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Wirtschaftspolitik

Das Reformpaket der Koalition: Steuern, Rente und Arbeit im Überblick

CDU, CSU und SPD haben am 2. Juli 2026 ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen, von der Einkommensteuer über eine neue Kapitalrente bis zum Bürokratieabbau. Es ist ein politischer Beschluss, kein Gesetz, der Bundestag muss noch zustimmen.

  1. Vorschlag
  2. Im Verfahren
  3. Verabschiedet
Portora Redaktion12 Min Lesezeit

Das Paket in Zahlen

34
Maßnahmen im Beschlusspapier
beschlossen am 2. Juli 2026
10 Mrd.
Einkommensteuer-Entlastung pro Jahr
wirksam ab 1. Januar 2027
+2 Punkte
Zusatzbeitrag für die neue Kapitalrente
je zur Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber
45 / 47 %
neue Reichensteuer ab 250.000 / 280.000 Euro
Spitzensteuersatz 42 Prozent bleibt

Quelle: Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026; Bericht der Alterssicherungskommission vom 24. Juni 2026

Ein Paket, das als Entlastung auftritt und in Teilen eine Umschichtung ist

Am 2. Juli 2026 haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach stundenlanger Sitzung im Koalitionsausschuss ein gemeinsames Papier beschlossen. Es trägt den Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ und listet 34 Maßnahmen auf, von der Einkommensteuer über die Rente bis zum Abbau von Bürokratie. Wichtig für die Einordnung ist der Status. Ein Koalitionsausschuss ist ein Partei-Gremium, kein Gesetzgeber, das Papier ist also eine politische Absichtserklärung und noch kein geltendes Recht. Jede einzelne Maßnahme muss den regulären Weg durch Bundestag und teilweise Bundesrat nehmen, und dort sind Änderungen möglich. Der Wortlaut des Beschlusses liegt öffentlich vor, fertige Gesetzentwürfe zu den großen Punkten aber noch nicht.

Ein Muster zieht sich durch das Steuer- und Sozialkapitel des Pakets. Vorne stehen Entlastungen, die sofort sichtbar sind, hinten stehen Gegenfinanzierungen, die weniger im Rampenlicht liegen. Wer entlastet wird, ist deshalb nicht automatisch der, der die Rechnung am Ende trägt. Daneben gibt es eine zweite, ruhigere Seite des Pakets, den Abbau von Bürokratie und die Lockerung des Arbeitsmarkts, die ökonomisch mehr Substanz hat als die Schlagzeilen vermuten lassen. Dieser Artikel geht die wichtigsten Punkte für Steuerzahler, Beschäftigte, Familien und künftige Rentner durch und trennt dabei, was entlastet, was belastet und was schlicht erst in vielen Jahren wirkt.

Bei der Einkommensteuer wird vorne entlastet und hinten gegenfinanziert

Der Kern der Steuerreform ist eine Entlastung für kleine und mittlere Einkommen ab dem 1. Januar 2027. Sie läuft über mehrere Stellschrauben zugleich, einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und eine Abflachung der zweiten Progressionszone. Das gesamte Entlastungsvolumen beziffert das Papier auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll nach voller Wirkung ab 2028 über 600 Euro im Jahr sparen. Anders als viele Überschriften nahelegen, steigt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent dabei nicht, er bleibt und greift durch die Tarifverschiebung künftig sogar erst bei einem etwas höheren Einkommen als den heutigen 69.879 Euro. Die fachliche Einordnung einer Steuerberatung bestätigt diesen Punkt ausdrücklich.

Bezahlt wird diese Entlastung nicht allein aus dem Haushalt, sondern zu einem Teil über neue Belastungen an anderer Stelle. Die sogenannte Reichensteuer wird angehoben und gestaffelt, künftig gelten 45 Prozent ab 250.000 Euro und 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Die Pauschalsteuer auf Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent, was diese Beschäftigung für Arbeitgeber verteuert. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, also von maximal 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Dazu führt die staatliche Förderbank KfW in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro an den Bundeshaushalt ab. Der höhere Reichensteuersatz trägt dabei rechnerisch nur einen kleinen Teil der 10 Milliarden, weil die Zahl der Betroffenen gering ist, der größere Teil verteilt sich auf die anderen Posten und den Haushalt.

