Firmenwagen-Rechner 2026: 1%-Regelung berechnen und Firma vs. Privat vergleichen
Trag Listenpreis, Sonderausstattung, Antriebsart und laufende Kfz-Kosten ein. Der Rechner ermittelt den Sachbezug nach 1%-Regelung, berücksichtigt Elektro- und Hybrid-Ermäßigungen, rechnet die Fahrtenbuch-Methode als Alternative und stellt für Freiberufler die Steuerersparnis durch Betriebsausgaben, den Grenzsteuersatz und die Umsatzsteuer-Wertabgabe dar. Am Ende steht ein Jahres-Delta Firma vs. Privat mit begründeter Empfehlung.
Das Wichtigste in Kürze
- 1%-Regelung korrekt: Listenpreis + Sonderausstattung, auf volle 100 € abgerundet.
- Antrieb: Verbrenner 1,0 %, Plug-in-Hybrid 0,5 %, BEV 0,25 % (bis 70.000 €) bzw. 0,5 %.
- Pendler-Aufschlag 0,03 % pro Entfernungskilometer automatisch eingerechnet.
- Zwei Modi: Freiberufler (Grenzsteuersatz §32a EStG, Soli, KiSt) und Angestellt (Netto-Delta via Lohnsteuer + SV).
- Umsatzsteuer-Wertabgabe optional (19 % auf 80 % des Sachbezugs) — relevant für USt-pflichtige Freiberufler.
- Fahrtenbuch-Schätzung als Gegenrechnung — günstigere Methode wird markiert.
- Vergleich Firma vs. Privat-Leasing mit effektiven Jahreskosten und begründeter Empfehlung.
- DATEV/SKR03-Buchungshinweise für Leasingrate, Kraftstoff, Versicherung, Privatentnahme und USt-Wertabgabe.
- Kein Login. Eingaben werden nicht gespeichert.
Firmenwagen berechnen
Wähle ein Schnellstart-Profil oder trage die Daten deines Fahrzeugs ein. Alle Werte lassen sich jederzeit anpassen.
Fahrzeug
Deine Steuerlage
Laufende Kfz-Kosten (Firmenwagen)
Alle Werte als Bruttobetrag pro Monat (wie auf den Rechnungen ausgewiesen). Bei USt-pflichtigen Freiberuflern zieht der Rechner 19 % Vorsteuer automatisch ab — nur der Netto-Anteil ist gewinnwirksame Betriebsausgabe. Kleinunternehmer und Angestellte brauchen keinen USt-Abzug; dort wirkt der volle Bruttobetrag.
Fahrtenbuch-Schätzungoptional · vergleicht die 1 %-Regelung mit dem Fahrtenbuch
Bei geringem Privatanteil ist das Fahrtenbuch oft günstiger als die 1 %-Pauschale. Trag deine ungefähre Jahresfahrleistung und den privaten Anteil ein — der Rechner stellt beide Methoden gegenüber.
Privat-Vergleichsszenario
Gleiches Auto, gleiches Fahrverhalten — nur privat geleast statt über die Firma. Versicherung, Kraftstoff und Wartung werden daher 1:1 aus deinen Firma-Angaben übernommen. Nur die Leasingrate weicht in der Praxis ab (Privat-Leasing ist oft etwas günstiger als Gewerbe-Leasing).
Anleitung
Wie funktioniert der Firmenwagen-Rechner?
Wähle oben zwischen „Freiberufler" und „Angestellt". Die Steuerlogik unterscheidet sich grundlegend — für Selbständige wirkt der Sachbezug als Privatentnahme auf den Gewinn, bei Angestellten als zusätzlich steuer- und SV-pflichtiger Arbeitslohn.
Ein Klick auf ein Schnellstart-Profil (Kompakt-Verbrenner, Mittelklasse-BEV, PHEV, Oberklasse-BEV) setzt realistische Listenpreise, Leasingraten und Betriebskosten. Du kannst jeden Wert anpassen. Pflichtangaben sind Listenpreis, Sonderausstattung, Antriebsart und die laufenden Kfz-Kosten.
