Verbraucherschutz
„Später bezahlen“ ab dem 20. November, das Kreditrecht gilt jetzt auch unter 200 Euro
Ab dem 20. November 2026 gelten die Regeln für Verbraucherkredite auch für die zinsfreie Zahlpause „später bezahlen“ und für Kredite unter 200 Euro, so legt es ein Gesetz nach neuen EU-Vorgaben fest. Vor jedem solchen Vertrag muss der Anbieter feststellen, dass du wahrscheinlich zahlen kannst. Frei bleibt die Rechnung, die ein Händler selbst ohne Gebühr stundet, bis zu 50 Tage, bei großen Online-Anbietern bis zu 14 Tage. Beim Dispo kommen eine Frist von 30 Tagen vor einer Kündigung und danach das Angebot von zwölf Monatsraten dazu.
- Vorschlag
- Im Verfahren
- Verabschiedet
Das Gesetz in vier Zahlen
Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, BGBl. 2026 I Nr. 139, Artikel 1 Nummer 8, 22 und 28, Artikel 16
Was ändert sich ab dem 20. November bei Ratenkauf und „später bezahlen“?
Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge beschlossen, am 18. Mai 2026 stand es im Bundesgesetzblatt. In Kraft tritt es nach seinem letzten Artikel am 20. November 2026. Es ändert vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch, also die Paragrafen, die regeln, was ein Kreditgeber dir vor, bei und nach dem Abschluss schuldet.
Die größte Änderung betrifft den Anwendungsbereich. Bisher galt das volle Kreditrecht nur für Kredite, die etwas kosten, und unter einem Kreditbetrag von 200 Euro galt es gar nicht. Ein Kredit, der binnen drei Monaten zurückzuzahlen war und nur geringe Kosten hatte, fiel ebenfalls heraus. Für zinsfreie Kredite und Zahlpausen ab 200 Euro galten nur einzelne Teile, etwa die Prüfung der Kreditwürdigkeit und das Widerrufsrecht. Alle drei Ausnahmen fallen weg. Ab dem 20. November gilt das Kreditrecht auch für einen Kleinkredit von 80 Euro und für die zinsfreie Zahlpause, die ein Zahlungsdienst beim Online-Kauf anbietet.
Frei bleibt die gewöhnliche Rechnung. Gibt dir ein Händler selbst und ohne Gebühr Zeit, die Ware zu bezahlen, bis zu 50 Tage nach der Lieferung, und kostet dich ein Zahlungsverzug nur begrenzte Gebühren, ist das kein Kredit im Sinne des Gesetzes. Ein Dritter darf dabei keinen Kredit und keine Zahlpause geben. Für große Online-Anbieter, die kein kleines oder mittleres Unternehmen sind, ist die Grenze enger, dort sind es höchstens 14 Tage, und auch die Forderung gegen dich darf kein Dritter kaufen. Die Begründung zitiert dazu die Richtlinie, nach der solche Anbieter Käufer sonst zu impulsiven Käufen verleiten könnten, ohne dass ein Schutz greift.
Wo das Kreditrecht gilt, muss der Anbieter vor dem Vertrag deine Kreditwürdigkeit „eingehend“ prüfen. Den Vertrag darf er nur schließen, wenn es wahrscheinlich ist, dass du ihn erfüllst. Bisher reichte bei solchen Krediten, dass keine erheblichen Zweifel bestanden. Grundlage sind Angaben zu Einkommen, Ausgaben und deiner übrigen Lage, so viele, wie zu Art, Laufzeit und Höhe des Kredits passen. Gesundheitsdaten und andere besonders geschützte Daten sind tabu, Daten aus sozialen Netzwerken auch. Lehnt der Anbieter ab, muss er dir das unverzüglich sagen und dich gegebenenfalls an eine Schuldnerberatung verweisen.
Ausgenommen bleiben einige Sonderfälle, etwa der Pfandkredit, bei dem du nur mit dem verpfändeten Gegenstand haftest, und das günstige Darlehen vom Arbeitgeber. Kreditgeber, die keine Bank sind, etwa Händler mit eigener Finanzierung, müssen sich künftig bei der BaFin registrieren lassen, wer schon tätig ist, hat dafür zwölf Monate Zeit.
Welche Zahlweise ab dem 20. November unter das Kreditrecht fällt
Nach § 491 und § 506 BGB in der Fassung ab dem 20.11.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139, Artikel 1 Nummer 8 und 28). Gilt für Verträge, die ab dem 20. November geschlossen werden. Groß heißt hier ein Online-Anbieter, der kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG ist.