Was entlastet, und was die Entlastung gegenfinanziert

Die Einkommensteuer-Entlastung steht mehreren neuen oder erhöhten Abgaben gegenüber. Alle Angaben nach dem Beschlusspapier vom 2. Juli 2026.

MaßnahmeRichtungWirkung
Einkommensteuer runter (Freibeträge, Tarif)Entlastungrund 10 Mrd. Euro/Jahr ab 2027
Reichensteuer 45 / 47 ProzentGegenfinanzierungab 250.000 / 280.000 Euro Einkommen
Minijob-Pauschalsteuer 2 auf 5 ProzentGegenfinanzierungverteuert Minijobs
Handwerkerleistung 20 auf 15 ProzentGegenfinanzierungmax. 900 statt 1.200 Euro absetzbar
KfW-GewinnabführungGegenfinanzierungje 500 Mio. Euro 2027 und 2028
Die Entlastung ist dauerhaft angelegt, einzelne Gegenfinanzierungen wie die KfW-Abführung sind nur für zwei Jahre benannt.

Quelle: Beschlusspapier des Koalitionsausschusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026

Die neue Kapitalrente ist ein Zusatzbeitrag, keine Umschichtung

Das größte strukturelle Vorhaben ist eine neue gesetzliche Kapitalrente. Bislang ist die gesetzliche Rente ein reines Umlagesystem, die Beiträge der Beschäftigten zahlen direkt die laufenden Renten. Künftig soll ein kapitalgedeckter Baustein dazukommen, dessen Beiträge am Kapitalmarkt angelegt und auf individuellen Konten geführt werden, verwaltet über eine zentrale Stelle nach schwedischem Vorbild. Entscheidend ist, wie dieser Baustein finanziert wird. Er kommt als zusätzlicher Beitrag von 2 Prozentpunkten des Bruttolohns obendrauf, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eingeführt in jährlichen Schritten von 0,5 Punkten ab etwa 2028. Das ist der zentrale Unterschied zum schwedischen Original, das seine Kapitalsäule aus dem bestehenden Beitrag speist, während Deutschland die 2 Punkte zusätzlich erhebt.

Aus dieser Konstruktion folgt ein Problem, das die Kapitaldeckung kurzfristig teuer macht. Die arbeitende Generation zahlt künftig zweimal, über die laufende Umlage für die heutigen Renten und zusätzlich für den eigenen Kapitalstock. Bis dieser Kapitalstock groß genug ist, um spürbar Rente auszuzahlen, vergehen rund zwei Jahrzehnte. Am demografischen Druck der nächsten Jahre ändert der neue Baustein deshalb wenig, er ist zunächst vor allem Mehrbelastung. Die Lücke bis zum Wirken der Kapitalrente, gemessen an einem Rentenniveau von 48 Prozent, will die Kommission über einen Übergangsfaktor schließen, dessen Kosten vollständig aus dem Bundeshaushalt kommen sollen. Das hält den Beitragssatz niedriger, verlagert die Last aber von der Beitrags- in die Steuerzahlung, getragen wird sie in beiden Fällen von denselben Bürgern.

