SteuerpolitikPortora Redaktion

DGB-Steuerkonzept 2026: Wer von der Entlastung profitiert und wer sie bezahlt

Der DGB will 95 Prozent der Steuerzahler über den Einkommensteuertarif entlasten und das Geld bei Kapital, Vermögen und Unternehmen holen. Sechs Modellrechnungen zeigen, warum ein Gewinner beim Tarif unterm Strich trotzdem mehr zahlen kann.

VorschlagAllgemeinSteuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat im Juni 2026 ein Steuerkonzept vorgelegt. Es senkt den Einkommensteuertarif für die breite Mitte und finanziert das fast vollständig über höhere Steuern auf Kapital, Vermögen und Unternehmen.
  • Die viel zitierte Aussage „rund 95 Prozent werden entlastet" ist eine DGB-Eigenangabe und gilt nur für den Tarif. Dieser Tarifumbau allein kostet den Staat nach der DGB-eigenen Tabelle netto 13,5 Milliarden Euro pro Jahr.
  • Die Gegenfinanzierung von mehr als 120 Milliarden Euro kommt aus Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, einer einmaligen Vermögensabgabe, der Finanztransaktionsteuer, der Erbschaftsteuer und schärferem Steuervollzug.
  • Schon heute tragen die oberen knapp 5 Prozent der Steuerpflichtigen etwa 44 Prozent der gesamten Einkommensteuer. Eine eigene Auswertung der amtlichen Statistik ordnet ein, wie konzentriert die Einkommensteuer ist.
  • Eine Modellrechnung mit sechs Haushalten zeigt den Kern: Wer beim Tarif entlastet wird, kann durch Dividenden, den Wegfall des Ehegattensplittings oder die Kapitalbesteuerung unterm Strich trotzdem mehr zahlen.

Das Konzept in vier Zahlen

95 %
der Steuerzahler sollen entlastet werden
DGB-Eigenangabe, gilt nur für den Tarif
−13,5 Mrd.
kostet die Tarifreform den Staat pro Jahr
die Entlastung übersteigt das Mehr von oben
120 Mrd.+
Mehreinnahmen aus Kapital, Vermögen, Unternehmen
trägt fast die gesamte Gegenfinanzierung
52 %
neuer Höchstsatz ab 140.000 € zvE
heute 45 %, erst ab rund 278.000 €

Quelle: DGB-Steuerkonzept 2026 (Aufkommenstabelle, Stand Juni 2026)

Was der DGB vorschlägt, und warum die Schlagzeile nur die halbe Wahrheit ist

Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Dachverband der großen Einzelgewerkschaften, hat im Juni 2026 ein überarbeitetes Steuerkonzept veröffentlicht. Es ist kein Gesetzentwurf und liegt auch nicht im Bundestag, sondern ist ein Positionspapier, mit dem der DGB die steuerpolitische Debatte prägen will. Der Kern besteht aus zwei Hälften, die zusammengehören. Auf der einen Seite steht ein neuer Einkommensteuertarif, der die breite Mitte entlasten soll. Auf der anderen Seite steht ein Bündel aus höheren Steuern auf Kapital, Vermögen und Unternehmen, das diese Entlastung bezahlen und darüber hinaus zusätzliche Einnahmen bringen soll. Wer das Konzept beurteilen will, muss beide Hälften zusammen lesen, denn getrennt ergeben sie ein schiefes Bild.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist vor allem ein Satz hängengeblieben: Rund 95 Prozent der Steuerzahler würden entlastet, nur die oberen 5 Prozent zahlten mehr. Dieser Satz ist eine DGB-Eigenangabe, und er beschreibt nur den Tarif. Sobald du die zweite Hälfte des Konzepts dazunimmst, verschiebt sich das Bild deutlich. Denn der Tarifumbau verschenkt unterm Strich Geld, und das eigentliche Aufkommen kommt aus einer ganz anderen Ecke. Genau diese Lücke zwischen der Schlagzeile und der Gesamtwirkung ist das Thema dieser Analyse. Es geht nicht darum, ob der DGB recht hat, sondern darum, was sein Vorschlag konkret bedeutet, für wen, und wie sicher er kommt.

