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Energie und Wohnen
Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, die freie Heizungswahl kehrt zurück
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es schafft die Eingriffsregeln der Heizungsreform von 2023 ab, gibt Eigentümern die Heiztechnik wieder frei und knüpft ab 2029 eine steigende Pflicht zu grünen Brennstoffen an neue Gas- und Ölheizungen.
- Vorschlag
- Im Verfahren
- Verabschiedet
Die drei Termine, die zählen
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 10.07.2026; Deutscher Bundestag (Vorgang 334923)
Der Bundestag dreht die Heizungsreform von 2023 zurück
Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, den Nachfolger dessen, was die meisten nur als Heizungsgesetz kennen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, das Gesetz hat damit beide Kammern passiert und tritt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Inhaltlich ist es weniger eine Fortschreibung als eine Kehrtwende. Nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums werden die weitreichenden Eingriffsregeln, die mit der Reform von 2023 in den Gebäudebestand kamen, wieder abgeschafft. An ihre Stelle tritt eine freie Heizungswahl, bei der das Gesetz keine bestimmte Technik mehr vorschreibt, sondern nur noch das Ziel. Wer die Debatte der letzten drei Jahre verfolgt hat, erkennt darin die Rücknahme des Kerns, an dem sich die alte Reform entzündet hatte.
Für dich als Eigentümer eines selbst genutzten oder vermieteten Hauses zählt vor allem, was das praktisch heißt. Die 2023 eingeführte Vorgabe, neue Heizungen weit überwiegend erneuerbar zu betreiben, im Volksmund die 65-Prozent-Regel, fällt weg. Beim Heizungstausch sind Gas- und Ölheizungen wieder ausdrücklich zulässig. Und die Klimapflicht hängt künftig am Brennstoff statt an der Technik, allerdings erst ab 2029. Wo dann die Kosten und die Risiken liegen, entscheidet sich an dieser letzten Verschiebung.
Freie Heizungswahl jetzt, grüne Brennstoffpflicht ab 2029
Die freie Heizungswahl gilt nach dem Gesetz für alle Gebäudeeigentümer, private ebenso wie kommunale und öffentliche. Das Ministerium nennt als Optionen ausdrücklich Wärmepumpen, Hybridlösungen aus zwei Wärmeerzeugern und Biomasse-Pelletheizungen. Der sichtbarste Unterschied zur alten Regel ist, dass beim Heizungswechsel auch eine neue Gas- oder Ölheizung wieder erlaubt ist. Die Begründung dafür ist sachlich und nicht ideologisch, denn der Tausch einer alten gegen eine neue Heizung bringt schon für sich Effizienzgewinne und senkt damit den Ausstoß, unabhängig vom Energieträger. Wer heute eine dreißig Jahre alte Gasheizung durch ein modernes Gerät ersetzt, verbraucht spürbar weniger, auch wenn er beim Gas bleibt.
Kostenlos ist die Rückkehr zur fossilen Heizung aber nicht auf Dauer. Das Gesetz knüpft an neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 eine wachsende Pflicht, einen Teil des Brennstoffs grün zu decken, über Biomethan und andere grüne Gase oder über Bioöl und andere grüne Flüssigbrennstoffe. Diese sogenannte Bio-Treppe steigt Jahr für Jahr an. Eine neue Gasheizung ist heute also frei wählbar, ihr Betrieb wird ab 2029 aber an einen steigenden grünen Anteil gebunden. Was das kostet, hängt davon ab, wie teuer und wie verfügbar diese grünen Brennstoffe dann sind, und dieser Preis steht heute noch nicht fest.
Die Kosten wandern von der Technik zum Brennstoff
Hinter dem Streit um die Technik steckt eine schlichte ökonomische Verschiebung. Die alte Reform steuerte über die Menge und schrieb faktisch vor, welche Art von Heizung eingebaut werden durfte. Das neue Gesetz steuert über das Ergebnis, lässt die Technik offen und verlangt ab 2029 einen steigenden grünen Anteil im Brennstoff. Für den Eigentümer ändert das die Entscheidung, ohne sie billiger zu machen. Bei einer Wärmepumpe liegt die Last vorne, in der einmaligen Investition und im Zustand des Hauses. Bei einer neuen Gas- oder Ölheizung liegt sie hinten, im laufenden Betrieb, weil der vorgeschriebene grüne Anteil ab 2029 steigt und sein Preis heute niemand sicher kennt. Die freie Wahl ist damit echt, aber sie führt zu zwei sehr unterschiedlichen Kostenprofilen, das eine früh und sichtbar, das andere spät und ungewiss.
Zwei Gerichtstermine, die deine Heizung nicht betreffen
Um das Gesetz herum liefen zwei Verfahren am Bundesverfassungsgericht, die in der Debatte leicht verwechselt werden. Am 9. Juli hat der Zweite Senat eine Organklage von zwei Abgeordneten und einer Fraktion gegen das Gesetzgebungsverfahren als unzulässig verworfen. Die Kläger sahen ihre Beteiligungs- und Informationsrechte verletzt, das Gericht kam aber gar nicht bis zu dieser Frage. Es fehlte nach seiner Auffassung schon das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Abgeordneten der Bundesregierung im Verfahren nicht deutlich gemacht hatten, welche Auskunft sie überhaupt vermissten. Ob das behauptete Recht besteht, hat das Gericht ausdrücklich offengelassen. Über die inhaltliche Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hat es nicht entschieden, und darum ging es in diesem Verfahren auch nicht.
