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Löhne und Kaufkraft

Das unterste Fünftel holt 6,7 Prozent, das oberste 3,3, und dazwischen liegt der Mindestlohn

Die Löhne in Deutschland lagen im zweiten Quartal 2026 um 4,1 Prozent über dem Vorjahresquartal, nach Abzug der Teuerung bleiben 1,5 Prozent. Dieser Durchschnitt entsteht vor allem am unteren Rand, wo der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar um 8,4 Prozent gestiegen ist.

Endgültige Daten
Portora Redaktion8 Min Lesezeit

Die Lage in vier Zahlen

+6,7 %
Lohnplus im untersten Fünftel der Vollzeitbeschäftigten, 2. Quartal 2026
oberstes Fünftel +3,3 Prozent
13,90 €
gesetzlicher Mindestlohn je Stunde seit dem 1. Januar 2026
vorher 12,82 Euro, also 8,4 Prozent mehr
+1,5 %
Reallohn im 2. Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahresquartal
4,1 Prozent Lohnplus minus 2,5 Prozent Teuerung
100,5
Reallohnindex im Jahr 2019, im Jahr 2025 waren es 100,0 (Basis 2025 = 100)
das Niveau von vor der Pandemie ist noch nicht wieder erreicht

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen Nr. 308 vom 27. August 2026 und Nr. 068 vom 27. Februar 2026; Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung

Die 1,5 Prozent gelten für einen Durchschnitt, den kaum jemand verdient

Das Statistische Bundesamt hat für das zweite Quartal 2026 ein Lohnplus von 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gemeldet. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,5 Prozent, daraus ergeben sich die 1,5 Prozent Reallohn, die in jeder Zusammenfassung dieser Zahlen stehen. Diese eine Zahl ist richtig gerechnet und beschreibt trotzdem fast niemanden, denn sie fasst zwei Bewegungen zusammen, die in verschiedene Richtungen laufen. Unten wächst der Lohn schnell, oben langsam.

Wie groß der Unterschied ist, steht in derselben Mitteilung. Das Fünftel der Vollzeitbeschäftigten mit den niedrigsten Verdiensten kam auf 6,7 Prozent, das Fünftel mit den höchsten auf 3,3 Prozent. Alle Vollzeitkräfte zusammen lagen bei 3,9 Prozent, Auszubildende bei 6,0 Prozent, geringfügig Beschäftigte bei 4,7 Prozent. Zwischen dem obersten und dem untersten Fünftel liegen 3,4 Prozentpunkte, und das ist bei diesen Größenordnungen keine Nuance, sondern das Doppelte. Wer nur den Schnitt liest, hält seine eigene Lage für den Normalfall, und für die meisten stimmt das nicht.

Das Bemerkenswerte ist nicht das einzelne Quartal, sondern dass sich dieser Befund wiederholt. Für das Jahr 2025 hat dieselbe Statistik 6,0 Prozent für das unterste Fünftel ausgewiesen und 3,7 Prozent für das oberste. Im ersten Quartal 2026 standen sich dann 7,0 und 3,5 Prozent gegenüber. In der Jahresmitteilung steht ausdrücklich, dass Geringverdienende bereits 2023 und 2024 überdurchschnittlich zugelegt hatten. Das ist kein Ausreißer eines Quartals, sondern ein Muster über vier Jahre.

Was am 1. Januar mit dem Boden passiert ist

Stell dir einen Raum vor, in dem Menschen auf verschiedenen Höhen stehen, manche auf dem Boden, manche auf Leitern. Wird der Boden angehoben, gehen alle mit hoch, die auf ihm stehen. Wer auf einer Leiter steht, bleibt dagegen genau dort, wo er vorher war. Die durchschnittliche Höhe im Raum steigt trotzdem, obwohl sich nur ein Teil der Menschen bewegt hat. Genau das ist im Januar in der deutschen Lohnstatistik passiert.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Das sind 1,08 Euro mehr pro Stunde und 8,4 Prozent, festgelegt in der Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns, der die Bundesregierung einem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 folgend zugestimmt hat. Wer 40 Stunden in der Woche arbeitet, kommt auf rund 173 Arbeitsstunden im Monat, das sind nach eigener Rechnung rund 187 Euro brutto mehr im Monat. Diese Erhöhung wirkt nicht auf alle Löhne, sondern nur auf die, die vorher am Boden lagen oder knapp darüber.