Wo die Einkommensteuer heute wirklich liegt

Bevor man über eine Reform urteilt, lohnt ein Blick darauf, wie die Einkommensteuer heute überhaupt verteilt ist. Das Statistische Bundesamt erfasst alle Steuerpflichtigen nach der Höhe ihrer Einkünfte. Eine eigene Auswertung dieser Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2021 zeigt eine starke Konzentration: Die oberen knapp 5 Prozent der Steuerpflichtigen, das sind rund zwei Millionen Personen mit den höchsten Einkünften, tragen zusammen etwa 44 Prozent der gesamten festgesetzten Einkommensteuer. Die untere Hälfte der Steuerpflichtigen trägt dagegen nur einen kleinen einstelligen Prozentanteil. Das passt zu Angaben des Bundesfinanzministeriums, wonach die oberen 10 Prozent der Steuerpflichtigen etwa 57 Prozent der Einkommensteuer aufbringen. Anders gesagt: Die Einkommensteuer ruht schon im geltenden Recht sehr stark auf den oberen Einkommen.

Diese Zahl schneidet in beide Richtungen. Sie stützt das zentrale Argument des DGB, dass bei den hohen Einkommen Spielraum für mehr Beteiligung besteht, denn dort liegt das Aufkommen ohnehin. Sie erklärt aber auch ein Problem des Konzepts: Wenn man die breite Mitte über den Tarif entlastet, fällt viel Aufkommen weg, und die oberen Einkommen müssten sehr viel mehr zahlen, um das allein auszugleichen. Genau das gelingt über den Tarif nicht, wie der nächste Abschnitt zeigt. Der DGB löst das, indem er das fehlende Geld nicht über den Einkommensteuertarif holt, sondern über Steuern, die das laufende Einkommen gar nicht betreffen.

Das Netto-Geschenk von 13,5 Milliarden

Der überraschendste Punkt steht in der DGB-eigenen Tabelle zur Aufkommenswirkung. Der neue Einkommensteuertarif, also die vielzitierte Entlastung der breiten Mitte samt höherem Spitzensatz und neuem Höchstsatz, ergibt unterm Strich kein Plus, sondern ein Minus von rund 13,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das bedeutet: Die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen ist größer als das zusätzliche Aufkommen, das die höheren Sätze ab 88.800 und ab 140.000 Euro zu versteuerndem Einkommen einbringen. Selbst die oberen Einkommen, die der Tarif stärker belastet, finanzieren die eigene Reform also nicht. Der Tarifumbau ist, fiskalisch betrachtet, ein Geschenk an die Steuerzahler in der Breite, kein Umverteilungsgewinn für den Staat.

Woher kommt dann das Geld? Aus einem zweiten Block, der mit dem Einkommensteuertarif nichts zu tun hat. Der DGB rechnet mit mehr als 120 Milliarden Euro zusätzlichem Aufkommen pro Jahr, und dieses Geld stammt fast vollständig aus Kapital, Vermögen und Unternehmen. Das ist die eigentliche Umverteilung des Konzepts, und sie verläuft nicht zwischen oberen und mittleren Einkommen, sondern zwischen Vermögen und Kapital auf der einen und der gesamten Lohnbasis auf der anderen Seite. Wer also fragt, wer die Entlastung der 95 Prozent bezahlt, findet die Antwort nicht bei den oberen 5 Prozent der Einkommensbezieher, sondern bei den Eigentümern von Unternehmen, Vermögen und Wertpapieren. Das ist ein legitimer politischer Ansatz, aber es ist ein anderer als der, den die Schlagzeile nahelegt.

Woher die über 120 Milliarden kommen sollen

Die Tarifreform selbst kostet den Staat netto 13,5 Milliarden Euro pro Jahr. Gegenfinanziert wird sie fast vollständig aus diesen sieben Quellen.

Körperschaftsteuer (15 auf 25 %)
+40
Vermögensteuer
+28
Steuervollzug stärken
+20
Vermögensabgabe (über 20 Jahre)
+17,5
Finanztransaktionsteuer
+17
Erbschaftsteuer
+9
Gemeindewirtschaftsteuer
+2,5
Werte gerundet, DGB-eigene Schätzung der Aufkommenswirkung für den Gesamtstaat. In der Summe nennt der DGB mindestens 121 bis 137 Milliarden Euro pro Jahr.

