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Elf Milliarden oder null: der Streit um die Verteidigungsschulden hängt an einem Bezugspunkt

Stand 10. September 2026. Das ifo-Institut hat vorgerechnet, dass 38,5 Prozent der Kredite, die der Bund 2025 unter der Ausnahme für Verteidigung aufgenommen hat, nicht zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben geführt haben, also 11 von 28,6 Milliarden Euro. Das Bundesfinanzministerium widerspricht und nennt die Rechnung methodisch falsch. Beide Seiten benutzen dieselben drei Zahlen aus demselben Haushaltsabschluss. Sie unterscheiden sich in einem einzigen Punkt, nämlich woran sie messen, und dieser Unterschied ist auf den Euro genau so gross wie die Streitsumme.

Vorläufige Daten
Portora Redaktion12 Min Lesezeit

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

28,6 Mrd. €
Kredite unter der Ausnahme 2025
43,3 Mrd. €
Schwelle im Gesetz
54,6 Mrd. €
Ausgaben unter der Ausnahme 2024
11,3 Mrd. €
Abstand der beiden Bezugspunkte

Alle Zahlen dieses Textes nebeneinander

Werte aus dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2025, der im März 2026 durch die Haushaltsrechnung ersetzt wird. Die Angaben zu 2024 stammen aus der ifo-Berechnung und sind dort nicht auf Millionen genau ausgewiesen.

ZahlBedeutung
72,165 Mrd. €Ausgaben unter der Ausnahme 2025, vorläufiger Abschluss
0,296 Mrd. €Zweckgebundene Einnahmen, die statt Krediten verwendet wurden
71,869 Mrd. €Kreditfinanzierte Ausgaben unter der Ausnahme 2025
4.328.970 Mio. €Nominales Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres der Haushaltsaufstellung
43,290 Mrd. €Ein Prozent davon, die Schwelle des Gesetzes
28,579 Mrd. €Differenz aus beidem, aus der Schuldenbremse ausgenommen
54,6 Mrd. €Ausgaben unter der Ausnahme 2024, Bezugspunkt des ifo-Instituts
17,6 Mrd. €Zuwachs 2024 auf 2025, von beiden Seiten unbestritten
11,0 Mrd. €Streitsumme nach der ifo-Rechnung, 38,5 Prozent der Kredite
11,3 Mrd. €Abstand zwischen 54,6 und 43,3, also zwischen den Bezugspunkten
66,9 Mrd. €Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts 2025 insgesamt
33,6 Mrd. €Anstieg dieser Nettokreditaufnahme gegenüber 2024
0,36 ProzentStrukturelle Nettokreditaufnahme 2025, Obergrenze 0,35 Prozent
0,4 Mrd. ۆberschreitung der Obergrenze, dem Kontrollkonto belastet
57,6 Mrd. €Saldo des Kontrollkontos nach dieser Buchung
25. März 2025Inkrafttreten der Grundgesetzänderung

Der Vorwurf

Seit dem 25. März 2025 steht im Grundgesetz eine Ausnahme, die im Amtsdeutsch Bereichsausnahme heißt, also die Regel, dass Ausgaben des Bundes für Verteidigung und Sicherheit oberhalb von einem Prozent der Wirtschaftsleistung mit Krediten finanziert werden dürfen, ohne dass diese Kredite auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Erfasst sind nicht nur Panzer und Munition, sondern auch Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Für das erste volle Jahr dieser Regelung liegt jetzt eine Abrechnung vor, und daneben eine Rechnung, die behauptet, ein erheblicher Teil dieser Kredite sei bei der Verteidigung gar nicht angekommen.

