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Sozialversicherung

Rentenkommission 2026: jede Empfehlung im ökonomischen Faktencheck

Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die Rente vorgelegt. Beschlossen ist nichts, es bleiben Vorschläge. Wir prüfen sie ökonomisch, eine nach der anderen: Zwei sind überfällig und richtig, die Kapitalrente ist eine teure Wette, einiges ist vor allem Symbolik. Und die akute Lücke bis 2040 löst das Paket kaum.

  1. Vorschlag
  2. Im Verfahren
  3. Verabschiedet
Portora Redaktion12 Min LesezeitAktualisiert

Erst die Empfehlung, dann die Politik

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission, meist Rentenkommission genannt, ihren Bericht an Arbeitsministerin Bärbel Bas übergeben: 33 Empfehlungen für die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge. Wichtig vorweg, weil es den ganzen Rest einordnet: Das ist kein Gesetz. Das Ministerium nennt es ausdrücklich Empfehlungen, die geprüft werden. Es gibt keinen Gesetzentwurf und kein Inkrafttretensdatum. Die konkreten Zahlen liegen inzwischen offiziell vor, im veröffentlichten Empfehlungs-Dokument und in einer FAQ der Bundesregierung, darauf stützt sich dieser Beitrag.

Wir gehen die Vorschläge nicht der Reihe nach durch, sondern nach ihrem ökonomischen Gehalt. Die Kommission zählt 33 Empfehlungen, wir greifen die heraus, die für deine Finanzen wirklich zählen. Viele der übrigen sind technischer oder verwaltungsorganisatorischer Natur, etwa eine Reform der Organisationsstruktur der Rentenversicherung oder der Ausbau der Digitalen Rentenübersicht. Die Frage an jede der hier behandelten Empfehlungen ist dieselbe: Löst sie das Problem, verschiebt sie es nur, oder ist sie vor allem Symbolik? Das Ergebnis vorweg: Zwei Korrekturen sind überfällig und richtig. Die große neue Idee, eine Kapitalrente, ist nachvollziehbar gedacht, aber teuer und riskant gebaut. Ein paar Punkte bringen ökonomisch wenig. Und die unangenehmste Frage lässt das Paket offen.

Zuerst das Problem, dann der Maßstab

Das Problem, das alle Empfehlungen umkreisen, ist demografisch. Das Statistische Bundesamt hat am selben Tag die Zahl geliefert: In den nächsten 15 Jahren erreichen 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter, das sind 30 Prozent aller heute verfügbaren. Bis 2040 verliert der Arbeitsmarkt mit den ausscheidenden Babyboomern rund ein Drittel seines heutigen Potenzials. Das umlagefinanzierte System lebt davon, dass die Beiträge der Arbeitenden direkt die Renten der heute Alten zahlen. Kippt das Verhältnis von Einzahlern zu Empfängern, gerät es unter Druck.

Die Modellrechnungen im Bericht machen die Richtung konkret. Der Altenquotient, also die Zahl der über 67-Jährigen je hundert Menschen im erwerbsfähigen Alter, klettert von heute rund 32 auf 38 im Jahr 2030 und 45 im Jahr 2040. Unter geltendem Recht zieht das den Beitragssatz von heute 18,6 Prozent über 20,2 Prozent (2031) auf 21,1 Prozent (2040) und weiter Richtung 21,4 Prozent (2050), während das Sicherungsniveau nach 2031 von 48 auf 46,4 Prozent (2040) und 46,1 Prozent (2050) sinkt. Schon heute ist die künftige Nettoersatzrate eines Durchschnittsverdieners mit 53 Prozent niedriger als im OECD-Schnitt von 63 Prozent. Das ist das Bild, das die Kommission gestalten will.

Daraus folgt ein einfacher Maßstab für jede Reform. Wirklich helfen kann nur, was eins von drei Dingen tut: die Zahl der Beitragszahler dauerhaft erhöhen, die Bezugsdauer der Renten verkürzen, oder die Vorsorge unabhängiger von der Demografie machen. Alles andere verschiebt die Last nur, oft in die Zukunft. An diesem Maßstab lassen sich die Empfehlungen sortieren, und dabei trennt sich das Solide vom Symbolischen.