Optional trägst du Gesamtkilometer und Privatkilometer pro Jahr ein — damit rechnet der Rechner parallel die Fahrtenbuch-Methode und zeigt, ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch für dich günstiger ist. Bist du umsatzsteuerpflichtig, setzt du den Schalter „USt-pflichtig" aktiv; der Rechner addiert dann die Umsatzsteuer-Wertabgabe auf den privaten Nutzungsanteil.
Das Ergebnis zeigt Sachbezug pro Monat, effektive Jahreskosten über die Firma und im Privat-Szenario sowie das Jahres-Delta mit Empfehlung.
Rechenweg
1%-Regelung: So wird der Sachbezug ermittelt
Die 1%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist eine Pauschalbewertung der privaten Kfz-Nutzung. Sie gilt automatisch, wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird und das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.
Der Sachbezug berechnet sich pro Monat aus Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer — auch wenn das Fahrzeug geleast, gebraucht gekauft oder rabattiert erworben wurde. Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet.
Beispiel: Listenpreis 54.900 €, Sonderausstattung (Navigation, Winterreifen, Ledersitze) 5.200 €, zusammen 60.100 € → abgerundet auf 60.000 €. Bei Verbrenner ergibt das 600 € Sachbezug pro Monat (1 %).
Pendler-Aufschlag (Wohnung ↔ Betriebsstätte)
- Zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat.
- Beispiel: 60.000 € × 0,0003 × 25 km = 450 € monatlich — zusätzlich zum privaten Nutzungsanteil.
- Für Freiberufler ist dieser Betrag genauso Privatentnahme wie der 1 %-Grundbetrag; die Entfernungspauschale (0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab 21 km × Arbeitstage) kann gegengerechnet werden.
Pendler-Aufschlag
0,03 %-Zuschlag für Wohnung ↔ Betriebsstätte: wann er anfällt, wann nicht
Die 1 %-Pauschale deckt nur die „allgemeine" private Nutzung ab (Einkaufen, Urlaub, Freizeit, Familie). Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte setzt das Finanzamt zusätzlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat als Privatentnahme an — gesetzlich geregelt in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG (Freiberufler) und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (Angestellte).
Beispiel: Listenpreis 60.000 €, 25 km einfache Strecke → 60.000 × 0,0003 × 25 = 450 €/Monat zusätzlich zur 1 %-Pauschale. Der gesamte Sachbezug liegt damit bei 1.050 € statt 600 € pro Monat — also rund 75 % mehr.
In der Praxis wird dieser Zuschlag bei vielen Freiberuflern gar nicht angesetzt, weil sie keine feste Betriebsstätte im steuerlichen Sinne haben. Entscheidend ist: Gibt es eine erste Betriebsstätte (BFH-Rechtsprechung zur „ersten Tätigkeitsstätte"), also einen dauerhaft zugeordneten eigenen Arbeitsort, den du regelmäßig mit dem Firmenwagen ansteuerst? Reine Kundentermine oder wechselnde Einsatzorte zählen nicht.
Wann der Zuschlag entfällt oder null beträgt
- Reiner Home-Office-Freiberufler ohne angemietetes eigenes Büro — keine erste Betriebsstätte, kein Zuschlag.
- Wechselnde Kundenstandorte ohne festen eigenen Büroplatz — jede Fahrt ist Dienstreise, kein Pendeln.
- Angemietetes Büro vorhanden, aber nie mit dem Firmenwagen angesteuert (Fahrrad, ÖPNV) — dann 0 km eintragen.
Antrieb
Elektro und Hybrid: Warum BEV nur 0,25 % kostet
Der Gesetzgeber fördert emissionsärmere Fahrzeuge durch reduzierte Sachbezugssätze. Statt der pauschalen 1 % gelten für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge abgesenkte Werte:
- Verbrenner und Diesel: 1,0 % pro Monat vom abgerundeten Listenpreis.
- Plug-in-Hybrid: 0,5 %, wenn das Fahrzeug entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 km (ab 2025) hat oder CO₂-Emissionen von höchstens 50 g/km. Erfüllt ein PHEV diese Bedingungen nicht, gilt der volle 1 %-Satz.