Die Kapitalrente ist nur ein Teil eines größeren Rentenpakets. Die Koalition will die insgesamt 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission nach eigener Ansage vollständig umsetzen, ohne einzelne herauszupicken. Dazu gehören die weitgehende Abschaffung der Minijobs, von der rund 7 Millionen Beschäftigte in Handel, Gastronomie und Gebäudereinigung betroffen wären, das Ende des abschlagsfreien Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte, also der früheren Rente mit 63, und eine Kopplung der Altersgrenze an die Lebenserwartung ab etwa 2031. Ökonomisch sind gerade die Kapitaldeckung und die Lebenserwartungs-Kopplung die nachhaltigen Elemente, weil sie das System demografiefester machen. Politisch sind sie zugleich die umstrittensten, Teile der SPD, der DGB und Teile der Opposition wollen die Kopplung an die Lebenserwartung wieder streichen. Ob das Paket den Bundestag unverändert passiert, ist deshalb offen.

Am Arbeitsmarkt wird gelockert und der Gang zum Arzt neu geregelt

Am Arbeitsmarkt geht das Paket in Richtung mehr Flexibilität. Befristungen ohne Sachgrund sollen für bis Ende 2030 eingestellte Beschäftigte auf bis zu 48 Monate und sechs Verlängerungen ausgeweitet werden, deutlich mehr als die heute üblichen Grenzen. Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit werden bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei gestellt, was Schichtarbeit entlastet. Ökonomisch am interessantesten ist ein leiser Punkt, die Koalition will die sogenannten Transferentzugsraten senken. Dahinter steht die Frage, wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro einem Bürgergeld-Bezieher nach Abzügen bleibt, und je mehr bleibt, desto eher lohnt sich Arbeit gegenüber dem Transfer. Das ist einer der wenigen Punkte, an denen das Paket direkt an den Erwerbsanreizen ansetzt.

Ein Detail betrifft den Alltag vieler Beschäftigter unmittelbar. Die telefonische Krankschreibung, in der Pandemie eingeführt und seither geblieben, soll wieder abgeschafft werden, und die Arbeitsunfähigkeit soll künftig ab dem ersten Krankheitstag ärztlich bescheinigt werden. Das erklärte Ziel ist der hohe Krankenstand, die Wirkung darauf ist allerdings nicht belegt. Auffällig ist der Widerspruch zum übrigen Paket, das an vielen Stellen Bürokratie abbauen will, hier aber zusätzliche Arztbesuche und Nachweise erzeugt. Wer die Regelung als Betroffener spürt, merkt vor allem den Mehraufwand, nicht die Entlastung.

Auch beim Weg zum Arzt ändert sich etwas. Geplant ist eine Termingarantie für Facharzttermine, allerdings im Rahmen eines Primärarztsystems. Das bedeutet, der Hausarzt wird stärker zur ersten Anlaufstelle, die bei Bedarf zum Facharzt überweist und den Termin vermittelt, wer diesen Weg geht, bekommt die Terminzusage. Die Idee dahinter ist, die Patientenströme zu steuern und Wartezeiten für echte Bedarfsfälle zu verkürzen. Das Konzept ist international verbreitet und kann Fachärzte entlasten, in Deutschland hängt es aber am Hausärztemangel und daran, dass die Terminvermittlung bislang kaum digitalisiert ist. Ob die Garantie im Alltag hält, entscheidet sich an diesen Voraussetzungen, nicht am Konzept selbst.

Für Baufinanzierung und Wohnungsmarkt ändern sich drei Dinge

Für alle, die bauen oder eine Immobilie finanzieren wollen, ist ein technischer Punkt am wichtigsten. Zum 1. Januar 2027 soll ein zusätzlicher Kapitalpuffer wegfallen, den deutsche Banken bislang für Wohnimmobilienkredite vorhalten müssen. Das setzt bei den Banken Eigenkapital frei und kann die Vergabe von Baukrediten erleichtern, so die Absicht. Die Kehrseite ist ebenso real, dieser Puffer war als Sicherheitsreserve gegen Rückschläge am Immobilienmarkt gedacht, seine Abschaffung senkt dieses Polster. Parallel will der Bund eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen, die im bezahlbaren Segment selbst baut. Das adressiert allerdings eher das Symptom als die Ursache, denn der Grund für den schwachen Neubau ist nicht fehlender Wille, sondern dass Bauen im günstigen Segment durch Kosten, Normen und Zinsen unrentabel geworden ist, und diese Kostentreiber gelten für einen staatlichen Bauträger genauso.