Liniendiagramm: Der Beitragssatz steigt unter geltendem Recht von 18,6 Prozent (2025) auf 21,4 Prozent (2050), das Sicherungsniveau sinkt von 48 auf 46,1 Prozent.
Vorausberechnung der GRV unter geltendem Recht (ohne die Reformen). Der Beitragssatz steigt, das Sicherungsniveau sinkt. Quelle: Bericht der Alterssicherungskommission, S. 10-11 (DRV-Modellrechnungen).

Was heute gilt, was die Kommission vorschlägt

Überblick vor der Detailprüfung. Die rechte Spalte ist noch nicht beschlossen.

ThemaWas heute giltEmpfehlung der Kommission
Sicherungsniveau48 Prozent, gesetzlich gesichert bis 2031Übergangsfaktor stützt die 48 Prozent im Übergang, danach ergänzt die Kapitalrente
Renteneintrittsalter67 Jahre, die Anhebung von 65 auf 67 endet 203167 auf 67,5 Jahre (2031 bis 2041), dann an die Lebenserwartung gekoppelt
Abschlagsfreie „Rente mit 63“nach 45 Beitragsjahren ohne Abschlag möglichsoll abgeschafft werden
Früheste Rente für langjährig Versichertemit Abschlag ab 63 Jahren (35 Beitragsjahre)ab 64 Jahren, dann parallel zur Regelaltersgrenze
Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenicht vorgesehenverpflichtend für alle: 2 Prozent vom Brutto zusätzlich, am Kapitalmarkt angelegt
Versichertenkreisviele nicht pflichtversichert (u. a. Selbstständige, Abgeordnete)Pflichtversicherung u. a. für nicht abgesicherte Selbstständige und Abgeordnete
Minijobsbeitragsfrei möglichabgeschafft, Ausnahme für Schüler und Studierende
Eigene Rente in der Grundsicherungoberhalb begrenzter Freibeträge angerechnetneuer Freibetrag schützt die eigene Vorsorge stärker

Quelle: Bundesarbeitsministerium (Rentenkommission 2026, Rentenpaket 2025), Bundesregierung (FAQ zum Bericht), Deutsche Rentenversicherung (Stellungnahme vom 23. Juni 2026)

Zwei überfällige Korrekturen

Die ökonomisch sauberste Empfehlung ist die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Die Regelaltersgrenze soll zwischen 2031 und 2041 um ein halbes Jahr von 67 auf 67,5 steigen, danach im Takt der Lebenserwartung weiter, mit der Faustregel, gewonnene Lebensjahre im Verhältnis zwei zu eins auf Arbeiten und Rente zu verteilen. Das wirkt genau an der Bezugsdauer, einem der wenigen Hebel, den eine alternde Gesellschaft sauber bedienen kann. Und es ist international kein Experiment: Rund ein Viertel der OECD-Länder koppelt das Rentenalter längst automatisch an die Lebenserwartung, darunter Dänemark, die Niederlande, Finnland und Italien. Deutschland wäre damit spät dran, nicht voreilig.

Zwei Einwände sind trotzdem fair. Erstens ist der Schritt sehr zaghaft: ein halbes Jahr bis 2041, während die Lebenserwartung über die vergangenen Jahrzehnte um mehrere Jahre gestiegen ist. Zweitens, und das ist der ernstere Punkt, ist die Lebenserwartung sozial ungleich verteilt. Wer früh in körperlich harter Arbeit anfängt, lebt im Schnitt kürzer und trägt eine höhere Altersgrenze relativ schwerer als jemand mit langer Ausbildung und höherer Lebenserwartung. Eine pauschale Kopplung blendet das aus. Das spricht nicht gegen das Prinzip, aber für eine Abfederung an den Rändern, etwa bei der Erwerbsminderung.

