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CO2-Bepreisung

Der CO2-Preis 2027 bleibt im Korridor 55 bis 65 Euro, die erste Auktion endete bei 65

Stand 8. September 2026. Das Bundeskabinett hat am 12. August eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen, seit dem 3. September liegt sie beim Bundesrat. Sie hält den Preis je Tonne Kohlendioxid auch 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro. Ohne diese Änderung wäre der Preis 2027 an den europäischen Emissionshandel gekoppelt gewesen. Die erste Auktion des laufenden Jahres endete am 1. Juli am oberen Ende, bei 65 Euro.

  1. Vorschlag
  2. Im Verfahren
  3. Verabschiedet
Portora Redaktion12 Min LesezeitAktualisiert

Die erste Auktion in Zahlen

65 Euro
Zuschlagspreis am 1. Juli 2026
die gesetzliche Obergrenze des Korridors
291,7 Mio.
gebotene Zertifikate
vorgesehen waren 10,67 Millionen
21,34 Mio.
tatsächlich zugeteilt
verdoppelt über die 65-Euro-Regel
1,4 Mrd.
Euro Erlöse an einem Termin
101 Bieter waren zugelassen

Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle, Meldung zur ersten Versteigerung im nationalen Emissionshandel

Die erste Auktion endete an der Obergrenze

Am 1. Juli 2026 wurden an der Leipziger Energiebörse zum ersten Mal nationale Emissionszertifikate versteigert. Der gesetzliche Rahmen dafür ist ein Korridor, ein Mindestpreis von 55 Euro je Tonne Kohlendioxid und ein Höchstpreis von 65 Euro. Innerhalb dieser Spanne sollte der Preis sich nach der Nachfrage bilden. Er bildete sich nicht in der Spanne, sondern an ihrem oberen Rand. Der Zuschlag lag bei 65 Euro, und das war kein knappes Ergebnis. 101 zugelassene Bieter reichten Gebote über knapp 292 Millionen Zertifikate ein, vorgesehen für diesen Termin waren 10,67 Millionen.

Weil der Höchstpreis erreicht wurde, griff eine Regel, die genau dafür im Gesetz steht. Nach Paragraf 12 der Brennstoffemissionshandelsverordnung darf die zugeteilte Menge auf das Doppelte der vorgesehenen Menge steigen, wenn der Zuschlag bei 65 Euro liegt. Aus 10,67 Millionen wurden so 21,34 Millionen Zertifikate. Selbst danach blieb von jedem gebotenen Zertifikat nur rund jedes vierzehnte übrig, gut sieben Prozent der Gebotsmenge. Der Termin brachte dem Bund knapp 1,4 Milliarden Euro ein.

Diese Zahlen sind der Grund, warum die Novelle, die jetzt beim Bundesrat liegt, mehr ist als eine technische Fortschreibung. Sie schreibt denselben Korridor für 2027 fest, und der Korridor hat 2026 nicht als Spanne funktioniert.

Was der Entwurf ändert, und was ohne ihn gegolten hätte

Der nationale Emissionshandel bepreist seit 2021 fossile Brennstoffe aus Wärme und Verkehr, in einem Haushalt sind das Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel und Flüssiggas. Der Kreis der erfassten Brennstoffe ist inzwischen größer und reicht bis zu Kohle und Abfall, für deine Rechnung sind aber die fünf oben relevant. Für die Jahre 2021 bis 2025 stand der Preis je Tonne direkt im Gesetz. Für 2026 wurde er erstmals über ein Versteigerungsverfahren im Korridor bestimmt. Für 2027 sah das Gesetz bisher etwas anderes vor, und das ist der Kern der Änderung. Der Preis hätte sich am europäischen Emissionshandel orientiert, konkret am mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im vorletzten vorangegangenen Quartal.

Gemeint ist damit nicht das neue europäische System für Wärme und Verkehr, sondern das bestehende für Industrie und Energiewirtschaft. Dessen Preis lag Anfang 2026 zwischen 65 und 75 Euro je Tonne und wird an einer Börse gebildet, ohne Deckel. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 12. Mai 2026 beschlossen, es nicht dazu kommen zu lassen und den nationalen Preis 2027 auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August beschlossen, seit dem 3. September liegt er beim Bundesrat.