- BEV bis 70.000 € Listenpreis: 0,25 % pro Monat — die Viertelung gegenüber dem Verbrenner.
- BEV über 70.000 €: 0,5 % pro Monat. Die Grenze wurde 2024 von 60.000 € auf 70.000 € angehoben.
Freiberufler
Wie der Sachbezug deinen Gewinn und deine Steuer erhöht
Als Freiberufler oder Selbständiger ist der Firmenwagen Betriebsvermögen. Alle tatsächlichen Kfz-Kosten (Leasingrate, Versicherung, Kraftstoff, Wartung, Reparaturen) sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn vollständig. Gleichzeitig ist die private Nutzung eine unentgeltliche Wertabgabe, die den Gewinn wieder erhöht — die 1 %-Pauschale (bzw. 0,5 / 0,25 %) ist die steuerliche Bemessung dieser Privatentnahme.
Die Netto-Auswirkung ist also: Kfz-Kosten × Grenzsteuersatz = Steuerersparnis über die Betriebsausgaben. Sachbezug × Grenzsteuersatz = zusätzliche Steuerbelastung über die Privatentnahme. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt die USt-Wertabgabe dazu (19 % auf 80 % des Sachbezugs als pauschale Bemessung, weil ca. 20 % der laufenden Kosten — etwa Versicherung — nicht vorsteuerbelastet sind).
Der Rechner ermittelt deinen Grenzsteuersatz aus dem eingetragenen Jahresgewinn vor Firmenwagen: er berechnet die Einkommensteuer nach § 32a EStG einmal für den Basisgewinn und einmal für Basisgewinn plus Sachbezug, und bildet daraus den Differenzsatz. Soli und Kirchensteuer werden dabei berücksichtigt (inklusive Freigrenze 20.350 € / 40.700 € beim Soli).
Angestellte
Angestellten-Modus: Sachbezug als zusätzlicher Bruttolohn
Für Arbeitnehmer ist der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens zusätzlicher Arbeitslohn nach § 8 Abs. 2 EStG. Er wird dem Bruttomonatsgehalt zugerechnet und unterliegt genauso Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Rechner ruft intern die Brutto-Netto-Berechnung (§ 32a EStG, PAP 2026) zweimal auf — einmal mit dem regulären Brutto, einmal mit Brutto plus Sachbezug. Die Differenz der Abzüge ist die tatsächliche Netto-Belastung durch den Firmenwagen. Das Auto ersetzt dabei keine Geldauszahlung; der Arbeitnehmer hat effektiv weniger Bargeld auf dem Konto, aber das Auto im Nutzen.
Typischer Effekt bei 5.000 € Brutto und Mittelklasse-Verbrenner (60.000 € Listenpreis, 25 km Pendelstrecke): ~500 € zusätzliche Steuern und SV-Beiträge pro Monat. Die volle Leasingrate, Versicherung und Kraftstoff zahlt der Arbeitgeber — der einzige Aufwand des Arbeitnehmers ist diese Differenz.
Methoden
1%-Regelung oder Fahrtenbuch — wann lohnt was?
Die 1 %-Regelung ist pauschal und unabhängig von der tatsächlichen Privatnutzung. Sie bevorzugt Vielfahrer mit hohem Privatanteil — pro privatem Kilometer wird relativ wenig versteuert. Bei geringer Privatnutzung wirkt die Pauschale dagegen teuer, weil sie auch dann voll anfällt, wenn das Auto fast nur betrieblich bewegt wird.
Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch rechnet stattdessen mit der Realität: Jede Fahrt wird datiert, Zielort, Zweck und gefahrene Kilometer werden dokumentiert. Am Jahresende wird der Privatanteil als Quotient Privat-km / Gesamt-km gebildet. Die tatsächlichen Gesamtkosten (Leasing, Kraftstoff, Versicherung, AfA) werden mit diesem Anteil multipliziert — das ist dann die Privatentnahme.