Die zweite richtige Korrektur ist das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, im Volksmund die „Rente mit 63“. Sie wurde 2014 eingeführt und setzt einen Anreiz, der genau in die falsche Richtung zeigt: Sie belohnt den früheren Ausstieg in einer Zeit, in der Arbeitskräfte knapp sind und das System jedes Beitragsjahr braucht. Eine Frühverrentungsprämie passt nicht zu einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung. Sie abzuschaffen ist konsequent, auch wenn es politisch unbequem ist. Weniger beachtet, aber für mehr Menschen relevant: Daneben soll die früheste Altersgrenze für langjährig Versicherte, die heute mit Abschlägen ab 63 Jahren in Rente gehen können, zeitnah von 63 auf 64 steigen und danach mit der Regelaltersgrenze mitwandern. Das betrifft eine deutlich größere Gruppe als die abschlagsfreie Variante.

Länder, die das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung koppeln: Dänemark, Niederlande, Finnland, Italien, Portugal, Estland, Griechenland. Deutschland bisher nicht.
Länder mit automatischer Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (Auswahl). Rund ein Viertel der OECD-Länder hat eine solche Regel, Deutschland bisher nicht.

Die teure Wette: die Kapitalrente

Der große neue Baustein ist eine verpflichtende Kapitalrente: zusätzlich zwei Prozent vom Bruttolohn, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern, angelegt am Kapitalmarkt auf individuellen Konten, nach schwedischem Vorbild. Das Ziel ist richtig: Wer einen Teil der Vorsorge über den Kapitalmarkt laufen lässt, macht ihn unabhängiger von der Demografie. Genau das ist der dritte Hebel aus unserem Maßstab. Das Problem steckt in der Bauweise.

Der Verweis auf Schweden führt in die Irre, sobald man genau hinsieht. Schweden zahlt insgesamt 18,5 Prozent in die gesetzliche Rente, und davon gehen 2,5 Punkte in die kapitalgedeckte Prämienrente. Die Kapitaldeckung ist dort eine Umschichtung innerhalb des Beitrags, kein Aufschlag. Der deutsche Vorschlag legt die zwei Prozent dagegen oben auf den bestehenden Beitragssatz von 18,6 Prozent. Aus 18,6 werden also rund 20,6. Das ist ein Unterschied ums Ganze, weil es die Arbeitskosten in genau den Jahren erhöht, in denen die Umlage ohnehin teurer wird.

Dahinter steckt ein bekanntes Problem jedes Wechsels von Umlage zu Kapital: Die Übergangsgeneration zahlt doppelt. Sie finanziert über die Umlage weiter die heutigen Renten und legt zugleich für die eigene Kapitalrente zurück. Diese Doppelbelastung trifft vor allem die mittleren Jahrgänge. Dazu kommt, dass Kapitaldeckung kein Risiko beseitigt, sondern eintauscht: Statt des demografischen Risikos trägt man das Risiko der Kapitalmärkte. Über lange Zeiträume war das historisch eine gute Wette, aber eine staatlich organisierte Pflichtanlage von Milliarden wirft eigene Fragen auf. Die Idee ist vernünftig, der Aufschlag obendrauf und das Timing sind es weniger: Die Kapitalrente hilft vor allem denen, die nach 2040 in Rente gehen, also gerade nicht in der akuten Lücke.

Fairerweise gehört dazu, dass die Anlage selbst durchdacht ist, und hier zieht die Kommission die Lehre aus zwanzig Jahren teurer Riester-Förderung. Die Kosten sollen bei höchstens 0,1 Prozent im Jahr gedeckelt werden, einem Bruchteil dessen, was klassische Riester-Verträge oft verschlangen. Garantien soll es bewusst keine geben, weil sie über lange Zeiträume vor allem Rendite kosten. Das Geld läuft über einen öffentlichen Fonds nach dem Vorbild des Atom-Entsorgungsfonds KENFO, vor politischem Zugriff geschützt, und es ist nicht vererbbar, weil es Sozialversicherung ist und kein Privatdepot. Bemerkenswert ist nur, was fehlt: Eine konkrete Renditeannahme nennt der Bericht nirgends. Die ganze Wette ruht auf dem schlichten Satz, dass die Kapitalmärkte über lange Zeiträume in der Rückschau immer positiv waren.

