Wohnen und Sozialleistungen
Wohngeld 2027, drei Kürzungen gleichzeitig und die unauffälligste wiegt am schwersten
Das Bundeskabinett hat Anfang Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Wohngeld zum 1. Januar 2027 an drei Stellen gleichzeitig absenkt. Nach der Modellrechnung der Bundesregierung verlieren dadurch rund 381.000 der etwa 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte ihren Anspruch. Der wirksamste der drei Hebel steht in keiner Pressemitteilung, sondern als Buchstabe in einer Anlage zum Gesetz.
- Vorschlag
- Im Verfahren
- Verabschiedet
Die Reform in vier Zahlen
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Kabinettsfassung Juli 2026
Drei Hebel, ein Stichtag
Am 6. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Der Entwurf kommt aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, er lag als Referentenentwurf seit dem 24. Juni vor, und die Verbände konnten sich Ende Juni dazu äußern. Bundesrat und Bundestag haben noch nicht darüber entschieden, das Verfahren läuft nach der Sommerpause weiter. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.
Der Entwurf hat zwei Gesichter. Das eine ist Verwaltungsvereinfachung, und die ist echt. Wohngeldbehörden sollen weniger prüfen, bei der Einkommensermittlung stärker mit Pauschalen aus dem Steuerrecht arbeiten, und der Nachweis für den Freibetrag bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit wird einfacher. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für Antragstellende auf rund 290.000 Stunden im Jahr. Das andere Gesicht ist die Haushaltskonsolidierung, und dort liegen die drei Kürzungen.
Diese drei greifen alle am selben Tag, und sie greifen unabhängig voneinander. Erstens fällt die turnusmäßige Anpassung des Wohngeldes an Preise und Mieten zum 1. Januar 2027 einmalig aus. Zweitens wird die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert. Drittens steigt in der Formel, mit der jedes Wohngeld berechnet wird, ein einzelner Parameter um 58 Prozent. Nur die ersten beiden senken den Betrag unter das heutige Niveau. Der ausgefallene Anpassungsschritt ist eine Erhöhung, die nicht stattfindet, und das ist ein Unterschied, den die Berichterstattung oft einebnet.
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Die drei Kürzungen im Einzelnen, jeweils für einen Einpersonenhaushalt. Die vierte Zeile wirkt in die andere Richtung.
| Stellschraube | Heute | Ab 1. Januar 2027 | Richtung |
|---|---|---|---|
| Jährliche Anpassung an Preise und Mieten | findet turnusmäßig statt | fällt für 2027 einmalig aus | keine Erhöhung |
| Dauerhafte Heizkostenkomponente | 96 Euro im Monat | 48 Euro im Monat | senkt den Betrag |
| Entlastung wegen der CO2-Bepreisung | 14,40 Euro im Monat | 14,40 Euro im Monat | unverändert |
| Parameter c in der Wohngeldformel | 4,080 mal 10 hoch minus 5 | 6,446 mal 10 hoch minus 5 | senkt den Betrag |
| Zuordnung der Gemeinden zu Mietenstufen | Datenstand 2019 und 2020 | Datenstand 2023 und 2024 | hebt den Betrag oft an |
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Artikel 1 Nummer 8 und 26 sowie Anlage 2; geltende Werte aus Paragraf 12 und Anlage 2 des Wohngeldgesetzes
Der unauffälligste Hebel ist der größte
Wie viel Wohngeld ein Haushalt bekommt, entscheidet eine Formel in Paragraf 19 des Wohngeldgesetzes. Sie lautet 1,15 mal die Miete, abgezogen davon ein Betrag, der aus drei Parametern und dem Einkommen gebildet wird. Die Parameter heißen a, b und c, sie hängen von der Haushaltsgröße ab, und sie stehen in Anlage 2 des Gesetzes. Der Abzugsterm ist (a plus b mal Miete plus c mal Einkommen), und dieser Klammerausdruck wird noch einmal mit dem Einkommen multipliziert.
