Energiepreise
Heizöl kostet die Hälfte mehr als vor einem Jahr, Gas für Haushalte weniger
Stand 30. September 2026. Haushalte zahlten im August 2,9 Prozent weniger für Gas als ein Jahr zuvor und 49,6 Prozent mehr für Heizöl. Im Einkauf ist Gas im selben Monat um 41,9 Prozent teurer geworden. Den Unterschied macht die Art, wie du kaufst, und sie entscheidet, wann ein teurer Einkauf auf deiner Rechnung steht.
Drei Preise für dieselbe Wärme
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen vom 10. und 30. September 2026
Zwei Heizungen, zwei Vorzeichen
Wer mit Öl heizt, hat den August anders erlebt als wer mit Gas heizt. Laut den Verbraucherpreisen des Statistischen Bundesamts kostete leichtes Heizöl im August 49,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, und allein gegenüber dem Juli 6,5 Prozent mehr. Gas einschließlich der Betriebskosten kostete dagegen 2,9 Prozent weniger als im August 2025, Strom 5,5 Prozent weniger und Fernwärme 1,0 Prozent weniger. Weil Heizöl nur einen kleinen Teil der Ausgaben für Haushaltsenergie ausmacht, war diese Gruppe insgesamt sogar 0,7 Prozent günstiger als ein Jahr zuvor. Zwei Haushalte in derselben Straße können also im selben Monat Preissignale mit entgegengesetztem Vorzeichen bekommen haben.
Heute hat das Amt zwei weitere Zahlen nachgelegt, die das Bild schärfer machen. Die erste ist der Durchschnittspreis, den Haushalte im ersten Halbjahr 2026 für Gas bezahlt haben, 11,58 Cent je Kilowattstunde. Das waren 5,3 Prozent weniger als im zweiten Halbjahr 2025 und 4,5 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025. Die zweite ist der Einfuhrpreis, also der Preis, zu dem Gas über die Grenze nach Deutschland kommt. Er lag im August 41,9 Prozent über dem Vorjahresmonat und 9,8 Prozent über dem Juli. Der Einkauf ist deutlich teurer geworden, die Rechnung der Haushalte bisher nicht.
Beim Heizöl ist das anders, und dort zeigt sich, dass die Einfuhr sehr wohl beim Verbraucher ankommen kann. Dieselkraftstoff und leichtes Heizöl kosteten in der Einfuhr 80,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, beim Verbraucher stand leichtes Heizöl bei plus 49,6 Prozent. Was die beiden Brennstoffe trennt, ist deshalb nicht der Weltmarkt, sondern der Weg vom Einkauf bis zur Rechnung.
Vom Einkauf bis zur Rechnung, August 2026
Veränderung gegenüber August 2025. Links der Preis, zu dem die Energie nach Deutschland eingeführt wird, rechts der Preis, den Haushalte bezahlen.
| Energie | Einfuhrpreis | Verbraucherpreis |
|---|---|---|
| Erdgas | +41,9 % | −2,9 % |
| Leichtes Heizöl | +80,9 % | +49,6 % |
| Strom | +63,9 % | −5,5 % |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Einfuhrpreise August 2026 und Verbraucherpreisindex August 2026
Heizöl kaufst du tankweise, Gas über einen Vertrag
Heizöl bestellst du, wenn der Tank leer wird, und du bezahlst den Preis, der am Tag der Bestellung gilt. Jede Bewegung am Ölmarkt steht deshalb nach wenigen Wochen auf der nächsten Rechnung, nach oben wie nach unten. Gas dagegen fließt über eine Leitung, und du bezahlst einen Preis, den dein Versorger in einem Vertrag mit dir festgelegt hat. Er kauft das Gas, das er dir liefert, zu einem großen Teil vorher ein, und die Europäische Zentralbank beschreibt genau diesen Fall. Wo Versorger Gas und Strom Jahre im Voraus kaufen und ihren Kunden längere Verträge anbieten, kommt ein kurzer Anstieg im Großhandel beim Verbraucher nur begrenzt an.
