EnergiePortora Redaktion

Wem gehören Deutschlands Stromnetze, und warum ist Strom so teuer?

Die meisten halten die Stromnetze für das Eigentum großer Konzerne wie E.ON oder RWE. Tatsächlich gehören sie zum großen Teil dem Staat, den Ländern und den Kommunen, und derselbe Staat setzt als Regulierer den Preis. Dieser Beitrag erklärt, was ein Netzbetreiber ist, wem die Netze gehören und warum die Netzentgelte den Strompreis treiben.

Endgültige DatenAllgemeinEnergie und Wohnen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Netzbetreiber besitzt und betreibt die Leitungen. Er erzeugt keinen Strom und verkauft dir keinen. E.ON, RWE und dein Stromanbieter sind etwas anderes.
  • Es gibt zwei Ebenen: vier große Übertragungsnetze über weite Strecken und rund 870 örtliche Verteilnetze, die den Strom bis zu dir bringen.
  • Die Netze gehören längst überwiegend der öffentlichen Hand. Nach dem laufenden TenneT-Kauf ist der Bund an drei der vier Übertragungsnetze beteiligt, die meisten Ortsnetze sind Stadtwerke. Der größte private ist Westnetz, eine Tochter von E.ON.
  • Der Staat ist hier Eigentümer, Regulierer und seit 2026 auch Subventionsgeber: 6,5 Milliarden Euro Zuschuss zu den Netzentgelten. Wem das Netz gehört, ändert nicht die erlaubte Rendite. Die setzt die Bundesnetzagentur.
  • Die vielzitierten 45 Prozent sind eine Eigenkapitalrendite auf dünnes Buch-Eigenkapital, nicht der erlaubte Zins von rund 3,5 bis 5 Prozent. Ob darüber hinaus zu viel verdient wird, ist ein Regulierungsstreit, kein Beweis für freie Abzocke.

Das System in Zahlen

4 + 870
Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber
4 große Netze, rund 870 örtliche
28 %
Anteil der Netzentgelte am Strompreis
10,9 von 39,6 ct/kWh, 2025
3 von 4
Übertragungsnetze mit Bundesbeteiligung
nach dem TenneT-Kauf 2026
6,5 Mrd €
Bundeszuschuss zu den Netzentgelten 2026
gezahlt aus dem Bundeshaushalt

Quelle: Bundesnetzagentur, BMWE und BDEW, Stand 2025/2026

Ein Netzbetreiber ist nicht dein Stromkonzern

Die meiste Verwirrung im Thema kommt aus einem einzigen Missverständnis: Fast jeder hält die Stromnetze für das Eigentum der großen Konzerne, die den Strom verkaufen. Tatsächlich sind drei Dinge zu trennen, die nur im Alltag zusammenfallen. Es gibt den, der Strom erzeugt (Kraftwerke, Wind, Solar), den, der ihn über Leitungen transportiert (das ist der Netzbetreiber), und den, der ihn dir als Vertrag verkauft (dein Stromanbieter). Der Netzbetreiber besitzt die Masten, Leitungen und Umspannwerke. Er liefert dir keinen Strom als Produkt, und du kannst ihn dir nicht aussuchen. Welchen Anbieter du wählst, ist deine Sache. Über welche Leitung der Strom kommt, ist vorgegeben.

Das Netz hat zwei Ebenen. Vier Übertragungsnetzbetreiber führen den Strom über weite Strecken durch das Höchst- und Hochspannungsnetz, das ist die Autobahn des Systems. Rund 870 Verteilnetzbetreiber übernehmen davon und bringen den Strom über Mittel- und Niederspannung bis in dein Haus, das sind die Landstraßen und Wohnstraßen. Wenn dein Licht angeht, hat der Strom fast immer beide Ebenen durchlaufen.

Warum ist das ein Monopol? Weil niemand eine zweite, konkurrierende Leitung neben die bestehende baut. Es gibt für den Transport also keinen Preiswettbewerb, anders als bei der Erzeugung und beim Verkauf, wo viele Anbieter konkurrieren und du wechseln kannst. Genau deshalb wird das Netz reguliert: Die Bundesnetzagentur deckelt über die sogenannte Anreizregulierung, wie viel ein Netz verdienen darf. Nebenbei löst das auch die E.ON- und RWE-Frage auf: Beim großen Tausch 2018 hat E.ON die Netze und den Vertrieb übernommen, RWE die Erzeugung. Der Konzern aus der Schlagzeile ist heute also eher ein Netz- und Vertriebsunternehmen, nicht der frei kalkulierende Monopolist aus dem Klischee.

