § 1 Abs. 8 BEEG kein Elterngeld. Beantragen musst du es schriftlich, und rückwirkend gezahlt wird nach § 7 BEEG nur für die drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Beim Kindergeld sind es nach § 70 Abs. 1 EStG sechs Monate.
In den ersten acht Wochen nach der Geburt gilt der Mutterschutz. Bei gesetzlicher Krankenversicherung zahlt die Kasse Mutterschaftsgeld, und den Unterschied zum bisherigen Netto legt der Arbeitgeber nach § 20 MuSchG drauf. Beides wird auf das Elterngeld angerechnet, und die Monate gelten trotzdem als Elterngeldmonate der Mutter (§ 3 und § 4 Abs. 4 BEEG). Für den Haushaltsplan heißt das, die Lücke beginnt meist erst im dritten Lebensmonat, die zwölf Monate der Mutter sind dann aber schon zum Teil verbraucht.
Das Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen, und Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss tun nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG dasselbe. Liegen solche Leistungen im Jahr über 410 Euro, müsst ihr eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). In den Plan gehört deshalb eine Rücklage für eine mögliche Nachzahlung im Jahr nach der Geburt.
Praxisbeispiel
Mira und Felix rechnen ihren Plan in vier Phasen
Mira und Felix sind verheiratet und erwarten ihr erstes Kind. Felix verdient 3.100 Euro netto, Mira 2.300 Euro, und wir nehmen an, dass die Elterngeldstelle mit denselben Beträgen rechnet. Ihre Ausgaben liegen bisher bei 3.900 Euro im Monat, 1.500 Euro gehen aufs Sparkonto. Für das Kind setzen sie nach eigener Liste 420 Euro im Monat an. Ab der Kita sind es 330 Euro, dazu 380 Euro Beitrag. Die Erstausstattung bezahlen sie einmal aus der Rücklage.
Mira nimmt die ersten zwölf Lebensmonate. Ab dem 13. Lebensmonat arbeitet sie wieder, in Teilzeit für 1.800 Euro netto, und Felix nimmt die beiden Partnermonate und betreut ihre Tochter Ella zu Hause. Ab dem 15. Lebensmonat geht Ella in die Kita. Miras Elterngeld beträgt 65 Prozent von 2.300 Euro, also 1.495 Euro. Felix liegt über der Grenze von 2.770 Euro und bekommt den Höchstbetrag von 1.800 Euro.
Die Tabelle zeigt drei Dinge, die eine einzelne Zeile für das Kind verschweigen würde. In den zehn Elterngeldmonaten nach dem Mutterschutz sinkt die Sparrate von 1.500 auf 534 Euro, über die ganze Zeit fehlen 9.660 Euro. In den beiden Partnermonaten reicht das Einkommen nicht einmal für die laufenden Ausgaben, 922 Euro kommen aus der Rücklage. Und im Jahr nach der Geburt kommt eine Steuernachzahlung.
Die Höhe der Nachzahlung rechnen Mira und Felix vorher aus. Ella kommt am 1. März 2026 zur Welt, Miras Mutterschutz läuft sechs Wochen davor und acht Wochen danach, zusammen 98 Tage im selben Kalenderjahr. In dieser Zeit ersetzen Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Zuschuss des Arbeitgebers ihr Netto von rund 75 Euro am Tag, zusammen rund 7.400 Euro. Elterngeld fließt von Mai bis Dezember, acht Monate zu 1.495 Euro, also 11.960 Euro, den kleinen Rest im April lassen wir weg. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen setzen wir für 2026 mit 50.000 Euro an, ohne die Leistungen läge die Einkommensteuer bei 5.700 Euro. Weil Mutterschaftsgeld, Zuschuss und Elterngeld beim Steuersatz mitzählen, steigt der Satz von 11,4 auf 16,1 Prozent und die Steuer auf 8.036 Euro. Das sind 2.336 Euro mehr, und weil von diesen Leistungen nichts einbehalten wird, landet dieser Teil als Nachzahlung auf dem Bescheid, sofern im Jahr nicht ohnehin zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde. Mira und Felix legen deshalb rund 195 Euro im Monat zur Seite.
Ab der Kita bleiben 549 Euro im Monat. Bei 72.000 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen vor dem Kita-Abzug kommen über den Steuerbescheid rund 91 Euro für die Kita zurück, das ist die Rechnung aus dem Abschnitt davor. Gegenüber der Zeit vor dem Kind fehlen damit gut 860 Euro im Monat. Der größte Teil davon ist Miras Teilzeit, die 500 Euro weniger netto bringt, also genau der Posten, den die Zahl von Destatis ausdrücklich nicht enthält. Die Freibeträge bringen den beiden übrigens nichts. Nach Abzug der Kita-Kosten liegt ihr zu versteuerndes Einkommen bei 68.352 Euro, weit unter der Schwelle, und das Finanzamt lässt es beim Kindergeld.