Gestapelte Balken: Schweden 18,5 Prozent Gesamtbeitrag mit 2,5 Punkten kapitalgedeckt innerhalb, der deutsche Vorschlag 18,6 Prozent Umlage plus 2 Punkte kapitalgedeckt obendrauf, zusammen 20,6 Prozent.
Beitrag zur gesetzlichen Altersvorsorge in Prozent des Bruttolohns. Schwedens kapitalgedeckte Prämienrente (2,5) liegt innerhalb des Gesamtbeitrags von 18,5. Der Kommissionsvorschlag legt 2 Prozentpunkte auf den bestehenden deutschen Beitragssatz von 18,6 obendrauf.

Der kluge Zusatz: ein Freibetrag in der Grundsicherung

Eine Empfehlung verdient ausdrücklich Lob, weil sie einen der schädlichsten Fehlanreize im System angeht: ein neuer Freibetrag für die eigene Rente in der Grundsicherung im Alter. Heute wird eine selbst erarbeitete Rente oberhalb begrenzter Freibeträge auf die Grundsicherung angerechnet. Im angerechneten Bereich wirkt das wie eine Steuer von nahezu hundert Prozent auf das eigene Sparen, und sie trifft genau die Geringverdiener, die man zur Vorsorge bewegen will. Wer jahrzehntelang für eine kleine Rente eingezahlt hat, steht am Ende kaum besser da als jemand, der gar nicht vorgesorgt hat. Ein höherer Freibetrag senkt diese Belastung und macht eigene Vorsorge wieder lohnend. Bemerkenswert ist der Zusammenhang mit der Kapitalrente: Wer Geringverdiener zu einem Pflichtbeitrag verpflichtet, das Ergebnis später aber voll anrechnet, würde sie zweimal bestrafen. Der Freibetrag ist insofern die notwendige Ergänzung, kein nettes Extra. Der ehrliche Einwand bleibt: Er kostet, weil er die steuerfinanzierte Grundsicherung erhöht, und er verschiebt die Schwelle, an der sich Vorsorge lohnt, nur, statt sie aufzulösen.

Mehr Einzahler, mehr Symbolik

Mehrere Empfehlungen weiten den Kreis der Pflichtversicherten aus. Nicht abgesicherte Selbstständige sollen einzahlen, was für deren eigene Absicherung sinnvoll ist und eine alte Forderung der Rentenversicherung erfüllt. Als Finanzierungsargument für das System ist es aber schwächer, als es klingt. Mehr Einzahler bringen zunächst mehr Beiträge, doch jeder neue Beitragszahler erwirbt zugleich eigene Ansprüche. Der Effekt ist ein Einmaleffekt: Er entlastet heute und schiebt die Last in die Zukunft, wenn die heute Neuen selbst Rente beziehen. Das ist kein Argument gegen die Einbeziehung, aber eines gegen die Erwartung, sie löse das Finanzierungsproblem.

Dass auch Abgeordnete von Bundestag und Landtagen einzahlen sollen, ist symbolisch verständlich und für das Vertrauen ins System vielleicht nicht unwichtig. Ökonomisch ist es eine Randnotiz. Es geht um wenige tausend Personen, der Effekt auf die Kassenlage ist nicht messbar. Wer den Punkt als Beitrag zur Stabilität verkauft, betreibt Schaufenster, keine Reform.

Beim geplanten Aus für die Minijobs gibt es ehrliche Argumente auf beiden Seiten. Dafür spricht, dass beitragsfreie Beschäftigung keine eigenen Rentenansprüche aufbaut und so spätere Grundsicherung wahrscheinlicher macht, deren Kosten dann der Steuerzahler trägt. Dagegen spricht, dass Minijobs Flexibilität bieten, die viele Studierende, Rentner und Zweitverdiener nutzen, und dass ihre Abschaffung Arbeit dort verteuert, wo sie gewollt ist. Die Ausnahme für Schüler und Studierende mildert das. Ein großer Hebel für das Rentenproblem ist es nicht, eher eine sozialpolitische Aufräumarbeit.