Genau daran hängt die ganze Wirkung. Weil der Klammerausdruck mit dem Einkommen multipliziert wird und c selbst schon am Einkommen hängt, geht das Einkommen an dieser Stelle im Quadrat ein. Ein höheres c zieht deshalb bei einem Haushalt mit 1.500 Euro Einkommen ungefähr das Vierfache dessen ab, was es bei einem Haushalt mit 750 Euro abzieht. Die Bundesregierung zieht daraus in ihrer Begründung denselben Schluss und wertet ihn als Vorzug, weil die Anhebung Haushalte mit niedrigen Einkommen schone.
Das stimmt, und es hat eine zweite Seite. Wer nahe an der Einkommensgrenze liegt, ab der kein Wohngeld mehr fließt, verliert am meisten, und viele überschreiten die Grenze. Rechnerisch endet ein Anspruch dort, wo der Abzugsterm die Miete erreicht, praktisch aber schon etwas früher, denn nach Paragraf 21 des Gesetzes besteht kein Anspruch, sobald weniger als 15 Euro im Monat herauskämen. Wenn der Abzug bei hohen Einkommen überproportional wächst, wandert diese Grenze nach unten. Das ist der Mechanismus hinter den 381.000 Haushalten, die nach der Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Wohngeld fallen. Sie fallen nicht heraus, weil ihr Einkommen gestiegen wäre, sondern weil es künftig schärfer angerechnet wird.
Wie stark die beiden betragswirksamen Hebel im Verhältnis stehen, zeigt eine Beispielrechnung. Angenommen, eine alleinstehende Rentnerin hat ein wohngeldrechtliches Einkommen von 1.150 Euro im Monat, und ihre anrechenbare Miete beträgt 480 Euro. Nach heutigem Recht kommt sie auf rund 189 Euro Wohngeld, nach dem Entwurf auf rund 129 Euro. Das sind gut 60 Euro weniger im Monat und rund 730 Euro im Jahr. Von diesen 60 Euro gehen etwa 25 Euro auf die halbierte Heizkostenkomponente zurück und etwa 36 Euro auf den Parameter c. Der Hebel, über den am wenigsten gesprochen wird, trägt also fast sechzig Prozent der Wirkung.
Zwei Vorbehalte gehören zu dieser Rechnung. Sie ist unsere eigene, sie steht nicht im Entwurf, und sie gilt exakt für diese Kombination aus Einkommen und Miete. Bei anderen Werten verschiebt sich das Verhältnis, bei sehr niedrigen Einkommen deutlich zugunsten der Heizkostenkomponente. Und das Gesetz schreibt in Anlage 3 eigene Rundungsschritte vor, die wir hier nicht nachgebildet haben, weshalb ein echter Bescheid um einige Euro abweichen kann.
Halbiert wird nur die eine Hälfte der Heizkostenhilfe
Die Entlastung bei den Heizkosten besteht im Wohngeld aus zwei Teilen, und nur einer davon wird halbiert. Der eine Teil gleicht die CO2-Bepreisung aus, er beträgt für einen Einpersonenhaushalt 14,40 Euro im Monat, und er bleibt unangetastet. Der andere Teil ist die dauerhafte Heizkostenkomponente aus dem Wohngeld-Plus-Gesetz von 2023, sie beträgt heute 96 Euro und sinkt auf 48 Euro. Zusammen fällt der Entlastungsbetrag also von 110,40 Euro auf 62,40 Euro. Das ist eine Kürzung um gut 43 Prozent, nicht um die Hälfte, und wer die Zahlen sauber halten will, sollte diesen Unterschied mitführen.
Wichtiger ist, wie der Betrag überhaupt wirkt. Er wird nicht ausgezahlt. Er wird der anrechenbaren Miete zugeschlagen, bevor die Formel darauf angewendet wird, und zwar zusätzlich zum Höchstbetrag, nicht innerhalb davon. Aus 48 Euro weniger Heizkostenkomponente werden deshalb nicht 48 Euro weniger Wohngeld, sondern deutlich weniger. Im Beispiel oben sind es rund 25 Euro. Wie viel genau bei einem Haushalt ankommt, hängt am Einkommen, denn je höher das Einkommen, desto weniger von jedem zusätzlichen Euro Miete kommt am Ende als Wohngeld an.