Monatsplan der Beispielfamilie in Euro, gezählt in Lebensmonaten des Kindes, Werte 2026.
| Vorher | Monat 3 bis 12 | Monat 13 und 14 | Ab Monat 15 | |
|---|---|---|---|---|
| Felix, Gehalt oder Elterngeld | 3.100 | 3.100 | 1.800 | 3.100 |
| Mira, Gehalt oder Elterngeld | 2.300 | 1.495 | 1.800 | 1.800 |
| Kindergeld | 0 | 259 | 259 | 259 |
| Einnahmen | 5.400 | 4.854 | 3.859 | 5.159 |
| Bisherige Ausgaben | 3.900 | 3.900 | 3.900 | 3.900 |
| Kind ohne Betreuung | 0 | 420 | 420 | 330 |
| Kita-Beitrag | 0 | 0 | 0 | 380 |
| Bleibt zum Sparen | 1.500 | 534 | −461 | 549 |
Quelle: Eigene Berechnung nach § 2 BEEG und § 66 EStG
Häufige Fehler
Sieben Fehler im Haushaltsplan mit Kind
Die meisten Fehler entstehen, weil ein Rückfluss im falschen Monat steht oder doppelt gezählt wird. Keiner davon fällt im ersten Monat auf, alle zeigen sich spätestens mit dem Steuerbescheid.
- Kindergeld und Kinderfreibetrag addieren. Das Finanzamt rechnet die Ersparnis aus den Freibeträgen gegen das Kindergeld, du bekommst immer nur den höheren Wert.
- Die Kita-Erstattung in den Monat schreiben. Sie kommt mit dem Steuerbescheid, im Monat trägst du den vollen Beitrag.
- Das Elterngeld mit 67 Prozent vom Gehaltszettel rechnen. Ab 1.240 Euro Netto sind es 65 Prozent, und die Elterngeldstelle rechnet mit einem pauschalen Netto, das vom Auszahlungsbetrag abweichen kann.
- Die Nachzahlung vergessen. Elterngeld ist steuerfrei, hebt aber den Steuersatz, und die Steuererklärung ist dann Pflicht.
- Betreuung bar bezahlen. Ohne Rechnung und Überweisung auf das Konto des Anbieters gibt es keinen Abzug.
- Die 763 Euro von Destatis zusätzlich zur bisherigen Miete ansetzen. Ein Teil davon ist Miete, die ihr schon zahlt.
- Anträge zu spät stellen. Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Lebensmonate, Kindergeld nur für sechs Monate. In der Günstigerprüfung zählt der Anspruch auf Kindergeld trotzdem, auch ohne Antrag, nur Monate, die die Familienkasse festgesetzt, wegen des späten Antrags aber nicht ausgezahlt hat, bleiben dort außen vor.
Entscheidungshilfe
Wie du deinen Plan nach eurer Lage aufbaust
Welche der drei Rechnungen für dich zählt, hängt davon ab, wo ihr gerade steht. Die folgenden Fälle sind nach dem Zeitpunkt sortiert, an dem sie im Plan auftauchen.
Die Rechnungen hier ersetzen keine Steuer- oder Elterngeldberatung. Sie gelten für den Tarif 2026, für ein Kind und für die Einkommensteuer allein. Bei Selbstständigkeit, Elterngeld Plus, getrennt lebenden Eltern oder einem Kind im Ausland gelten andere Regeln, dort helfen die Elterngeldstelle, die Familienkasse oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.
- Wenn das Kind erst kommt, plane die Elterngeldmonate als eigene Phase mit eigenem Monatsplan, und lege fest, aus welcher Rücklage die Partnermonate bezahlt werden.
- Wenn ihr als Paar die Steuerklassen wechseln wollt, damit das Elterngeld höher ausfällt, tut es früh, denn gezählt wird die Klasse, die vor der Geburt überwiegend galt.
- Wenn ihr für Betreuung zahlt, überweise sie, lass dir eine Rechnung geben und rechne 80 Prozent des Beitrags mal deinem Steuersatz als Betrag, der einmal im Jahr zurückkommt.
- Wenn ihr verheiratet seid und zusammen deutlich über 86.000 Euro zu versteuerndes Einkommen habt, bringen die Freibeträge etwas mehr. Im Monatsplan bleibt trotzdem das Kindergeld die feste Zahl.
- Wenn ihr nicht verheiratet seid, rechnet jeder mit dem halben Freibetrag. Wer wie viel vom gemeinsamen Budget trägt, ist eine eigene Frage, dafür gibt es das Haushaltsbuch für Paare.