Der ehrlichste Satz im Bericht: die versteckte Steuer

Der ökonomisch bemerkenswerteste Satz steht nicht in der Pressemitteilung, sondern auf Seite 43 des Berichts. Die Rentenkasse schultert Jahr für Jahr Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, also Aufgaben der Allgemeinheit, die eigentlich der Staat tragen müsste. Die Lücke zwischen diesen Leistungen und dem, was der Bund tatsächlich überweist, beziffert die Kommission mit bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr. Ihr eigenes Urteil ist ungewöhnlich deutlich: Das sei eine versteckte Form der Besteuerung der Beitragszahlenden, die anders als die Steuer proportional zum Einkommen und ohne Freibeträge wirke. Die Konsequenz, die sie zieht, hat zwei Teile. Der Bund solle gesamtgesellschaftliche Aufgaben vollständig finanzieren, das ist die ökonomische Forderung. Und der „Bundeszuschuss“ solle in „Bundesanteil“ umbenannt werden, das ist Sprachpolitik. Der Kern bleibt ein seltenes Eingeständnis aus amtlichem Mund: Ein Teil deines Rentenbeitrags ist faktisch eine Steuer, die nur niemand so nennt.

70 Prozent Gesamtversorgung: ein Ziel ohne Hebel

Ein eigener Punkt verdient Skepsis, gerade weil er so eingängig klingt: das Ziel eines Mindest-Gesamtversorgungsniveaus von netto 70 Prozent über alle drei Säulen. Eine Zahl ohne Definition ist aber kein Instrument. Netto wovon, bei welcher unterstellten Kapitalmarktrendite, mit welcher Gewichtung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Säule? Und vor allem: Wer stellt das sicher, wenn die freiwilligen Säulen freiwillig bleiben? Ein Versorgungsziel, das verpflichtende und freiwillige Vorsorge zusammenrechnet, ohne Durchsetzungsmechanismus, ist eine Absichtserklärung. Es beschreibt, wohin man will, nicht, wie man hinkommt. Die Kommission weiß das übrigens selbst: Sie nennt die 70 Prozent ausdrücklich eine politische Zielgröße, keinen bindenden Automatismus.

Was das Paket nicht löst

Zählt man zusammen, ergibt sich ein klares Muster. Das ökonomisch Stärkste, die Kopplung des Rentenalters und das Ende der Frühverrentungsprämie, wirkt langsam und über Jahrzehnte. Die große neue Idee, die Kapitalrente, hilft vor allem den Jahrgängen, die nach 2040 in Rente gehen. Die akute Lücke aber ist jetzt: Die Babyboomer gehen zwischen heute und 2040. Genau in diesem Fenster tut das Paket am wenigsten.

Beim Rentenniveau wird die Kommission deutlicher, als ihre Kurzfassung verrät, und das ist die eigentliche Pointe. Sie reaktiviert den Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 nicht nur, sie verstärkt ihn, indem sie seinen Parameter alpha von 0,25 auf 0,33 anhebt. Die umlagefinanzierte Rente wird damit künftig stärker gedämpft als nach heutigem Recht. Dass die Zugangsrenten trotzdem bei 48 Prozent stabil bleiben sollen, leisten zwei andere Quellen: ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor, der bis Mitte der 2040er Jahre wirkt, und danach die Kapitalrente. Im Klartext heißt das: Die beruhigende Zahl, 48 Prozent bleiben, stimmt, aber sie wird zunehmend vom Steuerzahler und von den Kapitalmärkten getragen, nicht mehr aus der Umlage. Bis die Kapitalrente nach 2040 liefert, hält vor allem das Steuergeld das Niveau. Das ist kein Verschieben der unbequemen Frage, eher ihre Verlagerung, von den Beiträgen auf die Steuern und auf die Rendite. Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, formuliert den Stand nüchtern: Jetzt sei die Politik am Zug.

