Onlinehandel
Die EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete taugt als Preis und rechnet als Bremse gegen sich selbst
Seit dem 1. November erheben die Zollbehörden der EU eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Warenart auf jede Bestellung, die ein Shop außerhalb der EU direkt an Privatleute in der EU verkauft. Die EU-Kommission hat den Betrag aus den Kosten der Zollkontrolle und der erwarteten Zahl der Warenarten errechnet, der Rat führt die Gebühr zugleich unter seinen Maßnahmen gegen die Flut kleiner Pakete. Dieser Kommentar ordnet erst ein, was gilt, und misst die Gebühr dann an ihrer eigenen Rechnung.
- Vorschlag
- Im Verfahren
- Verabschiedet
Die Gebühr in Zahlen
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2026/2152, Leitlinien der EU-Kommission zum Pauschalzoll und zur Bearbeitungsgebühr, Kommissionsbericht zum dritten Quartal 2026 vom 30.10.2026
Was die EU-Bearbeitungsgebühr für Pakete aus Drittstaaten kostet
Seit dem 1. November erheben die Zollbehörden aller EU-Staaten eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Artikel. Sie fällt an, wenn ein Shop außerhalb der EU Ware direkt an Privatleute in der EU verkauft, also bei Bestellungen über Shein, Temu oder AliExpress, aber genauso bei einem Onlineshop in der Schweiz, in Großbritannien oder in den USA. Grundlage ist Artikel 20 des neuen Zollkodex der Union, der Verordnung (EU) 2026/2108. Den Betrag hat die EU-Kommission in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2152 auf 2 Euro festgesetzt.
Ein Artikel, im Alltag meist Warenart genannt, ist dabei kein einzelnes Stück. Als ein Artikel zählt alles in einer Sendung, was dieselbe Zolltarifnummer, dieselbe Warenbeschreibung und dieselbe Herkunft hat. Zwei T-Shirts aus derselben Fabrik sind ein Artikel, ein T-Shirt, ein Ladekabel und ein Paar Schuhe sind drei. Für dieses Paket werden 6 Euro Gebühr fällig.
Anders als der Zoll hängt die Gebühr nicht am Warenwert. Sie gilt auch für Bestellungen über 150 Euro, solange ein Händler aus der Ferne an einen Verbraucher verkauft, und sie ist unbefristet. Schuldner ist, wer die Zollanmeldung abgibt. Der Rat der EU-Staaten hat zudem festgelegt, dass für Formalitäten und Zahlung die Plattformen außerhalb der EU verantwortlich sind und nicht der Käufer. Gibt ein Händler die Gebühr im Preis weiter, gehört sie nach den Leitlinien der Kommission zu dem Betrag, auf den die Umsatzsteuer fällt.
Wie Gebühr und Pauschalzoll zusammenhängen
Die Gebühr kommt zu einem Zoll hinzu, der schon seit dem 1. Juli gilt. Bis dahin durften Sendungen bis 150 Euro zollfrei in die EU. Seit Juli kostet jede Warenart in solchen Sendungen pauschal 3 Euro Zoll, wie dieser Pauschalzoll im Einzelnen funktioniert, steht in unserem Artikel zur abgeschafften Freigrenze. Das Paket mit T-Shirt, Ladekabel und Schuhen trägt damit zusammen 15 Euro, 9 Euro Zoll und 6 Euro Gebühr.
Die beiden Abgaben laufen verschieden lang. Der Pauschalzoll ist eine Übergangsregel bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen diese Waren den normalen Zollsatz zahlen, sobald das neue zentrale Datensystem des Zolls läuft, und bis zum 1. Dezember 2027 muss die Kommission prüfen, ob es rechtzeitig fertig wird. Die Gebühr bleibt. Ab Juli 2028 soll für Ware, die in einem besonderen Zolllager in der EU auf ihren Verkauf wartet, ein niedrigerer Betrag gelten, den die Kommission noch festlegen muss.
Auch die 2 Euro stehen nicht für immer fest. Die Kommission muss alle zwei Jahre einen Bericht über die Kosten der Zollbehörden vorlegen, und der Betrag soll sich danach richten.
Wie die 2 Euro zustande kommen
Nach dem Zollkodex soll die Gebühr den ungefähren Kosten entsprechen, die der Zoll mit diesen Sendungen hat. Gemeint sind das Prüfen der Daten, die Risikoanalyse, die Kontrollen und die Infrastruktur dafür, einschließlich der Leistungen der neuen EU-Zollbehörde. Die Kommission hat dafür die Kosten der IT-Systeme in den Mitgliedstaaten und bei sich selbst geschätzt, dazu den Anteil des Zollpersonals, der solche Sendungen abfertigt und prüft, und die Prüfgeräte, die die EU den Staaten mitfinanziert. Nicht eingerechnet sind Anlagen, die ein Staat allein bezahlt, und die Arbeit der Marktüberwachung, die gefährliche Produkte aus dem Verkehr zieht.