Weil der Zuschlag außerhalb des Höchstbetrags liegt, trifft die Kürzung übrigens alle Wohngeldhaushalte gleich, auch die mit sehr günstiger Miete. Bei den Höchstbeträgen selbst wäre das anders, dort wirkt eine Änderung nur bei Haushalten, deren Miete die Grenze überhaupt erreicht.
Was gekürzt wird und was zurückfließt, Jahr 2029
Die Bundesregierung rechnet in ihrem eigenen Entwurf vor, wie viel der Wohngeldkürzung über andere Sozialleistungen wieder hinausgeht. Alle Beträge für das Jahr 2029, in dem die Reform erstmals voll wirkt.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Abschnitt D und Abschnitt VI.3
Von 2,16 Milliarden bleiben 1,5
Die Kürzung beim Wohngeld beträgt ab 2029 jährlich 1,08 Milliarden Euro beim Bund und noch einmal denselben Betrag bei den Ländern, weil beide das Wohngeld je zur Hälfte tragen. Zusammen sind das 2,16 Milliarden. In den Jahren davor ist die Summe kleiner, 2027 sind es je 738 Millionen und 2028 je 1,018 Milliarden, weil die alten Bescheide erst auslaufen müssen.
Diese 2,16 Milliarden bleiben aber nicht im Haushalt. Der Entwurf rechnet damit, dass 68.000 Haushalte in die Grundsicherung für Arbeitsuchende wechseln und 75.000 Haushalte einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen, weil sie ihre Hilfebedürftigkeit ohne das Wohngeld nicht mehr überwinden. Daraus entstehen 504 Millionen Euro Mehrausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, davon 74 Millionen bei den Kommunen, und 224 Millionen im Zwölften Buch. Gegenläufig spart der Bund 72 Millionen beim Kinderzuschlag, weil Familien, die aus dem Wohngeld fallen, auch diesen Anspruch verlieren.
Unter dem Strich stehen 1,504 Milliarden Euro Entlastung. Von jedem Euro, der beim Wohngeld gestrichen wird, kommen also rund 30 Cent an anderer Stelle wieder heraus. Das ist keine Kritik am Entwurf, sondern seine eigene Rechnung, und sie steht so in der Tabelle in Abschnitt D. Bemerkenswert ist eher, wer am Ende zahlt. Die Kürzung teilen sich Bund und Länder hälftig, die Mehrausgaben in der Grundsicherung trägt überwiegend der Bund, und 74 Millionen davon landen bei den Kommunen, die an der Wohngeldersparnis gar nicht beteiligt sind.
Ein Teil der Kürzung wird durch die Mietenstufen abgefedert
Es gibt in dem Entwurf einen Punkt, der in die andere Richtung wirkt, und er kommt in der Debatte kaum vor. Wie hoch die anrechenbare Miete höchstens sein darf, hängt von der Mietenstufe deiner Gemeinde ab, und es gibt sieben davon. Diese Zuordnung beruhte bisher auf Daten der Wohngeldstatistik von Ende 2019 und Ende 2020. Weil die Reform eine strukturelle Änderung ist, hat das Statistische Bundesamt die Zuordnung auf die Stichtage Ende 2023 und Ende 2024 aktualisiert.
Das Ergebnis folgt der Mietenentwicklung. Von den 1.602 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bleiben 1.065 in ihrer bisherigen Stufe. 411 Gemeinden steigen auf, 126 steigen ab. Bei den Landkreisen mit kleineren Gemeinden bleiben 203 unverändert, 60 steigen auf und 15 ab. In der Verteilung über alle sieben Stufen verschiebt sich das Gewicht deutlich nach oben, die höchste Stufe VII umfasst künftig 46 statt 38 Gebiete, die Stufe V 164 statt 113.
Für dich heißt das, dass die drei Kürzungen und die neue Mietenstufe gegeneinander laufen können. Steigt deine Gemeinde eine Stufe auf, steigt der Höchstbetrag, und ein Teil des Verlusts wird ausgeglichen. Steigt sie ab, kommt eine vierte Kürzung dazu, die in keiner Meldung über die Reform steht. Was am Ende bei dir ankommt, lässt sich deshalb nicht aus den drei bundesweiten Hebeln allein ableiten.