Die Zahlen dahinter sind schnell erzählt. Unter der Ausnahme hat der Bund 2025 Kredite über 28,6 Milliarden Euro aufgenommen. Die Ausgaben, die unter die Definition fallen, stiegen von 54,6 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 72,2 Milliarden Euro im Jahr 2025, also um 17,6 Milliarden. Zieht man das eine vom anderen ab, bleiben 11 Milliarden Euro an Krediten, denen keine zusätzliche Ausgabe für Verteidigung gegenübersteht. Das sind 38,5 Prozent der aufgenommenen Summe. Das ifo-Institut, von dem die Rechnung stammt, nennt das Zweckentfremdung und schreibt dazu, ein großer Teil der zusätzlichen Schulden habe nicht zu zusätzlichen Verteidigungsausgaben geführt.

Das Bundesfinanzministerium widerspricht, und zwar nicht der Arithmetik. Es hält der Studie entgegen, sie wende nicht die rechtlichen Maßstäbe an, die Bundestag und Bundesrat mit der Ausnahme im Grundgesetz verankert haben, sie vergleiche Äpfel mit Birnen und enthalte handwerkliche Fehler. Damit steht ein Streit im Raum, in dem beide Seiten von denselben Ausgangszahlen ausgehen und zu Ergebnissen kommen, die elf Milliarden Euro auseinanderliegen. Das ist ungewöhnlich genug, um nachzurechnen, und die Rechnung ist kürzer, als der Streit vermuten lässt.

Die drei Zahlen, über die niemand streitet

Der vorläufige Haushaltsabschluss des Bundes für 2025 führt die Rechnung Zeile für Zeile vor. Die Ausgaben der Titel, die unter die Ausnahme fallen, beliefen sich auf 72,165 Milliarden Euro. Davon abzuziehen waren 0,296 Milliarden Euro an zweckgebundenen Einnahmen, die aufgrund von Haushaltsvermerken zur Finanzierung dieser Ausgaben berechtigten, sodass keine Kredite aufgenommen werden mussten. Übrig bleiben kreditfinanzierte Ausgaben von 71,869 Milliarden Euro.

Von dieser Summe wird ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts abgezogen, und zwar des Jahres, das der Haushaltsaufstellung vorausging. Dieses Bruttoinlandsprodukt betrug 4.328.970 Millionen Euro, ein Prozent davon sind 43,290 Milliarden. Die Subtraktion ergibt 28,579 Milliarden Euro, und genau dieser Betrag wird aus dem Regelungskreis der Schuldenbremse herausgenommen. Die viel zitierten 28,6 Milliarden sind also kein politischer Beschluss über eine Kreditsumme, sondern das Ergebnis einer Subtraktion, deren beide Bestandteile im Gesetz stehen.

Damit sind drei Zahlen gesetzt, und keine davon ist zwischen den Beteiligten strittig. Die Ausgaben lagen 2025 bei 72,2 Milliarden, sie lagen 2024 bei 54,6 Milliarden, und die Kredite unter der Ausnahme betrugen 28,6 Milliarden. Wer aus diesen drei Zahlen einen Vorwurf machen will, braucht eine vierte Angabe, die in keiner von ihnen steckt, nämlich eine Antwort auf die Frage, ab welchem Punkt eine Ausgabe als zusätzlich gilt. Diese Angabe ist keine Messung. Sie ist eine Festlegung, und die beiden Seiten treffen sie verschieden.

Balkendiagramm der Ausgaben unter der Bereichsausnahme 2025 in Höhe von 72,2 Milliarden Euro, aufgeteilt in 43,3 Milliarden innerhalb der Schuldenbremse, 11,3 Milliarden strittigen Bereich zwischen den beiden Bezugspunkten und 17,6 Milliarden unstrittigen Zuwachs gegenüber 2024.
Der strittige Abschnitt liegt zwischen der Schwelle des Gesetzes und dem Ausgabenniveau von 2024. Beide Seiten rechnen mit denselben Endpunkten und setzen den Anfangspunkt verschieden.