Wertschöpfungskette Strom: Erzeugung, Übertragungsnetz, Verteilnetz, Verbraucher. Die beiden Netz-Stufen in der Mitte sind das regulierte Monopol, Erzeugung ist Wettbewerb.
Der Netzbetreiber ist die Mitte der Kette, nicht der Erzeuger und nicht der Verkäufer. Nur dieser Teil ist ein reguliertes Monopol.

Wem die Netze wirklich gehören

Die vier Übertragungsnetze teilen Deutschland in Regelzonen auf: TenneT zieht sich als Nord-Süd-Achse durch die Mitte, 50Hertz versorgt den Osten, Amprion den Westen, TransnetBW den Südwesten. Das Überraschende ist, wem sie gehören. TransnetBW gehört über die Mutter EnBW, die zu 93,5 Prozent dem Land Baden-Württemberg und einem kommunalen Verband gehört, plus 25 Prozent direkt dem Bund über die KfW. An 50Hertz hält der Bund 20 Prozent, der Rest liegt bei der belgischen Elia, die ihrerseits öffentlich verwurzelt ist. TenneT war bisher zu 100 Prozent im Eigentum des niederländischen Staates.

Und genau hier bewegt sich gerade etwas. Der Bund kauft 25,1 Prozent an TenneTs Deutschland-Geschäft. Der Vertrag wurde am 1. Februar 2026 unterzeichnet, der Abschluss wird bis zum dritten Quartal 2026 erwartet, vorbehaltlich der EU-Freigaben. Als weitere Anteilseigner steigen ausgerechnet ein norwegischer Staatsfonds, ein niederländischer Pensionsfonds und der Staatsfonds Singapurs ein. Der Grund ist nüchtern: Die Niederlande wollen das deutsche Netz nicht mehr allein finanzieren, und bis 2045 stehen Investitionen von 360 bis 440 Milliarden Euro an. Nach dem Abschluss ist der Bund an drei der vier Übertragungsnetze beteiligt. Der einzige mehrheitlich private bleibt Amprion, das zu 74,9 Prozent einem Konsortium von Finanzinvestoren und zu 25,1 Prozent RWE gehört, wobei RWE seinen Anteil seit 2025 verkaufen will.

Auf der Ebene darunter ist das Bild noch eindeutiger. Die rund 870 Verteilnetze sind nach Zahl ganz überwiegend kommunale Stadtwerke, also öffentliches Eigentum vor Ort. Nach versorgter Fläche ragt allerdings ein privater heraus, und es ist genau der aus der Debatte: Westnetz, die Tochter von E.ON, der größte Verteilnetzbetreiber des Landes. Wer also pauschal von den Netzbetreibern als privaten Konzernen spricht, beschreibt die Ausnahme, nicht die Regel.

Schematische Karte der vier Regelzonen: Amprion im Westen (überwiegend privat), TransnetBW im Südwesten, TenneT als Nord-Süd-Achse, 50Hertz im Osten, alle drei mit Staatsbeteiligung.
Schematische Darstellung der vier Regelzonen. Stand Juni 2026, der Bund-Einstieg bei TenneT war am 1. Februar 2026 unterzeichnet. Quelle: BMWE und Unternehmensangaben.

Die vier Übertragungsnetze und ihre Eigentümer im Detail

Stand Juni 2026. Der Bund-Einstieg bei TenneT Germany (25,1 Prozent über die KfW) war am 1. Februar 2026 unterzeichnet, der Abschluss wird bis zum dritten Quartal 2026 erwartet.

NetzRegionEigentümerEigentum
TenneT GermanyNord-SüdNL-Staat, Bund 25,1 %, Staatsfondsöffentlich, im Umbau
50HertzOstenBund 20 %, Elia (Belgien) 80 %öffentlich
TransnetBWSüdwestenEnBW (Land BW, OEW), Bund 25 %öffentlich
AmprionWestenFinanzinvestoren 74,9 %, RWE 25,1 %überwiegend privat
Die rund 870 Verteilnetze vor Ort sind nach Zahl ganz überwiegend kommunale Stadtwerke. Der größte private Verteilnetzbetreiber ist Westnetz (E.ON).