Der Bestandsschutz und die Lücke darin
Der Entwurf fügt dem Gesetz einen neuen Paragrafen 42e hinzu, und der ist für die meisten Betroffenen der praktisch wichtigste Teil. Er bestimmt, dass Wohngeld, das vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde, bis zum Ende des Bewilligungszeitraums unverändert weiterläuft. Ein Bewilligungszeitraum dauert in der Regel zwölf Monate, in Ausnahmefällen 24. Ein Bescheid vom Dezember 2026 trägt also bis in den Spätherbst 2027 hinein die alten Beträge. Genau deshalb schlägt die Reform 2027 erst zur Hälfte durch und erreicht ihre volle Wirkung erst 2029.
Dieser Schutz ist allerdings nicht absolut, und das steht ausdrücklich im Gesetzestext. Die Paragrafen 27 und 28 des Wohngeldgesetzes sowie Paragraf 45 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt. Das heißt, sobald über deinen Fall ohnehin neu entschieden werden muss, etwa weil du eine Erhöhung beantragst oder sich Einkommen oder Haushaltsgröße erheblich ändern, gilt für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 das neue Recht. Der Bestandsschutz schützt den ruhenden Bescheid, nicht den Fall.
Umgekehrt gibt es eine Regel, die in die andere Richtung wirkt. Wenn ein Antrag noch 2026 gestellt, aber erst später entschieden wird, und das neue Recht zu weniger Wohngeld führen würde, bleibt es für den Rest des Bewilligungszeitraums bei dem Betrag, der für Dezember 2026 zu bewilligen gewesen wäre. Der Zeitpunkt eines Antrags ist also nicht neutral. Das ist eine Beschreibung der Rechtslage im Entwurf und keine Empfehlung, und solange Bundesrat und Bundestag nicht entschieden haben, kann sich daran noch etwas ändern.
Was das für drei Lebenslagen heißt
Wie stark dich die Reform trifft, hängt an drei Dingen, nämlich am Einkommen, an der Haushaltsgröße und an der Mietenstufe deiner Gemeinde. Drei erfundene Beispiele zeigen die Spannweite. Die Personen dienen nur der Veranschaulichung.
Eine Rentnerin, die allein lebt. Sie ist der häufigste Fall, denn nach Angaben des Entwurfs besteht rund die Hälfte aller Wohngeldhaushalte aus Rentnerhaushalten. Ihr Einkommen ist stabil und niedrig, dadurch schont sie die Anhebung des Parameters c vergleichsweise, aber die halbierte Heizkostenkomponente trifft sie voll, weil dieser Zuschlag unabhängig von der Miete gestrichen wird. Ihr Bescheid läuft bis zum Ende seines Zeitraums weiter. Für sie ist die entscheidende Größe, wann dieser Zeitraum endet.
Eine Alleinerziehende mit zwei Kindern und Teilzeitstelle. Sie sitzt in der Gruppe, die am ehesten ganz herausfällt, weil ihr Erwerbseinkommen sie näher an die Anspruchsgrenze bringt und der Parameter c dort am stärksten zieht. Fällt sie heraus, verliert sie zusätzlich den Kinderzuschlag, denn der setzt voraus, dass Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen die Hilfebedürftigkeit vermeiden. Genau dieser Doppeleffekt steckt hinter den 72 Millionen Euro, die der Bund beim Kinderzuschlag spart.
Ein Paar in einer Gemeinde, die aufsteigt. Die drei Kürzungen treffen die beiden wie alle anderen, aber ihr Höchstbetrag steigt, weil ihre Gemeinde nach den neuen Daten in eine höhere Mietenstufe rutscht. Ob am Ende ein Minus oder ein kleines Plus steht, entscheidet sich daran, ob ihre tatsächliche Miete den alten Höchstbetrag überhaupt ausgeschöpft hat. Lag sie darunter, bringt die neue Stufe ihnen nichts.
