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Steuern

Die Zuckersteuer soll ab Juli 2027 bis zu 32 Cent je Liter kosten und ist zum Teil schon verplant

Das Kabinett hat am 14. Oktober eine Zuckersteuer auf Limonaden, Eistees und Energydrinks auf den Weg gebracht, die ab Juli 2027 bis zu 32 Cent je Liter kosten soll. Für eine 1,5-Liter-Flasche sind das bis zu 48 Cent Steuer. Ein Teil des Geldes ist im Krankenkassen-Gesetz vom Juli schon fest verplant, als höherer Zuschuss des Bundes.

  1. Vorschlag
  2. Im Verfahren
  3. Verabschiedet
Portora Redaktion9 Min Lesezeit

Die Zuckersteuer in vier Zahlen

26 Cent
je Liter ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter
bis unter 8 Gramm
32 Cent
je Liter ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter
obere Stufe
1. Juli 2027
geplanter Start der Steuer
Bundestag muss noch beschließen
925 Mio. €
erwartetes Aufkommen 2028
Gesundheitsausschuss im Juli 450 Mio. €

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 14.10.2026; Bundestag, Drucksache 21/7016

Das Kabinett legt Sätze und Starttermin fest

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Formulierungshilfe für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen. Das ist ein fertiger Gesetzestext, den die Regierung den Koalitionsfraktionen im Bundestag an die Hand gibt, damit sie ihn als eigenen Entwurf einbringen. Geltendes Recht ist damit noch nichts, erst muss der Bundestag die Steuer verabschieden. Tut er das, soll sie ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden. Besteuert werden Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Bis unter 8 Gramm sind es 26 Cent je Liter. Ab 8 Gramm steigt der Satz auf 32 Cent.

Das Finanzministerium begründet die Steuer zweifach. Zu viel Zucker erhöhe das Risiko für Übergewicht, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies, die Versorgungskosten durch gezuckerte Getränke beziffert es auf rund 2,1 Milliarden Euro im Jahr. Und die Einnahmen sollen helfen, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Für 2027 erwartet das Ministerium 690 Millionen Euro, obwohl die Steuer in diesem Jahr erst ab Juli gilt. Für 2028 sind es 925 Millionen Euro, in den Jahren danach bis 2031 zwischen 875 und 890 Millionen.

Wie hoch die Zuckersteuer 2027 je Flasche ausfällt

Die Zuckersteuer beträgt ab Juli 2027 je Liter 26 Cent oder 32 Cent, je nachdem, wie viel Zucker im Getränk steckt. Die Grenze zwischen den beiden Stufen liegt bei 8 Gramm je 100 Milliliter. Unter 5 Gramm fällt gar keine Steuer an. Auf eine 1,5-Liter-Flasche in der oberen Stufe kommen damit 48 Cent. Eine Dose mit 0,33 Liter trägt knapp 11 Cent. In der unteren Stufe sind es 39 Cent je 1,5-Liter-Flasche. Das sind eigene Rechnungen mit den Sätzen aus dem Entwurf.

Im Laden kommt die Mehrwertsteuer obendrauf. Sie wird auf alles erhoben, was der Käufer für die Flasche zahlt, also auch auf den Teil des Preises, der die Zuckersteuer weitergibt. Mit 19 Prozent werden aus 48 Cent rund 57 Cent je Flasche, vorausgesetzt, der Hersteller legt die Steuer ganz auf den Preis. Wer jeden Tag einen Liter Limonade aus der oberen Stufe trinkt, trägt so rund 11,40 Euro im Monat. Auch das ist eine eigene Rechnung, mit 30 Tagen und vollem Aufschlag. Wie viel davon wirklich an der Kasse ankommt, entscheiden die Hersteller, und das zeigt sich erst an den Preisen im Sommer 2027.

Welche Getränke die Steuer trifft und welche nicht

Stand der Formulierungshilfe vom 14. Oktober 2026. Der Bundestag kann die Liste im Verfahren noch ändern.

GetränkZuckersteuer ab Juli 2027
Limonaden, etwa Cola, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlenja, ab 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter
Eistee und Energydrinksja
Fruchtnektar und Saftkonzentrate mit Zuckerzusatzja
Sirup und Konzentrate für Gastronomie und Wassersprudlerja
Getränke mit Süßstoff statt Zuckernein
Reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlennein
Milch, Hafer- und Reisdrinks und Mischgetränke darausnein
Alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und Sektnein
Alkoholische Getränkenein, sie tragen eigene Verbrauchsteuern
Ob ein bestimmtes Getränk besteuert wird, entscheidet sein Zuckergehalt und nicht die Sorte. Eine Limonade unter 5 Gramm je 100 Milliliter bleibt frei.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 14.10.2026

Der Hersteller überweist, an der Kasse zahlst du

Steuerschuldner sind wie bei anderen Verbrauchsteuern die Hersteller und der Großhandel. Sie melden die Mengen und überweisen den Betrag, auf einem Kassenbon taucht die Steuer nicht auf. Wer sie am Ende trägt, ist eine andere Frage, und der Entwurf beantwortet sie nicht. Ein Hersteller kann die 32 Cent ganz auf den Preis legen, einen Teil selbst schlucken oder die Rezeptur ändern, bis das Getränk unter eine Schwelle fällt. Wie sich Zahler und Träger einer Steuer trennen, hängt daran, wie leicht die Käufer bei einem höheren Preis zu etwas anderem greifen. Bei Limonade stehen Wasser, Saft und die Varianten mit Süßstoff im selben Regal, und das spricht dafür, dass ein Teil der Last beim Hersteller bleibt oder in eine neue Rezeptur geht.