Quelle: BMWE und Unternehmensangaben, Juni 2026

Der Staat sitzt auf beiden Seiten des Tisches

Setzt man die Teile zusammen, wird die Forderung nach einer Enteignung der Netzbetreiber merkwürdig. Der Staat ist in diesem System gleich dreifach präsent. Er ist Eigentümer, bei drei der vier Übertragungsnetze und bei den meisten Ortsnetzen über die Stadtwerke. Er ist Regulierer, denn die Bundesnetzagentur legt fest, wie viel ein Netz verdienen darf. Und seit 2026 ist er auch Subventionsgeber, der die Netzentgelte mit Milliarden stützt. Wer die Netze enteignen will, will zum großen Teil das enteignen, was dem Staat ohnehin schon gehört. Den Staat kann man nicht beim Staat enteignen.

Wichtiger noch: Wem das Netz gehört, ändert die Rendite nicht. In einem regulierten Monopol setzt der Regulierer die zulässige Verzinsung, nicht der Eigentümer. Wo das Ortsnetz dem Stadtwerk gehört, verdient die Kommune dieselbe regulierte Rendite, und über den steuerlichen Querverbund stützt sie damit oft defizitäre Sparten wie Bäder und Busse. Das ist legal und so gewollt. Es heißt aber, dass die Rendite unter öffentlichem Eigentum nicht verschwindet. Sie wechselt die Tasche und das Etikett: privat heißt sie Gewinn, kommunal Daseinsvorsorge, gezahlt wird sie aus derselben Stromrechnung.

Damit das nicht in die falsche Richtung kippt: Das ist kein Vorwurf, der Staat schanze sich über seine eigene Behörde hohe Preise zu. Die Bundesnetzagentur ist formell unabhängig, ihre Entscheidungen sind gerichtlich überprüfbar, und zuletzt drückte sie die Renditen eher, als sie zu erhöhen. Der Punkt ist nüchtern und strukturell: In diesem System legt derselbe Sektor den Preis fest, der einen großen Teil des Netzes besitzt. Die ehrliche Frage ist deshalb nie, ob jemand am Netz verdient. Nur wer, und unter welchem Namen.

Warum Strom teuer ist: die Rolle der Netzentgelte

Zurück zur Ausgangsfrage, warum Strom so teuer ist. Von den durchschnittlich 39,6 Cent, die ein Haushalt 2025 je Kilowattstunde zahlt, entfallen rund 10,9 Cent auf die Netzentgelte samt Messung, das sind etwa 28 Prozent. Den größeren Block stellen mit rund 40 Prozent die Beschaffung und der Vertrieb, also der eigentliche Strom und der Anbieter. Steuern, Abgaben und Umlagen machen rund 32 Prozent aus. Das Netz ist damit ein gutes Viertel bis knapp ein Drittel deiner Rechnung, ein gewichtiger Posten, aber nicht der allein entscheidende.

Dass die Netzentgelte in den vergangenen Jahren gestiegen sind, hat einen klaren Grund, und er ist nicht freie Preissetzung. Der Ausbau für die Energiewende kostet Geld: neue Leitungen, die Anbindung von Wind- und Solarstrom, die Verstärkung bestehender Netze. Diese Kosten fließen in die Netzentgelte, und die Kostenbasis prüft die Bundesnetzagentur. Steigende Entgelte sind also vor allem die Rechnung für den Umbau des Systems, nicht das Zeichen eines abkassierenden Monopols.

Für 2026 setzt die Politik genau hier an. Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzentgelte mit 6,5 Milliarden Euro, damit die Rechnung sinkt, wirksam ab Januar 2026. Die Entlastung fällt regional unterschiedlich aus und bleibt mit grob 2 Cent je Kilowattstunde hinter den im Koalitionsvertrag versprochenen 5 Cent zurück. Entscheidend ist, was dabei wirklich passiert: Der Zuschuss macht die Kosten nicht kleiner, er verschiebt sie. Was nicht mehr über die Netzentgelte auf deiner Stromrechnung steht, zahlst du als Steuerzahler über den Bundeshaushalt. Es ist dieselbe Person, die zahlt, nur aus einer anderen Tasche.

Gestapelter Balken des Strompreises 2025: Beschaffung und Vertrieb 40 Prozent, Steuern und Umlagen 32 Prozent, Netzentgelte 28 Prozent.
Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2025, Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch. Die Netzentgelte enthalten die Kosten für Messung und Messstellenbetrieb.

