Sozialversicherung
Beitragsgrenzen 2027 kosten Gutverdiener rund 97 Euro im Monat, gut die Hälfte bei der Krankenkasse
Das Kabinett hat am 7. Oktober beschlossen, bis zu welchem Monatslohn 2027 Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Wer mehr als 8.850 Euro brutto verdient, zahlt ab Januar rund 97 Euro im Monat mehr, und in der Krankenkasse bekommt er dafür kaum etwas zurück.
- Vorschlag
- Im Verfahren
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Die Grenzen 2027 in vier Zahlen
Quelle: Bundesregierung und BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; Mehrbeitrag eigene Rechnung
Bis 6.375 Euro zählt der Lohn für die Krankenkasse
Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 beschlossen. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttolohn Beiträge fällig werden, und was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Diese Grenze heißt Beitragsbemessungsgrenze, und sie steigt zum 1. Januar in allen Zweigen. In der Krankenversicherung zählt der Lohn künftig bis 6.375 Euro im Monat, bisher waren es 5.812,50 Euro. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze von 8.450 auf 8.850 Euro. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres. Die Bruttolöhne je Arbeitnehmer sind 2025 um 4,38 Prozent gestiegen, und um diesen Satz schreibt die Verordnung die Werte von 2026 fort, gerundet nach festen Regeln. Einen Spielraum hat die Regierung dabei nicht, das Arbeitsministerium schreibt das in seinem Entwurf ausdrücklich. Der Zweck der jährlichen Fortschreibung ist, dass hohe Einkommen mit den Löhnen mitziehen. Bliebe die Grenze stehen, würde ein wachsender Teil ihres Lohns beitragsfrei, und die niedrigeren Einkommen trügen einen immer größeren Teil der Finanzierung.
In der Krankenversicherung kommt 2027 etwas hinzu. Zur regulären Fortschreibung steigen Beitragsgrenze und Versicherungspflichtgrenze um weitere 300 Euro im Monat. Das stammt aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag im Juli beschlossen hat, die Verordnung setzt es nur in Zahlen um. Ohne diese Sonderanhebung läge die Grenze bei 6.075 Euro. Von den 562,50 Euro Anstieg folgen also 262,50 Euro den Löhnen, und 300 Euro sind politisch gesetzt.
Die Rechengrößen 2026 und 2027
Monatswerte, wo nicht anders angegeben. Die Werte für 2027 gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.
| 2026 | 2027 | |
|---|---|---|
| Beitragsgrenze Krankenversicherung | 5.812,50 € | 6.375 € |
| Beitragsgrenze Pflegeversicherung (geltendes Recht) | 5.812,50 € | 6.075 € |
| Versicherungspflichtgrenze, im Jahr | 77.400 € | 84.150 € |
| Beitragsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 8.850 € |
| Bezugsgröße | 3.955 € | 4.130 € |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung, im Jahr | 51.944 € | 53.452 € |
Quelle: BMAS, Referentenentwurf und Übersicht zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; Bundesregierung, Meldung vom 07.10.2026; Deutsche Rentenversicherung, Werte 2026; SGB XI Paragraf 55
Was das je Gehalt kostet
Mehr zahlt nur, wer mehr verdient als die alte Grenze. Bis 5.812,50 Euro brutto im Monat ändert sich am Beitrag nichts. Wer darüber liegt, zahlt auf den zusätzlich erfassten Teil seines Lohns den vollen Satz, zur Hälfte selbst und zur Hälfte über den Arbeitgeber. Wer 7.000 Euro verdient, zahlt auf 562,50 Euro mehr Krankenkassenbeitrag und auf 262,50 Euro mehr Pflegebeitrag. Das sind zusammen 54,60 Euro im Monat aus dem eigenen Netto (eigene Rechnung). Oberhalb von 8.450 Euro kommt die Rente dazu. Ab 8.850 Euro ist der volle Aufschlag erreicht, rund 97 Euro im Monat oder 1.164 Euro im Jahr.
Drei Abweichungen verschieben den Betrag. Deine Kasse verlangt einen eigenen Zusatzbeitrag, der vom Durchschnitt abweicht, und für 2027 steht noch keiner fest. Wer ab 23 kinderlos ist, zahlt in der Pflege einen Zuschlag, den der Arbeitgeber nicht teilt. Und freiwillig versicherte Selbstständige tragen beide Hälften allein, für sie verdoppelt sich der Aufschlag in Kranken- und Pflegeversicherung ungefähr. Mit welchen Sätzen gerechnet ist, steht unter der Tabelle.