Zwei Bezugspunkte, elf Milliarden Abstand

Das ifo-Institut misst gegen das Vorjahr. Zusätzlich ist in dieser Lesart, was über die 54,6 Milliarden Euro hinausgeht, die 2024 tatsächlich für diese Zwecke ausgegeben wurden. Danach sind 17,6 Milliarden Euro zusätzliche Ausgaben entstanden, während 28,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Krediten aufgenommen wurden, und die Lücke von 11 Milliarden hat keine Entsprechung auf der Ausgabenseite. Das ist eine ökonomisch sinnvolle Frage, denn sie prüft, ob der Vorgang mehr Verteidigung gekauft hat.

Das Ministerium misst gegen die Schwelle. Zusätzlich ist in dieser Lesart, was über einem Prozent der Wirtschaftsleistung liegt, also über 43,3 Milliarden Euro, weil genau das im Gesetz steht. Danach ist jede Kreditaufnahme bis 28,6 Milliarden Euro regelkonform, und zwar unabhängig davon, was im Vorjahr ausgegeben wurde. Auch das ist eine sinnvolle Frage, denn sie prüft, ob der Vorgang dem Recht entspricht. Die beiden Fragen sind verschieden, und keine von ihnen ist die falsche.

Der Abstand zwischen den beiden Bezugspunkten lässt sich ausrechnen. Die Ausgaben von 2024 lagen bei 54,6 Milliarden Euro, die Schwelle des Gesetzes liegt bei 43,290 Milliarden. Die Differenz beträgt 11,31 Milliarden Euro. Die Streitsumme des ifo-Instituts beträgt 11,01 Milliarden. Der Unterschied von 0,3 Milliarden ist keine Ungenauigkeit, er ist genau der Betrag der zweckgebundenen Einnahmen aus dem Haushaltsabschluss, die statt Krediten verwendet wurden. Damit ist die Streitsumme nicht ungefähr, sondern auf den ausgewiesenen Euro genau der Abstand zwischen den beiden Startpunkten. Es geht in diesem Streit also nicht um einen Betrag, sondern darum, wo man das Lineal anlegt.

Was im Gesetz steht, und was nicht

Die Ausnahme ist am 18. März 2025 vom Bundestag und am 21. März vom Bundesrat beschlossen worden und am 25. März 2025 in Kraft getreten. Sie steht in Artikel 109 und Artikel 115 des Grundgesetzes, ausgeführt in Paragraf 1a des Artikel-115-Gesetzes. Der Text nennt eine Schwelle, einen Kreis erfasster Ausgaben und ein Bezugsjahr für die Wirtschaftsleistung. Er nennt keine Verpflichtung, die Ausgaben gegenüber einem Vorjahr zu steigern.

Das ist keine Auslassung, sondern eine Konstruktionsentscheidung, und sie hat einen nachvollziehbaren Zweck. Eine Schwelle, die an einem festen Anteil der Wirtschaftsleistung hängt, ist über Jahre planbar und wächst mit der Wirtschaft mit. Eine Regel, die stattdessen jedes Jahr einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr verlangt, hätte einen unangenehmen Nebeneffekt. Sie würde ein Jahr mit hohen Ausgaben zum Maßstab für alle folgenden machen und damit einen Zwang zu immer weiter steigenden Beträgen erzeugen, unabhängig vom Bedarf. Für ein Rüstungsprogramm, das in Wellen läuft, wäre das ein schlechtes Gerüst.

Daraus folgt aber auch, dass der Begriff Zweckentfremdung hier auf schwankendem Boden steht. Zweckentfremdet ist Geld, das entgegen einer Bindung verwendet wird. Die Bindung, die das Gesetz kennt, betrifft den Kreis der Ausgaben, für die die Ausnahme gilt, und die Schwelle, ab der sie greift. Beide sind eingehalten worden. Die Bindung, die das ifo-Institut prüft, nämlich dass mehr Kredit auch mehr Verteidigung bedeuten muss, steht so nicht im Text. Das macht die Prüfung nicht wertlos, im Gegenteil, sie misst genau das, was die politische Begründung damals versprochen hat. Es macht sie nur zu einer Prüfung an einem anderen Maßstab als dem rechtlichen, und diesen Unterschied muss man mitlesen.