| Kreditrecht ab 20.11.? | Was dann gilt | |
|---|---|---|
| Rechnung direkt beim Händler, ohne Gebühr, bis 50 Tage nach Lieferung, ohne Dritten | nein | Ein normaler Kauf auf Rechnung, keine Prüfung der Kreditwürdigkeit. |
| Rechnung bei einem großen Online-Anbieter, mehr als 14 Tage oder Forderung an einen Dritten verkauft | ja | Prüfung der Kreditwürdigkeit, Formblatt vor dem Vertrag, Widerrufsrecht. |
| Zinsfreie Zahlpause über einen Zahlungsdienst, der die Zahlung übernimmt | ja, auch unter 200 Euro | Prüfung der Kreditwürdigkeit, Formblatt vor dem Vertrag, Widerrufsrecht. |
| Ratenkauf oder Kleinkredit mit Zins unter 200 Euro | ja, bisher nicht | Alle Kreditregeln, auch die Grenze für einen zu hohen Zins. |
| Karte mit monatlicher Abbuchung, zinsfrei, Rückzahlung binnen 40 Tagen, nur geringe Entgelte | nein | Eigene Ausnahme für solche Karten eines Kredit- oder Zahlungsinstituts. |
| Geduldete Überziehung des Girokontos ohne vereinbarten Rahmen | teilweise | Prüfung der Kreditwürdigkeit, bevor die Bank eine Gebühr für die Überziehung vereinbart, dazu die Regeln aus dem Abschnitt zum Dispo. |
Was sich beim Dispo und bei der Überziehung ändert
Beim Dispo ändert sich weniger, aber Konkretes. Die Bank muss dich mindestens einmal im Monat über das Minus und den Zins informieren. Kündigt sie den Dispo ganz oder kürzt sie ihn, muss sie dir das mindestens 30 Tage vorher mitteilen. Hast du den Rahmen zu diesem Zeitpunkt schon genutzt, muss sie dir vor einer Zwangsvollstreckung anbieten, den Betrag ohne zusätzliche Kosten zum Dispozins in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen. Für die geduldete Überziehung, also das Minus über den Rahmen hinaus oder ohne Rahmen, gilt dasselbe.
Die Regeln zu Information, Kündigung und Monatsraten greifen auch bei einem Dispo, den du schon vor dem 20. November hattest. Das steht in der Übergangsvorschrift, Artikel 229 § 71 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum BGB, die für unbefristete Verträge genau diese Paragrafen ausdrücklich nennt.
Für Verträge ab dem 20. November darf dir niemand mehr Kredit geben, den du nicht angefordert und dem du nicht ausdrücklich zugestimmt hast. Die Begründung nennt dafür auch das einseitig eingeführte oder erhöhte Limit einer Kreditkarte und des Dispos. Geschieht es trotzdem, entsteht gegen dich kein Anspruch aus dem Vertrag.
Ab wann ein Kredit zu teuer ist, um zu gelten
Neu im Gesetz steht auch, ab wann ein Kredit nichtig ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn sein effektiver Jahreszins den üblichen Zins für vergleichbare Kredite um 100 Prozent oder um zwölf Prozentpunkte übersteigt. Es reicht, wenn eine der beiden Grenzen überschritten ist. Neu ist die Grenze selbst nicht. Der Bundesgerichtshof rechnet seit einem Urteil von 1990 genauso, das Gesetz schreibt sie hin, weil die EU eine klar lesbare Regel verlangt.
Neue Konsumentenkredite kosteten im August 2026 laut Bundesbank im Schnitt 8,99 Prozent effektiv, das ist ein vorläufiger Wert. Gemessen an diesem Durchschnitt läge die Grenze bei 17,98 Prozent, denn dort greift die Verdopplung vor den zwölf Punkten. Bei einem üblichen Zins von 15 Prozent wäre es umgekehrt, dann käme die Grenze bei 27 Prozent. Welcher Zins für einen bestimmten Kredit der übliche ist, legt das Gesetz nicht fest, der Durchschnitt aller Konsumentenkredite ist nur ein Anhaltspunkt. Was du bei einem nichtigen Vertrag noch schuldest, steht nicht in dieser Vorschrift, im Streit entscheidet das ein Gericht.
Der effektive Jahreszins enthält neben den Zinsen alle Kosten des Kredits. Wie man einen Aufschlag auf Monatsraten selbst in so einen Jahreszins umrechnet, steht im Artikel über den Zins im Ratenzuschlag deiner Versicherung.
Was das Gesetz kostet
Was das Gesetz kauft, ist ein Prüfschritt an einer Stelle, an der bisher keiner stand. Wer an einem Abend vier Bestellungen auf „später bezahlen“ setzt, hat vier offene Rechnungen, und unter 200 Euro musste bisher niemand fragen, ob die zusammen noch bezahlbar sind. Ab dem 20. November prüft der Anbieter das vorher, und er muss dir vorher sagen, was der Vertrag kostet. Dazu kommt das Verbot, Kredit ungefragt zu geben. Der Gesetzgeber hatte wenig Spielraum, die Begründung nennt das Gesetz eine Eins-zu-eins-Umsetzung einer Richtlinie, die die meisten Regeln für alle EU-Staaten gleich vorgibt.