Für kleine, unabhängige Hersteller mit einer Produktion von bis zu 70.000 Litern im Jahr sind Ausnahmen vorgesehen. Dazu kommt eine Befreiung für Betriebe bis 1 Million Liter, die aber erst gilt, wenn die EU-Kommission sie als Beihilfe genehmigt. Warum die Grenzen genau bei diesen Mengen liegen, nennt die Mitteilung des Ministeriums nicht.

Das Geld steht im Krankenkassen-Gesetz schon fest

Die Steuer steht nicht allein. Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, das Sparpaket für die Krankenkassen. Darin senkt der Bund seinen regulären Zuschuss an den Gesundheitsfonds, aus dem die Kassen ihre Ausgaben bezahlen. Bisher waren es 14,5 Milliarden Euro im Jahr, der Regierungsentwurf wollte auf 12,5 Milliarden herunter. Der Gesundheitsausschuss hat daraus 13,15 Milliarden für 2027 und 12,95 Milliarden ab 2028 gemacht, und er hat das mit der geplanten Steuer auf zuckergesüßte Getränke begründet. Der Unterschied zum Regierungsentwurf entspricht genau seiner Schätzung des Aufkommens, 650 Millionen Euro 2027 und 450 Millionen ab 2028.

Warum der Ausschuss ab 2028 weniger ansetzte, steht in seinem Bericht. Er nennt die Abgabe eine Lenkungssteuer und ging davon aus, dass die Hersteller ihre Rezepturen anpassen und das Aufkommen deshalb sinkt. Die Schätzung vom 14. Oktober rechnet für 2028 mit 925 Millionen Euro, also mit gut doppelt so viel. Auch sie unterstellt, dass die Menge zurückgeht, denn 690 Millionen in den sechs Monaten von 2027 und 925 Millionen in den zwölf Monaten von 2028 passen sonst nicht zusammen. Das ist unsere Lesart der beiden Zahlen. Woher der Abstand zwischen den beiden Schätzungen kommt, erklärt die Mitteilung nicht.

Was eingeplant ist und was jetzt erwartet wird

In Millionen Euro im Jahr. Der Aufschlag ist der Unterschied zwischen dem beschlossenen Zuschuss (13,15 und 12,95 Milliarden Euro) und dem Regierungsentwurf (12,5 Milliarden Euro).

202720282029 bis 2031
Aufschlag auf den Zuschuss des Bundes, Gesetz vom Juli650450450
Aufkommen laut Gesundheitsausschuss, Juli 2026650450450
Aufkommen laut Finanzministerium, Oktober 2026690925875 bis 890
Das Ministerium nennt 925 Millionen Euro für 2028 und eine Spanne von 875 bis 890 Millionen für die Jahre 2028 bis 2031. Die rechte Spalte liest die Spanne als Wert der Jahre nach 2028.

Quelle: Bundestag, Drucksache 21/7016 (Bericht des Gesundheitsausschusses); Bundesrat, Drucksache 411/26 (Paragraf 221 SGB V); Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 14.10.2026

Was die Steuer kostet

Für die Steuer spricht mehr als das Geld. Gezuckerte Getränke verursachen nach Angabe des Ministeriums Versorgungskosten von rund 2,1 Milliarden Euro im Jahr, und die zahlen heute alle Versicherten über ihren Beitrag, auch wer nie eine Limonade kauft. Eine Steuer je Liter holt einen Teil davon dort, wo die Kosten entstehen. Sie setzt außerdem an einer Stelle an, die ein Hersteller selbst in der Hand hat, nämlich beim Zucker in der Rezeptur. Dass sie wirkt, hat der Gesundheitsausschuss im Juli unterstellt, als er ein sinkendes Aufkommen wegen geänderter Rezepte einplante. Und wer auf Wasser, Saft oder Süßstoff umsteigt, zahlt nichts.

Die Last landet trotzdem nicht ganz dort, wo die Begründung sie sieht. Eine Steuer je Liter ist für jeden Käufer gleich hoch, egal wie viel er verdient. Auf den weitergegebenen Teil kommen an der Kasse 19 Prozent Mehrwertsteuer, aus 32 Cent werden so rund 38 Cent je Liter. Der Staat verdient an der eigenen Steuer also ein zweites Mal mit. Wer mit wenig Geld viel Limonade kauft, trägt davon den größten Anteil am Einkommen.