Quelle: DGB-Steuerkonzept 2026, Aufkommenstabelle (Stand Juni 2026)

Die wichtigsten Bausteine, einzeln betrachtet

Hinter den großen Zahlen stehen einzelne Maßnahmen, die jeweils eigene Vor- und Nachteile haben. Es lohnt, sie getrennt anzusehen, weil sie sehr unterschiedliche Gruppen betreffen und unterschiedlich sicher in ihrer Wirkung sind.

Ein roter Faden zieht sich durch die Gegenfinanzierung: Sie setzt bei Kapital, Vermögen und Unternehmen an, und bei mehreren dieser Steuern ist ökonomisch umstritten, wer die Last am Ende wirklich trägt. Eine Körperschaftsteuer kann über Preise, Löhne oder geringere Renditen teilweise an Beschäftigte und Anleger weitergereicht werden, eine Finanztransaktionsteuer landet zum Teil bei Fondssparern. Das ist keine Unterstellung gegen das Konzept, sondern eine nüchterne Beobachtung zur sogenannten Steuerinzidenz: Wer eine Steuer formal zahlt, ist nicht immer der, der sie am Ende trägt. Für die Beurteilung heißt das, dass die saubere Trennung in „die da oben zahlen" und „die Mitte wird entlastet" ökonomisch weniger eindeutig ist, als die Schlagzeile klingt.

Die zentralen Maßnahmen und ihre jeweilige Spannung

  • Abgeltungsteuer abschaffen: Kapitalerträge würden nicht mehr pauschal mit 25 Prozent, sondern mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Das behandelt Arbeit und Kapital gleich, trifft aber nach Zahlen des Deutschen Aktieninstituts rund 14 Millionen Menschen mit Aktien oder Fonds und läuft der politisch gewollten Aktienkultur für die Altersvorsorge entgegen.
  • Körperschaftsteuer von 15 auf 25 Prozent: bringt nach DGB-Schätzung rund 40 Milliarden Euro im Jahr. Sie läuft allerdings dem gesetzlich bereits beschlossenen Senkungspfad entgegen, der den Satz ab 2028 in Richtung 10 Prozent führen soll, und Deutschland liegt bei den Unternehmensteuern schon heute im oberen Drittel der OECD.
  • Vermögensteuer ab einer Million Euro Nettovermögen pro Person: rund 28 Milliarden Euro. Sie ist seit 1997 ausgesetzt, trifft auch illiquides Betriebsvermögen, und ihre Bemessungsgrundlage weicht erfahrungsgemäß teilweise aus.
  • Einmalige Vermögensabgabe für das reichste Tausendstel: über zwanzig Jahre rund 17,5 Milliarden Euro im Jahr, nach dem Vorbild des Lastenausgleichs von 1952. Einmalabgaben werfen Bewertungs- und Verfassungsfragen auf.
  • Finanztransaktionsteuer: rund 17 Milliarden Euro. Sie dämpft kurzfristige Spekulation, wird aber teilweise an Fondssparer und damit an die Altersvorsorge weitergereicht.
  • Erbschaftsteuer: rund 9 Milliarden Euro, vor allem durch das Streichen von Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Hier steht das Argument der Unternehmensnachfolge gegen das der Gleichbehandlung von Erbschaften.
  • Ehegattensplitting und Steuerklasse III/V: Der DGB will beides überwinden und zur Individualbesteuerung übergehen. Das stärkt den Erwerbsanreiz für Zweitverdiener, belastet aber Alleinverdiener-Ehen spürbar.
  • Mobilitätsgeld statt Pendlerpauschale: 17 Cent je Kilometer direkt von der Steuerschuld statt 38 Cent vom zu versteuernden Einkommen. Das hilft Geringverdienern, die von der heutigen Pauschale kaum profitieren, und belastet hohe Einkommen mit langem Arbeitsweg etwas.

Tarif-Gewinner, netto Verlierer: sechs Rechnungen

Was das Konzept für einen einzelnen Haushalt bedeutet, lässt sich nicht an der Schlagzeile ablesen, sondern nur an einer Rechnung. Die folgenden sechs Fälle sind Modellrechnungen, keine realen Personen. Sie beruhen auf dem geltenden Einkommensteuertarif und dem DGB-Vorschlag, mit offengelegten und bewusst vereinfachten Annahmen, die du in der Tabelle und in den Quellen findest. Sie zeigen Größenordnungen, keine centgenaue Steuerschuld. Der Kern, den sie sichtbar machen, ist einfach: Ob du gewinnst oder verlierst, entscheidet nicht der Tarif allein, sondern was sonst noch zu deinem Einkommen gehört.

