Broker pleite, was mit deinen Aktien und deinem Guthaben passiert
Geht dein Broker pleite, bleiben die Aktien in deinem Depot deine, weil sie nicht zum Vermögen der Bank gehören, und das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ersetzt die Einlagensicherung bis 100.000 Euro. Geschützt ist damit, wem etwas gehört, und nicht, was es wert ist. Bis die Papiere bei einer neuen Bank liegen, kann Zeit vergehen, und an einigen Stellen hört der Schutz ganz auf, etwa bei einem Zertifikat, das die Bank selbst ausgegeben hat.
Das Bild
Die Jacke an der Garderobe und der Gutschein an der Kasse
Ein Restaurant geht pleite, während deine Jacke an seiner Garderobe hängt. Du bekommst sie trotzdem zurück, denn sie hat nie dem Restaurant gehört, es hat sie nur für dich aufbewahrt. Der Insolvenzverwalter darf sie nicht verkaufen, um davon die Lieferanten zu bezahlen.
Anders der Gutschein über 50 Euro, den du eine Woche vorher an der Kasse gekauft hast. Das Geld dafür gehört längst dem Restaurant, und dir bleibt nur eine Forderung. Mit ihr stellst du dich bei den übrigen Gläubigern an und bekommst am Ende eine Quote, oft nur einen kleinen Teil.
Bei einem Broker liegen beide Sorten nebeneinander. Die Aktien im Depot hängen an der Garderobe, das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist Geld, das der Bank gehört und das sie dir schuldet. Für dieses Geld gibt es deshalb eine eigene Sicherung, die Einlagensicherung, und die Aktien brauchen keine.
Die Mechanik
Broker pleite, was passiert mit den Aktien im Depot?
Die Aktien im Depot bekommst du heraus oder auf ein anderes Institut übertragen, denn sie gehören nicht zu dem Vermögen, das unter den Gläubigern des Brokers verteilt wird. Bei einer deutschen Aktie führt die Bank nur Buch über deinen Anteil an einem gemeinsamen Bestand bei der Wertpapiersammelbank, wie im Teil über Depot und Girosammelverwahrung beschrieben. Dieser Anteil ist dein Miteigentum.
Im Insolvenzrecht heißt das Aussonderung. Wer belegt, dass ein Gegenstand ihm gehört, verlangt ihn nach Paragraf 47 Insolvenzordnung heraus, statt sich mit einer Quote anzustellen. Bei einer Aktie in Sammelverwahrung gibt es kein Papier zum Mitnehmen, also läuft es praktisch auf einen Übertrag hinaus.
Die BaFin beschreibt den Weg für Kunden genauso. Im Insolvenzfall können sie die Herausgabe ihrer Wertpapiere verlangen oder das Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, es sei denn, die Papiere dienen als Sicherheit für einen Kredit.
Welches Institut pleitegeht, ist dabei nicht immer der Broker, dessen App du öffnest. Manche Broker sind selbst eine Bank und führen Depot und Konto. Andere sind ein Wertpapierinstitut ohne Bankerlaubnis und lassen beides von einer Partnerbank führen, deren Name im Depotauszug steht. Wie die Kette vom Klick bis zur Verwahrung aussieht, steht in Broker, Order und Routing. Geht nur der Vermittler pleite, liegen Depot und Geld weiter bei der Partnerbank.
Am Beispiel
Lenas Depot an dem Tag, an dem ihr Broker schließt
Lena hat bei ihrem Broker, der selbst eine Bank ist, ein Depot mit fünf Zeilen und daneben 12.000 Euro auf dem Verrechnungskonto. Im Depot liegen Aktien der Kavaro Interactive AG, der erfundenen Beispielaktie dieser Serie, Anteile an einem ETF auf den Leitindex Meridian 40, Aktien des US-Werts Cobalt Interactive, ein Bruchstück aus ihrem Sparplan und Knock-out-Scheine der Falkenstein Bank. An einem Dienstag schließt die Aufsicht die Bank für den Kundenverkehr.