Die geschätzten Kosten hat die Kommission auf die Zahl der Artikel umgelegt, die sie für die kommenden Jahre erwartet. Welche Menge sie angesetzt hat, steht nicht im Text der Verordnung, sondern in einem begleitenden Arbeitsdokument. Ihre Annahmen nennt die Verordnung vorsichtig, weil Sendungen über 150 Euro in der Menge fehlen, obwohl auch sie die Gebühr zahlen.
Die Menge selbst hat sich seit Juli stark verändert. 2025 kamen nach Angaben der Kommission 5,9 Milliarden solcher Artikel in die EU, im Schnitt gut 16 Millionen am Tag. Im dritten Quartal 2026, dem ersten mit dem Pauschalzoll, waren es 555 Millionen Pakete. Nach dem Bericht der Kommission vom 30. Oktober liegt das im Schnitt über 60 Prozent unter dem Trend vor dem Zoll. Am Tag kommen trotzdem noch mindestens 5 Millionen Artikel direkt an Verbraucher, zehnmal so viele wie im gewöhnlichen Handel.
Im selben Bericht steht eine zweite Beobachtung. Ein Teil der günstigen Ware kommt jetzt in großen Mengen in die EU, wird regulär verzollt, hier gelagert und von hier an die Kunden verschickt. Die Kommission schreibt, die Geschäftsmodelle veränderten sich, und will mit den Staaten dafür sorgen, dass diese Ware richtig angemeldet wird und es einen verantwortlichen Importeur in der EU gibt.
Wen die Gebühr trifft
Getroffen sind zuerst die Händler außerhalb der EU, die einzeln an Verbraucher verschicken, von der großen Plattform bis zum kleinen Shop in der Schweiz. Für den Käufer wird die Bestellung teurer, soweit der Händler die Gebühr in den Preis oder die Versandkosten nimmt, und wie er das tut, legt keine Regel fest.
Nicht betroffen sind Käufe bei Shops in der EU und Ware, die ein Händler in großen Mengen einführt und aus einem Lager in der EU verschickt. Bei dieser Einfuhr zahlt er den normalen Zoll auf die ganze Lieferung. Die Gebühr je Artikel fällt nicht an, weil die Ware an der Grenze noch keinem Verbraucher verkauft ist.
Was die Gebühr kauft
Die stärkste Fassung der Gebühr ist ein altes Prinzip, nach dem zahlt, wer die Kosten verursacht. Bis Oktober trugen die Zollämter die Prüfung von Milliarden kleiner Sendungen weitgehend aus ihren Haushalten, und eine Bestellung aus Shenzhen wirkte damit billiger, als sie war, weil ein Teil ihrer Kosten bei allen Steuerzahlern lag. Eine Gebühr, die an den Kosten der Kontrolle hängt und alle zwei Jahre an sie angepasst wird, ist ein Preis für eine Leistung. Sie ist auch kein versteckter Zoll, denn sie gilt für den Shop in Zürich genauso wie für den in Shenzhen und für eine teure Bestellung genauso wie für eine billige, und ein Shop in der EU löst gar keine Zollkontrolle aus.
Der Rat nennt selbst drei Probleme, auf die die Gebühr mit antwortet. Händler außerhalb der EU umgingen den Zoll, gefährliche Produkte kämen auf den Markt, und Lieferungen würden in viele kleine Pakete zerlegt. Weil die Gebühr je Artikel und nicht je Paket gilt, verliert das Zerlegen seinen Vorteil. Drei Pakete mit je einem T-Shirt kosten dreimal 2 Euro, ein Paket mit drei gleichen T-Shirts einmal.
Was die Gebühr als Bremse kostet
Der Rat führt die Gebühr aber unter seinen Maßnahmen gegen die Flut kleiner Sendungen, neben dem Wegfall der Freigrenze und dem Pauschalzoll. Als Bremse eingesetzt, gerät sie mit ihrer eigenen Rechnung in Konflikt, denn ihr Betrag ist Kosten geteilt durch Menge. Die IT-Systeme und die Prüfgeräte in der Kostenrechnung werden nicht billiger, wenn weniger Pakete kommen. Sinkt die Zahl der Artikel, steigt der Anteil, den jeder einzelne tragen müsste.