Der Streit um die 45 Prozent Rendite

Damit zur Zahl, die das Thema gerade befeuert. Eine Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft vom Sommer 2025 kommt für Westnetz im Jahr 2024 auf eine Eigenkapitalrendite von rund 45 Prozent, für Bayernwerk Netz auf 38 und für Mitnetz auf 43 Prozent, im Schnitt der größten Verteilnetzbetreiber auf etwa 24 Prozent. In der viral gegangenen Empörung wird daraus oft eine Eigenkapitalquote von 45 Prozent. Das ist der entscheidende Begriffsfehler. Es ist die Rendite, nicht die Quote, und der Unterschied erklärt die Zahl.

Die Mechanik dahinter ist unspektakulär. Die Bundesnetzagentur erlaubt eine Verzinsung auf eine kalkulatorische Kapitalbasis, wobei das anrechenbare Eigenkapital bei 40 Prozent gedeckelt ist. Dieser erlaubte Zins liegt im niedrigen einstelligen Bereich: Für die laufende, vierte Regulierungsperiode sind es 5,07 Prozent auf Neuanlagen und 3,51 Prozent auf Altanlagen, vom Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Dieser Euro-Ertrag fällt nun auf das bilanzielle Eigenkapital, und das ist bei diesen Gesellschaften dünn. Teilt man einen festen Euro-Betrag durch wenig Eigenkapital, entsteht eine hohe Prozentzahl. Eine niedrige Eigenkapitalquote treibt die Eigenkapitalrendite also nach oben, nicht ein frei gesetzter Preis. Bemerkenswert ist dabei, dass die Netzbetreiber gegen diese Sätze klagten, weil sie ihnen zu niedrig waren, nicht zu hoch.

Ob die Netze darüber hinaus tatsächlich zu viel verdienen, ist eine echte und offene Streitfrage. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft wirft den Betreibern aufgeblähte Kosten im Basisjahr, eine doppelte Inflationsanpassung und die Einpreisung der Gewerbesteuer vor. Die Betreiber, vertreten durch den kommunalen Verband VKU, halten dagegen, die Analyse rechne mit dem Gewinn vor Steuern statt nach Steuern und blende den Schuldendienst aus. Beide Seiten streiten damit über die Regulierung, also über die Kostenbasis und den erlaubten Zins, nicht über freie Preise. Der Hebel liegt entsprechend bei der Bundesnetzagentur, die ihre Methode gerade reformiert, nicht bei einer Enteignung.

Zwei Balken: der erlaubte Eigenkapitalzins von rund 5 Prozent auf die Kapitalbasis gegenüber der gemeldeten Eigenkapitalrendite von rund 45 Prozent auf das dünne Buch-Eigenkapital.
Schematisch. Regulierter Eigenkapitalzins der vierten Regulierungsperiode (3,51 bis 5,07 Prozent, vom Bundesgerichtshof 2024 bestätigt) gegenüber der gemeldeten handelsrechtlichen Eigenkapitalrendite (Analyse des bne, 2025).

Was noch offen ist

Einiges ist noch in Bewegung. Der Einstieg des Bundes bei TenneT steht unter dem Vorbehalt der EU-Freigaben, der Abschluss wird erst für das dritte Quartal 2026 erwartet. Bei Amprion ist offen, an wen RWE seinen Anteil verkauft und ob auch dort am Ende der Bund einsteigt, der laut Berichten Optionen prüft. Auf der Regulierungsseite hat die Bundesnetzagentur ihre Methode zur Eigenkapitalverzinsung in einem neuen Verfahren überarbeitet, das die zulässigen Erlöse der Verteilnetze strukturell leicht anhebt. Ob der Bundeszuschuss zu den Netzentgelten über 2026 hinaus verlängert wird, hängt am Haushalt und ist nicht gesichert.

Eine Frage bleibt bewusst unbeantwortet, weil die Quellenlage sie nicht hergibt: wie viel der berichteten Renditen tatsächlich über die regulierte Verzinsung hinausgeht. Genau das ist der Kern des Streits zwischen dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft und den Betreibern, und er wird nicht in einer Schlagzeile entschieden, sondern in der Methodik der Bundesnetzagentur und vor den Gerichten. Wer Netzentgelte senken will, findet den Hebel dort, nicht bei der Frage, wessen Name auf der Eigentümerliste steht.

Quellen

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus den genannten Berichten, Pressemitteilungen und Beschlüssen entnommen und im Text mit Quellen verknüpft.

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 17. Juni 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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