Für zwei Gruppen benennt das Statistische Bundesamt diesen Zusammenhang selbst. In der Mitteilung zum ersten Quartal 2026 steht, dass der überdurchschnittliche Anstieg bei geringfügig Beschäftigten vor allem auf die Anhebung des Mindestlohns und die damit verbundene Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze zurückgeht, und dass das starke Plus bei Auszubildenden hauptsächlich aus der zum selben Datum erhöhten Mindestausbildungsvergütung stammt. Für das unterste Fünftel der Vollzeitbeschäftigten steht dieser Satz dort nicht. Dass die angehobene Untergrenze auch dort der wichtigste Treiber ist, liegt nahe, belegt ist es in dieser Statistik nicht. Tarifabschlüsse mit festen Eurobeträgen statt Prozentsätzen wirken auf kleine Gehälter ebenfalls stärker, und die Spreizung lief schon vor der Stufe von 2026.

Die Minijob-Grenze ist dabei ein gutes Beispiel dafür, dass hinter einer scheinbar willkürlichen Zahl eine Regel steckt. Sie stieg zum 1. Januar 2026 von 556 auf 603 Euro, und diese 603 Euro hat niemand ausgehandelt. Seit Oktober 2022 ist die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, gerechnet als 130 Stunden im Quartal geteilt durch drei Monate und aufgerundet auf volle Euro. Aus 13,90 Euro je Stunde werden so 602,33 Euro im Monat und damit die Grenze von 603 Euro. Der Zweck dieser Kopplung ist, dass ein Minijobber nach einer Mindestlohnerhöhung nicht seine Stunden reduzieren muss, um in der Geringfügigkeit zu bleiben.

Wie weit die beiden Enden auseinanderlaufen

Veränderung der Bruttoverdienste gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum, in Prozent. Die Fünftel beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte nach Verdienstgrößenklasse, der Nominallohnindex auf alle Beschäftigten.

GruppeJahr 20251. Quartal 20262. Quartal 2026
Unterstes Fünftel, Vollzeit+6,0+7,0+6,7
Alle Vollzeitbeschäftigten+4,3+4,3+3,9
Oberstes Fünftel, Vollzeit+3,7+3,5+3,3
Nominallohnindex insgesamt+4,2+4,1+4,1
Verbraucherpreise+2,2+2,2+2,5
Der Abstand zwischen den beiden Fünfteln lag 2025 bei 2,3 Prozentpunkten und liegt jetzt bei 3,4.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungen Nr. 068 vom 27. Februar 2026, Nr. 178 vom 26. Mai 2026 und Nr. 308 vom 27. August 2026

Über dem Boden wird die Luft schnell dünn

Das Statistische Bundesamt nennt in jeder Quartalsmitteilung sechs Wirtschaftszweige einzeln, die drei mit dem stärksten und die drei mit dem schwächsten Lohnzuwachs. Im zweiten Quartal 2026 lagen vorn die Land- und Forstwirtschaft samt Fischerei mit 8,9 Prozent, die Energieversorgung mit 7,6 Prozent und die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 7,5 Prozent. Am schwächsten fiel der Zuwachs bei Kunst, Unterhaltung und Erholung mit 3,4 Prozent aus, in Erziehung und Unterricht mit 2,4 Prozent und bei den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 1,8 Prozent. Zwischen dem stärksten und dem schwächsten dieser sechs liegen 7,1 Prozentpunkte.

Zwei dieser Werte liegen unter der Teuerung von 2,5 Prozent, und das heißt, dass der Lohn dort real gesunken ist. Nach eigener Rechnung, bei der die bundesweite Teuerung von den Branchenwerten abgezogen wird, ergibt das für die freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen rund minus 0,7 Prozent und für Erziehung und Unterricht rund minus 0,1 Prozent. Diese beiden Werte stehen so nicht in der Mitteilung. Das Statistische Bundesamt weist den Reallohn nur für die Gesamtwirtschaft aus, weil es einen Preisindex je Branche nicht gibt, und die Rechnung unterstellt deshalb, dass in allen Branchen dieselbe Teuerung wirkt. Für den einzelnen Haushalt gilt das ohnehin nie genau, weil jeder einen anderen Warenkorb hat.

Wichtig ist die Reichweite dieser Aussage. Genannt werden nur sechs von gut zwanzig Wirtschaftszweigen, nämlich die beiden Ränder. Über die Zweige dazwischen sagt die Mitteilung nichts. Wer daraus liest, dass in Deutschland zwei Branchen real verloren haben, liest zu viel hinein. Belegt ist, dass zwei der sechs ausdrücklich genannten darunter lagen.

Ein Plus in der Rate ist noch kein Plus im Niveau

Ein zweiter Grund kommt dazu. Der Satz von den steigenden Reallöhnen beschreibt eine Veränderungsrate und nicht den erreichten Stand. Beides kann gleichzeitig gelten, dass die Löhne steigen und dass sie noch nicht dort sind, wo sie schon einmal waren.