Als grobe Orientierung: Liegt der Privatanteil unter etwa 20 % der Gesamtfahrleistung, ist das Fahrtenbuch meistens günstiger. Liegt er über 40 %, ist die 1 %-Regelung oft besser. Dazwischen ist es vom Listenpreis abhängig: Je höher, desto eher rechnet sich das Fahrtenbuch, weil die 1 %-Pauschale am Listenpreis hängt.
Wichtig: Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden. Excel-Listen reichen dem Finanzamt nicht; gängig sind Papier-Fahrtenbücher oder GPS-gestützte Apps mit gesicherter Protokollierung. Der Rechner zeigt nur eine Schätzung aufgrund deiner Km-Angaben — die formalen Anforderungen sind die eigentliche Hürde.
Umsatzsteuer
USt-Wertabgabe bei umsatzsteuerpflichtigen Freiberuflern
Wer Vorsteuer aus der Leasingrate, Kraftstoffrechnungen und Werkstattkosten zieht, muss die private Nutzung des Fahrzeugs als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG mit 19 % Umsatzsteuer belegen. Das gilt für alle Selbständigen, die keine Kleinunternehmer sind.
Die Bemessungsgrundlage ist nach BMF-Schreiben vereinfacht 80 % des einkommensteuerlichen Sachbezugswerts (1 %-Regelung). Die 20 % Abschlag berücksichtigt pauschal den Anteil nicht-vorsteuerbelasteter Kosten wie Versicherung und Kfz-Steuer.
Beispiel: Sachbezug 600 € × 80 % × 19 % = 91,20 € Umsatzsteuer pro Monat, 1.094,40 € pro Jahr. Bei Fahrtenbuch-Methode gilt die 80 %-Pauschale nicht — dann werden 19 % direkt auf den privaten Anteil der vorsteuerbelasteten Kosten gerechnet.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon ausgenommen — sie ziehen keine Vorsteuer und schulden keine USt auf die Privatnutzung. Der Rechner bildet das über den Schalter „USt-pflichtig" ab.
Buchhaltung
DATEV-Buchung nach SKR03: Leasing, Kraftstoff, Privatentnahme
Wer einen Firmenwagen als Freiberufler oder Einzelunternehmer bucht, hat in DATEV typischerweise die folgende Kontenstruktur (SKR03). Die Konten sind rechtlich als Betriebsausgaben bzw. als Korrekturposten für die Privatnutzung eingerichtet.
Laufende Betriebsausgaben (Aufwand, Soll-Seite)
- 4520 Kfz-Versicherung — Jahresprämien zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
- 4530 Kfz-Steuern — nur wenn gesondert auf dem Firmenwagen anfallend.
- 4540 Laufende Kfz-Betriebskosten — Reparaturen, Werkstatt, Reifenwechsel, TÜV.
- 4560 Kraftstoffe — Benzin, Diesel, Lade-Strom.
- 4570 Kfz-Leasing — monatliche Leasingrate (Netto-Buchung bei USt-Pflicht, Vorsteuer auf 1576).
- 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % — die aus den Brutto-Rechnungen gezogene Vorsteuer (reduziert die USt-Zahllast).
Buchhaltung
Private Nutzung buchen: 1 %-Regelung, USt-Wertabgabe und Fahrtenbuch
Die private Nutzung des Firmenwagens muss gewinnerhöhend und (bei USt-Pflicht) umsatzsteuerlich erfasst werden. Sie wirkt nicht als Aufwand, sondern als Privatentnahme bzw. „unentgeltliche Wertabgabe" — dafür gibt es eigene SKR03-Konten:
Relevante SKR03-Konten für die 1 %-Regelung
- 1880 Unentgeltliche Wertabgaben (Soll-Seite) — Gegenkonto, reduziert Eigenkapital bzw. erhöht die Privatentnahme.
- 8611 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Haben-Seite) — Erlöskonto, macht den Netto-Anteil (80 %) gewinnerhöhend.
- 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Haben-Seite) — Erlöskonto für den nicht-vorsteuerbelasteten Anteil (20 %).