Die Kosten stehen zum Teil in derselben Begründung. Die Begründung hält es für „nicht auszuschließen“, dass einzelne Verbraucher wegen der strengeren Vorgaben von Abschlüssen ausgeschlossen werden. Wie viele, schätzt sie nicht. Eine Evaluierung hält sie trotz des Aufwands für „nicht verhältnismäßig“, weil das Gesetz fast vollständig EU-Recht umsetzt. Die Abgelehnten tauchen damit in keiner Zahl auf.
Die Kostenschätzung passt dazu. Sie setzt zusätzlichen Prüfaufwand nur für die 5,2 Millionen Ratenkredite über 1.000 Euro an, die laut Schufa 2022 neu geschlossen wurden, und unterstellt, dass bei kleineren Beträgen die Angaben reichen, die ohnehin vorliegen. Unter 1.000 Euro lagen im selben Jahr 3,8 Millionen neue Ratenkredite. Ob die Zahlpausen beim Einkauf in diesen Zahlen stecken, sagt die Begründung nicht. Für die Wirtschaft kommt die Schätzung auf knapp 26 Millionen Euro Aufwand im Jahr. Ist die Prüfung beim kleinen Betrag so leicht, wie die Schätzung annimmt, schützt sie dort wenig. Ist sie so gründlich, wie das Gesetz sie verlangt, ist ihr Aufwand nicht gezählt.
Ich halte die Ausdehnung auf die Zahlpause für folgerichtig, aber das Gesetz misst nur eine Seite seiner Wirkung. Schutz durch Ablehnung ist ein Tausch. Auf der einen Seite steht der Käufer, der sich nicht übernimmt, auf der anderen der, der keine Zahlpause mehr bekommt, obwohl er sie bezahlt hätte. Wer für 150 Euro keine Zahlpause bekommt und kein Erspartes hat, zahlt mit dem Dispo, laut Bundesbank im Schnitt 9,46 Prozent Zins im Jahr statt null. Die erste Seite des Tauschs sieht jeder, die zweite sieht niemand. Messen müsste man das Gesetz daran, wie viele Anträge auf Zahlpause und Kleinkredit nach dem 20. November abgelehnt werden, und diese Zahl erhebt niemand.
Was die neuen Regeln für dich heißen
Für einen Vertrag, den du vor dem 20. November geschlossen hast, gilt das alte Recht weiter, das steht in Artikel 229 § 71 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum BGB. Eine Ausnahme sind unbefristete Verträge wie der Dispo oder ein Rahmenkredit, für sie gelten die Regeln zu Information, Kündigung und Monatsraten aus dem Abschnitt oben auch rückwirkend für den laufenden Vertrag.
Bei einem neuen Kredit siehst du vor dem Abschluss ein Formblatt, dessen erste Seite die wichtigsten Angaben zusammenfasst, Betrag, Zins, Gesamtkosten und Raten. Ein schon gesetztes Häkchen reicht für den Vertrag nicht, du musst selbst zustimmen. Der Vertrag braucht keine Unterschrift auf Papier mehr, die Textform reicht, also etwa eine E-Mail oder ein PDF. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss, wenn du richtig darüber belehrt wurdest. Bisher konnte eine fehlerhafte Belehrung es zeitlich unbegrenzt offen halten.
Werbung für Kredite muss den Satz „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder einen gleichwertigen Hinweis tragen. Verboten ist Werbung, die nahelegt, ein Kredit verbessere deine Lage, ersetze Ersparnisse oder hebe den Lebensstandard.
Gerätst du mit den Raten in Schwierigkeiten, muss dich der Kreditgeber an eine Schuldnerberatung verweisen und, wo es angebracht ist, Nachsicht zeigen, bevor er vollstrecken lässt, etwa mit einer längeren Laufzeit, einer Zahlungspause oder einem niedrigeren Zins. Wie man aus mehreren offenen Posten einen Plan macht und wo die kostenlose Beratung sitzt, steht im Artikel Schulden abbauen.
Quellen
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139)
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge, Drucksache 21/1851
- § 491 Bürgerliches Gesetzbuch (Verbraucherdarlehensvertrag), Fassung bis 19.11.2026
- § 514 Bürgerliches Gesetzbuch (Unentgeltliche Darlehensverträge), Fassung bis 19.11.2026
- Effektivzinssätze Banken DE, Neugeschäft, Konsumentenkredite an private Haushalte (effektiver Jahreszinssatz einschl. Kosten), SUD130
- Effektivzinssätze Banken DE, Überziehungskredite und revolvierende Kredite an private Haushalte
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Grundlage ist das Gesetz im Wortlaut des Bundesgesetzblatts, dazu die Begründung und die Schätzung des Erfüllungsaufwands im Regierungsentwurf (Drucksache 21/1851), die bis zum 19. November 2026 geltenden Paragrafen des BGB und die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank. Die Grenzen von 17,98 und 27 Prozent sind eigene Rechenbeispiele nach der Regel in § 492 Absatz 9 BGB, kein Wert aus dem Gesetz.
Letzte Aktualisierung: 1. November 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 1. November 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung eines Gesetzes und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person, bei Schulden an eine anerkannte Schuldnerberatung.
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