Genau das ist derzeit der Fall. Nach den Rückgängen der Jahre 2020 bis 2023 stiegen die Reallöhne in den Folgejahren wieder, und im Jahr 2025 erreichte der Reallohnindex 100,0 Punkte. Für das Jahr 2019, also vor der Pandemie, weist dieselbe Reihe 100,5 Punkte aus. Der Aufholvorgang läuft, abgeschlossen war er 2025 noch nicht. Wer die letzten Quartalsmeldungen als Zugewinn liest, verwechselt das Zurückklettern mit dem Draufsatteln.

Was in dieser Statistik gerade nicht steht

Eine Lücke fällt in der jüngsten Mitteilung sofort auf. Für den Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung werden keine Werte mehr veröffentlicht. Das Statistische Bundesamt nennt methodische Herausforderungen, die mit strukturellen Veränderungen zusammenhängen, und verweist ersatzweise auf den Tarifindex. Das betrifft einen der größten Arbeitgeber des Landes. In der Mitteilung zum ersten Quartal 2026 stand für ihn noch ein Lohnplus von 0,1 Prozent, bei damals 2,2 Prozent Teuerung also ein reales Minus von gut zwei Prozent. Ob dieser Wert Bestand hat, ist mit der Aussetzung offen.

Zwei weitere Punkte gehören zur ehrlichen Lesart dieser Reihe. Erstens wurden die Verdienstindizes im vierten Quartal 2025 auf das neue Basisjahr 2025 umgestellt und alle früheren Werte rein rechnerisch umgerechnet, weshalb ältere Veröffentlichungen rundungsbedingt leicht abweichende Veränderungsraten zeigen können. Zweitens lief die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie Ende 2024 aus. Sie zählte in dieser Statistik zum Bruttoentgelt, hat die gemessenen Löhne der Vorjahre also vorübergehend angehoben und dämpft über die höhere Vergleichsbasis die gemessenen Zuwächse danach.

Und der Nominallohnindex misst Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen. Was auf dem Konto ankommt, ist etwas anderes, denn davon gehen Steuern und Sozialabgaben ab, und deren Sätze haben sich unabhängig von den Löhnen bewegt. Ein Bruttoplus von 4,1 Prozent lässt sich deshalb nicht eins zu eins auf das Nettogehalt übertragen. Dazu kommt, dass die Fünftel keine feste Gruppe von Personen sind. Sie werden für jeden Zeitraum neu gebildet, wer aufsteigt, wird beim nächsten Mal woanders gezählt.

Was zum 1. Januar 2027 bereits feststeht

Der nächste Schritt ist beschlossen. Dieselbe Verordnung, die den Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gesetzt hat, legt für den 1. Januar 2027 einen Satz von 14,60 Euro brutto je Zeitstunde fest. Das sind weitere 70 Cent je Stunde und rund 5 Prozent. Über beide Stufen zusammen, von 12,82 auf 14,60 Euro, ergeben sich rund 14 Prozent, die das Bundesarbeitsministerium als die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns bezeichnet.

Mit dem Mindestlohn wächst die Minijob-Grenze nach derselben Formel weiter. Aus 14,60 Euro je Stunde werden nach derselben Rechnung 632,67 Euro, aufgerundet also 633 Euro im Monat. Dieser Wert folgt zwingend aus der Formel, ist hier aber selbst gerechnet und nicht aus einer Veröffentlichung übernommen. Für Minijobber heißt das, dass sie ihre Stunden nicht kürzen müssen, um unter der Grenze zu bleiben.

Wer wissen will, ob der Abstand zwischen den beiden Fünfteln weiter aufgeht, muss dafür nicht auf Prognosen warten. Die nächste Quartalsmitteilung zu den Verdiensten kommt Ende November 2026 und wird dieselben beiden Werte ausweisen. Interessanter wird die Zahl für das erste Quartal 2027, die im Mai erscheint, denn dort schlägt die zweite Mindestlohnstufe zum ersten Mal durch.

Quellen

  1. Reallöhne im 2. Quartal 2026 um 1,5 % höher als im Vorjahresquartal Statistisches Bundesamt (Destatis) · statistik ·
  2. Reallöhne im 1. Quartal 2026 um 1,8 % höher als im Vorjahresquartal Statistisches Bundesamt (Destatis) · statistik ·
  3. Reallöhne im Jahr 2025 um 1,9 % gestiegen Statistisches Bundesamt (Destatis) · statistik ·
  4. Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5) Bundesministerium für Arbeit und Soziales · verordnung
  5. Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro Bundesministerium für Arbeit und Soziales · pressemitteilung

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus den genannten Pressemitteilungen und Veröffentlichungen entnommen und im Text mit Quellen verknüpft. Die Reallohn-Werte je Wirtschaftszweig und der Betrag von rund 187 Euro im Monat sind eigene Rechnungen und im Text als solche gekennzeichnet.

Letzte Aktualisierung: 27. August 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 27. August 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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