- 1776 Umsatzsteuer 19 % (Haben-Seite) — USt-Schuld aus der unentgeltlichen Wertabgabe, wird mit der USt-Voranmeldung abgeführt.
Entscheidung
Firma oder Privat: Woran du die richtige Wahl erkennst
Die reine Kostendifferenz aus dem Rechner ist nur die halbe Antwort. Drei weitere Faktoren beeinflussen die Entscheidung:
- Restwertrisiko: Beim Leasing über die Firma trägt meist die Firma (du) das Risiko einer Nachforderung am Vertragsende. Bei Privat-Leasing ebenso — bei Kauf-Finanzierung gehst du das Restwertrisiko selbst ein.
- Flexibilität: Kündigst du einen Firmenwagen (z. B. bei Geschäftsaufgabe oder Wechsel ins Angestelltenverhältnis), sind Anschlussverträge aufwendiger. Privat-Leasing lässt sich einfacher übernehmen oder untervermieten.
- Buchführungsaufwand: Sachbezug, USt-Wertabgabe und ggf. Fahrtenbuch erhöhen den Aufwand. Wer nur wenig fährt und eine einfache Buchführung schätzt, fährt privat oft entspannter.
- Liquidität: Als Firmenwagen verringern die Kfz-Kosten sofort deinen steuerpflichtigen Gewinn — die Steuerersparnis wirkt direkt in der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Privat zahlst du alles aus dem Netto, die Liquiditätsbelastung ist höher.
Beispiel: Mittelklasse-Verbrenner 60.000 € — Freiberufler vs. Angestellter
Ein 3er-BMW-Klasse-Fahrzeug mit 55.000 € Listenpreis und 5.000 € Sonderausstattung, 25 km Pendelstrecke, Jahres-Kfz-Kosten (Leasing, Versicherung, Kraftstoff, Wartung) zusammen 11.700 €.
- Listenpreis gerundet: 55.000 + 5.000 = 60.000 €, abgerundet auf volle 100 € bleibt 60.000 €.
- Sachbezug privat: 60.000 × 1 % = 600 €/Monat. Pendler-Aufschlag: 60.000 × 0,03 % × 25 km = 450 €/Monat. Gesamt: 1.050 €/Monat = 12.600 €/Jahr.
- Freiberufler mit 80.000 € Gewinn (Grundtarif, ohne KiSt, USt-pflichtig): Grenzsteuersatz ca. 42 %. Steuerersparnis durch Kfz-Kosten als Betriebsausgabe: 11.700 × 42 % ≈ 4.900 €.
- Steuer auf Sachbezug: 12.600 × 42 % ≈ 5.300 €. USt-Wertabgabe: 12.600 × 80 % × 19 % ≈ 1.900 €.
- Netto-Jahreskosten Firma: 11.700 − 4.900 + 5.300 + 1.900 ≈ 14.000 €. Zum Vergleich Privat-Leasing (450 €/Mo + 1.200 Versicherung + 2.000 Tank + 800 Wartung): 9.400 €/Jahr. Differenz: 4.600 € pro Jahr zugunsten privat.
- Angestellter mit 5.000 € Brutto (StKl I, keine Kinder, ohne KiSt): zusätzliche Steuer + SV auf 1.050 € Sachbezug ca. 500 €/Monat → 6.000 €/Jahr Netto-Belastung. Privat-Leasing kostet 9.400 €/Jahr → Firmenwagen spart hier 3.400 €/Jahr.
Häufige Fragen
- Was ist die 1%-Regelung genau?
- Eine steuerliche Pauschale für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs. Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung, abgerundet auf 100 €) als geldwerter Vorteil bzw. Privatentnahme angesetzt. Sie gilt automatisch, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird und das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.
- Muss ich zwingend die 1%-Regelung nehmen?
- Nein. Alternativ kannst du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen und die tatsächlichen Kosten nach Privatanteil versteuern. Die Wahl gilt immer für das gesamte Jahr und das gesamte Fahrzeug — ein Wechsel zwischendrin ist nicht zulässig.
- Gilt die 1%-Regelung auch für geleaste Fahrzeuge?