Für die ersten vier Zeilen ändert sich an der Rechtslage nichts. Sie werden ausgesondert und auf eine neue Bank übertragen, die Lena selbst wählt. Bei den Cobalt-Aktien dauert das oft länger, weil sie im Ausland liegen und die Bank sie dort treuhänderisch für Lena hält, wie bei der Abrechnung in Fremdwährung schon angeklungen. Das Bruchstück lässt sich nicht als Bruchteil übertragen und wird meist verkauft.
Die Knock-out-Scheine wandern ebenfalls mit, denn auch sie liegen nur in Lenas Depot. Ob sie etwas wert bleiben, hängt nicht am Broker, sondern an der Falkenstein Bank, die sie ausgegeben hat. Das Guthaben dagegen bekommt Lena nicht von ihrer Bank zurück, sondern von der Einlagensicherung. Sie zahlt ohne Antrag, und zwar binnen sieben Arbeitstagen, nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, so steht es in Paragraf 14 Einlagensicherungsgesetz.
Ein Depot mit Verrechnungskonto in der Pleite des Brokers
| Wert | Was Lena daran hat | Bei der Pleite des Brokers | |
|---|---|---|---|
| 400 Kavaro-Aktien | 8.000 Euro | Miteigentum am Sammelbestand | Aussonderung, Übertrag auf eine neue Bank |
| 100 Anteile am Meridian-40-ETF | 6.000 Euro | Miteigentum wie bei der Aktie | Aussonderung, Übertrag auf eine neue Bank |
| 20 Cobalt-Aktien | rund 727 Euro | Treuhand, die Bank hält die Aktien in den USA für sie | Übertrag über die Lagerstelle im Ausland, oft langsamer |
| 0,388 Kavaro-Aktien aus dem Sparplan | 7,76 Euro | je nach Bedingungen ein Anteil am Bestand des Brokers | meist Verkauf, weil nur ganze Stücke übertragen werden |
| 100 Knock-out-Scheine der Falkenstein Bank | rund 400 Euro | Forderung gegen die Falkenstein Bank | Übertrag, die Forderung bleibt unberührt |
| Guthaben auf dem Verrechnungskonto | 12.000 Euro | Geld, das die Bank ihr schuldet | Einlagensicherung, binnen sieben Arbeitstagen |
Das Geld daneben
Warum das Guthaben eine eigene Sicherung braucht
Das Geld auf dem Verrechnungskonto liegt nicht in einem Fach mit deinem Namen. Die Bank darf damit arbeiten und es weiterverleihen, und du hast eine Forderung gegen sie. Wie aus Einlagen Kredite werden, zeigt die Rechnung zu Europas Sparkonten.
Deshalb gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. Sie ersetzt nach Paragraf 8 Einlagensicherungsgesetz bis 100.000 Euro je Kunde und Bank, egal auf wie viele Konten das Geld verteilt ist. Für bestimmte einmalige Gutschriften, etwa aus dem Verkauf der selbst genutzten Wohnung, steigt die Grenze für sechs Monate auf bis zu 500.000 Euro, dann allerdings nur auf Nachweis.
Die Grenze gilt je Bank und nicht je Konto. Führt eine Partnerbank das Verrechnungskonto deines Brokers und hast du dort auch dein Tagesgeld, zählt beides zusammen. Bei einem Wertpapierinstitut ohne Bankerlaubnis liegt das Geld in der Regel nicht beim Broker selbst, sondern bei einer solchen Partnerbank, und deren Sicherung ist die, auf die es ankommt.
Manche Broker bieten an, das Guthaben in einen Geldmarktfonds zu legen. Dann ist es keine Einlage mehr, sondern ein Fondsanteil im Depot. Er übersteht die Pleite des Brokers wie jedes andere Papier, die Einlagensicherung greift für ihn aber nicht, und sein Wert kann schwanken, wenn auch meist nur wenig.
Wenn etwas fehlt
Was passiert, wenn im Bestand Papiere fehlen
Die Aussonderung setzt voraus, dass die Papiere da sind. Der seltene schlimme Fall ist ein Institut, das Kundenpapiere oder Kundengeld veruntreut hat, und dann fehlt im Bestand etwas, das herauszugeben wäre.