- Wenn euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen nahe an 175.000 Euro liegt, prüft vor der Geburt, ob überhaupt Elterngeld kommt.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Kind im Monat?
- Paare mit einem Kind geben laut Statistischem Bundesamt im Schnitt 763 Euro im Monat für das Kind aus. Für ein Kind unter sechs Jahren sind es 679 Euro, für ein Kind zwischen zwölf und 18 Jahren 953 Euro. Die Zahlen stammen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, sind also in Preisen von 2018 gerechnet und enthalten einen Anteil an Miete und Energie, der in deinem eigenen Plan nicht als neue Ausgabe auftaucht, solange ihr nicht umzieht.
- Bekommt man Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?
- Nein. Das Finanzamt rechnet mit der Steuererklärung aus, ob die Freibeträge mehr Steuer sparen, als das Kindergeld des Jahres ausmacht. Ist das so, zieht es die Freibeträge ab und schlägt das Kindergeld wieder auf die Steuer drauf. Das Kindergeld behältst du, über die Steuer kommt nur die Differenz dazu. Unterm Strich zählt also immer der höhere der beiden Werte.
- Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
- Für ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit einem Kind bringen die Freibeträge nach dem Einkommensteuertarif 2026 erst ab rund 86.050 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen mehr als die 3.108 Euro Kindergeld im Jahr. Das zu versteuernde Einkommen liegt deutlich unter dem Bruttogehalt. Der Vorteil ist anfangs klein, bei 100.000 Euro sind es 236 Euro im Jahr.
- Wie viel Kita-Kosten kann man von der Steuer absetzen?
- 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, für Kinder unter 14 Jahren. Du brauchst eine Rechnung und musst auf das Konto des Anbieters überweisen. Ein steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zur Kita kürzt den Betrag, den du absetzen kannst. Die Ersparnis kommt mit dem Steuerbescheid, nicht im laufenden Monat.
- Wie viel Geld fehlt in den Elterngeldmonaten?
- Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, ab 1.240 Euro Netto nur noch 65 Prozent, und es ist auf 1.800 Euro im Monat begrenzt. Wer vorher 2.300 Euro netto verdient hat, bekommt 1.495 Euro, im Haushaltsplan fehlen also 805 Euro im Monat. In den ersten acht Wochen nach der Geburt zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld, die Lücke beginnt deshalb meist erst im dritten Lebensmonat.
Quellen & weiterführende Links
- Statistisches Bundesamt, Konsumausgaben von Familien für Kinder, Berechnungen auf der Grundlage der EVS 2018 (erschienen 21. Juni 2021)
- Einkommensteuergesetz, § 31 Familienleistungsausgleich
- Einkommensteuergesetz, § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder
- Einkommensteuergesetz, § 32a Einkommensteuertarif
- Einkommensteuergesetz, § 66 Höhe des Kindergeldes
- Einkommensteuergesetz, § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- Einkommensteuergesetz, § 10 Sonderausgaben
- Einkommensteuergesetz, § 3 Steuerfreie Einnahmen
- Einkommensteuergesetz, § 32b Progressionsvorbehalt
- Einkommensteuergesetz, § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 1 Berechtigte
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 2 Höhe des Elterngeldes
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 4 Bezugsdauer
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 7 Antragstellung
- Mutterschutzgesetz, § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
- Mutterschutzgesetz, § 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bundesfinanzhof, Kein Abzug von Kindergartenbeiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse (III R 30/20)
- Bundesregierung, Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026
- Deutscher Bundestag, Einkommensteuerreformgesetz 2027, erste Lesung am 8. Oktober 2026 (Drucksache 21/8235)
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Nächster Schritt
Eine eigene Kategorie für das Kind anlegen
Im Portora Cockpit legst du im Bereich Kategorien & Regeln eine eigene Gruppe für das Kind an, mit Unterkategorien etwa für Betreuung, Kleidung und Ausstattung. Eine Regel, die du selbst festlegst und jederzeit einsehen kannst, ordnet zum Beispiel jede Überweisung an die Kita dieser Gruppe zu. Deine Buchungen lädst du dafür als CSV-, XLSX- oder CAMT-Datei hoch. Nach ein paar Monaten siehst du so an euren eigenen Buchungen, was das Kind tatsächlich kostet, und kannst den Betrag neben die Zahl von Destatis legen.
Kategorien ansehenVom Wissen in die Anwendung
Wenn du die Einordnung auf deine eigene Lage anwenden willst, findest du in Portora den direkten Einstieg.
Wissen schafft Orientierung. Der nächste Schritt bleibt die Registrierung oder der Blick in die passende Produktseite.