Der Entwurf besteht aus drei Artikeln. Der erste ändert das Brennstoffemissionshandelsgesetz selbst und setzt den Korridor für 2027. Der zweite passt die Versteigerungsregeln in der zugehörigen Verordnung an, damit die bestehende Mechanik ein Jahr länger läuft. Der dritte ändert die Doppelbilanzierungsverordnung, die verhindert, dass ein Brennstoff national und europäisch gleichzeitig bepreist wird. Die Vorlage ist als besonders eilbedürftig eingestuft, die Frist für die Stellungnahme des Bundesrats endet am 25. September 2026.

Der Preis je Tonne Kohlendioxid seit 2021

Bis 2025 stand der Wert im Gesetz. Für 2026 und 2027 gilt ein Korridor von 55 bis 65 Euro, eingetragen ist der Zuschlagspreis der ersten Auktion vom 1. Juli 2026. Für 2027 ist die Obergrenze eingetragen, der tatsächliche Preis entsteht erst in den Auktionen.

2021
25 Euro
2022
30 Euro
2023
30 Euro
2024
45 Euro
2025
55 Euro
2026
65 Euro
2027
bis 65 Euro
Der für 2023 geplante Anstieg auf 35 Euro wurde 2022 ausgesetzt, deshalb steht dort noch der Wert des Vorjahres.

Quelle: Brennstoffemissionshandelsgesetz, Gesetzentwurf Bundesrats-Drucksache 462/26, Deutsche Emissionshandelsstelle

Ein Deckel ist kein Preisband

Der Unterschied zwischen einer Spanne und einer Obergrenze klingt nach Wortklauberei und entscheidet doch darüber, was die Nachricht bedeutet. Eine Spanne heißt, dass zwei Grenzen einen Bereich abstecken und der Preis sich darin einstellt. Er kann steigen, er kann fallen, das Ergebnis ist offen. Eine Obergrenze heißt, dass eine Zahl erreicht wird und nicht überschritten. Welcher der beiden Fälle vorliegt, verrät die Nachfrage. Bei 27-facher Überzeichnung ist die Untergrenze keine Möglichkeit mehr, sondern eine Zahl, die im Gesetz steht und im Markt keine Rolle spielt.

Das ändert die Lesart der Novelle. Wenn im Gesetzentwurf steht, der Preis solle sich 2027 wie schon 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro bilden, dann liest sich das nach Stabilität in beide Richtungen. Für den Zahler bedeutet es etwas Engeres, nämlich dass die Zahl, die er 2026 bezahlt hat, auch 2027 die maßgebliche bleibt. Und das ist nicht die Mitte des Korridors, sondern seine Oberkante.

Dazu kommt, dass der Korridor nur die erste von drei Stufen ist. Nach dem Ende der wöchentlichen Auktionen Ende Oktober gibt es Zertifikate im Verkauf, und dort kostet die Überschussmenge 68 Euro. Wer im Folgejahr nachkaufen muss, zahlt 70 Euro, begrenzt auf zehn Prozent seines Saldos zum Jahresende. Die Spanne, über die das Gesetz spricht, endet also bei 65, der Preisrahmen des Systems endet bei 70. Beides steht in derselben Verordnung.

Drei Stufen, drei Preise

So werden die Zertifikate mit der Jahreskennung 2026 abgegeben. Die Novelle führt diese Mechanik für 2027 fort.

StufeZeitraumPreis je TonneBesonderheit
VersteigerungJuli bis Oktober 202655 bis 65 Eurowöchentlich mittwochs, Zuschlag am 1. Juli bei 65 Euro
Verkauf der ÜberschussmengeNovember bis Dezember 202668 Eurounbegrenzte Menge je Termin
Nachkauf202770 Eurohöchstens zehn Prozent des Saldos zum Jahresende