- Ja. Entscheidend ist nicht, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, sondern ob es dem Betriebsvermögen zugeordnet ist (überwiegend betriebliche Nutzung). Der Bruttolistenpreis ist immer der Neuwagen-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung — auch bei Gebrauchtwagen und auch bei Leasingfahrzeugen.
- Warum zahlt ein Elektroauto nur 0,25 % statt 1 %?
- Der Gesetzgeber fördert emissionsärmere Firmenwagen durch abgesenkte Sachbezugswerte. Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) bis 70.000 € Bruttolistenpreis gilt seit 2024 der Satz von 0,25 %, darüber 0,5 %. Für Plug-in-Hybride gilt 0,5 %, sofern die Förderbedingungen (E-Reichweite ab 80 km oder CO₂ ≤ 50 g/km) erfüllt sind.
- Wie wird die Sonderausstattung im Listenpreis berücksichtigt?
- Sonderausstattung wie Navigation, Ledersitze, Standheizung, Winterreifen oder Parkassistent wird zum Bruttolistenpreis addiert. Die Summe wird dann auf volle 100 € abgerundet. Nicht zum Listenpreis gehören nachträglich eingebaute Zubehöre, die nicht bei Erstzulassung mitbestellt wurden (Ausnahme: Diebstahlschutz wird nie hinzugerechnet).
- Was kostet der Firmenwagen als Freiberufler wirklich?
- Die tatsächliche Netto-Belastung ist: laufende Kfz-Kosten minus Steuerersparnis durch Betriebsausgaben (Kosten × Grenzsteuersatz) plus Steuerbelastung auf den Sachbezug (Sachbezug × Grenzsteuersatz) plus Umsatzsteuer-Wertabgabe (19 % auf 80 % des Sachbezugs, nur bei USt-Pflicht). Der Rechner zeigt diesen Betrag als „Effektive Jahreskosten" — das ist die für den Vergleich zum Privatauto relevante Zahl.
- Lohnt sich ein Firmenwagen oder ist privat günstiger?
- Das hängt vom Grenzsteuersatz, vom Listenpreis, vom Antriebstyp und von den laufenden Kosten ab. Grobe Faustregel: Bei hohem Grenzsteuersatz (über 40 %) und E-Auto unter 70.000 € rechnet sich der Firmenwagen fast immer; bei Verbrennern über 60.000 € und niedrigem Grenzsteuersatz kippt der Vorteil oft zugunsten Privat-Leasing. Der Rechner rechnet die konkreten Zahlen aus und gibt eine begründete Empfehlung.
- Wie buche ich den Firmenwagen in DATEV (SKR03)?
- Laufende Kosten: 4520 (Versicherung), 4540 (Wartung/Reparaturen), 4560 (Kraftstoff), 4570 (Leasingrate). Privatentnahme aus 1%-Regelung: 1880 an 8611 (mit USt) und 8921 (ohne USt), plus 1776 für die USt-Schuld. Kleinunternehmer buchen die Privatentnahme auf 1880 an 8924 ohne USt-Zeile. Die exakten Kontonummern deiner DATEV-Einrichtung solltest du mit deiner Kanzlei abgleichen.
- Kann ich den Firmenwagen auch privat nutzen, ohne Sachbezug zu versteuern?
- Nur in engen Ausnahmen. Wenn du den privaten Nutzungsausschluss vertraglich und überprüfbar nachweist (z. B. Fahrzeug verbleibt außerhalb der Arbeitszeit am Betriebssitz, keine private Zweckentfremdung), akzeptiert das Finanzamt das in der Praxis selten. Ein Fahrtenbuch mit 0 % Privatanteil ist der übliche Weg — in der Praxis aber schwer zu führen und zu halten.
Vom Rechner in die Praxis
Betriebliche Kfz-Kosten im Gesamtbild
Der Rechner zeigt dir die Jahreskosten. Portora macht sichtbar, wie sich Leasing, Kraftstoff und Wartung im Monatsverlauf zu deinen übrigen Fixkosten verhalten — automatisch kategorisiert und visualisiert.