Für diesen Fall hat das Depotgesetz eine eigene Reihenfolge. Nach Paragraf 32 Depotgesetz werden Kunden, deren Eigentum an Papieren rechtswidrig verletzt wurde, aus einer Sondermasse befriedigt, bevor die übrigen Gläubiger etwas bekommen. Was vom Bestand noch da ist, wird unter ihnen verteilt, und den Fehlbetrag tragen alle Betroffenen anteilig.
Ist der Broker ein Wertpapierinstitut ohne Bankerlaubnis, kommt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen dazu, kurz EdW. Sie ersetzt nach Paragraf 4 Anlegerentschädigungsgesetz 90 Prozent der Forderung aus Wertpapiergeschäften, höchstens 20.000 Euro je Anleger. Anmelden musst du den Anspruch innerhalb eines Jahres, nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat.
Was die EdW nicht ersetzt, steht auf ihrer Seite ausdrücklich. Verluste aus einer falschen Beratung oder einer schlechten Anlagestrategie gehören nicht dazu, und gegen fallende Kurse schützt auch dieser Topf nicht.
Häufige Fehler
Was bei der Pleite eines Brokers durcheinandergerät
Die meisten Fehler entstehen, weil Depot und Konto in der App nebeneinanderstehen, als wären sie dasselbe.
- Glauben, die Einlagensicherung schütze das Depot. Sie gilt für Geld, und die Aktien brauchen sie nicht, weil sie dir ohnehin gehören.
- Umgekehrt glauben, ab 100.000 Euro Depotwert sei der Rest ungeschützt. Für Wertpapiere im Depot gibt es keine solche Obergrenze, die Grenze betrifft nur Guthaben.
- Die Pleite des Brokers mit der Pleite des Herausgebers verwechseln. Ein Zertifikat übersteht die Pleite des Brokers, aber nicht die der Bank, die es ausgegeben hat.
- Die Aussonderung für einen Schutz des Werts halten. Fällt der Kurs, während das Depot übertragen wird, trägt diesen Verlust niemand außer dir.
- Die Partnerbank übersehen. Entscheidend ist das Institut, das Depot und Konto führt, nicht der Name auf der App.
Grenzen
Wo der Schutz aufhört
Die erste Grenze ist ein Papier, das die insolvente Bank selbst ausgegeben hat, etwa ein Zertifikat oder eine Anleihe der eigenen Hausbank. Es liegt zwar in deinem Depot, ist aber eine Forderung gegen genau die Bank, die gerade ausfällt, also ein Gutschein und keine Jacke an der Garderobe. Die BaFin weist darauf hin, dass Inhaber solcher Schuldverschreibungen in einer Abwicklung Verluste bis zum Totalverlust tragen können, und die Einlagensicherung schließt sie aus. Warum ein Zertifikat ein Zahlungsversprechen ist und ein Fonds nicht, steht im Teil über Sondervermögen und Schuldverschreibung.
Die zweite Grenze ist ein Kredit. Hast du Papiere als Sicherheit für einen Wertpapierkredit gegeben, gilt das Herausgaberecht nach den Hinweisen der BaFin nicht ohne Weiteres, denn die Papiere sichern dann eine Forderung der Bank gegen dich.
Die dritte Grenze sind Bruchstücke. Weil der Sammelbestand nach ganzen Stücken zählt, halten Broker Teilaktien oft in einem Bestand auf eigenen Namen und führen deinen Anteil daran nur in ihren Büchern. Wie du dann gestellt bist, hängt an den Bedingungen deines Brokers, beschrieben im Teil über Sparplan und Teilaktien. Bei den paar Euro eines Bruchstücks ist das selten der große Posten.
Und Kryptowerte, die ein Broker direkt für dich hält, sind keine Wertpapiere. Für sie gelten eigene Verwahrregeln, die ein späterer Teil dieses Moduls über Krypto-Handelsplätze aufnimmt.
Tiefer
Warum das Gesetz Geld und Aktien so verschieden behandelt
Der Unterschied beginnt nicht bei der Pleite, sondern beim Einzahlen. Wer Geld bei einer Bank einzahlt, gibt ihr das Eigentum daran. Die Bank schuldet dir denselben Betrag, nicht dieselben Scheine, und darf in der Zwischenzeit damit wirtschaften. Genau das ist der Zweck einer Einlage, und deshalb steht sie in der Insolvenz in der Masse.