Die Schwellen setzen den Preis an einer bestimmten Stelle. Unter 5 Gramm je 100 Milliliter fällt die Steuer ganz weg, und genau dorthin lohnt es sich für jeden Hersteller, seine Rezeptur zu schieben. Zwischen 7,9 und 8 Gramm liegen 6 Cent je Liter. Das ist gewollt, denn eine Rezeptur unter der Schwelle ist der Erfolg der Steuer. Nur steht diesem Erfolg ein fester Betrag im Sozialgesetzbuch gegenüber, der um 450 Millionen Euro höhere Zuschuss ab 2028. Und daneben steht eine Schätzung, die mit gut doppelt so viel Geld rechnet.

Die Konstruktion hat für mich einen Fehler, und er liegt nicht in der Höhe der Sätze. Eine Steuer, die Zucker aus den Getränken holen soll, ist erfolgreich, wenn ihr Aufkommen schrumpft, und ein Teil dieses Aufkommens ist schon fest ausgegeben. Jeder Hersteller, der seine Limonade unter 5 Gramm bringt, erfüllt das Gesundheitsziel und nimmt dem Bund zugleich Geld, mit dem das Finanzministerium seit dem 14. Oktober rechnet. Landet das Aufkommen dort, wo der Ausschuss es im Juli sah, fehlen gegenüber der neuen Schätzung 475 Millionen Euro im Jahr, und der Zuschuss an die Kassen bleibt trotzdem in voller Höhe fällig. Wer mit 925 Millionen plant, hat einen Grund, auf den Teil der Steuer zu setzen, der nicht wirkt. Ich würde die Steuer deshalb an der Zuckermenge messen, die 2028 noch in den Flaschen steckt, und nicht an den 925 Millionen Euro.

Was du jetzt tun kannst (oder bewusst nicht)

Vor Juli 2027 ändert sich an der Kasse nichts. Wer wissen will, ob ein Getränk betroffen sein wird, schaut auf die Nährwerttabelle. Die Zeile Zucker je 100 Milliliter ist ein guter Anhaltspunkt, und die Grenzen von 5 und 8 Gramm lassen sich direkt daneben legen. Ein Getränk, das heute knapp über einer Schwelle liegt, kann bis zum Start mit neuer Rezeptur darunter landen, die Zahl auf dem Etikett sagt deshalb erst im Sommer 2027 Verlässliches. Wer zu Süßstoff-Varianten, Wasser oder reinem Saft greift, zahlt keine Zuckersteuer.

Wer selbst eine kleine Mosterei oder Limonadenproduktion betreibt, sollte die Mengengrenzen im Blick behalten. Die Ausnahme bis 70.000 Liter im Jahr steht im Entwurf, über die Befreiung bis 1 Million Liter entscheidet noch die EU-Kommission. Bewusst nicht nötig ist es, Vorräte anzulegen, denn vor dem Bundestagsbeschluss steht weder der Termin noch die Höhe endgültig fest.

Was bis Juli 2027 noch offen ist

Der Bundestag hat den Text noch nicht beraten, Sätze, Schwellen und Ausnahmen können sich im Verfahren noch ändern. Offen ist auch, ob die EU-Kommission die Befreiung für Betriebe bis 1 Million Liter genehmigt. Nicht erklärt ist, warum die Schätzung des Ministeriums für 2028 gut doppelt so hoch liegt wie die des Gesundheitsausschusses, obwohl zwischen beiden Zahlen nur drei Monate liegen. Und ob die Hersteller die Steuer weitergeben, sieht man erst an den Preisen im Sommer 2027. Eine Steuer mit demselben Zielkonflikt zwischen weniger Konsum und stabilen Einnahmen steigt gerade in vier Stufen, die Tabaksteuer ab 2027.

Quellen

  1. Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf für Zuckergetränkesteuer auf den Weg Bundesministerium der Finanzen · pressemitteilung ·
  2. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Drucksache 21/7016 Deutscher Bundestag · bericht ·
  3. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Drucksache 411/26 Bundesrat · gesetz ·
  4. Vorgang 334469, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Deutscher Bundestag, DIP-Datenbank · beschluss ·
  5. Umsatzsteuergesetz, Paragraf 10 Bemessungsgrundlage Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · gesetz

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Sätze, Schwellen, Ausnahmen und die neue Aufkommensschätzung stammen aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums, die Schätzung des Gesundheitsausschusses aus seinem Bericht, Drucksache 21/7016, der Zuschuss des Bundes aus dem Gesetzesbeschluss, Drucksache 411/26. Die Beträge je Flasche, Dose und Monat, der Aufschlag durch die Mehrwertsteuer und der Abstand von 475 Millionen Euro sind eigene Rechnungen und im Text als solche gekennzeichnet.

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 14. Oktober 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung steuerpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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