Was der Entwurf offen lässt
Drei Punkte bleiben auch nach der Lektüre des vollständigen Entwurfs unbeantwortet. Der erste ist die Verteilung. Der Entwurf nennt die Gesamtzahl von 381.000 Haushalten, die herausfallen, aber er schlüsselt nicht auf, wie sich diese Zahl über Einkommensgruppen, Haushaltstypen und Regionen verteilt. Aus der Mechanik lässt sich ableiten, dass es überwiegend die oberen Ränder der heutigen Anspruchsberechtigten trifft, eine belegte Aufteilung ist das nicht.
Der zweite Punkt sind die rund 238.000 Haushalte, die herausfallen und nach der Rechnung des Entwurfs nicht in der Grundsicherung landen. Was mit ihnen geschieht, steht nicht in dem Papier. Sie können knapp über den Grundsicherungsgrenzen liegen, sie können auf einen Antrag verzichten, oder die Modellrechnung bildet sie schlicht nicht ab.
Der dritte Punkt ist der zeitliche Zusammenhang mit einer größeren Reform. Der Entwurf verweist selbst darauf, dass die Kommission zur Sozialstaatsreform empfohlen hat, das Wohngeld in einem einheitlichen Sozialleistungssystem aufgehen zu lassen, und dass Fragen wie die Dynamisierung dort weiter bearbeitet werden. Die jetzige Kürzung ist damit ausdrücklich als Zwischenschritt angelegt. Wie lange dieser Zwischenschritt hält, sagt niemand.
Was du jetzt tun kannst (oder bewusst nicht)
Eine Handlung erzwingt der Entwurf heute nicht, denn er ist ein Regierungsentwurf und noch kein Gesetz. Bundesrat und Bundestag beraten nach der Sommerpause, und an einzelnen Stellschrauben kann sich dabei noch etwas ändern. Was sich lohnt, ist eine nüchterne Bestandsaufnahme.
Wenn du Wohngeld beziehst, ist die erste nützliche Information das Enddatum deines Bewilligungszeitraums. Es steht in deinem Bescheid und entscheidet darüber, ab wann die neuen Werte für dich gelten. Die zweite ist die Mietenstufe deiner Gemeinde, denn die neue Zuordnung kann einen Teil der Kürzung auffangen oder sie verstärken. Beide Angaben brauchst du ohnehin, wenn du später mit deiner Wohngeldbehörde sprichst.
Wenn du bisher keinen Antrag gestellt hast, obwohl du in Frage kämst, ist der Hinweis auf die Übergangsregelung sachlich, nicht taktisch. Sie behandelt Anträge aus dem Jahr 2026 anders als spätere. Ob das für dich etwas ändert, hängt an deinen Zahlen, und das rechnet die Wohngeldbehörde, nicht ein Artikel. Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums ist für eine erste Einschätzung gedacht, er bildet den Rechtsstand von heute ab und noch nicht den des Entwurfs.
Und wenn du die Reform nur politisch verfolgst, ist der Parameter c der Punkt, an dem sich das Verfahren beobachten lohnt. Die beiden anderen Hebel sind gut sichtbar und leicht zu debattieren. Der dritte steht in einer Tabelle im Anhang, trägt aber in unserer Beispielrechnung den größten Teil der Wirkung. Solche Stellen überleben parlamentarische Verfahren erfahrungsgemäß häufiger als die sichtbaren.
Quellen
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus dem Gesetzentwurf, den geltenden Gesetzestexten und den genannten Mitteilungen entnommen und im Text mit Quellen verknüpft. Die Beispielrechnung im Abschnitt zum Parameter c ist eine eigene Berechnung nach der Formel aus Paragraf 19 des Wohngeldgesetzes und als solche gekennzeichnet. Die drei illustrierenden Personen dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Entscheidungslage, sie sind keine realen Personen und enthalten keine erfundenen Statistiken.
Letzte Aktualisierung: 10. August 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 10. August 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.
Portora kennenlernen
Wenn dich Einordnung im Alltag interessiert, liest Portora deine eigenen Zahlen genauso ruhig.
Hier ordnen wir wirtschaftspolitische Entwicklungen sachlich ein. Im Cockpit siehst du, wie sie auf deine eigene Situation wirken.