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Energie und Wohnen
BEG-Gebäudeförderung wird reformiert, neue Regeln ab dem 21. Juli 2026
Die Bundesregierung führt die staatliche Gebäudeförderung (BEG) ab dem 21. Juli 2026 mit neuen Regeln fort. Der Einkommensbonus beim Heizungstausch wird gestaffelt, ein Familienzuschlag kommt hinzu, und der Geschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise.
- Vorschlag
- Im Verfahren
- Verabschiedet
Die Reform in vier Eckdaten
Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 08.07.2026; KfW, Heizungsförderung 458
Der Haushaltsausschuss macht die neue Förderung frei
Die staatliche Gebäudeförderung geht weiter, aber mit veränderten Regeln. Am 8. Juli 2026 hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) freigegeben, sodass die Bundesregierung die neuen Bedingungen umsetzen kann. Sie gelten ab dem 21. Juli 2026 für alle Anträge bei der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). An der Grundstruktur ändert sich nichts. KfW und BAFA bleiben die zuständigen Stellen, und die BEG behält ihre bekannte Aufteilung in eine Grundförderung und mehrere Boni. Die Reform verschiebt vor allem, wer wie viel bekommt und wie lange die höchsten Sätze noch gelten.
Eingebettet ist die Reform in das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, den Nachfolger dessen, was viele nur als Heizungsgesetz kennen. Die Förderung ist die Geld-Seite dieses Rahmens. Sie soll die Vorgaben zum klimafreundlichen Heizen finanziell abfedern und gleichzeitig, so die Begründung des Ministeriums, sparsamer mit Haushaltsmitteln umgehen. Für dich zählt vor allem, wenn dir ein selbst genutztes Haus gehört oder du eine Sanierung planst, dass sich drei Stellschrauben bewegen, der Einkommensbonus, ein neuer Familienzuschlag und der zeitlich befristete Geschwindigkeitsbonus.
Der Einkommensbonus bekommt drei Stufen
Der sichtbarste Umbau betrifft den Einkommensbonus beim Heizungstausch. Bisher war er einstufig. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro bekamen pauschal 30 Prozent zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent, oberhalb dieser Grenze gab es keinen Bonus. Künftig gibt es drei Stufen. Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen steigt der Bonus auf 40 Prozent, bis 40.000 Euro bleibt er bei 30 Prozent, und bis 50.000 Euro gibt es erstmals einen Bonus von bis zu 10 Prozent. Damit rutschen Haushalte mit mittlerem Einkommen erstmals in die Förderung, die vorher knapp über der Grenze leer ausgingen.
Zusätzlich führt die Reform erstmals einen Familienzuschlag in der Heizungsförderung ein. Er soll Haushalte mit Kindern gezielt stärker unterstützen. Die genaue Höhe des Zuschlags nennt die Pressemitteilung nicht, sie wird in der Förderrichtlinie festgelegt, die zum 21. Juli gilt. Wer also Kinder im Haushalt hat und einen Heizungstausch plant, sollte die konkrete Richtlinie abwarten, bevor er die eigene Förderung durchrechnet.
Einkommensbonus beim Heizungstausch, bisher und ab dem 21. Juli
Der Einkommensbonus kommt zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent. Maßgeblich ist das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen.
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Bisher | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| bis 30.000 Euro | 30 % | 40 % |
| bis 40.000 Euro | 30 % | 30 % (unverändert) |
| 40.001 bis 50.000 Euro | kein Bonus | bis zu 10 % |
| über 50.000 Euro | kein Bonus | kein Bonus |
Quelle: KfW, Heizungsförderung 458 (bisheriger Stand); Bundeswirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 08.07.2026 (Reform)
Der Geschwindigkeitsbonus schrumpft, und darin steckt der eigentliche Zeitdruck
Der Einkommensbonus ist die Schlagzeile, aber die folgenreichere Änderung für die Frage, wann du sanierst, steckt beim Geschwindigkeitsbonus. Dieser sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus belohnt bisher den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen mit 20 Prozent zusätzlich. Er greift zum Beispiel beim Austausch einer funktionsfähigen Öl- oder Kohleheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Die Reform streckt diesen Bonus zeitlich und senkt ihn schrittweise. Das Gleiche gilt für die förderfähigen Höchstkosten, also den Betrag, auf den die Förderung überhaupt gerechnet wird und der bisher bei 30.000 Euro je Wohneinheit im Einfamilienhaus liegt.