Der Einkauf ist nur ein Teil des Gaspreises. Netzentgelte, Steuern und Abgaben bewegen sich langsam und bremsen jede Bewegung im Großhandel. Im Durchschnitt des Euroraums entfielen 2025 laut EZB 31 Prozent des Gaspreises auf Steuern und Abgaben, beim Strom 27 Prozent. Ein Einkauf, der um 41,9 Prozent teurer wird, macht die Rechnung also nie um 41,9 Prozent teurer. Wie schnell ein Anstieg überhaupt durchkommt, ist an anderer Stelle ausführlich auseinandergenommen, in mehr als der Hälfte des Euroraums sind es inzwischen ein bis drei Monate.
Im ersten Halbjahr kam ein dritter Grund hinzu, und der ist hausgemacht. Als Gründe für die gesunkenen Preise nennt das Statistische Bundesamt beim Gas die abgeschaffte Gasspeicherumlage und beim Strom die niedrigeren Netzentgelte, die der Bund bezuschusst. Beides senkt den Preis der Haushalte unabhängig vom Einkauf, und es hat den teureren Einkauf im ersten Halbjahr teilweise verdeckt. Unternehmen haben keinen solchen Puffer bekommen. Sie zahlten im ersten Halbjahr 1,8 Prozent mehr für Gas als im zweiten Halbjahr 2025, und das Amt nennt das die ersten Auswirkungen der Krise in der Meerenge von Hormus. Für den Strom gilt dasselbe Muster, dort steigt der Erzeugerpreis, während der Verbraucherpreis fällt, und das ist beim Strom schon einmal zerlegt worden.
Was ein Cent je Kilowattstunde im Jahr ausmacht
Rechne besser mit deinem Verbrauch als mit Prozentzahlen, er steht auf der letzten Jahresabrechnung. Nimm als Beispiel einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Gas im Jahr, das ist eine größere Wohnung oder ein kleines Haus. Zum Halbjahresdurchschnitt von 11,58 Cent zahlt er rund 1.737 Euro im Jahr, das sind knapp 145 Euro im Monat. Jeder Cent, um den der Preis je Kilowattstunde steigt, kostet ihn 150 Euro im Jahr, also 12,50 Euro im Monat. Diese Rechnung ist unsere eigene, und sie sagt nichts darüber, ob und wann dein Preis steigt, sie sagt nur, was ein Cent bei dir wiegt.
Der Durchschnitt verdeckt außerdem, dass kleine Verbraucher je Kilowattstunde deutlich mehr zahlen. Haushalte mit einem Verbrauch unter 20 Gigajoule im Jahr, das sind nach unserer Umrechnung rund 5.600 Kilowattstunden, zahlten im ersten Halbjahr 15,17 Cent. Haushalte über 200 Gigajoule, also über rund 55.600 Kilowattstunden, zahlten 10,92 Cent. Der Grund ist der feste Grundpreis, der sich bei wenig Verbrauch auf wenige Kilowattstunden verteilt, und auch ihn kann ein Versorger ändern.
Wann eine Preiserhöhung bei dir ankommen darf
Ein Versorger kann einen Preis nicht über Nacht erhöhen. Hast du einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung, muss er dich nach dem Energiewirtschaftsgesetz spätestens einen Monat vor der Änderung unterrichten, und zwar direkt und mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang. Erhöht er, darfst du ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird, und er darf dafür nichts verlangen. Bist du in der Grundversorgung, gilt eine längere Frist. Dort wird eine Preisänderung jeweils zum Monatsbeginn wirksam und erst sechs Wochen nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe, zeitgleich muss dir der Grundversorger einen Brief schicken. Auch dort darfst du zum Tag der Änderung ohne Frist kündigen. Der Zweck beider Fristen ist derselbe, du sollst die Erhöhung kennen, bevor sie dich etwas kostet, und Zeit haben, einen anderen Vertrag zu suchen.
Zwei Gruppen erreicht ein teurer Einkauf auf einem anderen Weg, und für sie gelten die Fristen oben nicht. Wer zur Miete wohnt und über eine zentrale Heizung im Haus versorgt wird, hat meist gar keinen eigenen Gasvertrag. Der Brennstoff steht in den Betriebskosten, die der Vermieter einmal im Jahr abrechnet, eine Erhöhung kommt also erst mit der Nebenkostenabrechnung. Nach einer solchen Abrechnung darf jede Seite die monatliche Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen. Wer mit Fernwärme heizt, hat einen Vertrag mit einer Preisänderungsklausel, also einer Formel, nach der sich der Preis mit den Kosten des Versorgers verändert. Die Formel muss ihre Berechnungsfaktoren vollständig ausweisen, und der Anteil der Brennstoffkosten an einer Änderung muss gesondert stehen.