Die 33 Empfehlungen in sieben Blöcken

Damit nichts unter den Tisch fällt: Die Kommission ordnet ihre 33 Empfehlungen in sieben Felder. Oben haben wir die mit dem größten Hebel für deine Finanzen herausgegriffen, hier der vollständige Rahmen.

Die sieben Themenblöcke des Berichts

  • Gesamtversorgungsniveau: ein Zielwert von 70 Prozent netto, dazu besseres Monitoring und eine Finanzbildungsstrategie.
  • Renteneintritt und Prävention: Altersgrenze an die Lebenserwartung, Aus für die abschlagsfreie Rente mit 63, frühestes Alter für langjährig Versicherte von 63 auf 64, mehr Reha, Altersteilzeit-Blockmodell weg.
  • Finanzierung: stärkerer Nachhaltigkeitsfaktor, steuerfinanzierter Übergangsfaktor, saubere Trennung von Beitrags- und Steueraufgaben.
  • Vermeidung von Altersarmut: ein Freibetrag für die eigene Rente in der Grundsicherung, Ende der erzwungenen Frühverrentung Langzeitarbeitsloser durch die Jobcenter.
  • Weiterer Versichertenkreis: Pflichtversicherung für Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände, Minijobs in die Versicherung.
  • Kapitalgedeckte Elemente: die neue Kapitalrente, eine Stärkung der Betriebsrente, Verzahnung mit der Frühstart-Rente.
  • Digitalisierung und Verwaltung: eine schlankere Organisation der Rentenversicherung selbst.

Was du jetzt tun kannst, und was bewusst nicht

Für dich heißt das alles zunächst: nichts überstürzen. Beschlossen ist nichts, und kein Vorschlag rechtfertigt heute einen Schnellschuss bei der Vorsorge oder einen Vertrag. Die Richtung ist trotzdem ablesbar und nicht neu. Die gesetzliche Rente bleibt die tragende Säule, aber sie allein wird das gewohnte Niveau auf Dauer schwerer halten, und kapitalgedeckte wie eigene Vorsorge gewinnt an Gewicht. Wer Mitte 40 oder jünger ist, plant ein etwas längeres Erwerbsleben und einen wachsenden Eigenanteil realistischerweise ein. Wer kurz vor der Rente steht, ist von den langen Übergängen kaum betroffen. Eine konkrete Zahl, die du heute in einen Vertrag schreiben könntest, liefert der Bericht nicht. Das ist kein Mangel dieses Textes, sondern der Stand der Dinge: erst die Empfehlung, dann die Politik, dann das Gesetz. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald aus Empfehlungen Gesetzentwürfe werden.

Quellen

  1. Rentenkommission 2026: Bericht der Alterssicherungskommission an Bundesministerin Bas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · bericht ·
  2. Empfehlungen der Alterssicherungskommission (Bericht, 76 Seiten, Juni 2026) Alterssicherungskommission / BMAS · bericht ·
  3. FAQ zum Bericht der Alterssicherungskommission Bundesregierung · bericht ·
  4. Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zum Abschlussbericht der Alterssicherungskommission Deutsche Rentenversicherung Bund · pressemitteilung ·
  5. 13,3 Millionen Erwerbspersonen erreichen in den nächsten 15 Jahren das gesetzliche Rentenalter Statistisches Bundesamt (Destatis) · statistik ·
  6. Rentenreform 2025 / Rentenpaket 2025: Haltelinie, Beitragssatz, Nachhaltigkeitsfaktor Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · bericht ·
  7. Pensions at a Glance: Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung OECD · bericht ·
  8. The Swedish pension system in brief Regeringskansliet (Schwedisches Finanzministerium) · bericht ·

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die Zahlen sind aus den genannten offiziellen Veröffentlichungen und Stellungnahmen entnommen und im Text mit Quellen verknüpft. Über die Sachstandsdarstellung hinaus enthält dieser Beitrag eine einordnende ökonomische Bewertung der einzelnen Empfehlungen.

Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 23. Juni 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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