Für den 23. Juli ist ein zweites Urteil angekündigt, und es gehört zu einem anderen Fall. Das Aktenzeichen stammt aus dem Jahr 2023, die mündliche Verhandlung war bereits am 26. Februar 2026, und es kennzeichnet ein Organstreitverfahren. Solche Verfahren drehen sich um die Rechte von Verfassungsorganen im Gesetzgebungsprozess, nicht um den materiellen Inhalt eines Gesetzes. Beide Karlsruher Vorgänge betreffen damit das Zustandekommen von Gesetzen, nicht die Frage, welche Heizung ein Eigentümer einbauen muss. An dem, was das neue Gesetz vorschreibt und was gefördert wird, ändert der 23. Juli deshalb nichts.
Die Geld-Seite läuft parallel und gilt ab dem 21. Juli
Die finanzielle Seite dieser Reform ist bewusst separat geregelt und war schon vor dem Gesetzesbeschluss auf den Weg gebracht. Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt ab dem 21. Juli 2026 für neue Anträge bei KfW und BAFA. Das Ministerium hat den Einkommensbonus beim Heizungstausch gestaffelt, einen Familienzuschlag ergänzt und den Bonus für den schnellen Austausch schrittweise abgesenkt. Nach Angaben des Ministeriums entlastet die Reform Bürger, Handwerk und Wirtschaft insgesamt um rund 7,4 Milliarden Euro, eine Zahl, die das Haus selbst nennt und die sich von außen nicht nachprüfen lässt. Die genauen Fördersätze stehen in der Förderrichtlinie zum Stichtag, und die haben wir in der verlinkten Analyse aufgeschlüsselt.
Der Rahmen steht, die Zahlen fehlen noch
Feststeht der Rahmen. Das Gesetz hat beide Kammern passiert, die freie Heizungswahl kommt zurück, und die grüne Brennstoffpflicht für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029 steht im beschlossenen Text. Der letzte formale Schritt ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, mit der das Gesetz in Kraft tritt. Was noch fehlt, sind die genauen Werte, und die entscheiden beim Rechnen. Wie schnell die Bio-Treppe ab 2029 ansteigt und was die grünen Brennstoffe dann kosten, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Das Ministerium hat außerdem angekündigt, die Details in Kürze als Fragen und Antworten zu veröffentlichen, und die genauen Förderbeträge stehen in der Richtlinie zum 21. Juli. Vor einer belastbaren Entscheidung für den eigenen Fall lohnt der Blick in diese Papiere.
Was du daraus mitnehmen kannst, oder bewusst nicht
Für die meisten ändert der Beschluss allein noch nichts. Wer keinen Heizungstausch plant, hat keinen Grund zur Eile, und eine Heizung nur deshalb vorzuziehen, weil sich die Regeln geändert haben, ist selten eine gute Rechnung. Sinnvoll ist der Beschluss als Anlass, die eigene Lage in Ruhe zu sortieren. Wenn deine Heizung ohnehin am Ende ist, hast du jetzt wieder die volle Auswahl, und es gilt der schon beschriebene Vergleich zweier Kostenprofile. Eine Wärmepumpe lohnt sich vor allem in einem gut gedämmten Haus, wo sie effizient läuft. Eine neue Gas- oder Ölheizung ist günstiger im Einbau, bindet dich aber ab 2029 an einen steigenden und heute unbekannten grünen Brennstoffpreis.
Zwei Dinge sind es wert, bewusst nicht zu tun. Erstens, die politische Empörung in beide Richtungen mitzumachen, denn für die Frage, was in deinem Keller steht, ist der Streit der Abgeordneten vor Gericht ohne Belang. Zweitens, die Förderung als geschenktes Geld zu behandeln und die Investition darauf zu bauen. Sie senkt die Kosten, ersetzt aber nicht den Vergleich, ob sich der Tausch für dein Gebäude überhaupt lohnt. Die konkreten Fördersätze, die künftigen Brennstoffpflichten und der Zustand deines Hauses ergeben zusammen die Rechnung, und die fällt von Fall zu Fall verschieden aus. Eine Energieberatung, die alle drei Größen zusammenbringt, hilft an dieser Stelle mehr als jede Meldung über das Ende des Heizungsgesetzes.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz ist Investitionsprogramm für den Wärmemarkt
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Gebäudemodernisierungsgesetz)
- Erfolglose Organklage im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (2 BvE 3/26)
- Terminankündigung Urteilsverkündung Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz, Hauptsache (2 BvE 4/23)
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen und Termine sind aus den genannten Pressemitteilungen, dem parlamentarischen Vorgang und den Mitteilungen des Bundesverfassungsgerichts entnommen und im Text mit Quellen verknüpft.
Letzte Aktualisierung: 13. Juli 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 13. Juli 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.
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