Was du vor dem Winter nachsehen kannst
Die wichtigste Zahl steht nicht in einer Statistik, sondern in deinem Vertrag, nämlich das Datum, bis zu dem dein Preis gebunden ist. Steht dort eine Preisbindung bis zu einem bestimmten Monat, ändert sich bis dahin nur, was die Bindung ausdrücklich ausnimmt, und welche Bestandteile das sind, steht ebenfalls im Vertrag. Läuft die Bindung bald aus oder hast du keine, ist ein Brief deines Versorgers der Moment, an dem du rechnen solltest. Mit dem Verbrauch von der letzten Jahresabrechnung und dem neuen Preis je Kilowattstunde weißt du in einer Minute, was die Erhöhung im Monat kostet, und du hast bis zum Tag der Änderung Zeit für einen Vergleich.
Die zweite Stelle ist dein Abschlag. Er muss sich nach dem Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode richten, und wenn du glaubhaft machst, dass du erheblich weniger verbrauchst, muss der Versorger das angemessen berücksichtigen. Umgekehrt gilt, dass ein Abschlag, der auf einem alten Preis beruht, nach einer Erhöhung zu niedrig ist, und die Differenz kommt mit der nächsten Jahresabrechnung. Wie sich Verbrauch, Preis und Abschlag zu dieser Abrechnung verbinden, steht im Wissensartikel Heizkosten berechnen. Bewusst nicht gesagt wird hier, ob ein Festpreis oder ein Wechsel für dich richtig ist. Das hängt an deinem Vertrag, an deinem Verbrauch und an einem Preisverlauf, den niemand kennt.
Was die Zahlen nicht beantworten
Die Zahlen beschreiben, wo die Preise stehen, nicht wohin sie gehen. Ob und wann der teurere Einkauf auf den Rechnungen der Haushalte ankommt, hängt daran, wie lange die Versorger vorab eingekauft haben, wie viele Verträge in den nächsten Monaten auslaufen und wie sich der Großhandelspreis bis dahin entwickelt. Keine dieser drei Größen steht in einer amtlichen Statistik. Der Durchschnittspreis des ersten Halbjahrs mischt außerdem alle Vertragsarten, einen Neukunden von heute bildet er nicht ab.
Den nächsten Hinweis liefern die Verbraucherpreise für September, in denen Gas, Heizöl und Strom wieder einzeln ausgewiesen werden. Ein zweiter Posten hat mit dem Einkauf gar nichts zu tun, nämlich der CO2-Preis auf Heizöl und Gas. Wie er 2027 aussehen soll, entscheidet gerade der Bundestag, und was der Entwurf vorsieht, steht im Beitrag zum CO2-Preis. Er gehört wie Netzentgelte und Steuern zu den Teilen des Preises, die sich ändern können, während der Einkauf stillsteht.
Quellen
- Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026 gesunken
- Importpreise im August 2026: +8,3 % gegenüber August 2025
- Verbraucherpreisindex August 2026: +2,9 % zum Vorjahresmonat
- The uneven journey of wholesale gas and electricity prices to consumer bills
- Energiewirtschaftsgesetz, § 41 Energielieferverträge mit Letztverbrauchern
- Energiewirtschaftsgesetz, § 41b Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung
- Gasgrundversorgungsverordnung, § 5 Art der Versorgung, Änderungen der Allgemeinen Preise
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 560 Veränderungen von Betriebskosten
- Betriebskostenverordnung, § 2 Aufstellung der Betriebskosten
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, § 24 Abrechnung, Preisänderungsklauseln
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus den genannten Pressemitteilungen, Gesetzestexten und Berichten entnommen. Die Beispielrechnung für einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden und die Umrechnung von Gigajoule in Kilowattstunden sind eigene Rechnungen und im Text als solche gekennzeichnet.
Letzte Aktualisierung: 30. September 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 30. September 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.
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