Quelle: Brennstoffemissionshandelsverordnung, Deutsche Emissionshandelsstelle

Was davon auf deiner Gasrechnung steht

Der Preis je Tonne ist eine Stellgröße für Brennstoffhändler, deine Rechnung ist in Kilowattstunden geschrieben. Zwischen beidem steht ein amtlicher Umrechnungswert. Die Kilowattstunden auf der Gasrechnung werden aus den Kubikmetern am Zähler über den Brennwert berechnet, und der zählt auch die Wärme mit, die im Wasserdampf des Abgases steckt. Auf diese Kilowattstunden umgerechnet ergeben die Standardwerte der Emissionsberichterstattungsverordnung für Erdgas 0,181 Kilogramm Kohlendioxid je Kilowattstunde. Der Emissionsfaktor, den dein Versorger auf der Rechnung ausweisen muss, ist mit rund 0,201 Kilogramm höher, weil er sich auf die kleinere Wärmemenge ohne diesen Wasserdampf bezieht. Mit den abgerechneten Kilowattstunden malgenommen ergibt er rund elf Prozent zu viel. Ein Haushalt, der im Jahr 20.000 Kilowattstunden verheizt, also ein durchschnittliches Einfamilienhaus, verursacht damit rund 3,6 Tonnen. Bei 65 Euro je Tonne sind das rund 236 Euro, mit Mehrwertsteuer rund 281 Euro im Jahr. Läge der Preis an der Untergrenze von 55 Euro, wären es mit Mehrwertsteuer rund 237 Euro. Die Differenz zwischen Ober- und Unterkante des Korridors ist für diesen Haushalt also gut 43 Euro im Jahr.

Dieselbe Rechnung erklärt, warum das Jahr 2026 für dich schon eine Erhöhung war, obwohl niemand einen neuen Preis beschlossen hat. 2025 stand die Zahl 55 direkt im Gesetz. 2026 endete die erste Auktion bei 65. Was jetzt für 2027 stabilisiert wird, ist dieses obere Niveau und nicht der Wert von 2025. Bei Heizöl und Diesel liegt der Aufschlag je Liter in derselben Größenordnung, dort hängt der genaue Wert am Heizwert des Liters und liegt bei 65 Euro je Tonne bei etwa 20 Cent.

Zwei Dinge sind dabei zu beachten, und das erste betrifft alle Mieter. Der Preis wird nicht von dir gezahlt, sondern von dem Unternehmen, das den Brennstoff in Verkehr bringt, und von dort über den Preis weitergegeben. Wie diese Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, regelt seit 2023 das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, und zwar abhängig davon, wie gut das Gebäude gedämmt ist. In einem schlechten Haus trägt der Vermieter den größeren Teil, in einem guten der Mieter fast alles. Das zweite betrifft den Strom. Der fällt nicht unter diesen Preis, sondern unter den europäischen Emissionshandel, deshalb taucht er in dieser Rechnung nicht auf.

Was das Gesetz kostet

Die Novelle kauft etwas Konkretes ein, und das gehört zuerst gesagt. Ohne sie wäre der nationale Preis 2027 an den europäischen Emissionshandel für Industrie und Energie gekoppelt gewesen, dessen Preis Anfang 2026 zwischen 65 und 75 Euro je Tonne lag und an einer Börse ohne Obergrenze entsteht. Gegen diese Alternative ist ein Deckel bei 65 Euro tatsächlich eine Dämpfung, und die Begründung des Entwurfs benennt mit der angespannten Lage auf den Energiemärkten einen realen Grund. Wer 2027 kalkulieren muss, kennt seine Obergrenze.

Der erste Preis dafür steht in der Begründung selbst. Der Entwurf schreibt, er richte sich ausschließlich an die Wirtschaft und die Verwaltung, für Bürger entstehe kein Erfüllungsaufwand. Für die Bürokratie ist das richtig, niemand muss ein Formular ausfüllen. Für die Frage, wer die Kosten trägt, ist es unvollständig, denn genau diese Haushalte zahlen den Preis über Heizung und Tankfüllung. Dazu kommt eine Asymmetrie, die in diesem Entwurf nicht auftaucht, aber zum System gehört. Energieintensive Unternehmen in bestimmten Branchen können sich über die Carbon-Leakage-Verordnung zwischen 65 und 95 Prozent ihrer CO2-Kosten erstatten lassen, wenn sie ein zertifiziertes Energiemanagement betreiben. Für Haushalte gibt es keinen solchen Weg, und als Ziel nennt der Entwurf ausdrücklich die Planungssicherheit für Unternehmen.