Die Logik dahinter benennt das Ministerium offen. Ein sinkender Bonus erhöht den Druck auf die Branche, die Installationskosten zu senken, die in Deutschland etwa bei Wärmepumpen im europäischen Vergleich hoch sind. Für dich als Sanierer heißt das nüchtern, dass der höchste Satz nicht dauerhaft garantiert ist. Wer den Austausch ohnehin plant, sichert sich mit einem früheren Antrag tendenziell den noch höheren Bonus, während spätere Jahrgänge mit einem niedrigeren Satz rechnen müssen. Die genauen Absenkungsschritte und Zeitpunkte stehen in der Förderrichtlinie, nicht in der Pressemitteilung.
Was die Umstellungsphase für einen laufenden Antrag bedeutet
Zwischen dem 9. und dem 20. Juli 2026 liegt eine technische Umstellungsphase. In dieser Zeit stellen KfW und BAFA keine neuen Bestätigungen zum Antrag aus, weil die Systeme auf die neuen Bedingungen umgestellt werden. Das klingt nach einer Lücke, ist aber mit einem Vertrauensschutz versehen. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag oder eine entsprechende Zusage in der Hand hat, den eigentlichen Antrag aber noch nicht gestellt hat, kann in dieser Phase noch zu den bisherigen Konditionen beantragen. Neue Bestätigungen sind dann wieder ab dem 21. Juli möglich, allerdings zu den reformierten Bedingungen.
Praktisch heißt das zwei Dinge. Wenn du kurz vor einem Antrag stehst und schon eine Zusage hast, lohnt der Blick auf das genaue Datum, weil die alten Sätze in diesem engen Fenster noch erreichbar sind. Wenn du dagegen noch am Anfang stehst, ändert die Umstellungsphase für dich wenig, weil du ohnehin erst unter den neuen Bedingungen ab dem 21. Juli einsteigst.
Wie sicher das ist und was die Ankündigung offen lässt
Die Reform ist keine bloße Absichtserklärung. Mit der Freigabe durch den Haushaltsausschuss am 8. Juli ist der Weg für die Umsetzung frei, und das Ministerium nennt den 21. Juli als festen Starttermin. Rechtlich wird die Förderung nicht über ein Gesetz, sondern über eine Förderrichtlinie geregelt, die die Bundesregierung erlässt und die zum Stichtag gilt. Der Rahmen ist damit gesetzt, die Änderung tritt planmäßig in Kraft.
Offen bleibt an diesem Tag das Kleingedruckte, und das ist beim Rechnen entscheidend. Die Pressemitteilung nennt die Struktur der Staffelung, aber nicht die Höhe des neuen Familienzuschlags, nicht die genauen Absenkungsschritte des Geschwindigkeitsbonus und nicht, ob der bisherige Gesamtdeckel von 70 Prozent unverändert bleibt. Diese Werte stehen in der Förderrichtlinie und in den aktualisierten Merkblättern von KfW und BAFA. Vor einer belastbaren Rechnung für den eigenen Fall ist der Blick in diese Richtlinie nötig, nicht in die Pressemitteilung.
Was du jetzt tun kannst, oder bewusst nicht
Für die meisten ist die ehrliche Antwort, dass kein Grund zur Eile besteht, nur weil sich Sätze ändern. Wer keinen Heizungstausch und keine größere Sanierung plant, muss nichts tun. Die Förderung bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, und ein überstürzter Einbau, nur um einen Bonus mitzunehmen, ist selten eine gute Rechnung. Sinnvoll ist die Reform als Anlass, drei Dinge zu prüfen. Erstens, in welche Einkommensstufe dein Haushalt fällt, weil sich daran der Bonus entscheidet. Zweitens, ob ein Familienzuschlag für dich infrage kommt. Drittens, ob du bereits eine Zusage hast, die das enge Fenster bis zum 20. Juli für die alten Konditionen öffnet.
Wer ohnehin kurz vor einer Entscheidung steht, für den verschiebt der sinkende Geschwindigkeitsbonus die Rechnung leicht nach vorn. Der höchste Satz gilt jetzt, nicht unbegrenzt. Diese Abwägung ersetzt aber keine Fachberatung. Die konkrete Förderhöhe hängt vom Gebäude, vom Einkommen und von der neuen Richtlinie ab. Die genauen Zahlen solltest du vor einer Investitionsentscheidung mit den aktuellen Merkblättern von KfW und BAFA oder einer Energieberatung abgleichen.
Quellen
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus der genannten Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW-Förderübersicht entnommen und im Text mit Quellen verknüpft.
Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 9. Juli 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.
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