Nimm Herrn K., ledig, mit 55.000 Euro zu versteuerndem Arbeitseinkommen und 10.000 Euro Dividenden im Jahr. Über den Tarif ist er ein klarer Gewinner: Der DGB-Tarif entlastet ihn um rund 751 Euro. Bis hierhin passt er genau in die Gruppe der 95 Prozent, die entlastet werden. Sobald aber die Dividenden über dem Sparerpauschbetrag nicht mehr pauschal mit 25 Prozent, sondern mit seinem persönlichen Satz besteuert werden, kippt das Bild. Unterm Strich zahlt Herr K. im Modell rund 439 Euro mehr als heute. Er ist ein Tarif-Gewinner und ein Netto-Verlierer, und er merkt den Unterschied nur, wenn er beide Effekte zusammenrechnet.

Noch deutlicher wird es bei Familie Müller, einer Alleinverdiener-Ehe mit 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und zwei Kindern. Hier wirkt nicht der Tarif als solcher, sondern der geplante Wegfall des Ehegattensplittings. Heute wird das Einkommen für die Steuer rechnerisch auf beide Partner verteilt, was bei nur einem Verdiener einen großen Vorteil bringt. Fällt das Splitting weg und wird jeder einzeln veranlagt, steigt die Steuerlast im Modell um rund 8.400 Euro im Jahr, trotz des etwas höheren Kindergelds. Für diese Familie ist die Aussage „95 Prozent werden entlastet" im Tarif nicht falsch, aber sie verfehlt vollständig, was bei ihr tatsächlich ankommt.

Es gibt auch klare Gewinner, und es wäre unredlich, sie zu verschweigen. Anna, ledig, mit 38.000 Euro Einkommen, zahlt rund 672 Euro weniger. Petra, die 35 Kilometer zur Arbeit pendelt, profitiert doppelt, vom Tarif und vom neuen Mobilitätsgeld, das ihr im Modell rund 1.074 Euro Entlastung bringt, weil die direkte Anrechnung auf die Steuerschuld für sie mehr wert ist als die heutige Pendlerpauschale. Am anderen Ende zahlt Dr. Sommer mit 200.000 Euro Einkommen und 20.000 Euro Kapitalerträgen rund 14.600 Euro mehr, durch den höheren Tarif und die Kapitalbesteuerung zusammen. Das Konzept entlastet also wirklich viele, aber die Trennlinie verläuft quer durch Lebenslagen, nicht ordentlich zwischen „mittig" und „oben".

Sechs Modellrechnungen im Vergleich

Wirkung nach geltendem Tarif (§ 32a EStG 2026) und dem DGB-Vorschlag. „Nur der Tarif" zeigt den Effekt des Tarifumbaus auf das Arbeitseinkommen, „Netto" rechnet Kapitalerträge, Ehegattensplitting, Kindergeld und Pendeln mit ein.

Lebenslage (Modellfall)Nur der TarifNetto, alles zusammen
Anna, ledig, 38.000 € zvE672 € weniger672 € weniger
Petra, ledig, 42.000 €, pendelt 35 km696 € weniger1.074 € weniger
Tobias, ledig, 95.000 € zvE331 € mehr331 € mehr
Herr K., ledig, 55.000 € + 10.000 € Dividenden751 € weniger439 € mehr
Familie Müller, Alleinverdiener, 90.000 €, 2 Kinder8.974 € mehr8.424 € mehr
Dr. Sommer, ledig, 200.000 € + 20.000 € Kapital9.481 € mehr14.611 € mehr
Vereinfachte Modellfälle, keine realen Personen. Annahmen: Solidaritätszuschlag ausgeklammert, Kapitalerträge im DGB-Modell zum persönlichen Satz ohne Teileinkünfteverfahren (der Sparerpauschbetrag bleibt erhalten, nur der pauschale 25-Prozent-Satz entfällt), Mobilitätsgeld und Kindergeld-Günstigerprüfung vereinfacht. Die Beträge zeigen Größenordnungen, keine centgenaue Steuerschuld.