Der zweite Preis ist die Vorgeschichte derselben Stellgröße, und dazu die Zahl, die im Entwurf fehlt. Im November 2022 wurde der für 2023 geplante Anstieg von 30 auf 35 Euro ausgesetzt und der ganze Pfad um ein Jahr verschoben, begründet mit der Entlastung von Haushalten und Unternehmen. Gehalten hat diese Verschiebung ein Jahr, denn am 13. Dezember 2023 entschied die Regierungsspitze für den Bundeshaushalt, 2024 direkt auf 45 Euro zu gehen statt auf die verschobenen 35. Eine Stabilisierung im Emissionshandel ist damit keine Zusage über den Preispfad, sondern eine Entscheidung für ein Jahr. Was sie kostet, steht nirgends. Unter den Haushaltsausgaben nennt der Entwurf veränderte Erlöserwartungen und keinen Betrag, während die Emissionshandelsstelle für 2026 eine Gesamtmenge von gut 192 Millionen Zertifikaten veröffentlicht hat. Jeder Euro Preisunterschied bewegt damit rund 192 Millionen Euro im Jahr, und diese Erlöse fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem die Heizungsförderung bezahlt wird.

Ich halte den Korridor für die schwächste Stelle dieses Entwurfs, gemessen an seinem eigenen Ziel der Planungssicherheit. Ein Band, dessen Unterkante bei 27-facher Nachfrage nicht in Reichweite kommt, gibt keine Spanne vor, sondern einen Preis. Dann wäre die ehrlichere Fassung, die 65 Euro als Festpreis für 2027 hinzuschreiben, so wie es die Jahre bis 2025 auch getan haben.

Warum 2028 der eigentliche Termin ist

Der nationale Emissionshandel ist eine Übergangslösung mit einem Ablaufdatum. Ersetzt wird er durch das europäische System für Wärme und Verkehr, das in der EU-Emissionshandelsrichtlinie geregelt ist. Dessen Start war für 2027 vorgesehen und ist über eine Verordnung der EU um ein Jahr verschoben worden. Die Abgabepflicht beginnt damit 2028, und genau deshalb musste das nationale Gesetz für 2027 überhaupt noch einmal angefasst werden. Die Novelle ist die Verlängerung einer Brücke, nicht der Bau einer neuen.

Wie sich das auf die Kosten auswirkt, ist die offene Frage hinter dem Ganzen. Im europäischen System bildet sich der Preis über den ganzen Binnenmarkt, es gibt keinen deutschen Korridor und keinen deutschen Deckel. Ein Stabilitätsmechanismus ist vorgesehen, aber er ist eine Reaktion auf starke Preisausschläge und keine feste Obergrenze. Der Entwurf selbst deutet den Wechsel an einer unauffälligen Stelle an. Der Erfüllungsaufwand sinkt ab dem Berichtsjahr 2028, für die Wirtschaft um rund 794.000 Euro und für die Verwaltung um rund 2,18 Millionen Euro, weil das nationale Verfahren dann ausläuft.

Was die Unterlagen offenlassen

Drei Punkte lassen sich aus dem Entwurf und den Auktionsergebnissen nicht beantworten. Der erste ist der Preis, den 2027 tatsächlich gezahlt wird. Bekannt ist nur der Rahmen, und dass die erste Auktion des laufenden Jahres an dessen Obergrenze endete. Ob das bei allen Terminen so bleibt, veröffentlicht die Emissionshandelsstelle in ihren Verkaufsberichten, die quartalsweise erscheinen. Der zweite Punkt ist der Erlösausfall, den die Novelle im Klima- und Transformationsfonds erzeugt. Die Rechnung oben ist eine Größenordnung aus zwei veröffentlichten Zahlen, keine Angabe der Bundesregierung.

Der dritte Punkt ist die Weitergabe. Dass ein Aufschlag je Tonne vollständig im Endpreis ankommt, ist eine Annahme und keine gesetzliche Vorgabe. Wie stark und wie schnell Brennstoffpreise auf Kostenänderungen reagieren, ist an anderer Stelle nüchtern auseinandergenommen, nämlich in unserem Artikel dazu, warum der Spritpreis nicht dem Ölpreis folgt. Für die Jahresrechnung eines Haushalts ist die vollständige Weitergabe die vorsichtige Annahme, für einen einzelnen Monat ist sie es nicht.