Wie stark das ausfällt, zeigt die Menge. 2025 teilten sich gut 16 Millionen Artikel am Tag die Kosten, im dritten Quartal 2026 mindestens 5 Millionen. Bliebe es bei gleichen Kosten, trüge jeder Artikel rund das Dreifache. Ob die Kommission diesen Rückgang in ihre Projektion schon eingerechnet hat, lässt sich ohne ihr Arbeitsdokument nicht sagen. Die Richtung steht aber fest, solange die Kosten nicht im selben Takt fallen wie die Menge.
Der zweite Posten zeigt sich erst bei den Händlern. Wer genug verkauft, um ein Lager in der EU zu füllen, führt die Ware in großen Mengen ein, zahlt den normalen Zoll auf die ganze Lieferung und keine Gebühr je Artikel. Genau diese Verschiebung beschreibt die Kommission in ihrem Bericht vom 30. Oktober, und ab 2028 sieht der Zollkodex für Ware in besonderen Zolllagern ausdrücklich einen niedrigeren Betrag vor. Der Weg um die Gebühr herum steht also dem offen, der Menge hat. Der kleine Shop, der jedes Paket einzeln aus der Schweiz verschickt, zahlt sie voll.
Als Preis für die Kontrolle halte ich die Gebühr für richtig gebaut, als Bremse gegen die Paketflut rechnet sie gegen sich selbst. Ein Preis soll sagen, was eine Leistung kostet, und dann entscheidet der Käufer, ob ihm das T-Shirt aus Shenzhen mit 2 Euro Kontrolle darauf noch das wert ist. Wird derselbe Betrag als Mengenbremse verkauft, erscheint jeder Rückgang als Erfolg, obwohl er die Rechnung hinter dem Betrag verschiebt, und die Händler mit eigenem Lager in der EU weichen der Bremse ohnehin aus. Wer weniger Pakete will, hat dafür den Pauschalzoll, und der hängt an keiner Kostenrechnung. Messen sollte man die Gebühr deshalb daran, ob sie die Kosten der Kontrolle deckt, und dafür gehört in den nächsten Kostenbericht der Kommission die Menge, mit der sie rechnet.

Woran sich die Gebühr messen lässt
Zwei Termine zeigen, wohin sich die Rechnung bewegt. Bis zum 1. Dezember 2027 muss die Kommission sagen, ob das zentrale Datensystem des Zolls bis Juli 2028 läuft und der Pauschalzoll damit wie geplant endet. Mit dem nächsten Kostenbericht, den der Zollkodex alle zwei Jahre verlangt, muss sie die Kosten neu vorlegen. Steht dort eine Menge deutlich unter der von 2025 und bleibt der Betrag trotzdem bei 2 Euro, dann deckt die Gebühr ihre Kosten nicht mehr, oder die Kosten sind mit der Menge gefallen. Beides beantwortet die Frage, ob die Gebühr ein Preis ist.
Quellen
- Regulation (EU) 2026/2108 establishing the Union Customs Code and the European Union Customs Authority
- Commission Delegated Regulation (EU) 2026/2152 establishing the amount of the Union handling fee
- Commission Delegated Regulation C(2026) 6694 final, Begründung und Erwägungsgründe (Ratsdokument 13480/26)
- Guidance on the EUR 3 customs duty and Union handling fee
- Import of e-commerce parcels, Situation for Q3 2026, preliminary assessment
- EU Customs Reform
- EU action on the influx of small parcels
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Stand der Rechtslage und der Daten ist der 1. November 2026. Die Mengen stammen aus Angaben der EU-Kommission, die Zahl für das dritte Quartal 2026 aus ihrer vorläufigen Auswertung vom 30. Oktober 2026 auf Grundlage von Zolldaten der Mitgliedstaaten, die amtliche Statistik bleibt die von Eurostat. Der Tagesschnitt für 2025 und das rund Dreifache je Artikel sind eigene Rechnungen und gelten nur bei unveränderten Kosten, sie sind keine Prognose des nächsten Betrags. Der Beitrag ist ein Kommentar und gibt die Einschätzung der Redaktion wieder.
Letzte Aktualisierung: 1. November 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 1. November 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Analyse und Einordnung zu allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenhängen. Er stellt keine Anlageberatung und keine Anlage- oder Anlagestrategieempfehlung im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (EU) 596/2014 dar, ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Wertpapiere, Indizes oder Anlageklassen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Jede Anlageentscheidung liegt in eigener Verantwortung.
Portora kennenlernen
Wenn dich Einordnung im Alltag interessiert, liest Portora deine eigenen Zahlen genauso ruhig.
Hier ordnen wir wirtschaftspolitische Entwicklungen sachlich ein. Im Cockpit siehst du, wie sie auf deine eigene Situation wirken.