Warum eine Schwelle unter dem Bestand am ersten Tag Spielraum schafft

Hier liegt die Mechanik, die über diesen Fall hinaus trägt. Die Schwelle lag bei 43,3 Milliarden Euro, ausgegeben wurden für dieselben Zwecke schon 2024 rund 54,6 Milliarden. Die Schwelle lag also um 11,3 Milliarden Euro unter dem, was ohnehin gezahlt wurde, und zwar bevor ein einziger zusätzlicher Panzer bestellt war. In dem Moment, in dem die Regel in Kraft trat, durfte der Bund folglich 11,3 Milliarden Euro an bereits bestehenden Ausgaben auf Kredit umstellen, ohne irgendetwas zu ändern.

Was dabei entsteht, ist kein zusätzliches Geld für die Truppe, sondern zusätzlicher Platz im Kernhaushalt. Die 11,3 Milliarden, die vorher aus Steuern bezahlt wurden und nun aus Krediten kommen dürfen, standen anschließend für alles zur Verfügung, was der Haushalt sonst noch vorsieht. Geld ist an dieser Stelle austauschbar, und eine Zweckbindung, die nur die Herkunft der Mittel betrifft, bindet deshalb nichts. Sie legt fest, welcher Topf belastet wird, nicht, was am Ende gekauft wird. Genau dieselbe Figur findet sich bei jeder zweckgebundenen Steuer, deren Aufkommen einen Zuschuss aus dem allgemeinen Haushalt ersetzt statt ihn zu ergänzen.

Diese Mechanik ist nicht auf Deutschland beschränkt und auch nicht auf Verteidigung. Sie greift immer dann, wenn eine Regel an der Einnahmeseite ansetzt und die Ausgabenseite frei lässt. Ob das ein Fehler ist, hängt davon ab, was man von der Regel wollte. Wollte man dem Bund Luft verschaffen, um Sicherheitsausgaben nicht gegen Renten und Straßen abwägen zu müssen, dann funktioniert sie wie vorgesehen. Wollte man damit sicherstellen, dass mehr Kredit auch mehr Verteidigung bedeutet, dann fehlt der Regel das Stück, das genau das erzwingt. Wer über Anreize statt über Absichten nachdenkt, kommt hier zuverlässig zu einer anderen Antwort als aus der Begründung des Gesetzes.

Was die Konstruktion kostet

Zuerst, was sie kauft, und das ist mehr, als die Debatte gerade zulässt. Vor der Änderung war der Spielraum im Verteidigungsetat durch die Schuldenbremse eng begrenzt, und jede Aufstockung musste gegen andere Ausgaben durchgesetzt werden. Die Ausnahme löst diesen Zwang auf, sie ist mehrjährig planbar, und sie erfasst mit Zivilschutz, Nachrichtendiensten und IT-Sicherheit genau die Bereiche, in denen ein Nachholbedarf unstrittig ist. Für die Unterstützung angegriffener Staaten flossen 2025 daraus 8,7 Milliarden Euro. Eine Regierung, die Sicherheitsausgaben deutlich hochfahren will, bekommt damit ein Instrument, das ihr die jährliche Zerreißprobe erspart.

Der erste Preis dafür steht in der Schwelle selbst. Ein Bezugspunkt, der an der Wirtschaftsleistung hängt, hat mit dem Zweck der Regel nur zufällig zu tun. Er lag 2025 um 11,3 Milliarden Euro unter dem Ausgabenstand des Vorjahres, und dieser Abstand ist reiner Kreditspielraum ohne jede Gegenleistung. Das ist der Punkt, an dem die ifo-Rechnung trotz ihres abweichenden Maßstabs etwas Richtiges trifft. Der zweite Preis steht in der Abrechnung. Die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes lag 2025 bei 0,36 Prozent der Wirtschaftsleistung und damit über der Obergrenze von 0,35 Prozent. Die Überschreitung von 0,4 Milliarden Euro wurde dem Kontrollkonto belastet, dessen Saldo nun bei 57,6 Milliarden Euro steht. Die Grenze wurde also gerissen, obwohl 28,6 Milliarden Euro vorher aus der Rechnung genommen worden waren. Der dritte Preis ist der schlichteste. Die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts betrug 66,9 Milliarden Euro und lag damit um 33,6 Milliarden über der des Vorjahres.