Was du damit machen kannst

Für die Nebenkosten des kommenden Jahres ist die Nachricht eine Planungsgröße, und sie ist präziser als das Wort Korridor vermuten lässt. Wer für 2027 kalkuliert, rechnet nicht mit der Mitte des Bandes, sondern mit 65 Euro je Tonne, weil das der Wert ist, den die erste Auktion des laufenden Jahres ergeben hat. Für 20.000 Kilowattstunden Erdgas sind das gut 280 Euro im Jahr. Wer mit Öl heizt und 2.000 Liter braucht, liegt bei rund 410 Euro. Wenn dein Versorger den Abschlag anhebt und den CO2-Preis als Grund nennt, ist das die Zahl, gegen die du das prüfen kannst. Wie du den Abschlag insgesamt nachrechnest, steht in unserem Heizkosten-Rechner.

Für eine Heizungsentscheidung ändert dieser Entwurf wenig, und das ist die wichtigere Aussage. Ein Deckel für ein einzelnes Jahr ist kein Preispfad, das zeigt die Aussetzung von 2023, die nach einem Jahr wieder eingefangen wurde. Ab 2028 gilt ohnehin das europäische System ohne nationale Obergrenze. Wer eine Öl- oder Gasheizung über zwanzig Jahre rechnet, sollte den CO2-Preis deshalb nicht mit dem heutigen Wert ansetzen. Welche Technik erlaubt ist und welche Pflichten daran hängen, hat sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli geändert.

Bewusst nicht ableitbar ist ein Vorziehen oder Verschieben von Käufen. Heizöl auf Vorrat zu kaufen, weil der Preis 2028 anders entstehen wird, ist eine Wette auf einen Markt und keine Folgerung aus diesem Gesetz. Und noch ein Hinweis für Mieter, weil er in der Debatte regelmäßig untergeht. Ob eine Entlastung bei dir ankommt, hängt nicht nur am Preis je Tonne, sondern an der Aufteilung nach Gebäudezustand. In einem schlecht gedämmten Haus trägt der Vermieter den größeren Teil, dort wirkt eine Preisänderung bei dir schwächer als die reine Rechnung nahelegt. Dieselbe Frage nach der tatsächlichen Wirkung stellt sich beim Zuschuss auf die Stromnetzkosten, den wir getrennt aufgeschrieben haben.

Quellen

  1. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, Drucksache 462/26 Bundesrat · gesetzentwurf ·
  2. Erste Versteigerung im nEHS erfolgreich durchgeführt Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) · pressemitteilung ·
  3. Verkauf und Versteigerung nationaler Emissionszertifikate Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) · behoerde ·
  4. Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · gesetzentwurf ·
  5. Anlage 2 der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030, Ermittlung der Brennstoffemissionen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · verordnung ·
  6. Vorgang 338357, Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem · primaerquelle ·
  7. Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · verordnung ·
  8. Carbon Leakage im nationalen Emissionshandel Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) · behoerde ·
  9. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) · behoerde ·
  10. Energiesteuergesetz, Paragraf 1a Sonstige Begriffsbestimmungen Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · gesetz ·
  11. Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen, Nationales Emissionshandelssystem 2023 bis 2030 Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) · behoerde ·
  12. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, Paragraf 3 Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · gesetz ·
  13. Gasabrechnung DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches · verband

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus den genannten Gesetzentwürfen, Verordnungen und Behörden-Meldungen entnommen und im Text mit Quellen verknüpft. Die Umrechnungen auf Jahresbeträge eines Haushalts sind eigene Rechnungen aus dem amtlichen Emissionsfaktor und im Text als Beispielrechnung gekennzeichnet.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 8. September 2026. Korrigiert am 15. September 2026. Die Beispielrechnung für Erdgas hatte den Emissionsfaktor von 0,201 Kilogramm je Kilowattstunde verwendet, der für die Wärme ohne den Wasserdampf im Abgas gilt. Die Gasrechnung zählt ihre Kilowattstunden nach dem Brennwert, dazu passen 0,181 Kilogramm. Für 20.000 Kilowattstunden bei 65 Euro je Tonne sinkt der Jahresbetrag damit von rund 311 auf rund 281 Euro, der Abstand zur Unterkante des Korridors von rund 48 auf rund 43 Euro.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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