Mehrbeitrag 2027 im Monat, Arbeitnehmeranteil
Eigene Rechnung mit den Beitragssätzen von 2026. Krankenversicherung 14,6 Prozent plus 3,13 Prozent durchschnittlich erhobener Zusatzbeitrag, je zur Hälfte. Pflege 3,6 Prozent, davon 1,8 Prozent Arbeitnehmeranteil mit Kind, in Sachsen trägt der Arbeitnehmer einen größeren Teil. Rente 18,6 Prozent und Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, je zur Hälfte. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal.
| Monatsbrutto | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Rente und Arbeitslosenversicherung | Zusammen |
|---|---|---|---|---|
| 5.500 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 6.000 € | 16,62 € | 3,38 € | 0 € | 20,00 € |
| 7.000 € | 49,87 € | 4,73 € | 0 € | 54,60 € |
| 8.650 € | 49,87 € | 4,73 € | 21,20 € | 75,80 € |
| ab 8.850 € | 49,87 € | 4,73 € | 42,40 € | 97,00 € |
Quelle: Grenzen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027; Beitragssätze Deutsche Rentenversicherung (Stand 01.07.2026); Zusatzbeitrag GKV-Spitzenverband vom 03.09.2026
Die Pflegekasse zieht 2027 nur zur Hälfte mit
Eine Stelle der Verordnung ist leicht zu übersehen. Die Pflegeversicherung hat keine eigene Beitragsgrenze. Sie verweist im Gesetz auf die Versicherungspflichtgrenze für Beschäftigte, die schon Ende 2002 privat versichert waren, und genau diese Grenze steigt 2027 nur mit den Löhnen, auf 72.900 Euro im Jahr. Pflegebeitrag wird deshalb bis 6.075 Euro im Monat erhoben, nicht bis 6.375 Euro. Bisher waren beide Grenzen gleich hoch, 2027 laufen sie auseinander.
Der Entwurf der Pflegereform, den das Kabinett am 30. September beschlossen hat, will diese Lücke schließen und die Sonderanhebung in der Pflege nachziehen. Kommt er so durch, steigt die Grenze auch dort auf 6.375 Euro, und der Aufschlag aus der Tabelle wächst um 5,40 Euro im Monat. Was der Entwurf sonst ändert, steht in unserem Artikel zur Pflegereform.
Der Weg in die private Kasse rückt um 6.750 Euro weg
Die zweite Grenze entscheidet, wer die gesetzliche Krankenversicherung verlassen darf. Diese Versicherungspflichtgrenze steigt von 77.400 auf 84.150 Euro im Jahr. Die Pflicht endet mit dem Jahr, in dem das Gehalt über der Grenze liegt, aber nur, wenn es auch über der Grenze des Folgejahres liegt. Wer 2026 also 82.000 Euro verdient und 2027 ebenso, hätte nach der Rechnung ohne Sonderanhebung zum Januar wechseln können und bleibt jetzt pflichtversichert. Auch hier stecken 3.600 Euro Sonderanhebung im Sprung, nur nach den Löhnen läge die Grenze bei 80.550 Euro.
Zwei Vorbehalte gehören dazu. Wer eine neue Stelle antritt, deren Gehalt von Anfang an über der Grenze liegt, ist sofort versicherungsfrei und muss kein Jahr abwarten. Und ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt, hängt an Alter, Gesundheit und Familie, die Abwägung steht im Wissensartikel PKV oder GKV.
Was der höhere Beitrag zurückgibt
In der Rentenversicherung kauft der Mehrbeitrag einen Anspruch. Wer 2027 über 8.850 Euro verdient, bekommt für die zusätzlichen 4.800 Euro im Jahr Rentenpunkte gutgeschrieben. Nach dem heutigen Rentenwert sind das rund 3,82 Euro Monatsrente für dieses eine Jahr (eigene Rechnung). Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dafür zusammen 892,80 Euro.
In der Krankenversicherung steigt nur eine Leistung mit, das Krankengeld, das nach sechs Wochen Lohnfortzahlung den Lohn ersetzt. Es beträgt 70 Prozent des Lohns bis zur Beitragsgrenze. Das höchstmögliche Krankengeld steigt damit von 135,63 auf 148,75 Euro am Tag (eigene Rechnung). Zusätzlich darf es 90 Prozent des Nettolohns nicht übersteigen. Arzt, Klinik und Medikamente bleiben für alle Versicherten dieselben, egal wie hoch der Beitrag war.