Der dritte Wohnungspunkt ist politisch der heikelste. Ein Bundesgesetz soll die Vergesellschaftung privater Mietwohnungen durch die Länder ausschließen, also den Weg versperren, den Berlin seit dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ beschreitet. Ökonomisch geht es dabei um Investitionssicherheit, denn solange eine Enteignung droht, meidet privates Kapital den Wohnungsbau, und ein Verbot senkt dieses Risiko. Juristisch ist der Schritt heikel, weil die Vergesellschaftung in Artikel 15 des Grundgesetzes steht und umstritten ist, ob der Bund den Ländern deren Anwendung per einfachem Gesetz verbieten kann. Diese Frage dürfte am Ende das Bundesverfassungsgericht klären.

Der Bürokratieabbau ist die substanzielle Seite, die Industriepolitik die strittige

Die ökonomisch substanzvollste Seite des Pakets bekommt am wenigsten Aufmerksamkeit, den Abbau von Bürokratie. Geplant ist ein Berichtsentlastungsgesetz mit umgekehrter Beweislast, künftig fallen Berichtspflichten grundsätzlich weg, und nur wo ein Ministerium einen Grund nennt, bleiben sie bestehen. Jede vierte Dokumentationspflicht soll binnen eines Jahres gestrichen werden, Genehmigungen sollen nach vier Monaten ohne Behördenentscheidung automatisch als erteilt gelten, und die EU-Lieferkettenrichtlinie wird nur im Minimum umgesetzt, mit einer Schwelle von 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, die den Mittelstand ausnimmt. In der Bundesverwaltung sollen bis 2029 rund 8 Prozent der Stellen wegfallen, das sind etwa 25.000 Stellen, vor allem über nicht nachbesetzte Abgänge, Sicherheitsbehörden ausgenommen. Das ist echte Angebotspolitik, die Unternehmen und Verwaltung Kosten spart, allein die Zusammenlegung zweier Prüfvorschriften für Elektroanlagen soll rund 720 Millionen Euro im Jahr bringen. Die nüchterne Einschränkung ist, dass solche Abbauprogramme in Deutschland oft angekündigt und selten in dieser Höhe geliefert wurden.

Ein Punkt aus dem Bürokratieteil betrifft fast jeden persönlich, die Steuererklärung. Künftig soll sie automatisch vorausgefüllt werden, der Staat trägt also die Daten, die ihm ohnehin vorliegen, selbst ein, von der Lohnsteuer über Renten bis zu den Vorsorgebeiträgen, und du prüfst und ergänzt nur noch. Dazu kommt die Zusage, eine Steuernummer künftig binnen vier Wochen zu vergeben. Das ist echter Abbau von Aufwand, weil das lästige Abschreiben bekannter Daten entfällt, gerechnet auf Millionen Steuerpflichtige summiert sich das. Die ehrliche Grenze ist, dass dadurch nur das Ausfüllen bequemer wird, das komplizierte Steuerrecht selbst mit seinen vielen Ausnahmen bleibt unangetastet. Andere Länder wie Österreich bieten die weitgehend automatische Veranlagung seit Jahren, insofern holt Deutschland hier eher einen Rückstand auf, als dass es eine große Reform liefert.