Mein Urteil dazu, und der Maßstab ist das erklärte Ziel der Regel und nicht die Frage, ob Deutschland mehr für Verteidigung ausgeben soll. Ich halte den gewählten Bezugspunkt für den Konstruktionsfehler dieser Ausnahme. Eine Schwelle, die von vornherein unter dem liegt, was ohnehin gezahlt wird, schafft am ersten Geltungstag Kreditspielraum, ohne dass ein einziger Euro mehr für den geschützten Zweck ausgegeben wird, und sie tut das ohne jede Absicht, still und regelkonform. Wer wollte, dass zusätzliche Kredite zusätzliche Sicherheit bedeuten, hätte den Bezugspunkt an die Ausgaben knüpfen müssen und nicht an die Wirtschaftsleistung. Dass darüber jetzt gestritten wird, liegt nicht am Vollzug, sondern am Text.

Der faire Gegenpunkt

Gegen dieses Urteil lässt sich einiges sagen, und der stärkste Einwand ist nicht der naheliegende. Er lautet, dass ein Bezugspunkt an den Vorjahresausgaben eine Regel unbrauchbar macht, sobald die Ausgaben einmal schwanken. Ein Jahr mit hohen Beschaffungen würde die Latte für alle folgenden Jahre anheben, ein Jahr mit Verzögerungen bei Lieferungen würde sie senken, und in beiden Fällen hinge der verfassungsrechtliche Spielraum an Zufällen der Auftragsabwicklung. Ein fester Anteil an der Wirtschaftsleistung ist gegen solche Zufälle immun, und Immunität gegen Zufall ist bei einer Verfassungsnorm ein hohes Gut.

Der zweite Einwand betrifft die Höhe der Schwelle. Ein Prozent der Wirtschaftsleistung ist kein willkürlicher Wert, sondern liegt erkennbar unterhalb dessen, was Deutschland im Bündnis zugesagt hat. Wer eine Schwelle so setzt, dass sie den Bestand nicht abdeckt, kann das durchaus wollen, nämlich damit die Ausnahme von Anfang an wirkt und nicht erst nach Jahren des Aufwuchses. Aus dieser Sicht ist der Abstand von 11,3 Milliarden Euro kein Konstruktionsfehler, sondern die beabsichtigte Anschubwirkung.

Der dritte Einwand richtet sich gegen die Zahlen dieses Textes. Die Werte für 2025 stammen aus einem vorläufigen Abschluss, der im März 2026 durch die Haushaltsrechnung ersetzt wird, und der Vergleichswert für 2024 stammt aus der ifo-Berechnung, nicht aus derselben amtlichen Tabelle. Beide Reihen müssen dieselbe Abgrenzung verwenden, damit der Vergleich trägt, und diese Prüfung lässt sich von außen nicht vollständig führen. Am Abstand von rund elf Milliarden Euro würde eine kleine Abweichung wenig ändern, an der Aussage auf die Nachkommastelle genau schon.

Was das für Anleger heißt

Der Kanal zum Depot führt über die Emission. Der Bund hat 2025 netto 66,9 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen, 33,6 Milliarden mehr als im Vorjahr, und dieses Geld wird über Bundesanleihen beschafft. Bundesanleihen sind in fast jedem breit gestreuten europäischen Anleihe-Fonds der größte einzelne Länderblock. Wer einen solchen Fonds hält, hält damit anteilig genau die Papiere, die diese Nettokreditaufnahme finanzieren. Die zehnjährige Bundesrendite lag am 10. September 2026 bei rund 3,48 Prozent und damit höher als am Vortag.