Was die 300 Euro obendrauf kosten
Für die Sonderanhebung spricht, was sie einbringt und von wem. Der Regierungsentwurf zum Sparpaket rechnet für 2027 mit 1,2 Milliarden Euro Mehrbeitrag von den Mitgliedern und 1,3 Milliarden von den Arbeitgebern. Bezahlt wird das von den 5,4 Millionen Mitgliedern mit den höchsten Löhnen und ihren Arbeitgebern statt über einen höheren Zusatzbeitrag für alle. Ohne das Paket hätte den Kassen 2027 laut Entwurf eine Lücke von 15,3 Milliarden Euro gedroht, gemessen an einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Die 2,5 Milliarden aus der Grenze sind davon ein Sechstel (eigene Rechnung).
Die höhere Grenze trifft aber nicht die Ursache, die der Entwurf selbst nennt. Die Ausgaben der Kassen wachsen nach seiner Begründung um knapp 8 Prozent im Jahr, die Beitragseinnahmen stiegen 2025 um rund 5 Prozent. Eine höhere Grenze hebt die Einnahmen einmal auf eine höhere Stufe und wächst danach wieder nur mit den Löhnen. Die Lücke wächst laut Entwurf bis 2030 auf 40,4 Milliarden Euro, die Mehreinnahmen aus der Grenze auf 2,7 Milliarden. Dazu kommt, was in der Begründung nicht vorkommt. Wer 2026 schon über der alten Grenze lag und ab Januar zwischen 80.550 und 84.150 Euro im Jahr verdient, hätte ohne die 300 Euro in eine private Kasse wechseln können und bleibt nun pflichtversichert, bis sein Gehalt die höhere Grenze überholt.
Mit der regulären Fortschreibung habe ich kein Problem, sie folgt den Löhnen nach einer festen Formel und hält den Anteil der hohen Einkommen an der Finanzierung stabil. Die 300 Euro obendrauf sehe ich anders, denn sie behandeln ein Problem der Ausgaben auf der Seite der Einnahmen. Gemessen an knapp 8 Prozent Ausgabenwachstum kaufen sie Zeit, und sie halten dabei genau die Beschäftigten in der Kasse, deren Wechsel zeigen würde, was ihnen die gesetzliche Versicherung wert ist. Messen lässt sich der Aufschlag am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2027, den das Gesundheitsministerium bis zum 1. November bekannt gibt. Liegt er über den 2,9 Prozent, mit denen der Entwurf rechnet, zahlen die 5,4 Millionen Mitglieder den Aufschlag und den höheren Zusatzbeitrag obendrein.
Was du jetzt tun kannst (oder bewusst nicht)
Wer unter 5.812,50 Euro brutto verdient, muss nichts tun, an seinem Beitrag ändert sich nichts. Wer darüber liegt, sieht den Aufschlag auf der Gehaltsabrechnung für Januar, und mit dem GKV-Rechner 2027 lässt er sich für das eigene Gehalt vorab nachrechnen. Der zweite Termin ist der 1. November. Bis dahin steht der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2027 fest, und erhöht deine Kasse ihren Satz, greift das Sonderkündigungsrecht.
Wer in eine private Krankenversicherung wechseln wollte und knapp über der alten Grenze liegt, sollte vor einer Zusage an einen Versicherer prüfen, ob sein Gehalt 2027 über 84.150 Euro liegt. Bewusst nicht ableiten lässt sich aus der Verordnung, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Das hängt an Alter, Gesundheit, Familie und daran, wie sich das Einkommen über Jahrzehnte entwickelt.
Quellen
- Sozialversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 2027 steigen
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027
- Referentenentwurf, Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027
- Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, Drucksache 21/6130
- Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz
- Werte der Rentenversicherung
- Das Kostenproblem ist gewaltig
- SGB V, Paragraf 6 Versicherungsfreiheit
- SGB V, Paragraf 223 Beitragspflicht, Beitragsbemessungsgrenze
- SGB V, Paragraf 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- SGB V, Paragraf 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
- SGB XI, Paragraf 55 Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze
- SGB XI, Paragraf 58 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtig Beschäftigten
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Grenzwerte stammen aus der Meldung der Bundesregierung und dem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums, die Milliardenbeträge aus dem Regierungsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Der Mehrbeitrag je Gehalt, die Rentenpunkte, das Krankengeld und der Anteil an der Deckungslücke sind eigene Rechnungen und im Text als solche gekennzeichnet.
Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 7. Oktober 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.
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