Konjunktur
Mehr Firmen gehen pleite, und die Summe dahinter ist um zehn Milliarden geschrumpft
Stand 11. September 2026. Im ersten Halbjahr 2026 haben die Amtsgerichte 12.812 Unternehmensinsolvenzen registriert, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Forderungen der Gläubiger sanken im selben Zeitraum von 28,2 auf 18,5 Milliarden Euro. Mehr Fälle und weniger Geld sind kein Widerspruch, sondern eine Aussage darüber, wen es diesmal trifft.
Das Halbjahr in vier Zahlen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 325 vom 11.09.2026
In der Mitteilung stehen zwei Zahlen, und nur eine wird zitiert
Zitiert wird aus der Insolvenzstatistik fast immer die Fallzahl. Im Juni 2026 registrierten die Amtsgerichte 2.266 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 15,8 Prozent mehr als im Juni 2025. Über das ganze erste Halbjahr sind es 12.812 Fälle und ein Plus von 6,7 Prozent. So weit die Zahl, die überall steht.
Zwei Absätze weiter steht in derselben Mitteilung eine zweite Zahl. Die Forderungen, welche die Gläubiger in diesen Verfahren angemeldet haben, beliefen sich im ersten Halbjahr auf rund 18,5 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 28,2 Milliarden. Es gab also mehr Verfahren und trotzdem fast zehn Milliarden Euro weniger Forderungen.
Ein Fehler steckt darin nicht. Es ist eine Information, die in der Fallzahl allein nicht steckt. Wer beide Zahlen durcheinander teilt, bekommt sie heraus.
Was ein Fall im Schnitt kostet
Erstes Halbjahr, jeweils Januar bis Juni. Die Fallzahl für 2025 ist aus der veröffentlichten Veränderungsrate von 6,7 Prozent zurückgerechnet und deshalb gerundet.
| 1. Halbjahr 2025 | 1. Halbjahr 2026 | |
|---|---|---|
| Unternehmensinsolvenzen | rund 12.000 | 12.812 |
| Forderungen der Gläubiger | 28,2 Mrd. Euro | 18,5 Mrd. Euro |
| Forderungen je Fall | rund 2,35 Mio. Euro | rund 1,44 Mio. Euro |
Quelle: Eigene Berechnung auf Basis der Angaben des Statistischen Bundesamts, Pressemitteilung Nr. 325 vom 11.09.2026
Was dieser Durchschnitt verschweigt
Bevor aus 1,44 Millionen Euro der typische Insolvenzfall wird, gehört ein Vorbehalt dazu, und er ist hier größer als bei fast jeder anderen Statistik. Die Forderungssummen sind extrem ungleich verteilt. Eine einzige Großinsolvenz mit ein paar Milliarden Euro hebt den Durchschnitt über Tausende kleiner Verfahren hinweg, in denen es um sechsstellige Beträge geht. Der Durchschnitt beschreibt deshalb keinen Betrieb, den es gibt.
Genau das macht ihn hier trotzdem brauchbar, allerdings für eine andere Frage. Nicht als Beschreibung des Einzelfalls, sondern als Anzeige dafür, ob große Fälle dabei waren. Fällt der Durchschnitt um gut ein Drittel, während die Anzahl steigt, dann fehlen oben die Brocken, die im Vorjahr drin waren. Das Statistische Bundesamt schreibt es selbst so, in diesem Jahr hätten weniger bedeutende Unternehmen Insolvenz angemeldet.
Was der Durchschnitt nicht sagt, ist die Richtung darunter. Ob die kleinen Verfahren zahlreicher geworden sind oder nur die großen seltener, lässt sich aus zwei Summen nicht ablesen. Dafür bräuchte es die Verteilung nach Größenklassen, und die steht in der Fachserie, nicht in der Pressemitteilung.
Die Juni-Zahl beschreibt den März
Ein zweiter Punkt steht als methodischer Hinweis in jeder dieser Mitteilungen und wird fast nie mitzitiert. In die Statistik fließt ein Antrag erst ein, wenn das Insolvenzgericht zum ersten Mal darüber entschieden hat. Zwischen dem Antrag und dieser Entscheidung liegen nach Angaben des Amtes in vielen Fällen annähernd drei Monate.
Die 2.266 Fälle vom Juni sind also weit überwiegend Anträge aus dem März. Wer die Zahl als Reaktion auf ein Ereignis des Frühsommers liest, liest sie falsch. Für die Einordnung heißt das, dass diese Statistik den Zustand der Wirtschaft mit Verzögerung beschreibt, nicht ihren heutigen.
Der Grund für die Verzögerung ist kein Versäumnis, sondern Absicht. Ein Antrag allein ist noch keine Insolvenz, er kann zurückgenommen oder mangels Masse abgewiesen werden. Die Statistik zählt erst, wenn ein Gericht den Fall in der Hand hatte. Das kostet Aktualität und erkauft Verlässlichkeit.
Drei Branchen liegen deutlich über dem Schnitt
Die aussagekräftigere Größe ist nicht die absolute Fallzahl, sondern die Häufigkeit. Im ersten Halbjahr entfielen auf 10.000 Unternehmen 36,2 Insolvenzen, das sind 0,36 Prozent. Gemessen an rund dreieinhalb Millionen Unternehmen in Deutschland ist das keine Abrissbirne, sondern eine Verschiebung an den Rändern.