Bei Wertpapieren wäre dieselbe Konstruktion möglich, aber das Depotgesetz macht sie absichtlich umständlich. Nach Paragraf 15 Depotgesetz geht das Eigentum an Papieren nur dann auf den Verwahrer über, wenn du das für jedes einzelne Geschäft ausdrücklich und in Textform erklärst, getrennt von allen anderen Erklärungen. Danach hast du nur noch einen Anspruch auf Papiere derselben Art und Zahl, also die Stellung eines Gläubigers.
Der Gesetzgeber hat die Grenze zwischen Garderobe und Kasse damit an eine eigene Erklärung gebunden, die niemand nebenbei abgibt. Im Alltag eines Privatanlegers läuft deshalb fast alles über die Verwahrung, und die Papiere bleiben draußen, wenn die Masse verteilt wird. Wer einer Wertpapierleihe aus dem eigenen Depot zustimmt, verschiebt diese Grenze für die Dauer der Leihe, denn solange steht statt der Aktie ein Anspruch auf Rückgabe im Depot, abgesichert durch die Sicherheiten des Entleihers.
Entscheidungshilfe
Was du bei deinem Broker nachsehen kannst
Für einen ETF-Sparplan ist die ehrliche Antwort kurz. Die Fondsanteile gehören dir, und die Pleite des Brokers kostet dich im schlechtesten Fall Zeit und Nerven, nicht die Anteile. Zu prüfen sind vor allem das Geld daneben und die Papiere, die nicht aus einem Fonds stammen.
- Im Depotauszug oder in den Kundeninformationen nachsehen, welches Institut Depot und Verrechnungskonto führt. Das ist die Bank, um deren Pleite es geht.
- Alle Guthaben bei diesem Institut zusammenzählen, also Verrechnungskonto, Tagesgeld und Girokonto. Was über 100.000 Euro je Bank liegt, ist gesetzlich nicht mehr gesichert.
- Prüfen, ob im Depot Zertifikate oder Anleihen der Bank liegen, die das Depot führt. Für sie gilt der Schutz der Garderobe nicht.
- Nachsehen, ob du einer Wertpapierleihe oder einem Wertpapierkredit zugestimmt hast. Beides ändert, was dir im Ernstfall herausgegeben wird.
Häufige Fragen
- Was passiert mit meinen Aktien, wenn mein Broker pleitegeht?
- Sie gehören weiter dir und zählen nicht zur Insolvenzmasse. Du kannst sie herausverlangen oder auf eine andere Bank übertragen lassen. Bis das erledigt ist, kann Zeit vergehen, und Kursverluste in dieser Zeit ersetzt niemand.
- Sind ETFs bei einer Broker-Pleite geschützt?
- Ja. Fondsanteile liegen im Depot wie Aktien und werden übertragen. Das Vermögen im Fonds selbst ist zusätzlich Sondervermögen und von der Pleite der Fondsgesellschaft getrennt.
- Gilt die Einlagensicherung für mein Depot?
- Nein, sie gilt für Guthaben, bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Für die Wertpapiere ist sie nicht nötig, weil sie dir gehören. Fehlen Papiere, weil ein Wertpapierinstitut sie veruntreut hat, ersetzt die EdW 90 Prozent, höchstens 20.000 Euro.
- Was ist mit Zertifikaten, wenn der Broker pleitegeht?
- Das Zertifikat eines anderen Herausgebers wird übertragen wie eine Aktie, sein Wert hängt weiter an diesem Herausgeber. Hat die insolvente Bank das Zertifikat selbst ausgegeben, ist es eine Forderung gegen sie und nicht geschützt.
Quellen & weiterführende Links
- BaFin, Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
- Paragraf 47 Insolvenzordnung, Aussonderung
- Paragraf 8 Einlagensicherungsgesetz, Deckungssumme
- Paragraf 14 Einlagensicherungsgesetz, Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche
- Paragraf 32 Depotgesetz, Vorrangige Gläubiger
- Paragraf 15 Depotgesetz, Unregelmäßige Verwahrung, Wertpapierdarlehen
- Paragraf 4 Anlegerentschädigungsgesetz, Umfang des Entschädigungsanspruchs
- EdW, Informationen für Anleger
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Nächster Schritt
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