Quelle: Eigene Berechnung auf Basis § 32a EStG (Fassung 2026) und DGB-Steuerkonzept 2026

Was Kritiker und Befürworter sagen

Die wirtschaftspolitische Kritik am Konzept ist gut belegt und zielt vor allem auf die Gegenfinanzierung. Die Anhebung der Körperschaftsteuer läuft dem gesetzlich beschlossenen Senkungspfad entgegen, und nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft lag Deutschland bei den Unternehmensteuern schon 2024 mit gut 30 Prozent tariflich an dritter Stelle in der OECD, deutlich über dem Schnitt. Bei der Vermögensteuer verweisen mehrere Ökonomen darauf, dass ihre Bemessungsgrundlage erfahrungsgemäß teilweise ausweicht und dass die Gesamtwirkung auf das Steueraufkommen über Verhaltensreaktionen geringer ausfallen kann, als die Bruttoschätzung nahelegt. Die Sorge dahinter ist immer dieselbe: dass hohe Sätze auf Kapital und Unternehmen Investitionen und Fachkräfte ins Ausland drängen und am Ende weniger Aufkommen bringen als erhofft.

Die Befürworter, darunter Forschungsinstitute wie das DIW und Teile der Politik, halten dagegen. Ihr stärkstes Argument ist die Vermögensverteilung: Die oberen 10 Prozent der Haushalte halten in Deutschland rund zwei Drittel des Nettovermögens, das oberste Prozent etwa ein Drittel. Wer Verteilung über Steuern korrigieren will, kommt an diesen Beständen kaum vorbei, und die Einkommensteuer allein erreicht sie nicht, weil große Vermögen nicht jedes Jahr als Einkommen sichtbar werden. Hinzu kommt das schlichte Staatsfinanzierungsargument, dass ein Staat mit wachsenden Aufgaben zusätzliche Einnahmen braucht und die breite Lohnbasis dafür nicht beliebig belastbar ist. Auffällig ist allerdings, dass belastbares Material für die Pro-Seite jenseits der DGB-eigenen Angaben dünner gesät ist als die Kritik.

Über allem schwebt ein Wort, das im Konzept und in der Debatte ständig fällt: gerecht. Steuergerechtigkeit ist der Rahmen, in dem der DGB seinen Vorschlag begründet. Das Problem ist, dass dieses Wort selten definiert wird. Ob es gerecht ist, dass die oberen 5 Prozent 44 Prozent der Einkommensteuer tragen, oder ob gerecht erst ein noch höherer Anteil wäre, lässt sich aus Zahlen nicht ableiten, das ist eine politische Wertung. Wir halten die Zahlen fest und benennen das Sollen als das, was es ist: eine Frage, die jeder für sich beantworten muss. Wer „gerecht" hört, sollte also nachfragen, gemessen woran.

Wie wahrscheinlich das kommt

So konkret das Konzept ist, so wichtig ist die nüchterne Einordnung seines Status. Es ist ein Vorschlag des DGB, kein Gesetzentwurf der Bundesregierung und kein laufendes parlamentarisches Verfahren. Damit ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es als Gesamtpaket in dieser Form umgesetzt wird, schon weil mehrere Bausteine wie die Vermögensteuer oder die einmalige Vermögensabgabe hohe verfassungsrechtliche und administrative Hürden hätten. Realistischer ist, dass das Papier die Debatte prägt und einzelne Elemente in politische Programme einsickern. Einige Themen haben ohnehin eine eigene Dynamik, etwa die Besteuerung von Betriebsvermögen im Erbfall, die unabhängig vom DGB-Konzept juristisch und politisch umstritten ist. Für dich heißt das: Hier wird nichts über Nacht beschlossen, aber die Richtung der Diskussion ist erkennbar, und es lohnt zu verstehen, wer von welchem Element betroffen wäre.

Was die Zahlen offen lassen

Auch wer das Konzept und die amtliche Statistik genau liest, bleibt mit offenen Fragen zurück. Erstens lässt sich nicht präzise sagen, wie viele Menschen einzelne Maßnahmen genau treffen. Klar ist die Richtung: Der neue Höchstsatz von 52 Prozent würde schon ab 140.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen, während der heutige Höchstsatz von 45 Prozent erst ab rund 278.000 Euro beginnt. Statt der heute knapp 120.000 Personen im Höchstsatz wären es also ein Vielfaches, grob in der Größenordnung von einer Million. Die genaue Zahl hängt aber daran, wie sich Brutto-, Gesamt- und zu versteuerndes Einkommen ineinander übersetzen, und das ist aus den vorliegenden Daten nur näherungsweise zu beantworten.

