Die Tarif-Senkung im Überblick
Quelle: BMF-Pressemitteilung vom 01.04.2026 und Bundestag-Beschluss vom 21.05.2026
Was der Bundestag am 21. Mai beschlossen hat
Am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes verabschiedet. Initiative liegt bei der Bundesregierung. Der Vorgang trägt im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags die Nummer 333599 und wurde nach halbstündiger Debatte beschlossen. Der Bundesrat hat sich am Folgetag, dem 22. Mai 2026, mit dem Gesetz befasst (Drucksache 298/26, Gesetzesbeschluss).
Inhaltlich macht das Gesetz eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer rückgängig, die zum 1. Mai 2024 in Kraft getreten war. Damals war die Steuer von der vorherigen Bundesregierung als Konsolidierungsmaßnahme im Haushalt eingeführt worden. Die jetzige Bundesregierung setzt die Tarife wieder auf das Niveau zurück, das bis Ende April 2024 galt. Die Begründung im Gesetzentwurf zielt auf die Entlastung der Passagierluftverkehrsunternehmen am Standort Deutschland.
Tarife vor und nach der Senkung
Pro Passagier und Flug, gestaffelt nach Entfernung zum Zielflughafen.
| Entfernung | Tarif bisher | Tarif ab Juli 2026 | Differenz pro Ticket |
|---|---|---|---|
| Kurzstrecke (bis 2.500 km) | 15,53 € | 13,03 € | −2,50 € |
| Mittelstrecke (2.500 bis 6.000 km) | 39,34 € | 33,01 € | −6,33 € |
| Langstrecke (über 6.000 km) | 70,83 € | 59,43 € | −11,40 € |
Quelle: BMF-Pressemitteilung vom 01.04.2026 zum Kabinettsentwurf
Was das pro Ticket bedeutet, und wann es ankommt
Die Luftverkehrsteuer ist eine vom Fluggast getragene Steuer, die das Luftverkehrsunternehmen an den Fiskus abführt. Sie ist Teil des Ticketpreises und wird üblicherweise im Steuern-und-Gebühren-Block der Buchung ausgewiesen. Eine Senkung der Tarife heißt nicht automatisch, dass der Endpreis im selben Umfang sinkt: Fluggesellschaften kalkulieren Ticketpreise dynamisch nach Auslastung, Wettbewerb, Treibstoff- und Personalkosten. Eine Steuersenkung von 2,50 Euro auf der Kurzstrecke kann in einem stark nachgefragten Sommerflug von der Gesellschaft einbehalten werden, in einem Wettbewerbsmarkt wird sie typischerweise an den Endkunden weitergegeben.
Konkret für die meisten Reisenden bedeutet das: Eine Familie mit zwei Kindern, die im Sommer 2026 nach Mallorca fliegt, spart bei vier Tickets vier mal 2,50 Euro, also 10 Euro. Ein Geschäftsreisender, der zweimal pro Jahr nach Nordamerika fliegt, spart bei zwei Langstrecken-Tickets bis zu 22,80 Euro. Eine Anlegerin, die in den Aktien deutscher Fluggesellschaften investiert ist, sieht die Senkung als Wettbewerbs-Korrektur, die Standortnachteile gegenüber europäischen Konkurrenten verringert.
Wichtig zur Lesart der Tagespresse: Aussagen wie „Flüge werden ab Juli 11 Euro günstiger" stimmen nur für Langstreckenflüge und nur, wenn die Fluggesellschaft die Steuersenkung vollständig weitergibt. Für die meisten innereuropäischen Tickets ist die Entlastung deutlich geringer, und die Weitergabe ist nicht garantiert. Wer beim Buchen die Steuer-und-Gebühren-Aufschlüsselung vergleicht, sieht die tatsächliche Senkung am eigenen Ticket.
Wann sich das Bild ändern könnte
Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026. Buchungen mit Abflug ab diesem Datum werden mit den neuen Tarifen kalkuliert. Tickets, die vor dem Stichtag für einen Flug nach dem Stichtag gebucht wurden, werden in der Regel zum Buchungszeitpunkt mit den bisherigen Tarifen versteuert. Die Detailregelung ist eine Sache der Steuerverwaltung und kann je nach Fluggesellschaft unterschiedlich abgewickelt werden.
Die Bundesregierung erwartet für 2027 Steuereinnahme-Ausfälle von rund 330 Millionen Euro. Das ist die Kennzahl, mit der politisch über die Sinnhaftigkeit der Senkung gestritten werden wird. Sollte sich die haushaltspolitische Lage verändern oder eine andere Bundesregierung kommen, ist eine erneute Anpassung in einer der nächsten Legislaturperioden denkbar. Für die nächsten Jahre gelten aber die jetzt beschlossenen Tarife.
Quellen
Zur Entstehung dieses Artikels
Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Tarife und Beschluss-Daten sind aus der BMF-Pressemitteilung, dem Bundestag-Textarchiv und dem DIP-Vorgang entnommen. Die illustrierenden Beispiele (Familie nach Mallorca, Geschäftsreisender, Anlegerin) dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Entscheidungslage, sie sind keine realen Personen.
Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 26. Mai 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung steuerpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.