Was die Streitsumme von elf Milliarden Euro dabei leistet, ist begrenzt, und das gehört gesagt. Für die Höhe der Emission ist es gleichgültig, unter welcher Rubrik ein Kredit verbucht wird, denn geliehen ist geliehen. Was der Streit sichtbar macht, ist etwas anderes, nämlich wie belastbar die Kennziffer ist, an der viele die deutsche Haushaltslage ablesen. Die strukturelle Nettokreditaufnahme wird berechnet, nachdem die Ausgaben oberhalb der Schwelle herausgerechnet wurden. Sie misst also nicht die Verschuldung, sondern die Verschuldung ohne einen definierten Teil davon, und wie groß dieser Teil ist, hängt an einer Schwelle, die mit der Wirtschaftsleistung wandert. Dass die Kennziffer 2025 trotz dieser Herausrechnung ihre Obergrenze riss, ist der aussagekräftigere Befund als die elf Milliarden.

Was daraus folgt, entscheidest du. Dieser Text sagt nicht, ob deutsche Staatsanleihen zu teuer oder zu billig sind, und er nennt kein Instrument. Er sagt, dass eine Zahl über zweckentfremdete Mittel immer eine Differenz zu einem Bezugspunkt ist, dass dieser Bezugspunkt gewählt und nicht gemessen wird, und dass man ihn deshalb kennen muss, bevor man die Zahl benutzt. Das gilt für diesen Haushalt genauso wie für die nächste Kennziffer, die dir mit einem großen Betrag und ohne ihre Basis begegnet.

Quellen

  1. Vorläufiger Abschluss von Bundeshaushalt, KTF und SVIK 2025, Monatsbericht Januar 2026 Bundesministerium der Finanzen · government ·
  2. Neue Verteidigungsschulden schaffen Milliarden-Spielraum ifo Institut · research ·
  3. Grundgesetzänderung für Verteidigung und Sondervermögen Bundeszentrale für politische Bildung · government ·
  4. Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 um 0,2 Prozent gesunken Statistisches Bundesamt · government ·
  5. Verteidigungsausgaben, hat das Finanzministerium bei der Schuldenbremse getrickst WirtschaftsWoche · news ·

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Quellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Stand der Daten. Die Werte für 2025 stammen aus dem vorläufigen Haushaltsabschluss des Bundes, der zum 1. März 2026 durch die Abrechnung in der Haushaltsrechnung ersetzt wird. Der Vergleichswert für 2024 in Höhe von 54,6 Milliarden Euro stammt aus der Berechnung des ifo-Instituts und ist nicht aus derselben amtlichen Tabelle nachgeprüft, weil er dort nicht ausgewiesen ist. Ob beide Jahre dieselbe Abgrenzung verwenden, ließ sich von außen nicht abschließend klären, und dieser Vorbehalt trägt alle daraus abgeleiteten Differenzen. Die Bundesrendite ist ein Marktwert vom 10. September 2026 aus einer Kursübersicht mit mindestens 15 Minuten Verzögerung. Stand der Einordnung. Die Feststellung, dass der Abstand zwischen den beiden Bezugspunkten mit der Streitsumme übereinstimmt, ist eine eigene Rechnung aus den genannten Werten und stammt von keiner der beiden Seiten. Das Urteil über den Bezugspunkt in der Sektion zu den Kosten ist als Einschätzung der Redaktion gekennzeichnet und misst die Regel an ihrem erklärten Ziel, nicht an einer Meinung darüber, wie hoch Verteidigungsausgaben sein sollten.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine journalistische Analyse und Einordnung zu allgemeinen wirtschaftlichen Zusammenhängen. Er stellt keine Anlageberatung und keine Anlage- oder Anlagestrategieempfehlung im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung (EU) 596/2014 dar, ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Wertpapiere, Indizes oder Anlageklassen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Jede Anlageentscheidung liegt in eigener Verantwortung.

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