Zweitens stammen die belastbaren Verteilungsdaten aus dem Veranlagungsjahr 2021 und die Angaben zum Höchststeuersatz aus 2020, weil amtliche Steuerstatistiken mit mehreren Jahren Verzögerung erscheinen. Die Größenordnungen ändern sich langsam, aber die exakten Werte für 2026 liegen nicht vor. Drittens, und das ist eine ehrliche Einordnung in eigener Sache: Die wirtschaftspolitische Kritik am Konzept ist in der Literatur besser belegt als die Pro-Seite, die sich stark auf die DGB-eigenen Angaben stützt. Wir haben versucht, beide Seiten fair abzubilden, aber diese Schieflage in der Quellenlage solltest du kennen, wenn du das Konzept einordnest.

Was du daraus mitnehmen kannst, und was nicht

Aus diesem Konzept ergibt sich für dich heute keine konkrete Handlung, denn es ist ein Vorschlag, kein Gesetz. Was sich ableiten lässt, ist eine Einordnung deiner eigenen Lage. Wenn dein Einkommen fast nur aus Arbeit besteht und im unteren oder mittleren Bereich liegt, wärst du nach diesem Konzept tendenziell ein Gewinner. Sobald aber Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, eine Alleinverdiener-Ehe oder ein hohes Einkommen dazukommen, kann sich das Vorzeichen drehen. Es lohnt also, einmal nüchtern zu sortieren, woher dein Einkommen kommt, statt sich auf eine pauschale Prozentzahl zu verlassen.

Die allgemeingültige Lehre aus dem Konzept ist unabhängig davon, ob es je umgesetzt wird: Eine Schlagzeile über eine Tarifentlastung sagt fast nichts über deinen Netto-Effekt, solange Kapital, Ehe und weitere Posten nicht mitgerechnet sind. Bewusst nicht ableiten solltest du Hektik oder vorgezogene Entscheidungen, etwa einen schnellen Verkauf von Wertpapieren oder eine Änderung der Steuerklasse, allein wegen eines Positionspapiers. Wer seine Lage verstehen will, gewinnt mehr, wenn er seine eigenen Einkommensquellen kennt, als wenn er auf die nächste politische Überschrift reagiert. Und für jede konkrete Entscheidung gilt, was am Ende dieses Beitrags steht: Das hier ist eine Einordnung, keine Steuer- oder Anlageberatung.

Quellen

Zur Entstehung dieses Artikels

Dieser Beitrag wurde auf Basis der oben verlinkten Primärquellen mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die Angaben zum DGB-Konzept stammen aus dem DGB-Steuerkonzept 2026 und dem ausführlichen Gesamtkonzept von 2021, die Verteilungszahlen aus der amtlichen Einkommensteuerstatistik. Die sechs illustrierenden Modellfälle dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Entscheidungslage, sie sind keine realen Personen; ihre Beträge sind eine vereinfachte eigene Berechnung auf Basis des geltenden Steuertarifs und des DGB-Vorschlags, keine erfundenen Statistiken.

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2026
Versionshistorie: Erste Veröffentlichung am 5. Juni 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine sachliche Einordnung steuerpolitischer Entwicklungen und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechtsberatung dar. Für konkrete Entscheidungen in deiner persönlichen Situation wende dich an eine fachlich zuständige Person.

Weiterführend

News-Analyse

Altersvorsorgereformgesetz: Was sich ab 2027 bei der privaten Altersvorsorge ändert

Analyse lesen

Wissensartikel

Spitzensteuersatz früher und heute: Zahlen Normalverdiener wirklich den Satz der Reichen von 1958?

Artikel lesen

Wissensartikel

Welche Steuerklasse als Ehepaar? III/V, IV/IV oder IV + Faktor im Vergleich

Artikel lesen

Rechner

DGB-Steuerkonzept-Rechner

Zum Rechner

Portora kennenlernen

Wenn dich Einordnung im Alltag interessiert, findest du in Portora ein Cockpit, das deine eigenen Zahlen genauso ruhig liest.

Hier ordnen wir wirtschaftspolitische Entwicklungen sachlich ein. Dort siehst du, wie das auf deine Situation wirkt.