Innerhalb dieser Zahl liegen die Branchen weit auseinander. Verkehr und Lagerei kommen auf 71,6 Fälle je 10.000 Unternehmen, das Gastgewerbe auf 59,6, das Baugewerbe auf 53,4. Alle drei liegen deutlich über dem Durchschnitt, das Verkehrsgewerbe beim Doppelten.
Für einen privaten Haushalt ist davon vor allem eine Zeile relevant, und zwar die dritte. Beim Bau und im Ausbaugewerbe gehen Privatleute regelmäßig in Vorleistung, bei Verkehr und Gastgewerbe praktisch nie. Wer eine Spedition beauftragt oder essen geht, zahlt hinterher. Wer ein Haus bauen lässt, zahlt währenddessen.
Was das heißt, wenn du selbst in Vorleistung gehst
Geht ein Betrieb insolvent, bei dem du angezahlt hast, wird aus deiner Anzahlung eine Forderung im Verfahren. Du stehst dann in derselben Reihe wie die anderen Gläubiger, und die Quote am Ende ist meist klein. Genau deshalb gibt es für den größten dieser Fälle gesetzliche Grenzen.
Bei einem Verbraucherbauvertrag, also beim Bau eines neuen Gebäudes oder bei erheblichen Umbaumaßnahmen, dürfen die Abschlagszahlungen zusammen höchstens 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung erreichen. Zusätzlich muss dir der Betrieb bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit über 5 Prozent der Gesamtvergütung stellen, und zwar dafür, dass das Werk rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig wird. Beim Bauträgervertrag greift ein anderer Mechanismus, dort schreibt die Makler- und Bauträgerverordnung einen Ratenplan nach Baufortschritt vor, der vertraglich nicht abbedungen werden kann.
Der Zweck dieser Regeln ist genau der Fall, um den es hier geht. Sie sollen verhindern, dass ein Kunde den Bau fast vollständig bezahlt hat, während er noch nicht fertig ist, und bei einer Insolvenz mit einem halben Haus und einer Forderung dasteht.
Wichtig ist die Grenze dieser Regeln, denn sie ist enger, als die meisten denken. Der Verbraucherbauvertrag setzt einen Neubau oder erhebliche Umbaumaßnahmen voraus. Eine neue Küche, eine ausgetauschte Heizung, ein neues Bad oder eine einzelne Handwerkerleistung fallen in der Regel nicht darunter, und dort gibt es die 5-Prozent-Sicherheit nicht. Wer bei solchen Aufträgen eine hohe Vorkasse leisten soll, verhandelt über Raten nach Leistungsfortschritt oder über eine Bürgschaft, sonst trägt er das Risiko allein. Was im Einzelfall gilt, hängt am Vertragstyp, und das ist eine Frage für den Vertrag und nicht für eine Statistik.
Der aktuellere Indikator zeigt in die andere Richtung
Weil die amtliche Statistik drei Monate hinterherläuft, lohnt der Blick auf einen schnelleren Indikator. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle zählt monatlich die Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften und kommt für den August 2026 auf 1.525 Fälle. Das sind 10 Prozent weniger als im Juli und 9 Prozent mehr als im August 2025, und es liegt 63 Prozent über einem durchschnittlichen August der Jahre 2016 bis 2019.
Interessant ist dort dieselbe Schere, nur andersherum. Während die Fallzahl im August sank, waren in den größten zehn Prozent der insolventen Unternehmen über 16.000 Arbeitsplätze betroffen, 21 Prozent mehr als im Juli und 33 Prozent mehr als im August des Vorjahres. Weniger Fälle, größere Fälle.
Daraus folgt ein Vorbehalt für den ganzen Artikel. Der Befund mehr Fälle bei kleinerem Volumen gilt für das erste Halbjahr, nicht als Trend in die Zukunft. Wer ihn fortschreibt, schreibt eine Halbjahres-Beobachtung fort, die der aktuellere Indikator im August bereits nicht mehr bestätigt. Die Zahlen des Instituts stammen zudem aus einer anderen Erhebung mit einem engeren Kreis von Unternehmen und sind mit der amtlichen Statistik nicht direkt vergleichbar.
Was offen bleibt
Die Verteilung der Forderungen nach Größenklassen steht nicht in der Pressemitteilung. Ohne sie lässt sich nicht sagen, ob der gefallene Durchschnitt aus mehr kleinen Fällen kommt oder aus dem Fehlen weniger großer. Beides führt zu derselben Zahl und bedeutet Verschiedenes.
Ebenfalls offen ist, wie viel von den angemeldeten Forderungen am Ende tatsächlich ausfällt. Angemeldet ist nicht ausgefallen, denn in einem Verfahren wird verwertet, und die Quote steht erst Jahre später fest. Die 18,5 Milliarden Euro sind damit eine Obergrenze des Schadens, nicht der Schaden.
Wie eine aggregierte Zahl verdecken kann, was darunter passiert, haben wir am Geschäftsklima schon einmal an einem Saldo auseinandergenommen, und am Arbeitsmarkt zeigt dieselbe Mechanik die Quote, deren Zähler und Nenner zugleich fallen.
Quellen
Transparenz. Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft. Die Fallzahlen, Forderungssummen und Branchenwerte stammen aus der genannten Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts, die Forderung je Fall ist eine eigene Berechnung daraus. Der Text ist eine Einordnung und keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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