Anders zu bewerten ist die Industriepolitik im Paket. Der bereits im Dezember 2025 gestartete Deutschlandfonds soll weiter ausgebaut werden, eine bei der KfW angesiedelte Plattform, die mit rund 30 Milliarden Euro Garantien bis zu 130 Milliarden Euro privates Kapital in strategische Projekte lenken soll. Bislang steht dem ein einziges größeres Vorhaben gegenüber, eine Beteiligung von bis zu 150 Millionen Euro an einem Lithiumprojekt am Oberrhein, der Rest ist Zielgröße. Dazu kommen gezielte Förderungen für Branchen wie Halbleiter, Batterie und künstliche Intelligenz sowie die Idee des Staates als Ankerkunde, der europäischen Produzenten feste Abnahmen garantiert. Der Einwand aus marktwirtschaftlicher Sicht ist doppelt, der Staat sucht sich Gewinner-Branchen selbst aus und übernimmt über Garantien und Abnahmen ein Risiko, das im Erfolgsfall privat und im Verlustfall beim Steuerzahler landet. Manche dieser Felder haben ein echtes strategisches Argument, etwa die Abhängigkeit bei Rohstoffen und Chips, andere kompensieren vor allem selbstgemachte Standortnachteile wie hohe Energiekosten.

Was der Beschluss offen lässt

Das meiste an diesem Paket ist beschlossene Absicht, nicht geltendes Recht. Der Bundestag muss allen Punkten zustimmen, und einige sind koalitionsintern noch umkämpft, allen voran die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und die Abschaffung der Minijobs. Beim Vergesellschaftungsverbot ist offen, ob es vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Bei der Gegenfinanzierung fällt auf, dass die Entlastungen dauerhaft angelegt sind, während einzelne Finanzierungsquellen wie die KfW-Abführung nur für 2027 und 2028 benannt sind, wie es ab 2029 weitergeht, sagt das Papier nicht. Und bei allem, was von neuer Verwaltungstechnik und behördenübergreifendem Datenaustausch abhängt, mahnt die Erfahrung zur Vorsicht, das Onlinezugangsgesetz von 2017 sollte hunderte Verwaltungsleistungen bis 2022 digitalisieren und ist bis heute nicht abgeschlossen. Zeitpläne aus solchen Vorhaben sind eher Absichtserklärungen als verlässliche Termine.

Was das Paket für dich bedeutet

Für den Alltag lohnt ein nüchterner Blick auf die eigene Lage, nicht auf die Schlagzeile. Wer angestellt ist und ein mittleres Einkommen hat, wird ab 2027 leicht entlastet, sollte aber wissen, dass der neue Kapitalrenten-Beitrag ab etwa 2028 gegenläufig wirkt und netto einen Teil davon wieder aufzehrt. Wer einen Minijob hat, ist gleich doppelt betroffen, durch die höhere Pauschalsteuer und durch die geplante Abschaffung dieser Beschäftigungsform. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, hat von der Kapitalrente nichts, sie wirkt erst für die heute Jüngeren. Wer bauen oder eine Immobilie finanzieren will, sollte die Entwicklung der Baukreditkonditionen im Auge behalten, falls der wegfallende Kapitalpuffer die Vergabe der Banken tatsächlich lockert. Und wer sich fragt, ob er jetzt handeln muss, kann sich entspannen, noch ist nichts davon beschlossen, keine Frist und kein Freibetrag zwingt zu einer schnellen Entscheidung, das gilt erst, wenn aus dem Papier echte Gesetze geworden sind.

Quellen

  1. Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung (Beschlusspapier des Koalitionsausschusses, Wortlaut) Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD · beschluss ·
  2. Bericht der Alterssicherungskommission mit 33 Empfehlungen Alterssicherungskommission / Bundesregierung · bericht ·
  3. Fragen und Antworten zur Rentenkommission 2026 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) · bericht ·
  4. Deutschlandfonds startet: Bundesregierung und KfW setzen Impuls für private Investitionen Bundesministerium der Finanzen (BMF) · pressemitteilung ·
  5. Einkommensteuerreform des Koalitionsausschusses (fachliche Einordnung) Ebner Stolz (Steuerberatung) · bericht ·

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Alle Zahlen sind aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses, dem Bericht der Alterssicherungskommission und den weiteren genannten Quellen entnommen und im Text mit Quellen verknüpft.

Letzte Aktualisierung: 2. Juli 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 2. Juli 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung wirtschafts- und sozialpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

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